Protokoll der Sitzung vom 26.09.2013

geschlossen. Im Bundesratsverfahren haben wir, soweit ich mich erinnere, keinen Anlass für eine Intervention gesehen, und ich sehe auch im Augenblick keinen Anlass, gegen ein in Kraft gesetztes Gesetz vorzugehen oder eine Bundesratsinitiative zu starten. Die Äußerung des Kollegen Frehe ist mir nicht bekannt.

Frau Grönert, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Frehe hat damals gesagt, dass er es im Sinne der Menschen mit Behinderung schade findet, dass das barrierefreie Reisen erst ab dem Jahr 2016 ermöglicht wird. Das kann man zwar so sagen, aber er hat unerwähnt gelassen – –.

(Glocke)

Frau Kollegin Grönert, bitte stellen Sie die Frage!

Meine Frage wäre gewesen, ob Herr Staatsrat – –. Nein, das können Sie mir nicht beantworten! Alles klar, ich belasse es jetzt erst einmal dabei!

Eine weitere Zusatzfrage vom Kollegen Hamann! – Bitte sehr!

Stimmen Sie mit mir überein, dass barrierefreies Reisen auch barrierefreies Reisen in der Stadt bedeuten sollte und Dinge wie der Bau von Ampelübergängen an der Kurfürstenallee und der Richard-Boljahn-Allee sinnvolle Maßnahmen sind?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ja, darin stimme ich mit Ihnen überein.

Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die achte Anfrage trägt die Überschrift „,Audit berufundfamilie‘ – wie familienfreundlich sind Bremens Behörden?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Ahrens, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU. Bitte, Frau Kollegin Ahrens!

Wir fragen den Senat: Welche Senatsressorts und nachgeordneten Behörden sind im Land Bremen mit dem Zertifikat „Audit berufundfamilie“ der gemeinnützigen Hertie-Stiftung ausgezeichnet? Wie erklärt der Senat, dass bisher nur drei senatorische Dienststellen an dem Programm zur familienfreundlichen Personalpolitik teilnehmen?

Welche Maßnahmen plant der Senat, damit in Zukunft mehr senatorische Dienststellen und nachgeordnete Behörden an dem Ziel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf arbeiten?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Lühr.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Mit der Zertifizierung „Audit berufundfamilie“ sind bisher folgende Senatsressorts und zugeordnete Dienststellen und Eigenbetriebe ausgezeichnet worden: Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, Senator für Gesundheit, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Amt für Soziale Dienste, Amt für Straßen und Verkehr, Justizvollzugsanstalt, Hochschule Bremen, Hochschule Bremerhaven, Hochschule für Künste, Polizei Bremen, Stadtamt, Universität Bremen, Umweltbetrieb Bremen und Werkstatt Bremen. Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft plant eine Teilnahme am Auditierungsverfahren für das Jahr 2014.

Zu Frage 2: Im bremischen öffentlichen Dienst sind bereits eine Reihe von Prozessen und Strukturen etabliert worden, um eine bessere Balance von Beruf und Privatleben zu gewährleisten und die Beschäftigten darin zu unterstützen, die Anforderungen im Beruf mit den familiären Anforderungen in Einklang zu bringen. Dabei belegen die positiven praktischen Erfahrungen aus den Dienststellen, dass individuelle Lösungen besser sind für die Beschäftigten als starre Konzepte.

Auch ohne eine Zertifizierung im Rahmen des Audits sind in den Dienststellen zahlreiche Maßnahmen initiiert worden, um eine familienorientierte Personalpolitik umzusetzen. Dies sind insbesondere: ElternKind-Büros, Kontakthalteprogramme für Beschäftigte während der Elternzeit, Ferienprogramme in Kooperation mit anderen Dienststellen und Unternehmen, Einrichtung von Heimarbeitsplätzen, Informationsveranstaltungen zu Pflegethemen, Mitgliedschaften im Verein zur Förderung betriebsnaher Kinderbetreuung, unter anderem Gesundheitsangebote während der Arbeitszeit und Kooperationsvereinbarungen mit Pflegestützpunkten.

Eine Plattform für inhaltliche Impulse und Praxisaustausch zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie bietet die Mitgliedschaft im Verein Impulsgeber Zukunft e. V. Diese Maßnahmen sind in vielen Dienststellen als feste Bestandteile in der allgemeinen Personalpolitik und Organisationskultur verankert und bieten den Beschäftigten und auch der Organisation einen verlässlichen Rahmen, der die Zertifizierung zwar wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich macht.

