aber die Instrumente müssen auch genutzt werden. Bei den gesetzlichen Bestimmungen sind wir zwar auf den oberen Plätzen, in der Praxis bilden wir jedoch das Schlusslicht. Der letzte Volksentscheid hat im Jahr 1994 stattgefunden, das letzte erfolgreiche Volksbegehren im Jahr 2006, der letzte erfolgreiche Bürgerantrag im Jahr 2007. In Bremen müssen wir direkte Demokratie also auch noch üben!
In Bremen gibt es schon lange eine ausgeprägte Kultur von Bürgerinitiativen. Viele Bremerinnen und Bremer schließen sich zusammen, wenn ihnen Vorhaben oder Beschlüsse nicht passen und werden aktiv. Ich würde mir dieses Selbstbewusstsein auch bei dem Einbringen von Ideen wünschen, wie es jetzt zum Beispiel ein Bündnis von jungen Frauen macht, das einen Bürgerantrag zur Lohngleichheit von Männern und Frauen formuliert hat. Die Frauen warten jetzt nur noch auf die Senkung der Quoren, damit sie ihn auch einbringen können.
Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass es Lerneffekte gibt. Starten einige erfolgreiche Initiativen, dann folgen meistens viele weitere. Das erhoffen wir uns auch für Bremen.
Liebe Bremerinnen und Bremer, mit den neuen Möglichkeiten sind Sie gefragt, von Ihren Rechten Gebrauch zu machen. Fühlen Sie sich eingeladen und
aufgefordert, sich einzumischen! Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich darum, den Verfassungsund Gesetzesänderungen zuzustimmen, um die direkte Demokratie in Bremen weiterzuentwickeln. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich beschränke mit auf das, was in diesem Hause kontrovers ist! Das, was Frau Hoppe dargestellt hat, ist ja Allgemeingut, wir haben es gemeinsam beschlossen. Ich beschränke mich auf das, was kontrovers ist, die Privatisierungsbremse. Ich will einmal versuchen zu illustrieren, warum wir Sozialdemokraten diese Privatisierungsbremse für wichtig und für einen Demokratiezuwachs halten.
Wer sich die Situation in Dresden anschaut, sieht, dass dort Schimmel in Bädern und Küchen vorhanden ist, sieht kaputte Fenster und verzweifelte Mieter, die sich mit dem neuen Eigentümer, der ehemals kommunalen Wohnungsbaugesellschaft, auseinandersetzen müssen, der sieht, welcher soziale Sprengstoff sich in Dresden angesammelt hat, welche Defizite sich in der Stadtentwicklung angesammelt haben und bekommt eine gewisse Vorstellung von dem, was in Kommunen los ist, die ihre kommunalen Wohnungsbaugesellschaften verkauft haben. Dresden hat das im Jahr 2006 getan und hat einen ausgesprochen guten Kaufpreis von 981,7 Millionen Euro erzielt. Damit war die Verschuldung Dresdens im Jahr 2006 auf null gestellt. Welch eine Versuchung, diese Wohnungsbaugesellschaft zu verkaufen, aber auch welch ein Fehler, es getan zu haben!
Die Situation war folgende: Man hat das Geld bekommen, man hat die Schulden getilgt. Der damals mit der GAGFAH geschlossene Privatisierungsvertrag ist nach Ansicht der Dresdener Stadtverwaltung nicht eingehalten worden. Es hat eine Vielzahl von Prozessen gegeben. Die GAGFAH ist ihren Verpflichtungen, wenn man es vorsichtig formuliert, nur sehr gebremst nachgekommen, betroffen waren davon 450 Häuser mit Hunderten von Wohnungen und Mietern.
Insgesamt beurteilen alle Sachverständigen die Bausubstanz in Dresden jetzt schlechter. Es gibt eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten der Mieter mit ihrer Wohnungsbaugesellschaft, mein Dresdener Kollege, Stadtfraktionschef Herr Dr. Lames, hat daraus auch keinen Hehl gemacht. Er hat immer wieder verkündet, am besten wäre es für die Stadt und für die Bürger, wenn wieder ein städtisches Wohnungsbauunternehmen entstehen würde.
