Protokoll der Sitzung vom 29.08.2013

Meine Damen und Herren, bei dem Gesetzesantrag der Fraktion der CDU „Gesetz zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes“ vom 10. Dezember 2012 ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 34. Sitzung am 24. Januar 2013 die erste Lesung unterbrochen und der Gesetzesantrag zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Inneres und Sport überwiesen worden. Diese Deputation legt mit der Drucksachen-Nummer 18/895 ihren Bericht dazu vor.

Wir setzen die erste Lesung fort.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hinners.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zollbeamten des Bundes sind in Bremen und Bremerhaven im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung täglich unterwegs und tätig. Dabei führen sie beispielsweise Grenzkontrollen durch, sie bekämpfen den Drogenhandel, die Schwarzarbeit, die Geldwäsche und natürlich weitere Delikte, für die sie zuständig sind.

Ich glaube, Sie alle können nachvollziehen, dass die Zollbeamten dabei auch Straftaten und Ordnungswidrigkeiten erkennen, für die sie originär nicht zuständig sind. Dazu gehören zum Beispiel das Fahren von Kraftfahrzeugen oder auch Fahrrädern unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, das Fahren ohne Führerschein, erhebliche Mängel am Fahrzeug, gestohlene Kraftfahrzeuge oder Diebesgut im Pkw oder in mitgeführten Taschen, Verstöße gegen das Waffengesetz und vieles mehr.

Da die Zollbeamten für die Verfolgung dieser von mir genannten Taten weder sachlich noch örtlich zuständig sind, müssen sie die örtlich zuständige Polizei für die weiteren Maßnahmen benachrichtigen. Bis zum Eintreffen der Polizei dürfen sie den Betroffenen jedoch mangels entsprechender Ermächtigung nicht festhalten, sodass die konkrete Gefahr oder Straftat, je nachdem, was vorliegt, weiter bestehen bleibt. Ein Festhalten ohne Grund wäre für diese Zollbeamten eine Freiheitsberaubung im Amt.

Einige Bundesländer, zum Beispiel Bayern, BadenWürttemberg, Sachsen und Brandenburg, haben ihre ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Landespolizeigesetze geändert und damit den Zollbeamten entsprechende Befugnisse eingeräumt, zum Beispiel das Festhalten der Betroffenen bis zum Eintreffen der örtlich zuständigen Polizei. Im Bremischen Polizeigesetz gibt es eine vergleichbare Regelung in Paragraf 81 nur für Vollzugsbeamte des Bundes, also für das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei, sowie der Länder.

Mit unserem Antrag fordern wir, das Bremische Polizeigesetz dahin gehend zu ändern, dass neben den Vollzugsbeamten des Bundes und der Länder auch die Vollzugsbeamten der Zollverwaltung aufgenommen werden, denn damit könnten unmittelbar Gefahren für Leib und Leben von Bürgerinnen und Bürgern im Land Bremen abgewendet werden. Für die CDU-Fraktion ist deswegen völlig unverständlich, dass der Senator für Inneres und Sport und die rot-grüne Koalition diesen Antrag in der Deputation für Inneres und Sport mit dem Hinweis abgelehnt haben, der Bund müsse das Problem durch eine Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes lösen.

Meine Damen und Herren der Koalition, mit diesem Verhalten schieben Sie Ihre Verantwortung für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Land Bremen einfach auf den Bund ab, obwohl Sie nur das Bremische Polizeigesetz analog zu anderen Bundesländern ändern müssten.

(Beifall bei der CDU)

Ganz offensichtlich bekommen aber viele von Ihnen schon eine Allergie, wenn sie nur den Begriff Polizeigesetz hören,

(Abg. T s c h ö p e [SPD]: Wenn Sie alle drei Wochen damit kommen!)

das geschieht auf Kosten der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Land Bremen. – Vielen herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, möchte ich Ihnen mitteilen, dass zwischenzeitlich interfraktionell vereinbart wurde, dass der Tagesordnungspunkt 12, Fünfter Bericht über Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit im Lande Bremen 2008 bis 2012, ausgesetzt wird.

