Protokoll der Sitzung vom 26.09.2013

teln bemessen, sondern ebenso an Teilhabemöglichkeiten. Der Bericht soll die Entwicklung der Lebenslagen im Land Bremen darstellen sowie die Fachstrategien und Maßnahmen zur Armutsprävention, Verminderung von Armutsfolgen und Stärkung des sozialen Zusammenhalts. Auf dieser Grundlage soll Handlungsbedarf in zentralen politischen Feldern identifiziert werden.

Anknüpfend an den ersten Bericht sollen die Ressorts insbesondere über die Entwicklungen berichten und Perspektiven, Strategien sowie mögliche Maßnahmen darstellen. Außerdem wird der Bericht die bereits umgesetzten und laufenden Maßnahmen des Senats darstellen. Die Berichterstattung über sozialraumorientierte Erkenntnisse zu Armut und Reichtum soll im zweiten Bericht fortgeführt werden.

Da Frauen in besonderer Weise armutsgefährdet und von Armut betroffen sind, sollen im zweiten Bericht in jedem einzelnen Kapitel genderspezifische Daten dargestellt und bewertet werden, um daraus genderdifferenzierte Handlungsstrategien ableiten zu können. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Erlanson, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Habe ich Sie richtig verstanden, dass auch dieses Mal in dem Lebenslagenbericht etwas über Reichtum stehen wird?

Bitte, Frau Senatorin!

Ja!

Herr Kollege Erlanson, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie haben jetzt gesagt, die Arbeiten haben begonnen. Wird es denn in diesem Jahr noch etwas?

Bitte, Frau Senatorin!

Wir werden den Bericht zum Ende des Jahres 2014 komplett vorlegen.

(Abg. E r l a n s o n [DIE LINKE]: Ende 2014!)

Ja, das ist ein umfangreiches Werk! Wir werten die alten Maßnahmen aus, als Sozialressort machen wir das auch mit Dritten, haben die Arbeitnehmerkammer einbezogen und arbeiten mit der Universität zusammen, und wir rechnen im Herbst 2014 mit der Vorlage das Berichts, sodass er dann hier in der Bürgerschaft debattiert wird.

Frau Senatorin, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage wurde inzwischen von den Fragestellern zurückgezogen.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Bestellung von Grippeimpfstoff“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Bensch, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Bensch!

Wir fragen den Senat:

Bei wie vielen Herstellern ist nach Kenntnis des Senats für die Grippesaison 2013/2014 und 2014/2015 geplant, Grippeimpfstoff für das Land Bremen zu bestellen?

Wie beurteilt der Senat den im Winter 2012/2013 durch den Rückruf eines Impfstoffes entstandenen Versorgungsengpass mit Grippeimpfstoff?

Welche Maßnahmen hat der Senat unternommen, um sicherzustellen, dass die Versorgung mit Grippeimpfstoff im Land Bremen auch für die Winter 2013/ 2014 und 2014/2015 gesichert ist?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Schulte-Sasse.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Nach Kenntnis des Senats haben die gesetzlichen Krankenkassen im Land Bremen den Impfstoff für die Grippesaison 2013/2014 bei einem Hersteller bestellt. Für die Grippesaison 2014/2015 hängt die Zahl der Hersteller, bei denen eine Bestellung erfolgen wird, von dem Ergebnis einer noch durchzuführenden Ausschreibung ab.

Zu Frage 2: Der in anderen Bundesländern durch den Impfstoffrückruf im Winter 2012/2013 hervorgerufene Versorgungsengpass war im Land Bremen nicht eingetreten.

Zu Frage 3: Maßnahmen des Senats zur Sicherung der Versorgung mit Grippeimpfstoff sind nicht erforderlich, weil die gesetzlichen Krankenkassen im Land Bremen in dem für die Grippesaison 2013/2014 abgeschlossenen Versorgungsvertrag sowohl eine Vertragsstrafe als auch die Möglichkeit eines Ausweichens auf andere Lieferanten für den Fall vereinbart haben, dass der Lieferant nicht die georderten Dosen liefern kann. Hinsichtlich der Vertragserfüllung stehen die Krankenkassen in ständigem Kontakt mit dem Hersteller. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Bensch, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Liegen denn zwischenzeitlich Erkenntnisse vor, dass es dennoch zu einer Verzögerung in dieser Saison kommen wird? Wir konnten

gestern der Zeitung entnehmen, dass es eventuell Verzögerungen bei der Lieferung geben könnte. Meine Frage ist: Haben Sie darüber Kenntnis?