Am Ende dieser vielfältigen politischen und juristischen Auseinandersetzungen wurde ein Vergleich mit der GAGFAH geschlossen. Das Schiff ließ sich nämlich nicht mehr auf einen anderen Kurs bringen, der Point of no Return war überschritten. Meine Damen und Herren, Bremsen, und wir reden über eine Privatisierungsbremse, dienen zur Verringerung beziehungsweise Begrenzung von Geschwindigkeiten. Die Privatisierung öffentlicher Unternehmen, die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen, ist eine Maßnahme, die anders als ganz viele andere politische Entscheidungen in der Regel nicht mehr umkehrbar ist, das zeigt das Beispiel Dresden.
In Bremen kann eine Entscheidung über den Verkauf der GEWOBA mit 80 000 Mietern und 500 Beschäftigten nicht schnell fallen, und sie darf auch nicht ohne nachhaltigen Rückhalt in der Gesellschaft fallen. Wir sind absolut fest davon überzeugt, sollte es irgendwann einmal eine parlamentarische Mehrheit in diesem Hause geben, die die Veräußerung der GEWOBA für erwägenswert hält, dann kann man ein solches Vorhaben nicht durchführen, ohne das Volk in Bremen zu fragen.
(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN – Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Und außerdem glauben wir, dass es für den Ver- kauf in diesem Hause keine Mehrheit ge- ben wird!)
Das Problem bei solchen Entscheidungen ist ja nicht, dass man sagt, so weit wird es nie kommen. Ich glaube, dass die politischen Mehrheiten in diesem Hause ganz fest für das kommunale Wohnungsbauunternehmen GEWOBA sind. Wir müssen aber doch auch erkennen, dass es in diesem Hause immer wieder Versuche gegeben hat – zumindest seit ich dabei gewesen bin, sind mir drei erinnerlich –, bei denen sehr ernsthaft darüber nachgedacht wurde, ob man zur Haushaltskonsolidierung dieses Wohnungsbauunternehmen nicht verkaufen sollte. Ich bin fest davon überzeugt, die gesellschaftlichen Folgekosten wären zu hoch. Wenn so etwas gemacht werden soll, geht das nicht ohne Rückhalt in der Bevölkerung.
Das Gleiche gilt, wenn wir uns ein anderes kommunales Unternehmen anschauen, nämlich die BSAG mit über 2 000 Beschäftigten und 280 000 täglich beförderten Passagieren. Der Verkauf darf nicht schnell und auch nicht ohne breiten Rückhalt in der Bevölkerung entschieden werden. Ich will ein Beispiel dafür anführen: Pforzheim ist die erste Stadt und Gemeinde in Deutschland gewesen, die im Jahr 2006 ihre
städtische Verkehrsgesellschaft zu einem guten Preis an Veolia verkauft hat. Pforzheim hat damit seine Schulden auch fast auf null reduziert.
Man hat einen Vertrag geschlossen, der aus Sicht des Jahres 2006 auch gar nicht so verkehrt war. Man hat dann festgestellt, dass sich in Pforzheim die Verkehrs- und die Infrastrukturbedingungen verändert haben und es verkehrspolitisch dringend einer Veränderung bedurfte, auch gerade im Sinne einer Ökonomisierung eines sozialen Verkehrsbetriebs. Was hat Veolia gemacht? Das, was man als guter Kapitalist macht, sie hat auf den Vertrag gepocht! Sie hat gesagt, das, was wir miteinander vereinbart haben, halten wir ein. Was ihr euch jetzt neu überlegt habt, dass es schöner wäre, den ÖPNV auszubauen oder dass es auch schöner wäre, ein Sozialticket einzuführen, das alles könnt ihr machen, aber wir haben einen anderen Vertrag.