Da es immer noch mehrheitlich Frauen sind, die den Großteil der Familienaufgaben verantworten, nimmt das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch in den dienststelleneigenen Frauenförderplänen einen breiten Raum ein. Analog zu den Auditierungsverfahren bieten die Frauenförderpläne einen verbindlichen Rahmen, um Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit zu planen und regelmäßig in ihrer Wirkung zu überprüfen und weiterzuentwickeln.

Selbstverständlich sind auch Kostengründe für die Dienststellen angesichts der allgemeinen Haushaltssituation ein nicht unerheblicher Entscheidungsfaktor. Die Kosten für einen Auditierungsprozess liegen je nach Dienststellengröße zwischen 9 000 und 19 000 Euro pro Dienststelle.

Zu Frage 3: Der Senat unterstützt nachdrücklich eine familienfreundliche Personalpolitik und die damit einhergehende Sicherstellung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist integraler Bestandteil der strategischen Personalentwicklung in der bremischen Verwaltung. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Ahrens, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, Sie haben meine Frage eben sehr umfassend beantwortet. Ich meine aber, herausgehört zu haben, dass es nach wie vor bei drei Senatsressorts hinsichtlich der Auditierung geblieben ist. Habe ich das richtig verstanden?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ja!

Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ihre Aussage hinsichtlich der Frauenförderpläne teile ich allerdings nicht ganz. Sie haben gesagt, dass die Frauenförderpläne insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fortsetzen würden. Vertreten Sie nach wie vor die eher veraltete Ansicht, dass das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf nur die Frauen etwas angeht und nicht eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die auch von Männern mit erledigt werden kann?

Bitte, Herr Staatsrat!

Nein, diese Auffassung vertrete ich nicht. Ich bin aber ein Mensch, der einen realen Blick auf die Gesellschaft hat. Es ist leider so, dass heute viele Familienprozesse von den Frauen verantwortet werden. Deswegen werden wir den Prozess der Frauenförderpläne auch in den Dienststellen nach

haltig unterstützen. Das soll kein Ersatz sein, das ist eine allgemeine Aufgabe, und ich konnte Ihnen jetzt darüber nur sehr abstrakt berichten. Ich bin auch gern bereit, Ihnen einen Bericht zukommen zu lassen, in dem wir alle Maßnahmen bis hin zur Stillförderung, die wir in verschiedenen Dienststellen realisiert haben, aufführen und mit einzelnen Beispielen unterlegen.

Um das noch einmal aufzugreifen, wir haben eine Teilzeitquote von 34 Prozent in der Gesamtverwaltung, davon sind 14 Prozent Männer und 86 Prozent Frauen. Wir haben nachgezählt, wir haben 1 893 verschiedene Teilzeitmodelle. Das heißt, es wird immer individuell für jede Dienststelle auf den genauen Bedarf abgestimmt. Wir haben zum Beispiel eine Teilzeitausbildung für Alleinerziehende oder in der Familie erziehende Menschen, das sind zurzeit 35 Frauen und ein Mann. Die Ausbildung wird auf 25 Stunden reduziert, und gleichzeitig stellen wir sicher, dass alle Vorgaben eingehalten werden. Das hat sich bundesweit auch ohne Auditierung herumgesprochen. Viele Leute kommen hierher, um bei uns eine Ausbildung zu machen, und damit tun wir auch etwas für den Bevölkerungszuwachs.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Schmidtmann! – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, Sie hatten ausgeführt, dass es in Dienststellen, die nicht durch das „Audit beruf und familie“ zertifiziert sind, diverse Maßnahmen gibt. Mich würde interessieren, wie gewährleistet ist, dass es einen Austausch zwischen den Dienststellen gibt, die zertifiziert sind, damit voneinander gelernt werden kann. Sie sagten, diese Teilzeitmodelle werden immer einzeln auf die Dienststelle abgestimmt, aber aus der Praxis weiß ich, dass man erst einmal wissen muss, welche Möglichkeiten es gibt. Mir geht es jetzt noch einmal ganz konkret um die Frage: Wie gewährleisten Sie den Austausch zwischen den Dienststellen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Wir haben eine Konferenz der Personalchefinnen und Personalchefs für die bremische Verwaltung, einmal ressortbezogen, aber auch weitergehend, in der diese Punkte thematisiert werden. Dies gilt auch für die Organisationsreferentinnen und Organisationsreferenten, damit sichergestellt wird, dass das organisiert ist. Wir haben das Auditierungsverfahren in Fortbildungsveranstaltungen speziell für den Personenkreis Führungskräfte und Fachleute für Personal und Organisation vorgestellt. Dadurch erreichen wir diesen intensiven Austausch.

