Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Rupp, ich verstehe nicht, warum Sie dann für die Mieter nicht erst einmal lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach nehmen!
Ich würde sagen, das ist doch alles besser als nichts! Um gleich das mit der Heizkostenpauschale vorwegzunehmen: Wir sind schon der Ansicht, dass man über die Heizkostenpauschale neu reden kann.
Am 1. Februar 2013, ziemlich genau vor drei Wochen, hat das Mietrechtsänderungsgesetz den Bundesrat passiert, und nun haben wir auch schon hier einen Dringlichkeitsantrag vorliegen, der sich genau gegen das Gesetz richtet. Ich habe in dem Gesetz allerdings Änderungen gefunden, die für Mieter durchaus interessante Neuerungen beinhalten, und das nicht nur an einer Stelle, sondern auch an unterschiedlichen Stellen. Diese Änderungen kann man auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz nachlesen.
Dort steht: „Zudem werden die Länder ermächtigt, den Anstieg von Bestandsmieten auf lokalen Teilmärkten mit knappem Angebot abzudämpfen.“ Etwas weiter unten steht: „Darüber hinaus wird in Paragraf 558 Absatz 3 BGB eine Regelung eingefügt, wonach die Bundesländer für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten per Rechtsverordnung die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur ortüblichen Vergleichsmiete von 20 Prozent auf 15 Prozent absenken und so flexibel auf Mietsteigerungen besonders in Ballungsräumen reagieren können.“
Diese Steigerung der Miete von 20 Prozent in drei Jahren kann mit der Gesetzesänderung ganz offiziell auf Landesebene von 20 Prozent auf 15 Prozent Steigerung in drei Jahren abgesenkt werden. Da diese Regelung nun gesetzliche Grundlage ist, fordern wir mit unserem Antrag, den Sie bis auf DIE LINKE mittragen wollen, dass das auch möglichst schnell hier vor Ort in Länderrecht umgesetzt wird. Damit wäre vielleicht auch den gestern und heute in verschiedenen Zeitungen aufgegriffenen Anliegen vieler Mieter aus Findorff noch recht schnell zu entsprechen. So könnten auch die von Frau Wendland benannten drastischen sozialen Härten, die für manche Menschen ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
durch die Mieterhöhungen entstehen, sofort mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung Anfang Mai abgemildert werden.
Des Weiteren betonen Sie aber in Ihrem Antrag, dass die Kosten für Sanierungsmaßnahmen einseitig den Mietern und Mieterinnen angelastet werden. Das kann ich so in dem Gesetz nicht wiederfinden. Ich lese dort – ich möchte Ihnen da nicht seitenweise aus dem Gesetz vorlesen, deswegen habe ich einen Teil weggelassen –: „Kosten für Erhaltungsaufwendungen, die mit Modernisierungen verbunden sind, berechtigen nicht zur Mieterhöhung. Dieser Abzugsposten wird im Mieterinteresse künftig ausdrücklich geregelt.“ Weiter heißt es: „Rein klimaschützende Maßnahmen oder Maßnahmen wie die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach, deren Strom der Vermieter in das öffentliche Stromnetz einspeist, muss der Mieter zwar dulden, sie berechtigen aber nicht zur Mieterhöhung.“ Bei Ihnen hat sich das so angehört, als wenn dort alles, was gemacht wird, auf die Mieter umgelegt wird.
