In Bremerhaven wurden im Jahr 2010 70 Tathandlungen mit einem geschätzten Gesamtschaden von circa 243 000 Euro registriert. 2011 waren es 106 Tathandlungen mit einem geschätzten Gesamtschaden von circa 241 000 Euro und 2012 122 Tathandlungen mit einem geschätzten Gesamtschaden von circa 175 000 Euro.
Zu Frage 2: Eine räumliche Begrenzung der Auswertung auf die Schienenstrecke zwischen Bremen und Bremerhaven ist nicht möglich.
Zu Frage 3: Aus kriminaltaktischer Sicht ist eine gemeinsame Ermittlungsgruppe nicht sinnvoll. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, wenn ich mir die Gesamtschäden anschaue, dann liegen wir im Land Bremen bei etwa 1,3 bis 1,4 Millionen Euro. Warum halten Sie es nicht für möglich, dass man eine gemeinsame Ermittlungsgruppe schafft zwischen der Bundespolizei, die ja für die Bahnanlagen zuständig ist, und der Polizei Bremen? Das habe ich jetzt nicht verstanden, das müssen Sie mir bitte noch einmal erklären!
Das hängt einfach damit zusammen, dass die Bundespolizei etwas anders organisiert und zuständig ist. Die Bundespolizei mit der Zuständigkeit für die Polizeiinspektion Bremen hat eine Strecke von circa 1 000 Kilometern zu kontrollieren, das heißt, sie ist nicht nur zuständig für das Land Bremen, sondern dazu gehören auch Landkreise wie Cuxhaven, Rotenburg, Diepholz, Uelzen, Osterholz, und es reicht bis nach Harburg und Celle. Es macht also wenig Sinn, jetzt die Strecke zwischen Bremen und
Bremerhaven ins Visier zu nehmen – das sind, wenn ich richtig rechne, circa 60 Kilometer –, wenn man 1 000 Kilometer insgesamt kontrolliert. Die klare Aussage der Bundespolizei lautet, dass es keinen Sinn macht, für solch ein kleines Segment eine eigene Ermittlungsgruppe einzusetzen.
Heißt das also, die Bundespolizei hat sich hier gesperrt und nicht das Innenressort? Habe ich das richtig verstanden?
Das Innenressort macht alles mit. Wenn die Bundespolizei und die Polizei Bremen und Bremerhaven sagen, wir wollen eine gemeinsame Ermittlungsgruppe, dann sind wir die Letzten, die sich einmischen. Wenn aber alle Polizeien sagen, das macht keinen Sinn, dann bin ich auch als Senator nicht klüger.
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Inklusive Pädagogik auch als Schwerpunkt für das Lehramt an Gymnasien und Oberschulen?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dogan, Frau Schön, Fecker, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Wie bewertet es der Senat, dass eine enge Vernetzung des Studiengangs Inklusive Pädagogik bisher nur mit dem Lehramt an Grundschulen möglich ist, nicht aber mit dem Lehramt an Gymnasien und Oberschulen?
Zweitens: Wie kann aus Sicht des Senats sichergestellt werden, dass die im Studiengang Inklusive Pädagogik gewonnenen und vermittelten Erkenntnisse auch bei den zukünftigen Lehrerinnen und Lehrern aus dem Lehramt an Gymnasien und Oberschulen für ihre Arbeit in den inklusiven Schulen ankommen und von ihnen umfassend umgesetzt werden können?
Drittens: Wenn es Bemühungen seitens des Senats gibt, auf Bundesebene gemeinsam mit anderen Bundesländern auf eine Veränderung der KMK-Lehramts
typen mit dem Ziel hinzuwirken, dass eine Koppelung des Studiengangs Inklusive Pädagogik auch mit dem Lehramt an Gymnasien und Oberschulen in Bremen möglich wird, wie ist hier der aktuelle Stand?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die geplante neue Studienstruktur sieht eine enge Verknüpfung der Ausbildung für das Lehramt an Grundschulen und für das Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik vor. Der Bachelorstudiengang wird seit dem Jahr 2011 sukzessive aufgebaut, der entsprechende zweijährige Master-ofEducation-Studiengang wird im Wintersemester 2014/ 2015 eingeführt. Für die Grundschulen werden damit mittelfristig ausreichend viele Fachlehrkräfte des Lehramts für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik zur Verfügung stehen.
Zudem ist es Bremen gelungen, Ende des Jahres 2012 gemeinsam mit anderen Bundesländern eine Öffnung der KMK-Vorgaben für Lehrämter dergestalt zu erreichen, dass diese Ausbildung für das sonderpädagogische Lehramt auch mit einem gymnasialen Fach verbunden werden kann. In Antwort 3 wird dies ausführlich erörtert.
Zu Frage 2: Aufgrund der neuen Strukturen der lehramtsbezogenen Studiengänge gibt es noch keine Erfahrungsberichte über die Umsetzung gewonnener und vermittelter Erkenntnisse aus dem vernetzten Studium für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik. Die Vermittlung inklusionspädagogischer Grundlagen und Basiskompetenzen ist allerdings für alle allgemeinbildenden Lehramtsausbildungen der Universität verbindlich vorgeschrieben und auch in den weiteren Phasen der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrer gewährleistet.