Unsere These ist, dass nicht die Auditierung das entscheidende Merkmal ist, sondern dass es wichtig ist, Bewegung hineinzubekommen, damit das auch in der Praxis gemacht wird. Da sind wir im engen Kontakt

mit der ZGF und versuchen, für Bremen gesondert zu „labeln“, denn so eine Auditierung ist sehr teuer. Das kostet 19 000 Euro für das erste Mal, dann muss das wiederholt werden, weil beim ersten Mal nur eine Zielvereinbarung und eine Erhebung vorbereitet werden. Dann geht es erst an die konkreten Schritte. Insgesamt muss man mit circa 40 000 Euro rechnen. Wenn Sie das auf ungefähr 60 Behörden umrechnen, die dafür infrage kommen, dann ist das eine ganz erhebliche Menge Geld. Das schreckt uns zwar nicht ab, aber wenn wir das Ziel so erreichen können und eine gute, kostengünstigere bremische Lösung haben, wollen wir die lieber anstreben.

Herr Kollege Schmidtmann, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Die Auditierung richtet sich nach der Größe der Dienststelle, und da frage ich, weil das für kleine Dienststellen sehr schwer machbar ist, was Sie von einer Art Patenschaftskonzept halten, damit sich Dienststellen, die noch nicht auditiert sind, an andere Dienststellen oder senatorische Behörden anhängen, die diesen Prozess bereits angestoßen haben. Was hält der Senat davon?

Bitte, Herr Staatsrat!

Diese Patenschaft ist eine gute Sache, wir versuchen, das vom Personalentwicklungsreferat der Senatorin für Finanzen fördern zu lassen, und unterstützen diese Prozesse. Dazu wird nicht nur auf einer Fortbildungsveranstaltung, sondern auch vor Ort beraten, damit wir das nachhaltig in Bewegung bekommen. Wir haben gute Erfahrungen damit gemacht, dass wir das auch im Führungskräfteforum angesprochen haben, denn das ist lediglich eine Führungsveranstaltung pro Dienststelle, die realisiert werden muss.

Eine weitere Zusatzfrage der Kollegin Frau Böschen! – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, bei den vielen Maßnahmen, die in Richtung Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Bremen unbestritten stattfinden, geht es darum, die Organisation für Eltern von bereits geborenen Kindern zu erleichtern. Nun möchte ich aber noch einmal im Hinblick auf schwangerschaftsgerechte Arbeitsplätze nachfragen, die vielleicht nicht überall optimal sind. Wir haben an dieser Stelle bereits diskutiert, dass es gerade im Bereich der Kindertagesstätten oder Schulen immer mehr junge Frauen gibt, die vom Beschäftigungsverbot betroffen sind. Sehen Sie Möglichkeiten, über diese Auditierung oder über diese Maßnahmen zur Vereinbarkeit auch stärker darauf hinzuwirken, dass es schwangerschaftsgerechte Arbeitsplätze gibt?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich kann hier so viel sagen: Ich halte das für notwendig, aber ich bitte mir nachzusehen, dass ich jetzt keine detaillierten Auskünfte für die Bereiche der Kindertagesstätten und der Schulen geben kann. Mir ist das Problem bekannt, wir versuchen, das auch aus der zweiten Reihe zu unterstützen. Ich bin da aber kein Experte.

Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Bernhard! – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, Sie haben ausgeführt, dass insbesondere die Teilzeitquote bei den Frauen exorbitant viel höher ist als bei den Männern. Auch bei der Teilzeitausbildung ist das Verhältnis klar zutage getreten. Mich würde interessieren, unabhängig von den Auditierungen, wie die Möglichkeit ist, Teilzeitarbeitsplätze mit Führungspositionen zu verbinden. Gibt es da entsprechende unterstützende Maßnahmen? Das würde bedeuten, sich letztendlich darum kümmern zu müssen, dass es nicht nur Vollzeitarbeitsplätze sind, die für diese gehobenen Positionen infrage kommen, und das wäre aus frauenspezifischer Sicht durchaus wünschenswert.

Bitte, Herr Staatsrat!

Einmal kann ich Ihnen sagen, dass der Senat das personalpolitisch begrüßt. Damit kann man noch nicht viel anfangen, sondern es kommt auf die Praxis an. Wir haben in den Ausschreibungsrichtlinien die Vorgabe, dass jeweils mit zum Ausdruck kommen muss, ob die Position teilzeitgeeignet ist. Wir haben eine ganze Reihe von Funktionen, die auch in Teilzeit besetzt werden. Ich würde aber mit Ihnen übereinstimmen, dass es noch zu wenige sind und wir da viel experimentierfreudiger sein müssen. Daher ist das eine Aufgabe, die mit verantwortlichen Führungskräften in der Verwaltung für die Gesamtstruktur weiterentwickelt werden muss. Ich räume ein, dass da Nachholbedarf besteht.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.