Auch folgende Aussage aus dem Gesetzestext betont nach meinem Eindruck sehr die Rechte der Mieter, die eben nicht jede Erhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen einfach hinnehmen müssen. Es heißt: „Beruft sich also ein Mieter darauf, dass er nach seinem Einkommen eine spätere Modernisierungsumlage nicht verkraften kann, so kann der Vermieter die geplante Maßnahme dennoch ausführen.“ Dies kann er jetzt auch, ohne dass vorher schon geklärt wird, ob dieser Einspruch des Mieters denn nun ernst zu nehmen ist oder nicht, sondern der Vermieter darf umbauen und modernisieren. Das ist eindeutig eine Verbesserung für den Vermieter, aber nach der Baumaßnahme wird das eben dann doch geklärt. Der Vermieter darf die Miete nicht erhöhen, sofern der Einwand des Mieters berechtigt ist. Dann heißt es: „Der Mieter behält also seinen umfassenden Schutz vor Mieterhöhungen, die er nicht tragen kann. Er muss also, wenn der Härtegrund gegeben ist, trotz zu duldender Modernisierung später eine mögliche erhöhte Miete nicht zahlen.“
Ich habe das, glaube ich, auf denselben Seiten gelesen, die Sie auch gelesen haben, und höchstwahrscheinlich haben Sie das nicht gesehen. Wir können uns zumindest Ihrem Antrag jetzt nicht anschließen, weil wir der Überzeugung sind, dass in den geltenden gesetzlichen Regelungen die Kosten der Modernisierungsmaßnahmen nicht einseitig den Mieterinnen und Mietern angelastet werden.
Nachdem übrigens Ihr Kollege Olaf Scholz aus Hamburg im Bundesrat berichtet hat, dass der Wohnraum wegen des Zuzugs besonders in den großen Städten knapp wird, betonte er auch die deutlich zu spürenden Konsequenzen, die sich in steigenden Mieten und Immobilienpreisen zeigen. Danach schlussfolgerte er, dass alle Anstrengungen gebündelt werden müssen. Wir müssen wieder Mittel und Möglichkeiten mobilisieren, damit überall in den Städten in
Deutschland neuer zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden kann. Gelingt es uns nicht, wird es für viele Menschen mit einem normalen Einkommen unerschwinglich, sich eine Wohnung zu leisten. Das ist das, was Sie auch schon gesagt haben, Frau Wendland. Die Aussagen von Herrn Scholz wurden auch von den Rednern aus Rheinland-Pfalz und aus Nordrhein-Westfalen bestätigt.
Auch wir schließen uns den Forderungen an. Der Bau von Wohnungen in unserer Stadt würde die Lage massiv entspannen, und die Vermieter würden mit niedrigen Mieten um die Mieter werben. Doch die Zahl der fertiggestellten Wohneinheiten bleibt seit dem Jahr 2007 leider um mindestens 50 Prozent hinter dem tatsächlichen Bedarf zurück, insofern sind die jetzt auftretenden Probleme eigentlich eine logische Folge der Versäumnisse der letzen Jahre. Das ist das, was ich dazu sagen kann. Wie gesagt, ich finde die Mietrechtsänderungen nicht so unsozial, wie Sie sie finden.
Ja, das habe ich eben! Am Anfang habe ich gesagt, dass wir durchaus der Meinung sind, dass man darüber nachdenken sollte. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Nach der Mietrechtsnovelle ist vor der Mietrechtsnovelle! Die von der schwarz-gelben Merkel-Regierungskoalition im Dezember beschlossene Mietrechtsnovelle geht zulasten und auf Kosten der Mieterinnen und Mieter, anstatt notwendige Maßnahmen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter gesetzlich zu verankern.
Im Gegenteil, die CDU und die FDP haben im Bundestag ein Gesetz verabschiedet, dass eine Begünstigung der Vermieter auf Kosten der Mieterinnen und Mieter darstellt.
Die Möglichkeit, die Kappungsgrenze der Mieterhöhung in einem Dreijahreszeitraum von 20 auf 15 Prozent durch kommunale Rechtsverordnungen abzusenken, ist ein erster richtiger, wenn noch kleiner Schritt. Herr Erlanson, mein Kollege Pohlmann hat nichts anderes gesagt. Um aber das Ansteigen der Mieten abzubremsen, ist es ebenso notwendig, den Zeitraum von drei Jahren zu verlängern. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Der wichtigste Schlüssel allerdings ist eine Deckelung bei den Neuvermietungen. Nur wenn es auch eine verbindliche Regelung für Neuvermietungen gibt, kann es gelingen, das beständige Ansteigen der Mieten zu entschleunigen und der drohenden sozialen Spaltung etwas entgegenzusetzen.
