Protokoll der Sitzung vom 25.09.2013

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fecker.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Geschäft mit dem Alkohol blüht auch in Bremen, das ist in diesem Land keine Nachrichten wert, denn der Alkoholkonsum in unserer Gesellschaft ist anerkannt und akzeptiert.

Szenenwechsel! In der Notaufnahme einer Bremer Klinik sammeln sich im Laufe des Samstagabend bis in den frühen Morgen hinein Minderjährige, teilweise noch Kinder, die stark alkoholisiert eingeliefert werden und selbst ihre Muttersprache nicht mehr beherrschen. Dieses Problem ist keine Bremensie, nichts, das Bremen von anderen Großstädten unterscheidet, es ist aber ein Phänomen, dem wir uns stellen müssen und dem wir begegnen müssen. Wir sind uns sicherlich fraktionsübergreifend einig, dass Aufklärung und Prävention die zentralen Bausteine einer Antwort sein müssen. Eltern sind hier ebenso in der Pflicht wie andere gesellschaftliche Akteure. Die Bremische Bürgerschaft hat zuletzt im Zusammenhang mit einer Großen Anfrage der Fraktionen der SPD und von uns Grünen hierüber debattiert.

Neben diesen zentralen Bausteinen der Aufklärung und Prävention schlagen wir heute dem Parlament vor, einen weiteren Baustein aus dem Rahmen des Ordnungsrechts der Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs durch Minderjährige hinzuzufügen, denn es lässt sich nicht verleugnen, dass es beim Verkauf von Alkohol um viel Geld geht, so viel Geld, dass Ladenbesitzer sogar ihre Kühl- oder Eistresen ausschließlich mit Bierflaschen füllen, wenn beispielsweise ein Großereignis wie der Bremer Freimarkt stattfindet. Offenbar interessiert dabei einige Betreiber nur der Umsatz, nicht aber das Jugendschutzgesetz. Über 40 Prozent der Alkoholtestkäufe durch Minderjährige endeten im vergangenen Jahr in Bremen mit einer Anzeige. Der schnelle Euro geht vor, die Verantwortung bleibt unter der Ladentheke.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wer künftig Alkohol an Kinder verkauft, der soll ein Problem haben. 2 000 Euro Bußgeld lassen den einen oder anderen Geschäftsmann vielleicht doch davor zurückschrecken, den schnellen Euro zu suchen. Wenn im Wiederholungsfall auch noch der Entzug der Konzession droht, dann bin ich mir sicher, dass das Umdenken sehr schnell einsetzen wird. Machen wir uns aber nichts vor: Diese Maßnahme allein wird nicht das Allheilmittel sein, sie ist aber notwendig, denn ansonsten drohen alle guten Ansätze im Bereich der Prävention und Aufklärung ins Leere

zu laufen. Nur ein breit gefächertes Bündel an Maßnahmen, wie in unserer damaligen Anfrage aufgezählt, wird uns helfen, insbesondere Kinder vor Alkoholkonsum zu schützen. – Herzlichen Dank!

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tuncel.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir diskutieren hier einen Antrag von der SPD und vom Bündnis 90/Die Grünen, der den Alkoholverkauf an Jugendliche stärker ahnden will.

Alkohol, insbesondere in größeren Mengen, ist eine starke Droge, auch wenn sie legal zu erwerben ist. Es darf nicht sein, dass ein Dreizehnjähriger in einem Geschäft drei Flaschen Korn kaufen kann, nur weil das ein gutes Geschäft ist. Das hier ist ein sehr gutes Beispiel dafür, womit wir dem Willen zum Umsatz eines jeden Geschäftsmannes einen Strich durch die Rechnung machen können und müssen. Ich sage leider, denn eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass Jugendlichen nicht einfach so starke Drogen verkauft werden. Die Realität sieht anders aus. Wenn es nur möglich ist, die Geschäftsleute zur Vernunft zu bringen, indem ihnen bei einem Verstoß empfindliche Geldstrafen auferlegt werden, dann ist das schade, aber anscheinend notwendig. Es sollte aber allen klar sein, das Problem, dass Jugendliche Alkohol in viel zu hohen Mengen konsumieren, werden wir so nicht in den Griff bekommen. Es wird immer jemanden geben, der schon 18 Jahre alt ist und einmal eben schnell Stoff besorgt. Dies ist also ausschließlich ein Antrag, der den Profit mit solchen Verkäufen bestrafen will, aber nicht die Probleme behandelt, die eigentlich dringlich sind.

Jugendschutz ist auch, wenn man junge Menschen nicht massenweise in Armut, also mit Hartz IV, aufwachsen lässt. Armut und ein Mangel an Ausbildungsplätzen sind Garanten für eine aufkommende Perspektivlosigkeit, die einen der Hauptgründe für das sogenannte Komasaufen darstellt. Wer hier bei den Ausgaben für Bildung kürzt, Sozialarbeiter nicht in ausreichender Zahl einsetzt, wer Jugendklubs nicht ausreichend fördert, sondern kontinuierlich zusammenstreicht, der braucht sich über die Folgen nicht zu wundern!

