Sie bewegt sich vielmehr auf dem Niveau eines billigen Kalauers, und, Herr Röwekamp, das ist schade! Es geht nicht, wie Sie es erwecken wollen, um einen obskuren Urnenkult. Es geht vielmehr um die Frage, welche politischen und gesetzgeberischen Antworten wir auf sich verändernde Bedürfnisse bei der Bestattung von Toten finden.
Diese Veränderungen sind schon angedeutet worden. Ich möchte sie noch einmal etwas akzentuieren. Es sind insbesondere drei.
Erstens: Wir haben einen langfristigen Trend weg von der Erdbestattung und hin zu der Feuerbestattung. Mehr als die Hälfte aller Toten in Deutschland werden mittlerweile eingeäschert. In Bremen sind es sogar über 80 Prozent.
Zweitens: Vor diesem Hintergrund und im Zuge des gesellschaftlichen Wandels insgesamt ändern sich zugleich die Wünsche, wie mit der Totenasche umgegangen wird. Zum einen wird immer häufiger die Form einer anonymen Bestattung gewählt, und zum anderen wächst die Zahl derjenigen, die sich eine Bestattung außerhalb des herkömmlichen Friedhofes wünschen: auf See, in einem Friedwald oder durch das Verstreuen der Totenasche außerhalb des Friedhofes.
Drittens: Wo die bisherigen Friedhofsordnungen diesen Wünschen entgegenstehen, werden sie offenbar zunehmend umgangen. Darauf deuten jedenfalls nicht zuletzt die vielen Angebote hin, die man im Internet findet: Einäscherung in den Niederlanden oder in der Schweiz, private Aushändigung der Urne und die Botschaft: Entscheiden Sie selbst, was mit der Urne und der Totenasche geschieht. – Das sind keine seltenen Vorkommnisse, Herr Röwekamp. Man findet in diesen Angeboten sogar den Hinweis, man solle ja nicht den Preisvergleich scheuen, denn der werde sich lohnen. Das heißt, wir haben es mit einem Massenphänomen zu tun.
Vor diesen Veränderungen kann man nicht einfach die Augen verschließen, insbesondere nicht vor diesem Leichen- und Urnentourismus, der sich herausgebildet hat. Er ist wirklich unwürdig. Ich möchte es hier noch einmal sagen, Herr Röwekamp: Wir haben schon miteinander diskutiert. Aber zu diesem Problem, diesem Graubereich, wo all das, was Sie hier vortragen, als Problem in potenzierter Form auftritt, fällt Ihnen nichts ein, gar nichts. Und das ist schade!
Sie sind auch hinsichtlich der rechtlichen Einschätzung offensichtlich nicht ganz auf dem aktuellen Stand. Es werden nämlich begründete verfassungsrechtliche Zweifel an der bisherigen Friedhofspflicht geäußert. Genau das ist die Kernaussage des Gutachtens, über das jetzt in den Medien berichtet worden ist. Dieses Gutachten, Herr Röwekamp, kritisiert eben nicht in erster Linie den rot-grünen Antrag, den die Bürgerschaft im vergangenen Jahr beschlossen hat. Es besagt vielmehr: Die dort angedachte vorsichtige Öffnung der Friedhofspflicht geht nicht weit genug. Das ist eine ganz andere Aussage als die, die Sie hier suggerieren wollten.
Die Grundthese des Gutachtens ist: Es gibt – Herr Röwekamp, wir sind bei den Themen, die Sie angesprochen haben – auf der Basis unseres Grundgesetzes und auf der Basis der allgemeinen Menschenrechte und der Menschenwürde ein individuelles Verfügungsrecht über den eigenen Körper, und dieses Verfügungsrecht reicht über den Tod hinaus. Dieses postmortale Verfügungsrecht, wie es der Gutachter nennt, kann zwar beschränkt werden; das ist richtig. Es kann aus Gründen der öffentlichen Sicherheit – Stichworte Strafrecht, Gesundheitsschutz, Umweltschutz – beschränkt werden, es kann aus dem ethischen Prinzip der Ehrfurcht vor den Toten beschränkt werden, und es kann mit Rücksicht auf die Rechte Dritter, insbesondere des Nachbarschutzes, beschränkt werden.
Zudem – das hat der Gutachter sehr deutlich akzentuiert – ist eines unerlässlich: Die Verfügung über den Tod hinaus muss an den erklärten Willen des Verstorbenen gebunden sein. Sie darf nicht in das Belieben von Angehörigen oder sonstigen Dritten gestellt werden. Das ist genau das, was wir mit unserem Antrag immer betont haben.
(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Und was Sie nicht erreichen! Wie wollen Sie das denn erreichen?)
