Protokoll der Sitzung vom 20.02.2013

Feiertagen nicht so interpretiert werden, dass jede widersinnige Regelung auf immer Bestand haben muss. Wenn Sie in das jetzige Feiertagsgesetz hinein schauen, dann stellen Sie fest, dass die Regelungen nicht besonders logisch nachvollziehbar sind. Ich darf am Karfreitag 24 Stunden rund um die Uhr Bier trinken, aber alkoholfrei tanzen darf ich nicht. Es ist schwierig, einem Außenstehenden zu erklären, wie das zusammenhängt. Genauso wenig einleuchtend ist, dass ich die Matthäus-Passion in einem Konzert hören darf, die Gruppe Die Toten Hosen nicht. Ganz wenig einleuchtend ist es, wenn wir uns dann auch noch die Gesetzespraxis hier in Bremen anschauen. Wir werden dann feststellen, dass über mehrere Jahr zehnte am Karfreitag ein traditioneller Pferderenntag mit Wetten auf der Pferderennbahn stattfindet,

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Die soll es ja eigentlich gar nicht mehr geben!)

obwohl genau das nach den Vorstellungen des Ge setzes verboten sein müsste.

Ich glaube, wenn man das alles zusammennimmt,

dann kann man feststellen, dass es bei der Ausein andersetzung um die stillen Tage vor allem um eine symbolische Komponente geht. Meine Damen und Herren, mit der Änderung, die wir Koalitionsfrakti onen vorschlagen, wird weder der allgemeine Sonn tagsschutz aufgehoben, noch die Definition des Karfreitags als Feiertag angetastet. Geöffnet werden nur die Sonderregelungen in Bezug auf öffentliche Veranstaltungen, die über die normalen Feiertags regelungen hinausgehen.

Ich halte das für einen tragfähigen Kompromiss.

Wenn man sich nämlich den Sinn der bisherigen stillen Regelungen anschaut, dann gibt es drei De stillate, die man herausziehen kann. Erstens, es ist in diesen Regelungen der unmittelbare Schutz der Gottesdienste vor Störungen enthalten. Der zweite Regelungsinhalt ist, dass der mittelbare Schutz der Gottesdienstbesucher vor Beeinträchtigung einer kontemplativen Stimmung vor und nach dem Got tesdienst geschützt werden soll, und drittens, Sinn war auch, die besondere religiöse Bedeutung dieser Feiertage zu unterstreichen. Mit der angestrebten Änderung des Feiertagsgesetzes bleiben übrigens alle drei Ziele erhalten.

Nach Auskunft der beiden großen Kirchen gibt es

in Bremen am Karfreitag keine liturgischen Veranstal tungen, die jenseits eines Zeitraums von 7.00 bis 20.00 Uhr stattfinden. Das heißt, sowohl die Gottesdienste bleiben nach der neuen Regelung geschützt als auch der Weg zu den Gottesdiensten, und es bleibt die besondere religiöse Unterstreichung dieses Tages auch noch gewahrt, selbst dann, wenn man die einzelnen Verbote von Veranstaltungen für wenig nachvollziehbar in ihrer Begründung und Auswahl halten mag.

Was ändert sich? Ändern wird sich, dass es in

Zukunft möglich sein wird, bis zum Morgen des Karfreitags um 6.00 Uhr eine Diskothek zu besuchen und am Abend ab 21.00 Uhr. Dafür scheint es – ich gehöre nicht zur Zielgruppe – ein entsprechendes Bedürfnis bei Menschen zu geben. Ich glaube, dass man diesem Bedürfnis auch ganz unproblematisch nachkommen kann, wenn man die Zeiten auf den hier vorgegebenen Rahmen reduziert, ohne dass man damit irgendjemandem auf den Schlips tritt, denn die entsprechenden Sonderregelungen für die Kirche bleiben im Grundsatz erhalten.