(Beifall bei der LINKEN)

Liebe SPD und Bündnis 90/Die Grünen, ich habe Verständnis für das Bedürfnis, die Geschäfte mit dem Verkauf von Alkohol an Kinder zu unterbinden, und ich stimme deshalb dem Antrag zu. Ich will Sie aber darauf aufmerksam machen, dass Sie sehr viel dazu beitragen, dass 40 Prozent der Bremer Kinder in Armut aufwachsen, solange Sie dies tolerieren und fördern. Solange Sie die Bremer Kinder mit ihrer Armut allein––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

lassen, wird sich überhaupt nichts an dem ändern, was Sie hier eigentlich gerade ändern wollen, nämlich am übermäßigen Drogenmissbrauch bei Jugendlichen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hinners.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Tuncel, ich bin doch ein bisschen überrascht, dass Sie den armen Menschen unterstellen, dem Alkohol zuzuneigen. Ich finde, das ist eine Diskriminierung, die wir hier nicht so ohne Weiteres stehen lassen können.

(Beifall bei der CDU)

Zum Antrag! Auf Antrag der CDU-Fraktion wurden in der letzten Legislaturperiode in Bremen die Alkoholtestkäufe eingeführt, um den Alkoholverkauf an Jugendliche möglichst zu verhindern. Herr Fecker, Sie können den Kopf schütteln, aber Sie waren doch schon dabei.

(Abg. F e c k e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Ich habe den Kopf gewogen!)

Es ging damals wie auch heute um das sogenannte Komasaufen, insbesondere sind das die Menschen, die Jugendlichen insbesondere, die bis zum „Stillstand der Pupille“ Alkohol trinken, um danach möglichst im Krankenhaus behandelt zu werden, und darauf auch noch stolz sind. Das ist das, was wir natürlich hier nicht hinnehmen können, deswegen haben wir seinerzeit den Antrag gestellt. Wir begrüßen daher grundsätzlich, dass Rot-Grün, nach anfänglicher Skepsis damals, nunmehr sogar mit einem eigenen Antrag den Alkoholverkauf an Jugendliche stärker ahnden will.

Meine Damen und Herren, nach Ansicht der CDUFraktion aber schießt Rot-Grün mit diesem Antrag deutlich über das Ziel hinaus. Ohne Zweifel wird in Bremen und Bremerhaven immer noch zu häufig Jugendlichen Alkohol verkauft und damit gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. Gleichzeitig müssen wir aber feststellen, und das geht auch aus dem Antrag von Rot-Grün hervor, dass seit dem Jahr 2009 die sogenannte Negativquote bei Testkäufen von 78,3 Prozent seinerzeit auf 36 Prozent im letzten Jahr, im Jahr 2012, gesunken ist, so steht es zumindest in Ihrem Antrag. Das bedeutet, dass innerhalb von drei Jahren durch die von der CDU beantragten Testkäufe und die damit verbundene öffentliche Sensibilisierung eine deutliche Verbesserung eingetreten ist, und das, obwohl die Testkäufe in Bremen und Bremer––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

haven bisher nur in wenigen Fällen durchgeführt wurden.

Aus Sicht der CDU-Fraktion ist deshalb eine Erhöhung der Bußgelder, wie im Antrag von Rot-Grün gefordert, für Geschäftsinhaber und Mitarbeiter – und hier liegt für uns insbesondere der Fokus auf den Mitarbeitern – nicht der richtige Weg, solange der Senat die Alkoholtestkäufe nur sporadisch durchführt und die damit aus unserer Sicht zwangsläufig einhergehende Prävention vernachlässigt. Vielmehr sollten zunächst die Alkoholtestkäufe häufiger und mit intensiverer Öffentlichkeitsarbeit als bisher vorgenommen werden, damit die entsprechenden Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes nicht nur überall oder zumindest in vielen Fällen an den Kassen aushängen, sondern auch allgemein in der Öffentlichkeit bekannt und in den Geschäften auch eingehalten werden.

Für die CDU-Fraktion ist nicht nachvollziehbar, weshalb im Antrag von Rot-Grün einerseits davon gesprochen wird, dass höhere Strafandrohungen in der Regel keine abschreckende Wirkung zeigen, andererseits aber eine deutlich höhere Bußgeldandrohung für Geschäftsinhaber und Mitarbeiter gefordert wird. Aufgrund dieser dargestellten Mängel und insbesondere aufgrund des Hinweises, den ich hier zu den Mitarbeitern schon gegeben habe, die in der Regel ja auch sehr häufig unter Druck stehen, fordern wir, dass die Alkoholtestkäufe sehr viel häufiger durchgeführt und die Geschäftsinhaber zu stärkeren Schulungsmaßnahmen der Mitarbeiter aufgefordert werden. Wir fordern deshalb eine getrennte Abstimmung. Wir werden den Ziffern 1, 3 und 4 nicht zustimmen, den Ziffern 2, 5 und 6 hingegen zustimmen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Stahmann.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, „Alkoholverkauf an Jugendliche stärker ahnden“, steht heute hier zur Diskussion. Dafür erst einmal ein Dank an die Abgeordneten Senkal und Fecker, die sich intensiv mit dem Thema befasst und nochmals hier im Haus das Thema Testkäufe aufgerufen haben!

