Protokoll der Sitzung vom 15.05.2013

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Kück.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zwei Bemerkungen vorab machen! Das eine ist – ich würde es doch gern klarstellen wollen –, dass die Exzellenzinitiative von der damaligen rot-grünen Bundesregierung ins Leben gerufen worden und auch am Anfang ausfinanziert gewesen ist. Es war jetzt nicht die amtierende Bundesregierung, nur als kleiner Hinweis!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das Zweite ist die Frage der – Frau Schön hat es soeben schon einmal angesprochen – Solidarität der Länder untereinander, auch im Verhältnis zum Bund. Es gibt eine relativ große Übereinkunft zwischen den Bundesländern, mit dem Bund in eine Diskussion eintreten zu wollen, nämlich über die Frage, wie zukünftig eigentlich die Wissenschaftsfinanzierung zwischen den Bundesländern und dem Bund realisiert wird. Es gibt auch schon eine Reihe von Vorschlägen und Ideen, wie man zwischen Bund und Ländern zu einer neuen Aufgabenverteilung kommen kann, und das heißt auch, wie man zu neuen Finanzierungsformeln kommen kann.

Die gegenwärtige Verteilung der Finanzierung des Wissenschaftsbereichs in der Bundesrepublik, also den Hochschulen und den von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten außeruniversitären Forschungsein

richtungen, ist das Ergebnis der grundgesetzlichen Kompetenz- und Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern. Seit geraumer Zeit wird vor dem Hintergrund der gestiegenen Anforderungen an den Wissenschaftsbereich und seiner weiter wachsenden Bedeutung für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung und der damit verbundenen erhöhten Ressourcenbedarfe auch eine neue Verteilung der Finanzierungslasten zwischen dem Bund und den Ländern diskutiert. Im Kontext der Vorschläge zur Änderung des Grundgesetzes, vor allem des Artikels 91 b, ist diese Debatte neu aufgeflammt, insbesondere weil der Bund sich eine Möglichkeit eröffnen wollte, um im Hochschulbereich aus seiner Sicht besonders hochwertige Forschungseinrichtungen und -felder mitfinanzieren zu können.

Bevor ich diesen Aspekt jetzt weiterverfolge, lassen Sie mich einmal den Blick auf Bremen richten, und zwar: Welche überregionalen Förderungen haben wir eigentlich im Bundesland Bremen? Es gibt die Helmholtz-Gemeinschaft – in Bremerhaven gehören dazu das Alfred-Wegener-Institut, in Bremen das Institut für Raumfahrtsysteme vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt –, die FraunhoferGesellschaft, das Institut für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung, IFAM, das Institut für Bildgestützte Medizin, MEVIS, und in Bremerhaven das Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik, das Max-Planck-Institut für Marine Mikrobiologie, und zur Leibniz-Gemeinschaft gehören das Zentrum für Marine Tropenökologie und das Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie, BIPS, und in Bremerhaven das Deutsche Schifffahrtsmuseum.

Sie sehen, in der Freien Hansestadt Bremen gibt es eine ganze Reihe von überregional finanzierten Forschungseinrichtungen, das heißt, es kommt enorm darauf an, in welchem Verhältnis eigentlich Bund und Länder diese Einrichtungen finanzieren. Diese Einrichtungen bilden neben den Hochschulen und Landesinstituten die dritte Säule der Forschungseinrichtungen in Bremen.

Das Markenzeichen der bremischen Forschungslandschaft ist das sehr gute Kooperationsverhältnis zwischen diesen drei Säulen. Man kann dies durchaus als ein Alleinstellungsmerkmal in der deutschen Forschungslandschaft ansehen. Die ausgeprägten Kooperationsbeziehungen zwischen der Universität Bremen und den überregionalen Forschungseinrichtungen in Bremen waren mit ausschlaggebend für den Gewinn der dritten Förderlinie der Exzellenzinitiative, also dem Zukunftskonzept der Universität. Die exzellenten Forschungsleistungen verdienen unser aller Anerkennung.

(Beifall bei der SPD)

Unabhängig davon sind die überregionalen Forschungseinrichtungen attraktive Arbeitgeber für junge

und renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, aber auch interessante Kooperationspartner für die regionale Wirtschaft. Damit es zu dieser attraktiven und international sichtbaren Forschungsumgebung kommen konnte, war es wichtig, dass sich das Land Bremen in den vergangenen Jahren deutlich in der überregionalen Forschungsförderung positioniert hat.

