Wir haben eine Vielzahl von Beamten, die von der Polizeibehörde zur Innenbehörde abgeordnet sind, und wir haben Beamte von der Feuerwehr, die bei uns sind. So wird das hier auch sein. Das heißt, in der Regel gibt es keine Beförderung in der Zeit der Abordnung. Sie setzt voraus, dass man seine Tätigkeit wechselt, dass man seinen alten Status aufgibt und dann als Mitarbeiter des Landesamtes Karriere machen kann. Diese Option ist doch immer gegeben, und deswegen stellt sich diese Frage in der Praxis nicht.
Herr Senator, Sie haben eben gesagt, die Beamten müssen ihre Waffen abgeben. Wie sieht das denn mit dem sogenannten Legalitätsprinzip aus, also der Pflicht, Straftaten zu verfolgen?
Sie sind da schon auf der richtigen Spur. Es bedeutet in der Tat nicht nur, dass sie die Waffe abgeben müssen, sondern auch, dass die polizeiliche Tätigkeit mit dem Zeitpunkt endet, in dem sie abgeordnet werden, und alles das, was sie vorher gemacht haben, vergessen sie, lassen sie zurück. Es ist eine neue Aufgabe, eine neue Funktion, und ihre gesamte Tätigkeit richtet sich alleine nach den dann geltenden Rechtsvorschriften, und die haben wir gerade erst novelliert.
Ich glaube nicht, dass wir die Personalakte in dieser Zeit schwärzen werden, aber sie treten nicht als Polizeibeamte auf, auch nicht mit ihrem Dienstausweis. Auch ihren Dienstausweis müssen sie zurückgegeben.
Herr Senator, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die fünfte Anfrage bezieht sich auf Millionengrab Hafentunnel. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Timke und Gruppe Bürger in Wut. Bitte, Herr Kollege Timke!
Wir fragen den Senat: Erstens: Treffen Medienberichte zu, wonach es einen Vermerk des Finanzressorts zum Hafentunnel Bremerhaven gibt, in dem sich die Behörde unter anderem kritisch zur Wirtschaftlichkeit dieses Millionenprojekts äußert, und, wenn ja, was genau ist der Inhalt dieses Vermerks? Zweitens: Teilt der Senat die vom Landesrechnungshof in dessen Prüfungsmitteilung vom 18. Oktober 2013 vertretende Auffassung, dass der Hafentunnel bei gesamtwirtschaftlicher Betrachtung und unter Zugrundelegung nutzen-/kosten-analytischer Kriterien zu keinem Zeitpunkt wirtschaftlich vertretbar gewesen sei und dass es voraussichtlich zu weiteren Kostensteigerungen bei diesem Bauvorhaben kommen werde? Drittens: Welche Konsequenzen gedenkt der Senat aus dem Vermerk des Finanzressorts und der Prüfungsmitteilung des Rechnungshofs zu ziehen, und wann werden die daraus abgeleiteten Maßnahmen umgesetzt?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Gemäß den Verwaltungsvorschriften zu Paragraf 7 LHO sind „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen... von der Organisationseinheit durchzuführen, die die Maßnahme verantwortet“. Dies ist im Fall des Hafentunnels der Magistrat Bremerhaven beziehungsweise die von ihm beauftragte BIS, Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH. Im Rahmen der Bearbeitung des Projektes Hafentunnel im Hause der Senatorin für Finanzen wurde am 26. September 2013 der angesprochene Vermerk auf Arbeitsebene erstellt. Entsprechende Medienberichte treffen insoweit zu. In dem angesprochenen Vermerk aus dem Hause der Senatorin für Finanzen wurden die Aktualität der Kostenberechnung, die Annahmen zur Verkehrsprognose sowie die Zuwendungsfähigkeit bestimmter Finanzierungsanteile thematisiert. Die dabei geäußerten Bedenken hat der Magistrat der Stadt Bremerhaven durch die BIS Bremerhaven mit Schreiben vom 10. Oktober 2013 entkräftet. Die damit befasste Staatsräterunde hat diese Position