Die Pforzheimer überlegen, wie sie denn eigentlich ihre Verkehrsbetriebe zurückkaufen können, übrigens in allen Parteien. Das Problem ist bloß, sie haben nicht das Geld, um die Verkehrsbetriebe wieder zurückzuholen. Das heißt, eine Privatisierung von Verkehrsbetrieben kann es meines Erachtens auch nur dann geben, wenn die Mehrheit der Wahlbevölkerung sagt, jawohl, das ist eine Option, jawohl, wir wollen das. Man darf nur privatisieren, wenn die Mehrheit der Wahlbevölkerung von dem Vorteil einer solchen Lösung überzeugt ist.
Ich will nur ganz kurz auf ein drittes Beispiel eingehen, nämlich die GeNo! Die GeNo ist ein Unternehmen mit über 7 500 Beschäftigten und nimmt eine zentrale Rolle in der gesundheitlichen Daseinsvorsorge dieser Stadt wahr. Wenn es eine parlamentarische Mehrheit dafür geben sollte, die GeNo irgendwann einmal zu veräußern, dann glaube ich, dass man sie nicht einmal schnell und einfach durch eine Parlamentsentscheidung verkaufen kann. Auch eine solche Entscheidung geht nur, wenn die Mehrheit der Bremerinnen und Bremer damit einverstanden ist.
Ich habe jetzt versucht, Ihnen darzustellen, warum ich glaube, dass eine Privatisierungsbremse nötig ist, aber ich will auch noch einmal auf die Inhalte eingehen! Eine Privatisierungsbremse verhindert nämlich Privatisierungen nicht grundsätzlich, sie schafft nur eine höhere Legitimation dafür, sie stellt sie in den öffentlichen Raum und dem kontroversen Diskurs. Es dürfen nicht kurzfristig kamerale Zwänge von Regierungsmehrheiten oder ideologischer Zeitgeist entscheiden, sondern ein langfristiger gesellschaftlicher Konsens zwischen politisch Handelnden und Bürge
Öffentliche Unternehmen in einer modernen Demokratie sind ein wesentliches Instrument zur politischen Gestaltung des Gemeinwesens. Die Veräußerung von Anteilen der öffentlichen Unternehmen ist daher ein sehr weitreichender und folgenschwerer Eingriff in die politischen Handlungsmöglichkeiten. Bürgerinnen und Bürger Bremens als eigentliche Eigentümer – und darüber müssen wir uns immer klar werden, wir sind zwar diejenigen, die politische Entscheidungen treffen, aber Eigentümer ist die Stadtgemeinde oder die Freie Hansestadt Bremen, die ihre Bürgerinnen und Bürger vertritt – müssen die Entscheidung über eine Privatisierung von wichtigen Unternehmen in strittigen Fällen selbst treffen.
Lassen Sie mich noch ein Argument für die Privatisierungsbremse, das oft unter den Tisch fällt, hier auf den Tisch legen! Wenn man sich die geltenden Regelungen zur Schuldenbremse anschaut, dann dürfen auch in Zukunft notwendige Zukunftsinvestitionen für die Daseinsvorsorge nur noch aus den Einnahmen von Gebietskörperschaften und Ländern finanziert werden. Der Druck, Tafelsilber durch Verkauf zu verschleudern, was Pforzheim und Dresden im Jahr 2006 gemacht haben, wird objektiv größer, und deshalb betrachte ich die Privatisierungsbremse auch als notwendiges Rückschlagventil und Korrektiv zur Schuldenbremse.
Bezogen auf die Einzelheiten des Gesetzes ist es, glaube ich, kein Geheimnis, dass wir Sozialdemokraten uns ein obligatorisches Referendum gewünscht hätten. Im Gesetz hätte dann immer gestanden, wenn solche Unternehmen verkauft werden, hat das Volk darüber abzustimmen. Wir haben uns in einem langen Prozess zu einer anderen Regelung entschlossen, die juristisch auf unterschiedlichen Wegen zu einem Referendum führen kann. Für uns war es wichtig, dass faktisch für alle Privatisierungen, die in Bremen umstritten sein könnten, am Ende des Tages auch ein Volksentscheid durchgeführt wird, deshalb können wir auch mit der gefundenen Regelung leben.