Bremen liegt bereits seit vielen Jahren auf Platz eins bei der sogenannten Eigenfinanzierungsquote. Sie drückt aus, wie viel Prozent der Kosten für die überregionale Forschungsförderung vom jeweiligen Land selbst zu tragen sind. Die Eigenfinanzierungsquote in Bremen betrug im Jahr 2011 knapp 18 Prozent. Sie ist die niedrigste aller Länder, der Durchschnitt liegt bei 32 Prozent.

Auch eine andere Kennzahl verdeutlicht den Erfolg Bremens: Der sogenannte Nettozufluss pro Einwohnerin und Einwohner des Landes kennzeichnet den Betrag, der durchschnittlich auf jeden Einwohner des Landes aus der Bund-Länder-Finanzierung in das jeweilige Land fließt. Mit einem Nettozufluss von 246 Euro pro Einwohner im Jahr 2011 steht Bremen mit deutlichem Abstand an der Spitze, es folgen Berlin mit 154 Euro und Hamburg mit 145 Euro. Der Durchschnitt aller Bundesänder liegt bei 64 Euro je Einwohner. Sie erkennen daran, welche großen Erfolge die Freie Hansestadt Bremen und vor allem die in ihr tätigen wissenschaftlichen Einrichtungen erlangt haben.

Um die Landeshaushalte zu entlasten, wäre es sehr begrüßenswert, wenn sich der Bund stärker als bisher in der überregionalen Forschungsförderung engagieren würde. Er hätte dazu vielfältige Möglichkeiten, die auch im Rahmen der bestehenden Regelungen des Grundgesetzes möglich wären, das heißt, es bedürfte eigentlich gar keiner Änderung des Artikels 91 b Grundgesetz. Die freien Mittel könnten die Länder für eine zusätzliche Finanzierung der anderen wichtigen Säulen des Wissenschaftssystems, nämlich der Landesinstitute und der Hochschulen, einsetzen.

Die Auswirkungen eines entsprechend höheren Engagements des Bundes wurden in der Antwort auf die Große Anfrage beispielhaft wiedergegeben, ich nenne nur einmal drei Punkte: Die Erhöhung der Programmpauschale bei der Projektfinanzierung von bisher 20 Prozent auf beispielsweise 50 Prozent im Jahr 2019 und auch die Fortführung und Aufstockung der Kompensationsmittel für den Hochschulbau, die die Länder im Übrigen einvernehmlich vom Bund gefordert haben, würden eine erhebliche Einnahmeverbesserung für die Hochschulen bedeuten. Der Bund hat dies bisher abgelehnt. Ich möchte noch einen Punkt hinzufügen: Auch die Übernahme der Kosten für BAföG insgesamt durch den Bund würde zum Beispiel zu einer erheblichen Entlastung des bremischen Haushalts führen.

Die Beantwortung der Großen Anfrage unterstreicht den großen Erfolg unserer wissenschaftlichen Ein

richtungen im Land Bremen, insbesondere im Rahmen der gemeinsamen Finanzierung von Bund und Ländern bei den überregional finanzierten außeruniversitären Instituten, aber auch bezogen auf die hohen Anteile im Bereich der klassischen Drittmittelund Projektförderung. Zusammen mit den nationalen und internationalen Erfolgen in der Akquisition von Drittmitteln hat sich die überregionale Forschungsfinanzierung wegen der Entlastung beziehungsweise wegen der Mittelzuflüsse für das Land Bremen in den letzten zehn Jahren als die stärkste Unterstützung für die Gesamtentwicklung im Wissenschaftsbereich dargestellt, zumal die Grundfinanzierung für das Wissenschaftssystem nur in begrenztem Ausmaß gesteigert werden konnte. Eine weitere Entlastung durch veränderte Finanzierungsstrukturen und Anteile bei den überregional finanzierten Einrichtungen kann vom Land Bremen deshalb nur sehr begrüßt werden. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 18/898, auf die Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD Kenntnis.

Zuwendungskontrolle verbessern

Antrag der Fraktion der CDU vom 9. April 2013 (Drucksache 18/844)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Bürgermeisterin Linnert.

Die Beratung ist eröffnet.

Als Erste hat das Wort die Abgeordnete Frau Piontkowski.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! 285 Millionen Euro hat Bremen im Jahr 2011 an Zuwendungen vergeben, das sind 15 Prozent der konsumtiven Sach- und investiven Ausgaben des Landes und der Stadtgemeinde Bremen. Allein aufgrund dieser Höhe ist es ein Grund, genau hinzuschauen, wofür diese Ausgaben getätigt werden, sie immer wieder auf den Prüfstand zu stellen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Erfolgskontrollen zu unterziehen.