Bremerhavens am 11. Oktober 2013 bestätigt. Zu Frage 2: Vom Rechnungshof wurden dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, der Senatorin für Finanzen und dem Magistrat Bremerhaven der Entwurf einer Prüfungsmitteilung am 18. Oktober 2013 übermittelt. Eine Stellungnahme zu diesem Entwurf wird zurzeit unter den beteiligten Ressorts abgestimmt. Eine abschließende Stellungnahme des Senats erfolgt nach Vorlage des Berichtes des Rechnungshofs. Zu Frage 3: Der Senat hat mit seinen Beschlüssen die Voraussetzungen zum Bau des Bremerhavener Hafentunnels geschaffen. Der Haushalts- und Finanzausschuss (Land) hat das Projekt mehrfach, zuletzt in seiner Sitzung am 7. Dezember 2012, ebenfalls beschlossen. Vorausgegangen waren entsprechend den Planungsfortschritten diverse Berichte und Beschlüsse der Bau- und Verkehrsdeputation sowie des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven. Im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse der Bremischen Bürgerschaft wurden darüber hinaus kürzlich die für das Projekt notwendigen Landesmittel für die Jahre 2014/2015 beschlossen. Die im Vermerk geäußerten Bedenken im Hause der Senatorin für Finanzen wurden durch das Schreiben des Magistrats Bremerhaven sowie die darauf aufbauende Befassung der Staatsräte gegenstandslos. – Soweit die Antwort des Senats!
Vielen Dank, Frau Bürgermeisterin! Wann rechnet der Senat denn mit der Veröffentlichung des Abschlussberichts des Rechnungshofs?
Sie darf gar nichts sagen! Wir klären es nebenbei. Ich weiß es nicht. Jetzt wird aber jedenfalls versucht, abgestimmte Stellungnahmen einzuholen.
Der Magistrat hat ja nach Ihren Aussagen nun offenbar die Bedenken des Finanzressorts zur Wirtschaftlichkeit ausgeräumt. Welche neuen Erkenntnisse hat denn der Magistrat vorgelegt, die dem Finanzressort vor der entsprechenden Mitteilung in den Akten noch nicht vorlagen?
Einer der Kernpunkte der Stellungnahme aus meinem Haus war die Frage: Wie sind die Spielregeln für die Wirtschaftlichkeitsberechnung? Darüber hat es in meinem Haus Zweifel gegeben, vor allen Dingen über die Frage, ob bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit die Anforderungen des Landes Bremen, die schärfer sind, oder die des Bundes zugrunde gelegt werden. Es ist ein ganz normaler Vorgang, dass sich Verwaltungen untereinander austauschen, unterschiedliche Positionen beziehen, und in diesem Fall sind wir einhellig auch unter Beteiligung des Mitarbeiters, der diesen kritischen Vermerk geschrieben hat, zu dem Ergebnis gekommen, dass der Magistrat mit seiner Meinung recht hatte.
Frau Bürgermeisterin, kann es nach Ihrer Auffassung sein, dass der Magistrat nur deshalb recht hat, weil er die Planungskosten nicht mit in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einbezogen hat und dadurch eine Verschiebung der Kosten entstanden ist?
Ja, da geht es um die Frage, ob bei diesem Projekt, in das der Bund 100 Millionen Euro steckt, dessen Vorschriften für die Wirtschaftlichkeitsberechnung – das ist dann ohne Planungskosten – oder die der Freien Hansestadt Bremen zugrunde gelegt werden. Das ist auch ein Teil der Auseinandersetzungen mit dem Rechnungshof.
Wir als Senat haben dazu eine ganz eindeutige Meinung: Wirtschaftlichkeitsbetrachtung machen wir nach unseren Regeln, aber sie sind nicht generell handlungsleitend dafür, ob man das Projekt machen darf oder nicht, und da der Bund den Löwenanteil finanziert, ist es aus Sicht des Senats richtig, dass wir die Wirtschaftlichkeitsberechnungsspielregeln anwenden, die uns der Bund vorschreibt.
