Protokoll der Sitzung vom 20.06.2013

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Abg. D r. G ü l d n e r [Bünd- nis 90/Die Grünen]: Deswegen wird sie ge- macht!)

Durch dieses Gesetz und viele andere Maßnahmen gibt es inzwischen Erfolge beim Nichtraucherschutz. Immer weniger Jugendliche und Kinder rauchen, die Herzinfarktquote bei uns ist gesunken. Dies haben klinische Studien bestätigt. Vielleicht erreichen wir durch diese jetzt genannten Maßnahmen noch mehr. Allerdings brauchen wir weiterhin vor allem verstärkt Präventionsarbeit, und die Zigarettenwerbung muss immer mehr eingeschränkt werden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Damit die Nichtraucher wieder ein Stück mehr geschützt werden, bitten wir Sie heute, diesem Gesetzentwurf und den Änderungen in zweiter Lesung zuzustimmen. In fünf Jahren wird dieses Gesetz wieder auf den Prüfstand gestellt, und vielleicht gibt es dann neue Regelungen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Kappert-Gonther.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute findet die zweite Lesung zum Nichtraucherschutzgesetz statt, die Novelle, also der Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor passivem Rauch, auf den wir uns in der Koalition verständigen konnten! Ich habe schon in der ersten Lesung gesagt, und ich wiederhole es heute noch einmal, ich finde, das Gesetz enthält viele richtige Schritte in die richtige Richtung zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes. Es ist nicht der große Wurf, den wir uns als Grüne gewünscht haben, das wissen alle hier im Raum.

Wir hatten uns bekanntlich für einen umfassenderen Nichtraucherschutz eingesetzt und uns dabei von drei Grundgedanken leiten lassen. Der erste Gedanke war die Studienlage, die Herr Brumma soeben schon angesprochen hat. Es ist nachgewiesen, je strenger das Nichtraucherschutzgesetz in den Ländern ist, umso geringer sind die Herzinfarktrate und die Rate der Atemwegserkrankungen. Das war für uns ein entscheidendes Argument.

Das zweite Argument war der Blick in die Welt, in andere Teile Europas und auch Deutschlands. Sie wissen, in Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 1. Mai ein umfassendes Nichtraucherschutzgesetz. Ich hatte am Wochenende Freunde aus New York City zu Besuch, die sehr überrascht waren, dass man draußen rauchen durfte. Sie hatten darum gebeten, obwohl es ein

wunderschöner Tag war, ob wir hineingehen könnten, denn dort wären sie vor dem Passivrauchen geschützt. Es war selbst für mich eine überraschende Erkenntnis, dass man Rauch so streng wahrnehmen kann, es zeigt aber auch, was meine Freunde gewohnt sind. Ansonsten fanden sie Bremen und Bremerhaven ausgesprochen schön.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das dritte Argument, von dem wir uns haben leiten lassen, als wir diesen umfassenderen Nichtraucherschutz vorgeschlagen hatten, war der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass man auch gesetzlich möglichst viel dafür tun muss, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an ihren Arbeitsplätzen so weit wie möglich vor schädigenden Einflüssen zu schützen.

Wir verabschieden heute das Gesetz für fünf Jahre, dann debattieren wir neu darüber. Wie gesagt, die Gesetzesnovelle sieht eine Reihe von Verbesserungen vor – Herr Brumma hat es schön ausgeführt – bei Kinderspielplätzen, Spielhallen und Festzelten.

Zwischen der ersten und der zweiten Lesung haben wir neue Erkenntnisse gewonnen. Wir sehen keinen Grund, warum man die Spielhallen nicht an die bestehende Gesetzesregelung der Gastronomie und der Spielbank Bremen anpassen sollte, deshalb schlagen wir diese Änderung gegenüber der ersten Lesung vor.

Vorgestern habe ich einen Anruf vom Deutschen Kindernetzwerk Berlin bekommen, das über den Änderungsantrag ein bisschen überrascht war und dachte, es hieße jetzt, dass sich auf den Kinderspielplätzen quasi auch noch etwas zum Schlechten verändern sollte. Ich konnte die Kollegin dort trösten, und sie hat noch einmal bestätigt, dass es auch vom Deutschen Kindernetzwerk Berlin als sehr positiv wahrgenommen wird, dass wir hier zu einem Rauchverbot auf Kinderspielplätzen kommen wollen.