Bitte, Herr Senator!

Wenn das gestern in der Zeitung stand, wäre es ein bisschen schnell, denn diejenigen, die die Daten liefern müssen, sind die Krankenkassen.

Herr Kollege Bensch, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wir konnten ebenfalls der Presse entnehmen, dass es niedergelassene Ärzte gibt, die der Auffassung sind, dass der Monat September der entscheidende und beste Monat beziehungsweise Zeitraum wäre, um eine Impfung wirksam voranzutreiben, und nicht, wie es allgemein von der Ständigen Impfkommission, STIKO, empfohlen wird, der Oktober und November. Wie beurteilen Sie diese Auffassung eines niedergelassenen Arztes hier in Bremen?

Bitte, Herr Senator!

Ich bewerte individuelle Meinungsäußerungen grundsätzlich nicht öffentlich.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Privat können wir gern darüber reden. Die STIKO ist das von der Bundesregierung dafür als Autorität in Kraft gesetzte Gremium, und die Empfehlungen der STIKO, so ist es auch im Sozialgesetzbuch V verankert, sind die entsprechenden Grundlagen, auf denen wir arbeiten.

Herr Senator, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf barrierefreies Reisen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Grönert, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Grönert!

Wir fragen den Senat:

Plant der Senat, sich im Bundesrat gegen die nach einem gemeinsamen Antrag von CDU, FDP, SPD und Grünen im Bundestag im September 2012 beschlossene Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes zur Barrierefreiheit von Fernbussen einzusetzen und mit welcher Begründung?

Wie berücksichtigt der Senat bei den Planungen der Verlegung des ZOB wegen des erhöhten Fern

busaufkommens die Bedürfnisse von älteren Menschen und von Menschen mit Behinderung? Welche Maßnahmen plant der Senat, damit Busreisenden mit Behinderung bis 2016 in Bremen eine ausreichende Anzahl rollstuhlgerechter, barrierefreier und vorrangig preisgünstiger Hotelzimmer zur Verfügung steht?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Golasowski.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die im September vom Bundestag beschlossene Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes wurde im November 2012 abschließend im Bundesrat behandelt. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit abgeschlossen. Zu Frage 2: Die Bedürfnisse von älteren Menschen und von Menschen mit Behinderung werden durch Anwendung der „Richtlinie zur barrierefreien Gestaltung baulicher Anlagen des öffentlichen Verkehrsraums“ der Freien Hansestadt Bremen und der „Hinweise für die Planung von Fernbusterminals“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen bei der konkreten Planung berücksichtigt. Darüber hinaus finden Gespräche mit dem Landesbehindertenbeauftragten und der Bremischen Seniorenvertretung statt. Zu Frage 3: Die Bremische Landesbauordnung fordert seit 2003 die barrierefreie Nutzbarkeit für Beherbergungsbetriebe. Bei neuen Beherbergungsbetrieben wird mit den Baugenehmigungen gefordert, dass ein Prozent, mindestens jedoch ein Zimmer barrierefrei nach DIN-Standard zu planen und einzurichten sind. Alle neuen Hotels in Bremen haben mindestens ein barrierefreies Zimmer eingerichtet. Die 60 klassifizierten Hotels in der Stadt Bremen bieten derzeit 15 rollstuhlgerechte, barrierefreie Zimmer. Im Rahmen der Novellierung der Landesbauordnung wird geprüft, ob das derzeitige Angebot ausreicht. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Grönert, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat Frehe hat vor einigen Wochen die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes hier doch scharf kritisiert, und im Normalfall ist es dann ja doch so, dass Sie auf Bundesebene versuchen, solche Gesetze noch einmal anzugehen. Deswegen habe ich auch danach gefragt, und Sie haben mir noch nicht die Begründung genannt, warum Sie das nicht tun werden.

Bitte, Herr Staatsrat!

Das Gesetz ist beschlossen und in Kraft gesetzt. Das Bundesratsverfahren ist ab

geschlossen. Im Bundesratsverfahren haben wir, soweit ich mich erinnere, keinen Anlass für eine Intervention gesehen, und ich sehe auch im Augenblick keinen Anlass, gegen ein in Kraft gesetztes Gesetz vorzugehen oder eine Bundesratsinitiative zu starten. Die Äußerung des Kollegen Frehe ist mir nicht bekannt.