Frau Bürgermeisterin, wäre es nicht angesichts der Tatsache, dass Bremen 80 Prozent und Bremerhaven 20 Prozent aller zu erwartenden Mehrkosten trägt, geboten, dass man mit dem Bau des Hafentunnels nicht beginnt, bevor der Abschlussbericht des Rechnungshofs vorliegt?
Nein, der Rechnungshof hat ja ein nachgeordnetes Prüfungsrecht und sagt dann, was er über die Taten des Senats denkt. Darüber werden wir uns öffentlich auseinandersetzen. Stellen Sie sich das mal praktisch vor: Der zuständige Bausenator müsste jetzt sozusagen nach Berlin fahren und sagen: Eure 100 Millionen Euro wollen wir jetzt erst einmal gar nicht haben, wir warten erst einmal die Stellungnahme unseres eigenen Rechnungshofs ab. Ich glaube nicht, dass man so mit Absprachen, die mit der Bundesregierung getroffen werden, umgehen kann.
Die Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven hat sich ja in ihrer DezemberSitzung mit diesem Thema auf Antrag der Fraktion Bürger in Wut befasst, und in der Sitzung hat uns Oberbürgermeister Grantz mitgeteilt, dass der Bundesrechnungshof angeblich die Prüfungsmitteilung des Rechnungshofs entkräftet hätte. Er bezog sich da auf ein Gespräch mit dem Senator für Bau, Verkehr und Umwelt. Jetzt meine Frage: Trifft es zu, dass der Bundesrechnungshof mit der senatorischen Dienststelle gesprochen hat, dass es einen Schriftverkehr gibt und dass der Bundesrechnungshof das Ergebnis der Prüfungsmitteilung des Rechnungshofs nicht teilt?
Ich war bei dem Gespräch nicht dabei. Was ich weiß, das sage ich Ihnen hier: Es hat Kontakte mit dem Bundesrechnungshof zu der Frage gegeben, welches Berechnungssystem für die Wirtschaftsberechnung zugrunde gelegt wird, und es gab eine Bestätigung, dass es der Bundesrechnungshof richtig findet, dass bei der Berechnung die Bundesspielregeln angewendet werden.
Ich glaube aber nicht, dass irgendjemand den Prüfvorgang des Rechnungshofs, der ja erst einmal vertraulich und unter der Verwaltung stattfindet, in einen Briefumschlag steckt und nach Berlin schickt und fragt: Was haltet ihr davon? Ich würde es zum Beispiel nicht richtig finden, wenn jemand so was machen würde. Der Bundesrechnungshof ist nicht die oberste Dienstbehörde oder die Aufsichtsbehörde für unseren Rechnungshof; dieser hat ein eigenes Prüfrecht auf der Basis unserer Spielregeln.
Frau Bürgermeisterin, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Gewaltbereite Linksextremisten im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben vom Abgeordneten Jan Timke und Gruppe Bürger in Wut. Bitte, Herr Kollege Timke!