Sie hat die Argumente angeführt, die wir ja auch immer wieder in der Diskussion betont haben, nämlich dass dort, wo geraucht wird, auch Zigarettenstummel herumliegen, dass die schadstoffhaltigen Filter gefährlich sind und es deshalb gut ist, dass man auf Kinderspielplätzen nicht mehr rauchen darf. Sie hat auch noch einmal die Vorbildfunktion der Erwachsenen betont und insgesamt, dass wir hier einen Schritt in die richtige Richtung machen.

Klar ist für uns, dass man natürlich jetzt auch dafür sorgen muss, dass der Bevölkerung diese neue Gesetzeslage bekannt gemacht wird. Ob man das über Schilder macht oder wie im Einzelnen, darüber muss man jetzt nachdenken. Klar ist, dass die Menschen zur eigenen und zur sozialen Kontrolle und zum Umgang damit wissen müssen, dass es eine neue Gesetzesregelung gibt.

Den dritten Punkt, dass in Festzelten künftig nicht mehr geraucht werden darf, also die Entkopplung von Feiern, Tanzen und Rauchen, halten wir für ausgesprochen gut. In Klubs und Diskotheken kennen wir das, da funktioniert es ausgesprochen gut, und das erhoffen wir uns nun auch für die Festzelte.

Zusammenfassend: Es ist ein Gesetz mit vielen Schritten in die richtige Richtung. Wir bitten um Zustimmung. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Ahrens.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion, das habe ich auch schon beim letzten Mal ausgeführt, vertritt die Auffassung, dass sich das bisherige Nichtraucherschutzgesetz bewährt hat. Wir haben damit einen generellen Schutz vor dem Rauchen und vermeiden – das ist uns als CDU-Fraktion auch wichtig – eine generelle Diskriminierung der Raucher.

Regelungsbedarf sahen wir als CDU-Fraktion in Bezug auf ein Rauchverbot und ein Verbot des Wegwerfens von Zigarettenstummeln auf Spielplätzen und auf temporär zugänglichen Spielplätzen, für die es bis dato keine Regelungen gab, nämlich für Kitas, Krippen und Schulen, die der Öffentlichkeit inzwischen nachmittags zugänglich sind. Hier gab es keinen ausreichenden Schutz der Kinder. Wir freuen uns sehr, dass diese Regelungslücke nunmehr auch von der SPD-Fraktion anerkannt wird und damit unser Anliegen, das wir ja schon in zwei Anträgen gefordert haben, bevor wir überhaupt die Lösung über das Nichtraucherschutzgesetz gewählt haben, jetzt letztlich doch umgesetzt wird, nachdem Sie es vorher abgelehnt hatten.

(Abg. B r u m m a [SPD]: Das war ein biss- chen anders!)

Ich verhehle auch nicht, dass wir uns als CDUFraktion an der Stelle eine Regelung in einem anderen Gesetz gewünscht hätten, weil wir das systematischer gefunden hätten. Welche Regelung nachher letztlich angewendet wird, ist relativ egal, Hauptsache, es findet ein Schutz der Kinder vor dem Rauchen – meine Kollegin Dr. Kappert-Gonther hat es soeben schon genau erklärt, aus welchen Gründen das der Fall ist – in Bremen statt.

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte noch einmal für die Verbotsschilder auf den Spielplätzen werben; nicht weil wir als CDU––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Fraktion den Schilderwald vergrößern wollen, sondern weil eine Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums ergeben hat, dass auf den Spielplätzen, auf denen ein gesetzliches Rauchverbot gilt und darauf hingewiesen wird, es Eltern leichter zu fallen scheint, auf die Schilder hinzuweisen und zu sagen, bitte machen Sie Ihre Zigarette aus und stecken Sie sie wieder ein! Dort steigt auch signifikant die Sauberkeit. Während es in den Ländern, in denen es diese Schilder nicht gab, bis zu 120 Zigarettenstummel waren, die man auf Spielplätzen durchschnittlich finden konnte, waren es dort, wo entsprechende Schilder standen, nur noch 16 Zigarettenstummel. Das ist ein massiver Unterschied. Deswegen werben wir hier noch einmal für die Schilder, denn was hilft uns ein Papier, wenn es nicht umgesetzt wird!

