Protokoll der Sitzung vom 28.08.2013

Bitte, Frau Senatorin!

Ja, wir haben einen Anstieg der Vollzeitäquivalente, das hatte ich, glaube ich, auch dargelegt. Wir haben einen Anstieg der Vollzeitäquivalente zwischen den Jahren 2007 und 2012, die genaue Zahl kann man nachlesen. Ich gehe davon aus, dass wir mit dem Anstieg die Anforderungen der Schulreform auch erfüllen können.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Ausschöpfung von Mitteln aus EU-Fonds“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Rupp, Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.

Bitte, Herr Kollege Rupp!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie ist der aktuelle Ausschöpfungsgrad der laufenden Förderperiode bei den Bremer Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds, ESF, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, EFRE, und dem Europäischen Fischereifonds, EFF?

Zweitens: Bis zu welchem Stichtag müssen in der laufenden Förderperiode verfügbare Mittel ausgegeben, abgeflossen oder gebunden sein, um nicht an die EU zurückgezahlt zu werden?

Drittens: Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um eine maximale Ausschöpfung der verfügbaren Mittel der laufenden Förderperiode zu gewährleisten?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Günthner.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Die Beantwortung der Anfrage für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung erfolgt nur mit Blick auf das EFRE-Programm des Landes Bremen 2007 bis 2013, dagegen sind EFRE-Programme, die unter bremischer Beteiligung im Ziel Europäische Territoriale Zusammenarbeit, ETZ, umgesetzt werden – INTERREG-Programme –, nicht Gegenstand der Beantwortung.

Zu Frage 1: Die Europäische Kommission hat für das ESF-Programm des Landes Bremen in der Förderperiode 2007 bis 2013 insgesamt 89 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Davon sind bisher 81,4 Millionen Euro in konkreten Projekten gebunden worden. Dies entspricht einer Ausschöpfung der verfügbaren Mittel in Höhe von 91,5 Prozent.

Im Rahmen des bremischen EFRE-Programms für die Förderperiode 2007 bis 2013 stehen insgesamt 142,01 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind aktuell 134,12 Millionen Euro gebunden worden. Der Ausschöpfungsgrad beläuft sich damit zurzeit auf 94,5 Prozent.

Im Europäischen Fischereifonds, EFF, stehen insgesamt 10,92 Millionen Euro zur Verfügung. Gebunden wurden davon bislang 5,12 Millionen Euro. Dies entspricht einer Ausschöpfungsquote von 46,9 Prozent.

Zu Frage 2: Die EU-Mittel müssen in allen drei Programmen bis spätestens zum 31. Dezember 2015 aus

gegeben sein. Das heißt, alle mit den Projekten zusammenhängenden Zahlungen müssen bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt sein.

Um damit verbundene administrative Aufgaben, insbesondere die notwendigen Prüfungen für die Restzahlungen in den Projekten, rechtzeitig abschließen zu können, sollen in den Strukturfondsprogrammen des EFRE und ESF alle Mittel bis zum Ende des Jahres 2013 gebunden sein und Projekte nicht länger als bis zum Ende des Jahres 2014 durchgeführt werden. Im EFF wird es eine Mittelbindung auch noch im Jahr 2015 geben, wenn die Projekte bis zum Ende des Jahres 2015 vollständig abgeschlossen werden können. Das Ziel ist eine möglichst hohe Ausschöpfung der europäischen Mittel.

Die EU-Mittel werden von der Kommission in jährlichen Tranchen bereitgestellt, die bis zwei Jahre nach der Bereitstellung gegenüber Brüssel abgerechnet werden müssen. Gelingt dies nicht, verfallen die Mittel automatisch und stehen danach nicht mehr für das Programm beziehungsweise die Region zur Verfügung.

Die Europäische Kommission zahlt die EU-Gelder auf der Basis von Zahlungsanträgen der Programme aus, diese basieren auf tatsächlich in den Projekten entstandenen Ausgaben. Gelingt es nicht, die erforderlichen Summen nachzuweisen, verfallen die Mittel, auf die die Region beziehungsweise das Programm einen Anspruch hat. Daher müssen in einem solchen Fall in der Regel keine Mittel zurückgezahlt werden.

Zu Frage 3: Um eine maximale Ausschöpfung der EU-Mittel zu erreichen, ist es von besonderer Bedeutung, die Projekte frühzeitig auf den Weg zu bringen. Dies trifft insbesondere für Projekte zu, die mehrjährig angelegt sind, wie dies im EFRE oder ESF häufig der Fall ist.

In der Praxis stellt sich die Abwicklung der Vorhaben erfahrungsgemäß aufwendig dar. Es bestehen hohe Anforderungen im Hinblick auf die Umsetzung, Abrechnung und Überprüfung der Projekte. Im Rahmen eines komplexen Verwaltungs- und Kontrollsystems werden die Projekte mehrfach auf verschiedenen Stufen von verschiedenen beteiligten Behörden auf kommunaler, Landes- und gegebenenfalls Bundesebene geprüft. Der Senat strebt daher an, die notwendigen Beschlussfassungen möglichst frühzeitig zu erzielen. So ist für den EFRE und ESF gleichermaßen vorgesehen, das gesamte verfügbare Mittelvolumen noch im Jahr 2013 beschließen zu lassen. Sofern sich eine Überplanung der Programme in geringem Umfang als notwendig erweisen sollte, wird auch dieses Steuerungsinstrument eingesetzt, um die Mittelausschöpfung zu gewährleisten.