Bereits im Jahr 2004 hat der Rechnungshof eine unzureichende Antragsprüfung und Prüfung der Verwendungsnachweise und der technischen Prüfung bei Baumaßnahmen angemahnt. Insbesondere hat er beklagt, dass die Gefahr von Doppelförderungen be

steht und Abstimmungen zwischen den beteiligten Stellen nicht ordnungsgemäß oder ausreichend erfolgen. Was ist seitdem geschehen?

Ein Blick auf den alljährlich von der Senatorin für Finanzen vorgelegten Zuwendungsbericht hilft dabei weiter. Daraus geht hervor, dass im Jahr 2011 136 Abrechnungsfälle mit einer Summe von sage und schreibe 87 Millionen Euro nicht rechtzeitig vorgelegt oder noch nicht geprüft wurden. Weitere Zuwendungen in Höhe von 46 Millionen Euro aus dem Jahr 2010, das ergibt sich aus demselben Bericht, sind ebenfalls noch nicht vollständig abgerechnet worden. Zuwendungsnachweise – das sieht die Landeshaushaltsordnung vor – müssen innerhalb von einem halben Jahr nach Abschluss eines Projekts vorgelegt werden, beziehungsweise bei institutionellen Förderungen sind Zwischenabrechnungen vorzulegen.

Es mag zwar im Einzelfall immer wieder gute Gründe geben, warum Gelder nicht abgerechnet wurden, aber allein die Höhe der Summe, die ich Ihnen soeben genannt habe, ist doch besorgniserregend. Eine rechtzeitige Prüfung von Zuwendungen ist auch deshalb erforderlich, weil ein Widerruf eines Zuwendungsbescheides nur innerhalb von einem Jahr nach Kenntnisnahme von Tatsachen möglich ist. Wir müssen also ganz genau hinschauen, die Haushaltslage Bremens verpflichtet uns, darauf ein genaues Augenmerk zu haben.

Dass genau hingeschaut werden muss, belegt das negative Beispiel der Interkulturellen Werkstatt Tenever. „Das IWT-Geld ist weg“ titelte etwa die „taz“ am 21. März 2013. Dem Verein wird vorgeworfen, über Jahre hinweg öffentliche Gelder veruntreut, für einzelne Projekte doppelt Fördergelder kassiert, Ausgaben nicht nachgewiesen und Steuern hinterzogen zu haben. Als die Behörde die Bücher kontrollieren wollte, stellte sie fest, dass von einer geregelten Buchführung keine Rede sein konnte. Die „taz“ kam zu dem Schluss, dass die IWT über Jahre hinweg jährlich 1,5 Millionen Euro kassierte, offenbar ohne Kontrolle. Wie ist das möglich, wenn doch die Landeshaushaltsordnung ausdrücklich eine ordnungsgemäße Buchführung vorsieht? Diese muss gewährleistet werden, wenn ein Zuwendungsempfänger öffentliche Mittel bekommt.

Wenn es dann im Zuwendungsbericht 2010 heißt, dass ausgerechnet im Sozialressort aufgrund von personellen Engpässen eine Verwendungsnachweisprüfung nicht erfolgen konnte und auf eine Nennung der einzelnen Fälle im Berichtszeitraum verzichtet wurde, erscheint das wie ein Hohn, aber der Senat weiß ja noch nicht einmal, wie hoch der entstandene Schaden im Fall der IWT ist, geschweige denn, dass er an eine Rückforderung der Gelder gedacht hätte. Das eingeleitete Strafverfahren wird vielleicht nach vier Jahren Ende 2013 endlich abgeschlossen sein; zivilrechtliche Folgen für die IWT-Verantwortlichen bislang Fehlanzeige, Rückerstattung der Mittel null. Ist

das ein verantwortlicher Umgang mit Steuergeldern? Ich meine: Nein!

(Beifall bei der CDU)

Die CDU-Fraktion ist der Überzeugung, dass die Prüfung der Verwendungsnachweise nach einheitlichen Kriterien erfolgen muss. Die Fristen nach der Landeshaushaltsordnung müssen eingehalten und stärker kontrolliert werden, auch Doppelfinanzierungen müssen so weit als möglich verhindert werden. Hier wird in Zukunft die zentrale Zuwendungsdatenbank ZEBRA helfen, aber ein Allheilmittel ist diese auch nicht – und jetzt komme ich zu dem Aber! –, denn die Altdatenfälle werden nämlich in die Zuwendungsdatenbank gerade nicht übernommen. Das heißt, wir können nicht zurückschauen, ob es bei einem Zuwendungsempfänger in der Vergangenheit schon einmal Probleme gegeben hat.