Herr Hinners, ich habe Ihre kritischen Äußerungen sehr wohl vernommen. Ich finde auch, dass das verbessert werden muss. Wir haben im Augenblick bloß ein Problem bei der Gewinnung von jugendlichen Testkäufern, weil man sie auch nicht so leicht findet. Es gab auch Erfahrungen, dass jugendliche Testkäufer – –. Sie scheiden aus, Herr Hinners, das tut mir leid, ich würde Ihnen ja gern etwas anderes sagen! ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Das ist Al- tersdiskriminierung!)

Das ist nicht Altersdiskriminierung!

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Doch!)

Herr Hinners hat beifällig gelächelt.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Aber trotz- dem! Das geht nicht spurlos an ihm vorbei! – Heiterkeit)

Okay, du scheidest auch aus, Thomas! Wir müssen also jugendliche Testkäufer gewinnen. Sie müssen begleitet werden, das ist nicht einfach. Oftmals sind sie auch bedroht worden, wenn gemerkt wurde, dass es sich um ein Setting handelt, bei dem auch die Ordnungsbehörden beteiligt sind, weil natürlich Gewerbetreibende das auch als eine Art Bedrohung sehen.

Das Thema Freimarkt ist angesprochen worden, ich kann mir vorstellen, dass so etwas dann bei einigen auch zu Wutreaktionen führt, aber wir wollen uns dieser Aufgabe stellen. Das ist ein Teil, der bei uns im Ressort verantwortet wird, der Antrag berührt ja verschiedene Aufgabenfelder.

Im Bereich Inneres ist es das Thema Bußgelder. Dort wird jetzt die Forderung erhoben, auch mit höheren Bußgeldern zu agieren. Das wird auch gemacht, bei Wiederholungstätern sind auch schon deutlich höhere Bußgelder als 400 Euro erhoben worden. Wir werden prüfen, ob wir mit Bund und Ländern über das Thema Jugendschutzgesetz in dieser Hinsicht nochmals diskutieren können. Wir können das als Bundesland Bremen nicht allein ändern, das heißt, wir müssen es dann erst einmal auf der Jugend- und Familienministerkonferenz aufrufen, das kann ein langwieriger Prozess sein. Wir sind aber auch gefordert, wenn wir Bußgelder erheben, dass wir Verkaufspersonal schulen und informieren, das wird im Augenblick auch gemacht. Bremen und Bremerhaven müssen das jeweils kommunal regeln. Es ist damit insofern noch eine Reihe von Fragen ungeklärt, die wir gern dann auch in den Deputationen für Gesundheit und für Inneres beantworten werden.

Im Senat habe ich damit gescherzt, natürlich die Hoffnung zu haben, dass die Bußgelder dann an das Sozialressort verteilt werden, wenn wir sie über die Testkäufer einnehmen. Das wäre vielleicht eine gute Einnahmequelle. Da wir ja alle keine Verbotsparteien mehr sein wollen, an dieser Stelle greife ich einmal etwas auf, Herr Hinners, Sie haben ja gesagt, Sie waren hier die Speerspitze der Verbote. Ich halte das an dieser Stelle aber für richtig, dass wir beim Verkauf von hartem Alkohol auch harte Spielregeln aufstellen

(Abg. H i n n e r s [CDU]: Ich auch!)

und das dann auch ahnden und nicht nur mit dem Finger drohen.

(Zuruf des Abg. H i n n e r s [CDU])

Wir müssen dafür schon auch ein glaubhaftes Handeln vorweisen, man kann dann nicht mit Testkäufen drohen und keine durchführen. Wir müssen da einfach zusammenarbeiten.

Das wird nicht ohne Personal gehen, das ist jetzt von allen Ressorts auch schon benannt worden. Sowohl bei mir im Haus wurde gesagt, wenn wir Jugendliche Testkäufer schulen und begleiten wollen, dann ist dafür eine Personalressource notwendig, aber auch im Bereich Inneres kann man das nicht einfach einmal bei der normalen Tätigkeit mitmachen, es muss dann ein Schwerpunkt sein, für den man sich verabredet. Wir nehmen das jetzt als Arbeitsauftrag mit. Ich glaube, dass es ein wichtiges Thema ist, das wir hier auch weiter miteinander begleiten sollten. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Es ist getrennte Abstimmung beantragt.

Zuerst lasse ich über die Ziffern 1, 3 und 4 des Antrags abstimmen.

Wer den Ziffern 1, 3 und 4 des Antrags der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 18/936 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!