Dass überhaupt ein mieterfreundliches Element Eingang in die Mietrechtsnovelle gefunden hat, ist, und das sage ich auch ganz deutlich an die CDU hier in Bremen gewandt, ganz klar dem Druck einer breiten Öffentlichkeit und dem Handeln der rot-grünen Landesregierung im Bundesrat zu verdanken. Nur weil die untragbaren Zustände steigender Mieten und der daraus resultierenden sozialen Härten beständig ein Thema in der Öffentlichkeit waren, konnte sich die schwarz-gelbe Merkel-Regierungskoalition diesem Thema nicht mehr entziehen.
Es ist vor diesem Hintergrund ein durchschaubares Manöver, wenn die Bremer CDU mit ihrem Antrag das Thema zu besetzen versucht.
Dennoch, mit der Absenkung der Kappungsgrenze auf 15 Prozent bei den Bestandsmieten kommt die schwarz-gelbe Bundesregierung einer unserer Forderungen nach. Das ist die einzig gute Maßnahme, die es jetzt zum Schutz der Mieterinnen und Mieter schnell umzusetzen gilt.
Die Bremer CDU spricht in ihrem Antrag allerdings nur eine Selbstverständlichkeit an. Selbstverständlich wird der grüne Senat die neue Möglichkeit nutzen und eine Verordnung erlassen, damit das Gesetz im Mai nicht nur in Kraft tritt, sondern sofort angewendet werden kann. Deshalb können wir hier gern Ihren Antrag beschließen.
Eine Bemerkung zu der Überschrift des Antrags der CDU muss ich aber dennoch machen! Das Gesetz enthält genau eine gute Entscheidung zugunsten von Mieterinnen und Mietern. Wo Sie mehrere bundespolitische Entscheidungen zugunsten der Mieterinnen und Mieter sehen, wie der Titel Ihres Antrags lautet, das müssen Sie uns wohl noch genauer erklären.
Abschließend möchte ich noch eine Anmerkung zu dem Heizkostenzuschuss beim Wohngeld machen, der in der heutigen Debatte eine Rolle spielt! Die schwarz-gelbe Koalition im Bund hat im Jahr 2011 den Heizkostenzuschuss mit der Begründung abgeschafft, dass die Energiekosten gesunken seien. Inzwischen sind die Energiekosten wieder spürbar angezogen. Es ist sozialpolitisch nur folgerichtig, diesen Zuschuss wieder einzuführen, und auch diese Forderung ist Bestandteil unseres grün-roten Antrags.
Der aktuelle Fall der Mietpreissteigerungen der BREBAU zeigt, dass es ein Fehler war, den kommunalen Wohnungsbau in den Neunzigerjahren zu privatisieren. Hier hat Bremen seinen Einfluss auf die Entwicklung des Mietniveaus verloren, und umso wichtiger und dringlicher sind jetzt gute gesetzliche Regelungen zum Mieterschutz und für faire Mieten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielleicht noch einmal, ich will nicht sagen, etwas Versöhnliches, aber zur historischen Wahrheit gehört, wenn man die Bremer Wohnungsbaupolitik googelt oder ein Stück zurückschaut, dann möchte ich die These aufstellen, das letzte Mal, dass wir uns mit der Wohnungsbausituation beschäftigt haben, war vor 17 Jahren. Vor 17 Jahren haben wir uns hier in Bremen – das war auch Bestandteil der bundesweiten Diskussion – über Fragen des sozial geförderten Wohnungsbaus und über Mietrechtsfragen, wie es uns gelingen kann, bestimmte Dinge notwendigerweise zu regulieren, politisch auseinandergesetzt und gestritten. Fakt ist aber, dass wir uns seitdem mit Fragen der städtebaulichen Entwicklungen, zum Beispiel Städtebau Ost und West, und Rückbaufragen schwerpunktmäßig beschäftigt haben.