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Vogt.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fasse mich ganz kurz. Die CDU schlägt zum wiederholten Mal eine Änderung des Bremischen Polizeigesetzes vor, vielleicht löst das auch die allergischen Reaktionen aus, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Herr Hinners! Dieses Mal sollen Beamte des Zolls, die im Gegensatz zu Polizeibediensteten für die Bundesrepublik arbeiten und nicht für das Bundesland Bremen, die Erlaubnis und Kompetenz für sogenannte Eilzuständigkeiten bekommen,

(Abg. I m h o f f [CDU]: Macht ja Sinn!)

das heißt, sie sollen zum Beispiel bei Gefahr im Verzug die gleichen Aufgaben und Befugnisse haben wie Bremer Polizistinnen und Polizisten.

Die Deputation für Inneres und Sport hat sich mit dieser Idee ausführlich beschäftigt und empfiehlt, den CDU-Antrag abzulehnen. Die Begründung lautet – wie ich finde, zutreffend –, erst einmal müsse die Bundesregierung, die für den Zoll zuständig ist, eine entsprechende Befugnis im entsprechenden Bundesgesetz verankern. Das ist bisher nicht geschehen, und deshalb schließen wir uns dem Bericht der Deputation für Inneres und Sport an und werden den Antrag der CDU ablehnen. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der LINKEN und bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Mahnke.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich kann es sehr kurz machen. Herr Hinners, ich habe bestimmt keine Allergie gegen das Polizeigesetz, denn ich bin eine Polizistentochter, und ich bin damit groß geworden.

(Abg. H i n n e r s [CDU]: Dann können Sie dem ja zustimmen!)

Nein, wir werden deswegen trotzdem nicht zustimmen!

Die SPD-Fraktion wird auch dem Antrag der Deputation folgen, das kann ich schon jetzt sagen, und Ihren Antrag nach wie vor ablehnen.

Sie versuchen hier, irgendwie Angst zu schüren, aber das ist völlig unbegründet.

(Abg. H i n n e r s [CDU]: Ich versuche, auf Gefahren hinzuweisen, keine zu schüren!)

So kam mir das aber gerade vor!

Die Diskussion um das Polizeigesetz ist inzwischen an sehr vielen Stellen geführt worden. Wir haben es in der Deputation mehrfach sehr ausführlich diskutiert, die Innenminister haben das Thema in der Arbeitsgruppe ebenfalls sehr ausführlich diskutiert, und lediglich vier Bundesländer haben sich dem angeschlossen. Dementsprechend sieht man, wie viel Wert ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

dem beigemessen wird, denn wenn eine wirkliche Gefahr und eine Straftat vorhanden sind, dann haben die Zollbeamten immer noch die Möglichkeit, über das Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges zu agieren – das sollte Ihnen auch bekannt sein – und dementsprechend Gefahren abzuwenden.

(Abg. H i n n e r s [CDU]: Nein, dürfen sie nicht!)

Natürlich dürfen sie das! Sinnvoll ist an dieser Stelle wirklich eine Regelung im Bundespolizeibeamtengesetz, darauf hat Frau Vogt schon hingewiesen.

(Abg. H i n n e r s [CDU]: Nein, das heißt nicht Bundespolizeibeamtengesetz, sondern das heißt – –! Wie heißt es denn noch? – Hei- terkeit)