In einem begrenzten Umfang besteht auch die Möglichkeit, Ersatzprojekte vorzuhalten, die zunächst für eine nationale Finanzierung vorgesehen sind, aber unter EU-Bedingungen umgesetzt werden. So ist es möglich, in den beschlossenen Projekten frei werden

de Mittel auch zu einem späteren Zeitpunkt der Programmumsetzung einer EU-gerechten Verwendung zuzuführen und einen Mittelverfall zu vermeiden.

Der Europäische Fischereifonds, EFF, soll die gemeinsame Fischereipolitik der EU finanziell unterstützen, damit ist der Anwendungsbereich des Programms im Gegensatz zu den anderen beiden Strukturfonds thematisch eingegrenzt. Das Programm zielt vornehmlich auf private oder öffentliche Unternehmen aus dem Bereich der Fischwirtschaft. Eigene Strukturprojekte der öffentlichen Hand sind anders als in den übrigen Strukturfonds der EU nur in sehr beschränktem Umfang möglich. Zur vollständigen Ausnutzung der europäischen Mittel sind dementsprechend Anträge von privaten oder öffentlichen Unternehmen Voraussetzung.

Der Senat wird darauf hinwirken, dass die bereits bewilligten Projekte im EFF-Programm wie vorgesehen zum Abschluss gebracht werden. Zudem ist die Förderung des Forums Fischbahnhof, zweiter Bauabschnitt, mit EFF-Mitteln geplant. Nach Bindung der Mittel in Höhe von circa 3,5 Millionen Euro erhöht sich die Ausschöpfungsquote bis zum Ende des Jahres 2014 auf circa 80 Prozent.

Zur Ausschöpfung der restlichen EFF-Mittel soll versucht werden, weitere Projekte im förderungsfähigen Bereich zu akquirieren. Eine Möglichkeit zur Akquirierung wird in der Präsentation des EFF auf den bremischen Fischmessen fish international und SlowFisch gesehen. Die BIS wird dort mit einem eigenen EFF-Stand vertreten sein, um den Fonds weiter bekannt zu machen. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Habe ich es richtig verstanden, dass in der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Sie gesagt haben, der derzeit verhängte Zahlungsstopp der EU-Mittel hätte keine Auswirkungen auf die Ausschöpfung der Restmittel?

Bitte, Herr Senator!

So ist es!

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie sehen, die Antworten werden hier jetzt auch kürzer, sodass es nicht mehr so lange dauert.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Aber die Fragen nicht!)

Wie hoch ist der Betrag, den wir jetzt vorfinanzieren müssen, und wie lange wird diese Vorfinanzie

rung voraussichtlich dauern? Es ist ja ein Auszahlungsstopp verhängt worden.

Bitte, Herr Senator!

Wir finanzieren immer die gesamten Mittel vor und stellen anschließend bei der EU im Rahmen der Kontingente den Antrag, dass uns die Mittel zugewiesen werden.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich versuche, diese Frage noch einmal so zu formulieren, dass man sie beantworten kann! Wie hoch sind die Mittel, auf die wir jetzt länger als geplant warten müssen?

Bitte, Herr Senator!

Wir versuchen im Moment, es mit der EU zu bewerkstelligen, dass uns die Mittel möglichst schnell zur Verfügung gestellt werden können. Wir haben die aufgetretenen Probleme weitgehend abgestellt. Wir gehen davon aus, dass die Argumente und die bisherige Praxis, die wir im Land Bremen hatten, die uns zu einem der Musterknaben bei der Ausschöpfung dieser EU-Programme gemacht hat, auch von der EU so gesehen werden und wir dementsprechend möglichst wenig überbrücken müssen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich bin sicher, Sie haben an der Frage, ob wir ein Musterknabe sind oder nicht, sicherlich großen Anteil.

(Heiterkeit)

Gehen Sie davon aus, dass wir keine beziehungsweise keine relevanten Zahlungsverzögerungen haben werden?

Bitte, Herr Senator!

Man muss es trennen. Der erste Punkt ist, wir finanzieren vor. Der zweite Punkt ist, wir binden die Mittel, und diese Bindung findet dadurch statt, dass wir beispielsweise in der letzten Sitzung der Wirtschaftsdeputation im großen Umfang EFRE-Mittel beschlossen haben und in der kommenden Sitzung der Wirtschaftsdeputation – ich glaube, in der nächsten Woche, weitere EFRE-Mittel und weitere Maßnahmen dafür beschließen werden. Dann geht es darum, dass die Aufgaben, die von der EFREPrüfbehörde erledigt und gegenüber der Europäischen Union sichergestellt werden müssen, dann auch

von uns wahrgenommen werden. Ich bin aber fest davon überzeugt, dass es sich im Moment eher um ein kleineres Problem handelt, das wir lösen werden.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Kottisch! – Bitte sehr!

Die Frage nach der Zahlungsunterbrechung, die der Kollege Rupp soeben gestellt hat, ist ja Thema der Aktuellen Stunde, die gleich stattfindet. Ich würde gern noch einmal auf den eigentlichen Kern dieser Frage zurückkommen! Hier geht es ja um die Ausschöpfung der EU-Mittel. Ich finde die Beantwortung dieser Anfrage sehr gut, möchte aber dennoch einmal nachfragen, ob Sie Sorge haben, dass wir die EU-Mittel für diesen hier genannten Zeitraum nicht vollständig ausschöpfen können.