Die Quintessenz des Gutachtens lautet aber: Unsere derzeitige Friedhofsordnung beinhaltet Freiheitsbeschränkungen, die sich mit diesen guten Gründen nicht rechtfertigen lassen.
Es kommt zu der Einschätzung, der von der Bürgerschaft beschlossene Antrag ist zwar maßvoll; und das ist das Wort: maßvoll. Er ist mit seiner nur zeitlich begrenzten Friedhofspflicht in den Augen des Gutachters aber immer noch zu restriktiv. Dieser Antrag liegt jetzt beim Senat. Er wird ihn zu behandeln, umzusetzen haben. Bei der Umsetzung wird er sicherlich auch diese kritischen verfassungsrechtlichen Überlegungen des Gutachtens berücksichtigen müssen. Diese Anmerkungen – darauf kommt es aber an – sind mitnichten ein Plädoyer gegen die Reform, sie sind auch nicht ein Plädoyer für die Konservierung des jetzigen Zustands, sondern für eine Weiterentwicklung dieser Öffnung. Wichtig erscheint mir auch noch, dass es in dieser ganzen Frage eben nicht darum gehen wird, es nur auf die Frage zu verengen, ob eine Urne auf den Kaminsims kommen soll, sondern wir haben ein viel weiteres Spektrum aufgemacht. Wir haben vor allen Dingen auch die Prüfung zusätzlicher Flächen zum Ausstreuen mit drin. Dieses verlangt eine komplexe Behandlung, eine komplexe Draufsicht, die hier umgesetzt werden soll. Lassen Sie mich abschließen – Dr. Maike Schaefer hat dankenswerterweise schon darauf hingewiesen –: Auch ich habe mir angeguckt, was Teilen Ihrer Partei offensichtlich schon 2004 eingefallen ist, und zwar nicht einfachen Mitgliedern, sondern Ihrem damaligen Bau- und Umweltsenator und Ihrem Fraktionsführer. Sie haben gesagt, wir haben eine Friedhofsordnung, die teils veraltet ist, die teils zu restriktiv ist, und sie haben Vorschläge vorgelegt. Sie haben insbesondere den Punkt eingebracht, dass eigentlich primär im Zentrum der Wille des Verstorbenen stehen muss. Dabei haben sie sogar den Punkt angesprochen, dass dann sogar die Friedhofspflicht geöffnet werden muss. Herr Röwekamp, ich wünsche mir, dass in der weiteren Diskussion Ihre Partei wieder an dieses Niveau der Diskussion anknüpfen kann. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Tod ist bekanntlich genau wie die Geburt ein unvermeidbarer Bestandteil unseres Lebens. Bei dem Tod eines geliebten Menschen steht für die Hinterbliebenen die Trauer im Vordergrund, die verarbeitet werden muss. Aber nicht nur Familienangehörige, sondern auch Freunde, Nachbarn, Arbeits- und Vereinskollegen trauern unterschiedlich intensiv und unterschiedlich lange um Verstorbene. Trauer ist sehr individuell und hat eben auch kein Verfallsdatum.
Nun will Rot-Grün das bremische Bestattungswesen novellieren und unter anderem zulassen, dass die Asche von Verstorbenen bei den Hinterbliebenen zu Hause aufbewahrt werden darf. Damit nehmen SPD und Grüne aber in Kauf, dass zukünftig vielleicht die nächsten Angehörigen die Möglichkeit haben, in der Nähe der Urne zu trauern, nicht aber andere Menschen aus dem Umfeld des Verstorbenen, die ebenfalls ein Bedürfnis nach Trauer und ein Recht auf Trauerbewältigung haben.
Erst am Montag war ich auf der Beerdigung eines Freundes, der an Lungenkrebs verstorben ist. Sein Leichnam wird verbrannt, und er findet seine letzte Ruhestätte auf einem christlichen Friedhof in Bremen. Ich bin froh und dankbar, meine Damen und Herren, dass die Pläne von Rot-Grün zur Aufhebung des Friedhofszwangs noch nicht umgesetzt wurden, denn so habe auch ich als Nichtangehöriger der Familie die Möglichkeit, das Urnengrab jederzeit auf dem Friedhof zu besuchen, um meinen Schmerz meine Trauer in der Nähe meines Freundes auszudrücken.
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Es ist ja keine Verpflichtung, ihn nicht zu beerdigen!)
Es wäre für mich fremd, meine Damen und Herren, wenn ich zum Beispiel die ebenfalls trauernden Hinterbliebenen bitten müsste oder bitten sollte, die Wohnung betreten zu dürfen, um der Urne nahe zu sein, wenn mich das Gefühl der Trauer überkommt. Ich möchte an der Urne trauern dürfen, meine Damen und Herren, wann immer ich das Gefühl empfinde, dies tun zu müssen, und nicht dann, wenn der Urnenbesitzer es zulässt. Das mag auf den ersten Blick vielleicht egoistisch klingen, wird aber vielen Menschen so gehen, die nicht aus der Familie kommen, jedoch ebenfalls ein Recht auf Trauer haben.