Lassen Sie mich zu den Einzelheiten noch kurz etwas sagen, weil die Kritik daran zum Teil auch substanzlos ist! Die vorgeschlagene Regelung richtet sich nicht auf den Verkauf öffentlichen Eigentums in Form von Grundstücken oder sonstigen Assets, sondern sie richtet sich ausschließlich auf öffentliche Unternehmen, und dabei nur auf die großen und mittelgroßen Unternehmen. Das heißt, wir sprechen von zehn großen Unternehmen, die für die Infrastruktur und Daseinsvorsorge unseres Gemeinwesens notwendig sind. Ich glaube, das ist überhaupt kein Hindernis dafür, dass die Bremische Bürgerschaft oder der Senat der üblichen Vermögensbetreuungspflicht Bremen gegenüber nicht nachkommen kann.
Wir haben es im Ausschuss länger diskutiert, Bremen schließt in keiner Weise aus, dass der Staat Beteiligungen aufkauft und dann verkauft. Das swb-Geschäft, das für Bremen vorteilhaft gewesen ist, ist nach dieser Privatisierungsbremse weiterhin notwendig. Durch die bessere Regelung, die wir getroffen haben, ist es überhaupt nicht ausgeschlossen, dass Kapitalerhöhungen stattfinden, Gesellschaftsanteile verschoben werden und stille Einlagen gebildet werden. Alle gesellschaftsrechtlichen Notwendigkeiten, die man in wirtschaftlicher Hinsicht haben kann, sind auch nach dieser Privatisierungsbremse möglich. Allerdings gibt es eine Grenze: Immer dann, wenn Bremen den beherrschenden Einfluss aufgibt, muss bei diesen zehn großen Unternehmen das Volk gefragt werden, und ich halte das für richtig.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch einmal eine Wertung machen! Ich glaube, das, was wir hier machen, und Frau Hoppe hat es skizziert, nämlich als erstes Bundesland in Deutschland eine Privatisierungsbremse in die Verfassung zu schreiben, ist ein gutes Stück soziale Demokratie. Das setzt den Weg konsequent weiter fort, den wir mit dem Tariftreueund Vergabegesetz, mit dem Landesmindestlohngesetz und jetzt mit der Privatisierungsbremse gegangen sind. So allein sind wir nicht, die Berliner arbeiten an einer vergleichbaren Regelung und sagen, sie finden es für sich auch richtig.
Ich glaube, insofern ist es konsequent, wer einen starken Staat haben will, der sich auch der wirtschaftlich Schwachen annimmt, hat keine Angst vor einer Privatisierungsbremse, sondern der will sie. – Ich danke Ihnen dafür, dass Sie mir zugehört haben!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich bei Ihnen, Herr Tschöpe, und den übrigen Ausschussmitgliedern zunächst einmal für die sehr zeitaufwendige, aber, wie ich finde, auch sachliche und fruchtbare Beratung im Ausschuss bedanken. Ich finde, der Ausschuss hat das Klima geatmet, das man braucht, wenn man die Hand an die Verfassung legen will. Dafür möchte ich mich im Namen der CDU-Fraktion ganz herzlich bei Ihnen und den übrigen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss bedanken! interjection: (Beifall)
Diesen Dank könnte man mit Fröhlichkeit abschließen, denn wenn man auf das Papierergebnis unserer gemeinsamen Beratungen schaut, muss man sagen, irgendwie hat sich jeder durchgesetzt. Ich kann mich noch daran erinnern, auf welchen Widerstand wir bei den Sozialdemokraten in der letzten Legislaturperiode gestoßen sind, als es um die Absenkung der Quoren für verfassungsändernde Volksentscheide ging. Mit Verve haben Sie, Herr Tschöpe, gesagt, eine solche Regelung, die ein niedrigeres Quorum bei einem Volksentscheid als bei einer parlamentarischen Befassung vorsieht, wird es mit den Bremer Sozialdemokraten nicht geben. Ich stelle fest, Sie haben Ihre Auffassung geändert. Das ist aus meiner Sicht gut so. Heute senken wir diese Quoren für verfassungsändernde Volksentscheide und ermöglichen damit auch mehr direkte Demokratie in unserer Landesverfassung selbst.