Meine Damen und Herren, überall in der Republik

wird über das Tanzverbot diskutiert, zuletzt im No vember im Bayerischen Landtag. Dort hat jemand, dem ich politisch überhaupt nicht nahestehe, einen sehr wahren Satz gesagt. Innenminister Joachim Herrmann hat dort ausgeführt, dass die dort vorge schlagene Änderung – sie geht allerdings zugege benermaßen nicht so weit wie unsere – auch deshalb

von der CSU auf den Weg gebracht worden ist, um dem Wandel in der Gesellschaft und den Lebens wirklichkeiten angemessen Rechnung zu tragen.

Ich stelle fest, dass wir unseren Lebenswirklich

keiten in den beiden Städten mit dieser Regelung Rechnung tragen, dass wir sie anpassen, gleichzeitig vermeiden wir einen vermeidbaren Kulturkampf mit der Kirche. Ich bin mir sicher, in religionspolitischen Fragestellungen ist ein Pragmatismus immer besser als die Dogmatik. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat

das Wort der Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrte Frau

Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wie meine Vorredner auch schon gesagt haben, gibt es sicherlich für dieses Tanzverbot die eine oder andere sinnige Begründung, aber es gibt natürlich auch, wie bereits Herr Tschöpe gerade ausgeführt hat, einige Verbote, bei denen man eher denkt, wie das eigentlich zusammengeht.

Die LINKE hat sich in diese Auseinandersetzung

auch deshalb eingeschaltet, weil es eine Petition gegeben hat, das wurde auch schon erwähnt. Ich finde, in dieser Petition steht eigentlich etwas sehr Richtiges, und deshalb möchte ich das hier noch einmal zitieren. Dort steht als Begründung:

„Eine Abschaffung des Tanzverbots hat keine

negativen Folgen. Wäre das Tanzen an allen Tagen erlaubt, so hätte dies keine Auswirkungen auf die Religionsausübung derjenigen, die aufgrund ihres Glaubens an den genannten Tagen nicht tanzen möch ten. Die geforderte Gesetzesänderung verpflichtet niemanden, einer Tanzveranstaltung beizuwohnen, wohingegen die aktuelle Gesetzeslage konfessions übergreifend allen das Tanzen untersagt.“ Ich finde, das ist eine sehr gute Begründung.

Die gesellschaftlichen Verhältnisse haben sich

geändert, das wurde jetzt mehrmals gesagt, und wenn wir die momentane Form so belassen würden, dann muss man schon feststellen, dass durch eine Religionsgemeinschaft in der Tat allen das Tanzen untersagt wird. Das, finde ich, ist nicht mehr zeitge mäß. Das mag vor einigen Jahrzehnten noch zeitge mäß gewesen sein, aber das ist es heute in unserer doch sehr offenen Gesellschaft nicht mehr. Offene Gesellschaft bedeutet aber natürlich auch, dass es Toleranz geben muss gegenüber den Menschen, die ihre Religion ausüben wollen, und die sollen dabei auch nicht gestört werden. Auch das ist für uns LINKE sicherlich ein wichtiger Punkt. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Wir hätten uns – und so lauten auch unser Antrag

und diese Petition – eine gänzliche Aufhebung des Tanzverbots vorgestellt, ohne dass dadurch Gottes dienste gestört werden, so ist unser Antrag auch formuliert. Wir werden natürlich für unseren Antrag stimmen, aber ich will auch schon ankündigen, dass wir dem Antrag der Koalition zustimmen werden; nicht vor allen Dingen deshalb, weil es vielleicht so ein guter Kompromiss ist, denn ich finde, diese Zeiten ein bisschen weniger zu regulieren ist in dem Fall nicht so die ganze Lösung des Problems. Allerdings schreiben Sie immerhin in dem Antrag, dass die Paragrafen 5, 6 und 7 dieses Gesetzes mit Ablauf des 28. Februar 2018 außer Kraft treten. Das heißt also, das Tanzverbot ist im Jahr 2018 damit endgültig erledigt, und damit können wir LINKE leben. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächste Rednerin hat

das Wort die Abgeordnete Frau Motschmann.