Aber auch für die nahen Angehörigen kann die Trauerbewältigung problematisch werden, wenn die von Rot-Grün geplante Gesetzesnovellierung tatsächlich umgesetzt wird. Gerade bei Erbschaften können
Verwandte zu erbitterten Feinden werden. „Wenn Gott mit dem Tode kommt, dann kommt der Teufel mit den Erben“ lautet ein altes Sprichwort. Wer einmal erlebt hat, auf welche Art und Weise selbst engste Verwandte nach einem Todesfall aufeinander losgehen, wird dem Volksmund recht geben. Sobald es ums Geld geht, ist für Pietät meistens nur wenig Platz. Aber was passiert denn mit der Urne, meine Damen und Herren, die sich beispielsweise im Besitz eines der Hinterbliebenen befindet, die zerstritten sind? Wer legt dann fest, welcher Familienangehörige den Zugang zur Urne hat und welcher nicht? Oder was geschieht, wenn der Besitzer der Urne selbst verstirbt? Wird die Urne dann Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen der bereits zerstrittenen Hinterbliebenen? Was passiert mit der Asche, wenn der einzige Hinterbliebene, der im Besitz der Urne ist, verstirbt? Wer kann dann sicherstellen, dass die Asche nicht einfach entsorgt wird? Meine Damen und Herren, die Würde des Menschen ist unantastbar, nicht nur zu Lebzeiten, sondern auch nach dem Tod. Als Legislative stehen wir alle in der Pflicht, dieses Grundrecht bei unseren Gesetzesvorhaben zu wahren. Mit der Lockerung des Friedhofszwangs tun wir das aber gerade nicht, denn die Urne auf dem sprichwörtlichen Kaminsims verletzt die Totenruhe und damit die Menschenwürde. Wie schon Bürgermeister Böhrnsen treffend formulierte: Verstorbene sind keine Verfügungsmasse. Wir BÜRGER IN WUT lehnen die Novellierung des Bremischen Bestattungsgesetzes deshalb ab. Wir wollen, dass alle Hinterbliebenen und alle anderen trauernden Menschen aus dem Umfeld des Verstorbenen auch weiterhin die Möglichkeit haben, an einem gemeinsamen, frei zugänglichen Ort zu trauern. Deshalb gibt es Friedhöfe. Sie sind wichtige Orte der Erinnerungsund Trauerkultur unserer Gesellschaft. Das muss auch so bleiben. Interessant finde ich, Frau Dr. Schaefer, dass gerade vor 16 Tagen in Nordrhein-Westfalen ein neues Friedhofs- und Bestattungsgesetz in Kraft getreten ist. Im Vorfeld dieses Gesetzesvorhabens gab es ein breites gesellschaftliches Bündnis für die Beibehaltung der Beisetzungspflicht für Totenasche. Kommunen, Kirchen und Bestatterverbände kritisierten zu Recht, dass die Urne auf dem Kaminsims Totenruhe wie Menschenwürde verletzen würde. Dieser Haltung hat sich übrigens auch die NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens, die Ihrer Partei angehört, Frau Dr. Schaefer, angeschlossen und eine Aufbewahrung der Urne im Wohnzimmer weiterhin abgelehnt. Folgen Sie deshalb diesem guten Beispiel der nordrhein-westfälischen rot-grünen Landesregierung, und beenden Sie die Pläne zur Aufhebung des Friedhofszwangs schnellstens! – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es schon äußerst spannend und interessant, wenn Herr Röwekamp quasi wie ein Linker gegen Privatisierung und Deregulierung wettert. Das ist schon ein besonderer Fall, so muss ich sagen. Das kommt nicht so oft vor. Das würde ich mir aber an anderer Stelle von ihm eigentlich eher wünschen.
Herr Röwekamp hat etwas gesagt, was ich mir aufgeschrieben habe. Er hat gesagt, Sterben würde dadurch privatisiert werden. Dazu würde ich Sie doch gerne fragen, Herr Röwekamp, was Privateres als das Sterben es denn noch geben soll.
Sterben ist das Privateste, was man sich überhaupt denken kann. Von daher sage ich so, wie es auch meine Vorredner der Koalition eigentlich immer betont haben: Wenn es eine Würde auch nach dem Tod gibt, dann muss es auch ein Selbstbestimmungsrecht nach dem Tod über den eigenen Körper geben.
Das steht nicht nur in dem Gutachten, sondern das hat auch schon das Bundesverfassungsgericht so ausgeführt. Ich denke, das muss eine wichtige Leitlinie in der Diskussion sein.