Es erfolgt auch kein Abgleich der Zuwendungszwecke und der hinter den Zuwendungsempfängern stehenden Personen. Die Zuwendungsdatenbank ersetzt auch nicht die Prüfung der Verwendungsnachweise, die weiterhin durch die jeweiligen Ressorts erfolgen muss. Das setzt ausreichendes und hinreichend geschultes Personal voraus, das insbesondere auch in der Lage ist, Wirtschaftspläne zu lesen und zu bewerten. Deshalb treten wir auch für verstärkte Schulungen ein. Auch die Historie eines Zuwendungsvorgangs ist in der Zuwendungsdatenbank zwar abrufbar, aber es fehlt an eindeutigen automatischen Warnmeldungen. Aus diesem Grund wäre es sinnvoll, einen Zufallsgenerator in die Datenbank einzubauen, der nach festen Kriterien Prüfungen vornimmt.

Ein großes Manko liegt auch in den fehlenden Möglichkeiten einer Prüfung der Antragsteller. Es ist zwar einsehbar, wenn ein Widerruf erfolgt ist, allerdings sind fehlende Verwendungsnachweise dienststellenübergreifend gerade nicht sichtbar. Der Datenschutz darf aber einer ordnungsgemäßen Prüfung hier nicht entgegenstehen.

(Glocke – Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/ Die Grünen]: Das ändern wir doch gerade!)

Nein, das eben gerade nicht! Deshalb sollte die Vergabe von Zuwendungen vom Einverständnis des Antragstellers in die elektronische Weiterverarbeitung der Daten auch über den jeweiligen Bereich des Ressorts hinaus abhängig gemacht werden. Wir haben Gespräche geführt, danach soll genau das nicht passieren. Eine schrittweise Ausweitung der Zuwendungsdatenbank auf das Beteiligungsmanagement wäre ebenfalls wünschenswert.

Last, but not least: Zuwendungen sind kein Selbstzweck. Es sollte eine stärkere Qualitätsprüfung und Erfolgsprüfung erfolgen, und die Notwendigkeit von Zuwendungen sollte alle fünf Jahre einer Evaluation unterzogen werden, denn dann können auch Zuwen

dungen, deren Nutzen letztlich fraglich ist, in Zukunft vermieden werden. – Danke!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Kuhn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist wahr, dass alles, was auf dieser Welt Menschenwerk ist, noch besser gemacht werden kann, und die Kontrolle und Vergabe von Zuwendungen gehören auch dazu. Es bestätigt sich auch hier die alte Wahrheit, dass die besten Gesetze, Regelungen und Vorschriften nicht verhindern können, dass Einzelne, jedenfalls für eine bestimmte Zeit, diese Gesetze und Regeln auch verletzen, missachten und umgehen können. Das ist auch eine Tatsache, soweit im Allgemeinen, Frau Piontkowski, haben Sie mit Sicherheit recht.

Wenn es dann aber konkret wird und es um die Situationsbeschreibung und die angeblichen Mittel zur Verbesserung geht, dann können wir dazu wenig Vernünftiges finden. Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen, und ich werde Ihnen auch erläutern, warum.

Zunächst zu Ihrer Situationsbeschreibung! Sie wollen uns eigentlich suggerieren, dass hier im Zuwendungsbereich insgesamt unglaubliche Schlamperei und Ahnungslosigkeit herrsche.

(Abg. Frau P i o n t k o w s k i [CDU]: Nein!)

Doch! Sie suggerieren das ja mit dem Tonfall, indem Sie sagen, der Senat würde nicht wissen, was er macht.

Nehmen wir einmal das Beispiel Interkulturelle Werkstatt Tenever, bei dem es möglicherweise ein strafbares Verhalten Einzelner gegeben hat! Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, und dann beschweren Sie sich darüber, dass der Senat noch nicht über das Ergebnis Auskunft geben kann! Was ist das für ein Widersinn? Sie sind sich sicher und wissen angeblich, dass es arbeitsrechtliche Konsequenzen geben muss, das haben Sie soeben auch suggeriert. Wie können Sie das über einzelne Mitarbeiter und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes hier öffentlich behaupten, wenn Sie doch gar keine Beweise dafür und Hinweise darauf haben, dass das notwendig wäre? Das frage ich mich wirklich!