Frau Präsidentin,

meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ned dermann, in einem Punkt sind wir uns ganz einig: Sie haben gesagt, Tanzen ist etwas Positives. Ja! Sie werden es nicht für möglich halten, ich tanze für mein Leben gern und auch viel, aber nicht am Karfreitag, nicht am Volkstrauertag und nicht am Totensonntag. Die CDU-Fraktion steht ohne Wenn und Aber zum Schutz der stillen Feiertage.

Herr Tschöpe, ich habe mich auch noch einmal

vergewissert, auch beide Kirchen treten ohne Wenn und Aber für den Schutz dieser stillen Feiertage ein.

(Beifall bei der CDU)

Sie wollen, dass die Möglichkeit von öffentlichen

Großveranstaltungen, Technoparties und Tanzver anstaltungen an diesen Tagen möglich wird, und ich sage Ihnen ganz klar, dass wir uns das nicht vorstellen können und auch nicht wollen. Ich wundere mich auch, dass der Senator für kirchliche Angelegen heiten dies mitmacht, denn eigentlich sollte Herr Böhrnsen in dieser Funktion doch auch Anwalt der Kirchen in dieser Stadt sein und solche Traditionen nicht infrage stellen.

Frau Neddermann, wenn Sie sagen, die Bedeutung

der Feiertage habe sich geändert, dann stimmt das nicht, denn am Karfreitag hat sich nichts geändert, auch nicht am Totensonntag und auch nicht am Volkstrauertag. Sie führen zwei Begründungen an. Die erste ist, dass Sie sagen – Sie haben das auch noch einmal wiederholt, Herr Tschöpe –, wenig mehr als die Hälfte der Bevölkerung werde von den christlichen Kirchen repräsentiert, und zweitens, die Anweisung zur Schließung von Diskotheken am Karfreitag werde gerade von jungen Menschen

als bevormundend empfunden. Von der Grünen Jugend Bremen hört man, es sei nicht die Aufgabe des Staates, allen Andächtigkeit vorzuschreiben.

Wenn Sie von über der Hälfte der bremischen

Bevölkerung sprechen – übrigens gehören noch genau 52 Prozent zu den Kirchen –, dann sind dort die Freikirchen nicht mitgezählt, davon gibt es eine ganze Reihe, übrigens auch nicht wenige, dazu gehören die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche, die Baptisten, die Russisch-Orthodoxe Kirche, die Griechisch-Orthodoxe Kirche, also verschiedene Kirchen, die Sie dazurechnen müssen, und Sie müssen auch viele Menschen dazurechnen, die sich von der Amtskirche getrennt haben, aber nicht vom Glauben,

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grünen]: Und umgekehrt! Und die, die noch darin sind, sind weggelaufen!)

sodass es sicherlich mehr sind, Herr Dr. Kuhn, als Sie hier mit knapp über der Hälfte angeben.

Ich will aber nicht mit Ihnen über die Zahl der

Menschen streiten und feilschen, die noch eine Nähe zu den christlichen Kirchen oder zum Glauben haben. Ich werde auch nicht um irgendwelche Uhrzeiten feilschen, weil sie völlig willkürlich sind, die alten wie die neuen, und das, was wir jetzt haben, ist übrigens auch aus der Sicht der Kirchen ein Kompromiss. In den meisten Bundesländern, das haben Sie gesagt, gibt es in den Regelungen ein viel ausgedehnteres Tanzverbot, wobei Tanzverbot auch eine etwas po lemische Formulierung ist, es geht um den Schutz der stillen Feiertage.

Selbst wenn man aber Ihrer Argumentation folgt

und wenn Sie sagen, diese verordnete Andächtigkeit an den Feiertagen sei nicht zumutbar, dann könnte man auf die Idee kommen, in Solidarität zu den Chris ten in dieser Stadt zu sagen, wir lassen ihnen diese drei Tage von 365 Tagen. Sie können ja ohnehin an jedem Tag in ihrem Partykeller und zu Hause tanzen, das ist ja nicht verboten, auch jetzt nicht, es geht hier lediglich um die öffentlichen Großveranstaltungen. Übrigens, mit dem Renntag auf der Galopprennbahn in der Vahr habe ich auch mein Problem, aber das ist heute nicht unser Thema.

Es ist offenbar leichter für Sie, Solidarität in Partei