dann muss dies über eine entsprechende Gesetzgebung in der Krankenhausfinanzierung geschehen, es sei denn, das Krankenhaus macht das im Rahmen seiner eigenen Budgetverantwortung. Sie wissen selbst, dass es dann nur solche Aktivitäten finanzieren kann, indem es an anderer Stelle Einsparungen realisiert, und wie die Diskussion ausgeht, weiß ich auch.
Herr Senator, der Titel der Anfrage lautet „Stillförderung im Land Bremen“. Nun ist es so, dass der Anteil an ambulanten Geburten in den Kliniken der Großteil der Geburten ist und der Aufenthalt von Mutter und Kind in der Klinik eher der Ausnahmefall ist, somit findet Stillen natürlich überwiegend im privaten Bereich statt. Deshalb sind an dieser Stelle die freiberuflichen Hebammen, die hier die Nachsorge betreiben und die Familien vor Ort besuchen, in den Fokus zu stellen. Meine Frage ist: Inwieweit gibt es letztendlich da eine Zusammenarbeit oder weitere Förderungen mit den Hebammenverbänden, die einen Großteil der Stillförderung dann bearbeiten müssen?
Sie haben völlig recht. Neben den Hebammen sind es natürlich die niedergelassenen Kinderärzte. Diese beiden Berufsgruppen sind die entscheidenden Berufsgruppen, wenn es um die Propagierung der Stillempfehlungen geht. Die „Bremer Stillempfehlungen zur Stillförderung“ sind gemeinsam mit den Hebammen und dem Berufsverband der Pädiater, der Kinderärzte, erarbeitet worden und werden auch gemeinsam von ihnen mitgetragen. Das heißt, es handelt sich hier nicht um eine bürokratische Initiative seitens des Senats, sondern hier ist eine breite Aufstellung aller an diesem Thema Mitarbeitenden bereits organisiert, übrigens seit Langem, nicht erst seit Kurzem.
Herr Senator, es wäre doch gut, wenn in der Öffentlichkeit sehr viel stärker auch im Arbeitsbereich diese Stillförderung in Gang kommen könnte. Was unternimmt Bremen, dass am Arbeitsplatz, im öffentlichen Bild Stillen gefördert wird?
Das kann ich im Moment nicht beantworten, das ist eben auch schon von Frau Böschen gefragt worden. Ich werde dieses Thema mitnehmen, und wir werden es sicherlich noch einmal intensiver beraten müssen, inwieweit es an den einzelnen Arbeitsplätzen, also bei mir zum Beispiel im Siemens-Hochhaus, sinnvoll und angezeigt ist, einen entsprechenden Raum zur Unterstützung des Stillens auch bereitzustellen. Das wäre der richtige Weg dafür.
Ich würde gern wissen, ob es hier in Bremen stichprobenartig Muttermilchanalysen gibt, um für Mütter und Babys mögliche Gefährdungen durch PCB oder durch Schwermetalle zu vermeiden.
Meines Wissens gibt es sie, aber in welcher Frequenz, also Häufigkeit, sie vorgenommen werden, kann ich Ihnen nicht beantworten, zumindest jetzt im Moment nicht. Das gebe ich Ihnen aber gern als Information anschließend noch.
Meine Damen und Herren, bevor ich die dritte Anfrage aufrufe, darf ich jetzt auf der Besuchertribüne die Gruppe Migrantinnen aus dem Mütterzentrum Osterholz-Tenever, Zukunftswerkstatt „Miteinander voneinander lernen“, begrüßen. – Seien Sie herzlich willkommen! (Beifall)
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Beteiligung an den Verhandlungen zur Rekommunalisierung“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Strohmann, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Aufgrund welchen Mandats, in wessen Auftrag und mit welcher Qualifikation ist der Erste Gemeinderat der Gemeinde Weyhe an den Verhandlungen und Gesprächen der Landesregierung über eine Rekommunalisierung der Energienetze im Land Bremen beteiligt?
Welche Kosten, insbesondere der Beratungsgesellschaften, sind im Land Bremen durch die Beteiligung des Ersten Gemeinderats im Rahmen von Fragen, Nachfragen, zusätzlichen Gesprächsterminen und so weiter entstanden?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Der Erste Gemeinderat der Gemeinde Weyhe hat an den Verhandlungen über eine Rekommunalisierung der Energienetze im Land Bremen nicht teilgenommen.
Zu Frage 2: Es sind dem Land Bremen diesbezüglich keine Beratungskosten entstanden. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Staatsrat, wie erklären Sie sich die Berichterstattung im „Weser-Kurier“ vom 23. August 2013 zu dieser Sache?
In diesem Artikel berichtet ein Redakteur des „Weser-Kurier“ über die Beteiligung. Deshalb noch einmal die Frage: Kann es vielleicht sein, dass der Gemeinderat von dem „Weser-Kurier“-Redakteur, dessen Name uns bekannt ist, falsch zitiert worden sein könnte?
Die vierte Anfrage betrifft den Armutsbericht, Lebenslagenbericht. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Erlanson, Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.
Erstens: In welchem Umfang sind die im Armutsbericht 2009, Lebenslagenbericht, aufgeführten Maßnahmen bislang vom Senat umgesetzt worden?
Zweitens: Wann wird mit der Erstellung des neuen Armutsberichts, Lebenslagenbericht 2013, begonnen, sodass die Ankündigung, den Bericht einmal pro Legislaturperiode vorzulegen, auch eingehalten werden kann?
Drittens: Welche Veränderungen in Aufbau, Datengrundlage und Fragestellungen will der Senat beim neuen Armutsbericht vornehmen?
Zu Frage 1: Mit Beschluss vom 23. Juni 2009 hat der Senat die Ressorts gebeten, die im Bericht dargestellten Maßnahmen in jeweils eigener Verantwortung und wechselseitiger Abstimmung fortzusetzen und weiterzuentwickeln. Am 1. Juni 2010 hat sich der Senat mit den Strategien und Maßnahmen zur Minderung von Armut und Stärkung des sozialen Zusammenhalts befasst. Über den Stand der Umsetzung wird der Senat der Bürgerschaft im Zusammenhang mit dem zweiten Armuts- und Reichtumsbericht – Lebenslagen und Teilhabechancen im Land Bremen – berichten.
Zu Frage 3: Der für den ersten Bericht gewählte Lebenslagenansatz soll im zweiten Bericht beibehalten werden. Er schließt die Teilhabe- und Verwirklichungschancen und die Auswirkungen von Armut und Benachteiligung auf unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen mit ein. Armut und Reichtum werden danach nicht nur an den verfügbaren finanziellen Mit
teln bemessen, sondern ebenso an Teilhabemöglichkeiten. Der Bericht soll die Entwicklung der Lebenslagen im Land Bremen darstellen sowie die Fachstrategien und Maßnahmen zur Armutsprävention, Verminderung von Armutsfolgen und Stärkung des sozialen Zusammenhalts. Auf dieser Grundlage soll Handlungsbedarf in zentralen politischen Feldern identifiziert werden.