Wenn es darauf keine Antwort gibt, dann springen Sie doch einfach über den Schatten, ich finde, gemeinsam ist dieses Parlament stark! Sie haben gesagt, es gibt einen Anwalt, das ist der Präsident. Das mag sein, aber ich glaube, dieses Parlament kann sich öffentlich nur dann wirksam verteidigen, wenn es gemeinsam steht, und das wäre mir viel wichtiger. Am Ende des Tages hätte ich von Ihnen gern noch den kleinen „Sprung über den Wassergraben“, dass Sie sagen, nein, auch wir wollen hier keine Indexierung, und wir stimmen der handwerklichen Umsetzung zu. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Versprechen, nicht noch einmal zu reden, kann ich nicht halten, weil der Kollege Herr Tschöpe mich aufgefordert hat, ihm eine Antwort zu geben, die er kennt, denn wir haben ja schon darüber gesprochen. Ich nehme aber an, wir beide wollen unsere Vertraulichkeit nicht brechen, deswegen mache ich jetzt hier eine öffentliche Ankündigung.
Der letzte Satz ist ja richtig, und umgekehrt wird natürlich auch ein Schuh daraus. Kein Mensch hätte sich über die bescheidene Anhebung der indexierten Diäten in diesem Jahr um 1,5 Prozent aufgeregt, wenn es nicht eine öffentliche Debatte über die Beamtenbesoldung gegeben hätte und wenn Herr Dr. Güldner nicht gemeint hätte, er müsste uns öffentlich mitteilen, wie er in Zukunft mit den Diäten umzugehen gedenkt.
Diese Debatte haben wir allein Herrn Dr. Güldner und vielleicht noch der Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu verdanken. Wenn jetzt gesagt wird, die CDU müsse sich in dieser Debatte auch dazu äußern, dann ist meine erste Antwort, mit uns hätte es diese Debatte nicht gegeben, die uns übrigens insgesamt allen schadet.
Wer glaubt, er bekomme eine Rendite auf diese Debatte, der muss schon vorschlagen, dass wir negative Einkünfte bekommen und in Zukunft 4 800 Euro mitbringen, wenn wir für die Ehre, diesem Haus angehören zu wollen, dann auch weiter werben wollen. Es gibt keine öffentliche Rendite auf diese Position, es gibt keine Anwälte, es gibt nur uns selbst. Deswegen müssen wir selbstbewusst mit dieser Sache umgehen, und deswegen halte ich von leichtfertigen öffentlichen Ankündigungen, die zudem rechtlich völlig unbegründet sind, nichts. Sie schaden uns, und sie haben uns auch in diesem Fall geschadet.
Ich hätte den zaghaft vorgebrachten Vorschlag des Präsidenten gut gefunden, nicht die Axt an die Verfassung zu legen und uns interfraktionell und auf einen Weg zu verständigen, nicht nur zu verzichten, sondern gemeinnützige Einrichtungen noch gemeinsam unterstützen. Das wissen Sie auch, und auch der Vorschlag war nicht unumstritten, ich glaube, wie bei Ihnen in der Fraktion auch nichts zu diesem Thema völlig unumstritten gewesen ist. Sie können aber nicht sagen, wir legen jetzt einmal die Hand an die Verfassung, weil wir ehrlicherweise in einer haushalterisch in diesem und nächstem Jahr noch verträglichen Situation der Auffassung sind, wir wollen die Diäten nicht erhöhen. Wie wollen Sie dann eigentlich in Zukunft damit umgehen? Was machen Sie denn eigentlich in den Jahren 2016, 2017, 2018? Wollen Sie jedes Mal die Verfassung ändern, um über die Höhe von Diäten zu reden? Wir als CDU-Fraktion sagen Nein, wir wollen nicht immer über die Verfassung reden, wenn wir darüber reden, wie und mit welchen Vergütungen wir Abgeordnete unsere Tätigkeit verrichten. Das ist keine Frage von Verfassungsrang, und sie soll auch nicht alle zwei Jahre eine verfassungspolitische und verfassungsrechtliche Debatte in unserem Land auslösen. Deswegen hätten wir als CDU-Fraktion uns sehr gut vorstellen können, eine oder mehrere gemeinnützige Einrichtungen in Bremen zu identifizieren, die um das Überleben kämpfen, um befristet für diesen Zeitraum den sich daraus ergebenden Anpassungsbetrag zu spenden. Übrigens, entgegen einer verbreiteten Auffassung hätte das steuerlich für den Abgeordneten keinen Vorteil gehabt. Er hätte eine Erhöhung der Bezüge gehabt und hätte die Spende steuerlich geltend machen können. Im Saldo hätte er genauso viel Geld gehabt wie vorher. Deswegen glaube ich, es ist falsch, wegen einer tagespolitisch aktuellen Entscheidung, was unseren Status als Abgeordnete betrifft, die Verfassung zu ändern. Wir hatten eigentlich im Jahr 2010 miteinander verabredet, dass wir nicht jedes Jahr nach Haushaltslage wieder über die Diätenanpassung reden wollen, sondern dass ein ganz wesentlicher Bestandteil gewesen ist, uns als Abgeordnete vor dieser dauernden Debatte und dem dauerndem Verzicht zu schützen. Das haben Sie durchbrochen, und deswegen werden wir an dieser Stelle unsere Hand für diesen Vorschlag nicht heben. – Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Als Erstes lasse ich über das Gesetz zur Änderung des Bremischen Abgeordnetengesetzes in erster Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Abgeordnetengesetzes – Aussetzung der Diätenerhöhung für die Jahre 2013 und 2014, Drucksache 18/962, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Abgeordnetengesetzes – Aussetzung der Diätenerhöhung für die Jahre 2013 und 2014, Drucksache 18/962, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Nun lasse ich über das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen in erster Lesung abstimmen.
Diätenerhöhung für die Jahre 2013 und 2014, Drucksache 18/963, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, gemäß Artikel 125 Absatz 2 der Landesverfassung hat die Bürgerschaft (Landtag) Anträge auf Verfassungsänderung nach der ersten Lesung an einen nicht ständigen Ausschuss zu überweisen.
Interfraktionell ist vereinbart worden, dass dieser Ausschuss aus acht Mitgliedern und acht stellvertretenden Mitgliedern bestehen soll.
Wir kommen zur Abstimmung über die Einsetzung des Ausschusses sowie zur Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder.
Wer der Einsetzung des nicht ständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 Absatz 2 der Landesverfassung – Abgeordnetenentschädigung, Akteneinsichtsrecht für Deputierte – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!