Es ist vollkommen richtig, die objektiven Bedingungen, dass wir einen Zuzug von Menschen haben – wir sind ein Zuwandererland, es gibt auch neueste Untersuchungen für die kommenden Jahre, dass wir mit einem zunehmenden Zuzug von EU-Bürgern, von Portugiesen, von Spaniern und von anderen Menschen aus anderen Ländern haben, wir werden also nicht weniger, wir werden mehr –, und die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft machen deutlich, wir brauchen mehr und kleinere Wohneinheiten.
Wir brauchen vor allem für die ältere Generation, für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen besondere Angebote. Es muss uns gelingen, im Bereich der Wohnungsbaupolitik, insbesondere im Bestand, auch
die Anforderungen der älter werdenden Gesellschaft, der Betreuung, der Möglichkeit, in den Quartieren zu bleiben, umzusetzen. Das ist eine sehr große Herausforderung. Deshalb sage ich noch einmal, es sind zwei Bereiche.
Es ist das notwendig, was diese Koalition auf den Weg gebracht hat und wir beschlossen haben, und zwar unter schwierigen Bedingungen auch das Geld in die Hand zu nehmen und mit einem Wohnraumförderungsprogramm hier Akzente zu setzen, voranzumarschieren. Es muss uns gelingen, eine intelligente – auch in unseren eigenen Reihen ist es nicht unumstritten, das möchte ich einmal sagen – Verkaufs- und Flächenpolitik zu machen. Das ist ja gar nicht so einfach. Ich glaube aber, das sind richtige und notwendige politische Weichenstellungen gewesen, die wir als Koalition, und dahinter stehen wir als sozialdemokratische Bürgerschaftsfraktion ohne Wenn und Aber, vornehmen müssen. Das müssen aber alle Facetten sein.
Wenn heute im Rathaus mit den angesprochenen Vertreterinnen und Vertretern der Initiativen, vor allem der Wohnungswirtschaft, diskutiert wird, dann werden auch bestimmte Hemmnisse angesprochen, die wir haben. Ich glaube, es ist notwendig, dass wir sie beiseiteräumen. Das gehört in einem Dialog dazu, und es gehört auch dazu, dass wir uns mit den Akteurinnen und Akteuren, aber auch mit den Verwaltungen überlegen, wie wir die hohe Anforderung, nämlich bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, umsetzen.
Meine Vorrednerin Frau Wendland hat vollkommen recht. Was wäre, wenn wir die GEWOBA und Stäwog nicht hätten? Dann hätten wir in einem noch größeren Maße die Ergebnisse, die bei der Einwohnerversammlung des Beirats von BREBAU im Jugendfreizeitheim am Dienstag zu Tage getreten sind. Die rechtlichen Grundlagen sind aus Berlin gekommen. Das sind die Grundlagen dafür, dass sie es jetzt umsetzen können.
Ich glaube, zwei Punkte sind sehr wichtig: die Stärkung unserer städtischen Wohnungsbaugesellschaften, bei denen wir Einfluss haben, als ein Instrument einer sozialen Stadtentwicklung weiterzuentwickeln, und auch über Neukäufe von bestimmten Objekten müssen wir nachdenken. Das ist nicht unumstritten.
Ich stelle auch die Frage, ob es in der jetzigen Situation so sein muss, dass die Gewinnabführung der GEWOBA in dieser Höhe auch immer erfolgen muss. Ich persönlich kann sagen, das haben wir in der Fraktion noch nicht ausdiskutiert, aber das ist meine Position. Ich kann mir gut vorstellen, dass wir dieses Geld in die Hand nehmen, um auch hier in einem stärkeren Maße Akzente im sozialen Wohnungsbau zu setzen.