Soweit ich weiß, stellt die CSU immer noch den Bundesinnenminister, und wenn Ihnen diese Regelung jetzt so wichtig ist, dann hätten Sie sich doch bei Ihren Kolleginnen und Kollegen dafür einsetzen können, dass auf Bundesebene eine Regelung entsteht.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Da der Bund aber scheinbar nicht willens und in der Lage dazu ist, sollten wir als Land das hier auch nicht kompensieren. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fecker.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Kern geht es darum, ob wir heute eine landesgesetzliche Regelung erlassen oder aber, ob wir nicht den Vorteil darin sehen, dass es eine einheitliche bundesgesetzliche Regelung gibt. Wir haben darüber in der Deputation für Inneres und Sport – meine Vorrednerinnen haben bereits darauf hingewiesen – intensiv debattiert. Herr Hinners hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die Aufgaben des Bundes im Zollverwaltungsgesetz geregelt sind, und dazu gehören eben nicht die polizeilichen Aufgaben, das ist vollkommen richtig, denn der Zoll ist auch nicht beim Bundesministerium des Innern, sondern beim Bundesministerium für Finanzen angesiedelt. Es gibt keine Rechtsgrundlage nach dem Bremischen Polizeigesetz für Zollbeamtinnen und Zollbeamte, in Bremen einzugreifen.

Wir haben uns aber nach intensiver Debatte auch dazu entschieden zu sagen, es macht eigentlich kei

nen Sinn, dass es in 16 Ländern 16 unterschiedliche Regelungen für den Einsatz von Zollbeamtinnen und Zollbeamten gibt, sondern es wäre der richtige Weg zu sagen, es muss eine einheitliche bundesgesetzliche Regelung geben. Vier Länder – Sie haben darauf hingewiesen – sehen das anders, darauf darf man auch hinweisen, und das ist der deutlich kleinere Anteil der Bundesländer.

Deswegen haben wir uns letztlich dazu entschieden, auch der Argumentation des Senators für Inneres und Sport zu folgen, der im Übrigen auch noch einmal in der Sitzung selbst darauf hingewiesen hat, dass es mit der jetzt bestehenden Regelung bisher überhaupt keine Probleme gegeben hat. Da wird Herr Hinners sicherlich argumentieren, man könne nicht immer in die Zukunft denken, trotzdem gibt es die Zusammenarbeit schon ein bisschen länger als ein Jahr, und deswegen, glaube ich, ist der Weg richtig, den die Koalitionsfraktionen vorschlagen und den auch DIE LINKE übernommen hat, zu sagen, wir brauchen eine einheitliche bundesgesetzliche Regelung, damit in jedem Bundesland auch für die einzelnen Beamtinnen und Beamten die Rechtslage klar ist. Wir warten also in diesem Fall auf eine Entscheidung des Bundesgesetzgebers und lehnen den Antrag der CDU ab. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Mäurer.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir wenige Worte zu diesem tief greifenden Thema! Bevor man Gesetzentwürfe einbringt, sollte man sich die Frage stellen: Brauchen wir sie wirklich? Haben wir wirklich ein Problem? Die Praxis sagt Nein, das haben wir nicht, und wenn zwölf Länder sagen, wir brauchen keine Änderungen in unserem Polizeigesetz, dann ist das sogar die Mehrheit. Dieses Thema ist in der Innenministerkonferenz und in den Arbeitskreisen sehr oft sehr ausführlich diskutiert worden, und das Ergebnis war: Es ist nicht erforderlich, auch deshalb nicht, weil wir sehen, es macht keinen Sinn, dies alles in den einzelnen Landesgesetzen zu regeln.

Wenn der Bund davon überzeugt wäre, dass man das braucht, dann wäre es überhaupt kein Thema, die Zollbeamten im sogenannten Bundespolizeibeamtengesetz gleichzustellen. Damit hätte der Bund eine einheitliche Regelung, die verbindlich für alle Länder gilt. Das ist der Vorschlag, der auch von der GdP gemacht wurde. Es gab dafür möglicherweise eine gewisse Sympathie beim Innenministerium, aber das Justizministerium hat dies wie vieles andere auch verhindert. Insofern denke ich, Herr Hinners, wir sind nicht der Reparaturbetrieb dieser Bundesregierung,

die in vielen Bereichen nicht das macht, was man tun muss.