Zu Frage 3: Die 340. Kultusministerkonferenz, KMK, hat am 6. Dezember 2012 auf gemeinsame Initiative Bremens mit anderen Bundesländern entschieden, dass einerseits in allen Lehramtsausbildungen Grundlagen und Basiskompetenzen der Inklusion verankert werden sollen und andererseits folgende Ergänzung der „Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein sonderpädagogisches Lehramt, Lehramtstyp 6“, vorgenommen wird: „Soweit für das Unterrichtsfach fachliche Standards des Lehramtstyps 4, Lehramt an Gymnasien und Sekundarstufe 2, zugrunde gelegt werden, beträgt der Umfang der fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Ausbildungsanteile etwa 90 Leistungspunkte, ECTS.“
Damit können Bundesländer erstmalig die sonderpädagogische Ausbildung an den Universitäten mit einem einzelnen gymnasialen Unterrichtsfach verbin
den, was insbesondere in Bremen die Voraussetzungen für die Sicherung des Bedarfs an Fachlehrkräften für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Oberschulen schaffen kann. Die Entscheidung über die Entwicklung eines solchen Studiengangs ist – auch vor dem Hintergrund hierfür erforderlicher zusätzlicher Mittel – noch nicht getroffen. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, Sie haben in der Antwort auf Frage 1 davon gesprochen, dass es mittelfristig ausreichende Personalkapazitäten und ausgebildete Lehrkräfte geben soll. Können Sie kurz erläutern, wie der Senat den Begriff „mittelfristig“ definiert?
„Mittelfristig“ definiert der Senat folgendermaßen: Wir werden für die Umsetzung der Inklusion in unserem Schulsystem sowohl in den Grundschulen als auch in den Oberschulen ausreichend Lehrkräfte, die wir hier ausgebildet haben oder die aus anderen Bundesländern kommen, zur Verfügung haben. Wie Sie wissen, haben wir den Master-Weiterbildungsstudiengang für Lehrkräfte eröffnet. Unsere Lehrkräfte können jetzt eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation bis zum Masterabschluss studieren, das heißt, wir sichern auch gegenwärtig schon ab, dass für die Inklusion genügend Fachkräfte zur Verfügung stehen. Damit will ich nicht verhehlen, dass wir uns im Moment auch noch sehr darum bemühen müssen, alle sonderpädagogischen Stellen, die wir ausgeschrieben haben, vernünftig besetzen zu können.
Sie haben in der Beantwortung der Frage 3 von den Kosten eines möglichen neuen Studiengangs gesprochen, diese aber in der Antwort nicht beziffert. Wie hoch sind sie denn?
Ich kann sie im Moment gar nicht beziffern, weil wir erst jetzt die Entscheidung der KMK hatten, dass wir die Inklusionspädagogik mit dem gymnasialen Lehramt verbinden können. Wenn wir uns auf diesen Weg begeben wollen, haben wir zwei Aspekte zu beachten: zum einen die Kosten, das ist völlig richtig, zum anderen haben wir neben den Kosten auch die Frage zu erörtern – und das muss noch fachlich mit der Uni
versität erörtert und im Rahmen der Wissenschaftsplanung neu aufgenommen werden –, ob es Sinn macht, eine gymnasiale Lehramtsausbildung mit einem Fach und zusätzlich dem Fach Sonderpädagogik/Inklusion vorzuhalten. Der große Unterschied zu den Grundschulen ist, dass man in der Grundschulpädagogik Inklusion im dritten Fach studiert. Es muss noch genau abgewogen werden, ob es Sinn macht und richtig ist, und dazu finden die Erörterungen mit der Universität statt.
Wann ist dieser Abwägungsprozess abgeschlossen, und wann ist mit einer Entscheidung des Senats in dieser Frage zu rechnen?
Wir sind auf dem Weg. Ich kann Ihnen jetzt noch keinen Zeitpunkt nennen, Sie wissen selbst, dass wir noch mit großem Interesse auf das Gutachten des Wissenschaftsrates warten. In dem Zusammenhang müssen natürlich solche Fragen in die Wissenschaftsplanung des Jahres 2020 aufgenommen werden, weil es natürlich am Ende auch eine Frage ist, ob das zu einem Schwerpunkt der Weiterentwicklung der Lehramtsausbildung werden soll.
Wenn wir das wollen, müssen dafür Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, und das muss dann natürlich auch entsprechend abgewogen werden, auch mit den universitären Interessen und den dort vorhandenen Möglichkeiten derer, die die Arbeit in dem Studiengang zu leisten haben.
Habe ich es richtig verstanden, dass Sie zumindest auf dem Weg sind und der Prozess der Entscheidungsfindung bereits begonnen hat, denn Sie haben soeben gesagt, Sie warteten jetzt wiederum auf ein weiteres Gutachten? Das wäre dann doch schon eine andere Aussage.
Sagen wir es einmal so: Sie sprechen ein Thema an, das finanzpolitisch wirksam werden wird. Es gibt dazu auch unterschiedliche Interessen. Bis jetzt ist es so, wir haben gesagt, wir bringen den grundschulpädagogischen Studiengang auf den Weg, und bisher galt die Entscheidung, dass wir das nicht für den gymnasialen Zweig machen. Jetzt haben wir aufgrund der Entscheidung der KMK eine andere Vorausset
zung, und nun müssen wir das Ganze noch einmal neu bewerten. In diesem Bewertungsprozess befinden wir uns, aber wir sind noch nicht an einem Punkt, an dem ich Ihnen sagen kann, dass Sie zu diesem Zeitpunkt von uns eine endgültige Antwort erhalten. Der Prozess hat erst begonnen.