Wir haben die Debatte um die Absenkung von Quoren bei Bürgeranträgen gehabt. Dort muss man sagen, dieser Impuls kam aus der Koalition, und auch das werden wir heute gemeinsam miteinander beschließen. Der einzige Dissens besteht in der Frage, Sie haben darauf hingewiesen, ob das von Ihnen als Privatisierungsbremse bezeichnete, in die Verfassung eingreifende Verfahren bei zukünftigen Veräußerungen notwendig und sinnvoll ist oder nicht.
Wir haben noch einen Punkt, den wir heute nicht beraten, nämlich die Frage, ob und in welcher Form wir das Neuverschuldungsverbot in die Landesverfassung aufnehmen wollen.
Die Beratung werden wir noch fortsetzen. Wir haben es bis heute nicht ganz geschafft, aber auch dort sind wir in den Beratungen so weit fortgeschritten, finde ich, dass ich davon ausgehe, dass wir zeitnah auch diesen letzten Punkt unseres gemeinsamen Auftrags erledigen werden.
Man könnte also glücklich und zufrieden sein, jeder für sich, ein bisschen auch gemeinsam. Die Wahrheit aber ist, dass zumindest mich und die Vertreter der CDU-Fraktion diese Beratungen auch nachdenklich gemacht haben. Das Gesetz zum Verfahren bei Volksbegehren und Volksentscheid stammt aus dem Jahr 1996. Seitdem haben wir immer wieder, auch hier im Parlament, mit Änderungen an Gesetzen und der Verfassung, darüber nachgedacht, wie wir dem Volk die direkte Demokratie erleichtern können. Man muss aber ein wenig nachdenklich und nüchtern feststellen, das Volk, für das wir diese Gesetze gemacht haben, hat von diesen Gesetzen bis heute keinen Gebrauch gemacht. Liegt es wirklich nur an den Quoren? Liegt es daran, dass die Hürden in der Vergangenheit zu hoch waren? Dann haben wir uns mehrfach hintereinander geirrt, und dann wäre ja das, was wir heute miteinander beschließen, sozusagen die Garantie dafür, dass es demnächst ein Volksbegehren
Man könnte als selbstbewusster Parlamentarier die Auffassung vertreten, es gibt in Bremen keinen Bedarf an direkter Demokratie, weil sich das Volk durch das Parlament, durch Sie und mich, ausreichend und gut vertreten fühlt. Mit diesem Selbstbewusstsein könnten wir uns zurücklehnen und sagen, wir haben alles richtig gemacht. Ich glaube, die Wahrheit sieht anders aus. Ich glaube, das kann man auch an Folgendem ablesen: Wenn man sich die über Jahre zurückgehende Wahlbeteiligung anschaut, glaube ich, kann man nicht selbstbewusst hier vorn stehen und sagen, das Volk ist mit uns zufrieden. Trotzdem findet es nicht den Weg, von den eingeräumten und immer wieder erleichterten Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Wir haben erfolgreich ein Volksbegehren gehabt, das wir parlamentarisch umgesetzt haben, als es um das neue Wahlrecht ging. Seitdem hat es aber keine Bewegung mehr zwischen uns als Parlament und dem Volk als Souverän in Fragen der direkten Beteiligung gegeben.
Nun könnte man sagen, Bremen ist eine so demokratische und aktive Stadtgesellschaft, wir regeln sowieso alles direkt mit dem Volk zusammen. Ich sage, ein bisschen Wahrheit ist daran. Wir als Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft sind sicherlich dichter an dem, was die Menschen vor Ort bewegt, weil wir alle in den Stadtteilen leben, im Verhältnis zu anderen Bundesländern für weniger Einwohnerinnen und Einwohner zuständig sind und die Menschen in einem solchen Ballungsraum wie Bremen und Bremerhaven natürlich ohnehin dichter an politischen Geschehensabläufen sind. Ich glaube aber, auch das ist keine ausreichende Erklärung auf die Frage, warum der von uns erwünschten direkten Demokratie sozusagen noch immer nicht durch den Souverän gefolgt wird.