Wie Sie wissen, sind wir als CDU-Fraktion der Auffassung, dass man Gleiches auch gleich behandeln soll. Insofern freuen wir uns, dass Sie mit dem zweiten Änderungsantrag, den Sie eingebracht haben, die Ungleichbehandlung von Spielcasinos und Spielhallen beseitigt haben, Sie haben quasi einen Webfehler Ihres ersten Gesetzentwurfs ausgebessert.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Wo sind wir?)

Trotzdem sagen wir Ihnen hier an der Stelle auch deutlich: Auch wenn Sie diesen Sachverhalt jetzt gleich behandeln und ihn noch mit einer kleinen Verbesserung versehen haben, indem Sie Spielhallen und Spielcasinos behandeln wollen wie die Gastronomie, sind wir insgesamt gegen diese weiteren Verschärfungen, und deswegen werden wir uns enthalten, weil Sie es ein bisschen verbessert haben. Wir wollen nicht als diejenigen dastehen, von denen nachher behauptet wird, dass wir gegen diese leichte Verbesserung gewesen sind.

(Abg. Frau D r. S c h a e f e r [Bündnis 90/ Die Grünen]: Dafür aber auch nicht!)

Wir bleiben aber bei unserer Auffassung: Dem Rauchverbot auf Spielplätzen stimmen wir zu, den anderen Punkte nicht. Deswegen stellen wir als CDUFraktion einen Antrag auf getrennte Abstimmung. Wir stimmen dem Artikel 1 Nummer 2 und Artikel 2 und damit dem Rauchverbot auf Spielplätzen zu, lehnen die weiteren Verschärfungen in Artikel 1 Nummer 1 und Nummer 3 bis 6 ab, und beim Änderungsantrag – ich habe es soeben schon erwähnt – werden wir uns enthalten.

Wir sind der Auffassung, dass wir einen Schutz vor dem passiven Rauchen brauchen, der in Bremen schon relativ gut umgesetzt ist, und dass wir bei dem, was hier stattgefunden hat – Sie haben selbst davon gesprochen, dass es ein Kompromiss war –, keinen richtig roten Faden erkennen können. Deswegen stimmen wir den weiteren Punkte nicht zu. – Danke schön!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rupp.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ähnlich wie beim letzten Mal nehmen wir zu diesem Entwurf wie folgt Stellung: Erstens, wir finden, dass das Bremische Nichtraucherschutzgesetz seine Aufgabe erfüllt und dass es ein gutes Gesetz ist. Zweitens, wir finden auch, dass damit eigentlich genug geregelt ist. Unserer Meinung nach kann man selbst entscheiden, ob man einen Raum, eine Gaststätte, eine Spielhalle oder ein Spielcasino betritt, wo geraucht wird oder nicht.

(Abg. Frau D r. S c h a e f e r [Bündnis 90/ Die Grünen]: Es geht auch um Mitarbeiter- schutz!)

Drittens, die Änderung hinsichtlich des Rauchverbots auf Spielplätzen ist ebenfalls richtig.

Alle weiteren Veränderungen finden wir nicht richtig, deswegen werden wir insgesamt der zweiten Lesung nicht zustimmen, weil dort mehr geregelt wird, als wir für nötig halten.

(Beifall bei der LINKEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Die Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt werde ich nach Behandlung des nächsten Tagesordnungspunktes durchführen.

Endlich umfassende rechtliche Rahmenbedingungen für den Betrieb von Prostitutionsstätten schaffen

Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 18. Juni 2013 (Drucksache 18/974)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Professor Stauch.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Hoch.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Prostitutionsgesetz, das im Jahr 2002 in Kraft getreten ist, war ein richtiger und wichtiger erster Schritt, die rechtli––––––– *) Vom Redner und von der Rednerin nicht überprüft.

che und die soziale Lage der Prostituierten zu verbessern.