Vielen Dank, Herr Präsident! Wir fragen den Senat: Erstens: Wie viele im Bundesland Bremen wohnhafte Angehörige der linksextremen Szene haben sich nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden an den gewalttätigen Demonstrationen in Hamburg am 21. Dezember 2013 beteiligt, und gegen wie viele von ihnen wurde Strafanzeige erstattet? Zweitens: Wie bewertet der Senat ein am 23. Dezember 2013 von einer linksextremen Gruppierung namens „Das unverbesserliche Kollektiv“ auf der Internetplattform indymedia.org veröffentlichtes Papier unter dem Titel „Irgendwann werden wir schießen müssen“, das offen den Einsatz von Schusswaffen gegen Polizeibeamte propagiert? Drittens: Welche Konsequenzen zieht der Senat aus den gewalttätigen, von großer Brutalität linksextremer Aktivisten gekennzeichneten Demonstrationen am 21. Dezember 2013 in Hamburg sowie dem im Anschluss daran veröffentlichten Papier aus Nummer 2 für den Schutz der inneren Sicherheit im Land Bremen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Die genaue Anzahl der Bremer Aktivisten ist nicht bekannt, weil die Ermittlungen in Hamburg noch nicht abgeschlossen sind. Gegen eine Person aus Bremen wurde wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall Strafanzeige erstattet. Zu Frage 2: Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden handelt es sich um einen oder mehrere spontane Verfasser, die sich in der Vergangenheit noch nicht gezeigt hatten. Die Entwicklung einer bundesweiten Gewaltdebatte in Kreisen gewaltbereiter Linker ist derzeit nicht ersichtlich. Zu Frage 3: Die Sicherheitsbehörden verfolgen die Entwicklung aufmerksam und treffen lageangepasste Maßnahmen. – Soweit die Antwort des Senats!
diesen Ausschreitungen, an diesen Demonstrationen teilgenommen haben und polizeilich registriert worden sind, in der Innendeputation nachzureichen?
Herr Senator, halten Sie Ausschreitungen, wie sie in Hamburg stattgefunden haben, auch in Bremen für denkbar, und wenn ja, an welchen Projekten oder an welchen Bereichen könnte sich das entzünden?
Ich glaube, jeder, der die Bilder in Hamburg gesehen hat, wünscht sich eine solche Lage in Bremen nicht. Es war schon eine besondere Situation. Auch Bremer Beamte waren eingesetzt. Das Ausmaß der Gewaltbereitschaft nicht nur gegen Sachen, sondern auch gegen Personen – Sie haben gesehen, mit welcher äußerster Brutalität da gegen Polizeibeamte vorgegangen worden ist – ist in der Tat eine ernste Situation für die Kollegen in Hamburg. Wir müssen darauf natürlich vorbereitet sein. Aber ich sage auch: Bremen ist nicht Hamburg, und: Wir können uns die Lage natürlich nur rückwärtsblickend anschauen. Jedenfalls gab es hier in Bremen Gewalt gegen Sachen, Sachbeschädigungen, es gab Farbanschläge, aber diese Form der Gewaltanwendung, wie wir sie in Hamburg erlebt haben, gibt es zum Glück in Bremen nicht.
Herr Innensenator, vielen Dank! Sie haben das eben angesprochen. Medienberichten zufolge gab es ja auch einen Anschlag auf die Innenbehörde im Dezember, die im Zusammenhang mit diesen Ausschreitungen in Hamburg zu sehen ist; zumindest hatte sich eine autonome linke Gruppe zu dem Anschlag bekannt. Wird denn der Senat in diesem Jahr die auch von uns immer wieder geforderte Öffentlichkeitsarbeit im Bereich des Linksextremismus verstärken, zum Beispiel in Form von Vorträgen, öffentlichen Veranstaltungen oder auch einmal auf den Seiten des Verfassungsschutzes im Internet? Da spielt der Linksextremismus überhaupt keine Rolle.
Ich empfehle die Lektüre unseres letzten Landesberichts. Der neue Bericht, der in Vorbereitung ist, enthält eine detaillierte Aufzählung aller Ereignisse in Bremen und Bremerhaven. Ich sage noch einmal: Es muss differenziert werden. Es ist in der Tat so, dass wir das Problem bei der Innenbehörde, aber auch bei der CDU hatten, dass es zu Anschlägen mit Farbbeuteln kam. Aber ich würde da noch einen deutlichen Schnitt machen zwischen diesen
Aktionen in Bremen und dem Einsatz von Pflastersteinen gegen Polizeibeamte. Das ist eine völlig andere Qualität. Deswegen müssen wir lageangemessen reagieren, und das tun wir in Bremen.