Ich meine, wir erleben momentan einen tief greifenden Wertewandel in unserer Gesellschaft. Interessanterweise habe ich das Gefühl, sozusagen rechts und links in diesem Parlament stimmen irgendwie wieder, weil man manchmal das Gefühl hatte, es stimmt nicht mehr. Man hat sozusagen die rechte Seite, die so die wertkonservative Seite ist, die meistens den wirklichen gesellschaftlichen Entwicklungen weit hinterherhinkt, wie jetzt die CDU, oder man hat sozusagen mehr von der Mitte nach links irgendwie die fortschrittlichen Kräfte stehen. Warum sage ich das so? Weil – –.
Nun lassen Sie mich doch mal ausreden! Warum sage ich das so? Ich habe mir einfach die Mühe gemacht, in die Zeitung zu gucken. Dabei habe ich vor drei, vier Tagen etwas im „Bremer Anzeiger“ gefunden. Ich halte das hoch. Das ist Reklame von Bestattungsinstituten. Das Interessante daran ist: Es sind vier Stück auf dieser Seite. Hier unten die Kleinen: Das sind die mit Kreuz, die also einen deutlichen Bezug zur Religion aufweisen. Dafür ist ja das Kreuz das Symbol. Die beiden anderen oben sind farbig und bunt und werben damit. GE-BE-IN sagt zum Beispiel: „Wir machen das, Abschied in Geborgenheit, fürsorglich, kompetent, vor Ort.“ Das sagt GE-BE-IN. Dann gibt
es noch diese lila Werbung. Die haben das ganz geschickt gemacht. Den Namen kann man „Vialdie“ aussprechen. Man kann ihn natürlich auch „Wie Aldi“ aussprechen. Mit diesem Effekt werben sie natürlich, indem sie dann nämlich sagen: „Weniger bezahlen heißt nicht, weniger geliebt zu haben.“ Dann bieten sie an: Urnenbestattung für 999 Euro, Erdbestattung auch für 999 Euro, Waldbestattung für 1 055 Euro und Seebestattung für 1 777 Euro.
An diesen beiden Beispielen sieht man schon, wie weit Gesellschaft und Wertewandel fortgeschritten sind. Das sind Zeichen eines im Grunde genommen vollständig deregulierten Marktes, den es im Bestattungswesen gibt. Wir beobachten das Gleiche bei dem, was im „Weser-Kurier“ von gestern zu lesen war.
(Abg. D r. v o m B r u c h [CDU]: Was wol- len Sie uns eigentlich sagen? Was hat das mit dem Thema zu tun?)
Lassen Sie mich doch mal weiter ausführen! Es geht hier um Bestattungen, es geht hier um Trauer. So, hier sind die Todesanzeigen des „Weser-Kurier“ von gestern. Was kann man da erkennen? Auch das ist insofern höchst spannend, als Sie feststellen werden: Sie finden keinerlei christliche Symbole. Diese Seite ist sicherlich nicht vollständig repräsentativ, aber interessant: keinerlei christliche Zeichen. Sie haben da einen Dampfer, Sie haben da Schmetterlinge, da haben Sie Wolken, da haben Sie einen blauen Himmel und so weiter und so fort, beziehungsweise Stichwort blauer Himmel: Heute in der „Frankfurter Rundschau“ kann man es auch in bunt haben.
Was ich damit sagen will, ist das: Während die CDU momentan so sagt, oh, es ist ganz schlimm, was da passiert, und die Würde der Toten, hat sich die gesellschaftliche Meinung, repräsentiert in diesen Artikeln, schon längst vollständig geändert!
(Beifall bei der LINKEN, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. D r. v o m B r u c h [CDU]: Die Bestattungskul- tur hat sich nicht geändert!)
Die Bestattungskultur ist eine vollständig andere geworden. Das ist gesellschaftliche Realität. Todesanzeigen haben heute, wie hier gezeigt, nicht unbedingt mehr einen Bezug zu christlichen Symbolen, zur Religion, sondern man sieht, es ist im Grunde genommen völlig freigegeben. Das ist gesellschaftliche Realität! Wenn ich sage, rückständig und rechts und links passen mal wieder: Die CDU scheint irgendwie nicht mitgekriegt zu haben, dass, wie auch meine Vorredner gesagt haben, ein Großteil der Menschen eine Feuerbestattung haben will. Ein Großteil der Menschen will eine Deregulierung des Friedhofsrechts haben. Ich denke, man muss irgendwie auch sagen, es hat sich etwas verändert, und es hat sich ganz viel verändert.
Letzter Punkt, der mir trotzdem wichtig ist! Uns liegt bisher kein Gesetz vor, sondern wir warten noch darauf,
dass der Senat seinen Auftrag umsetzt und einen Gesetzentwurf vorlegt. Ich sage, für uns als LINKE gibt es natürlich auch Kriterien, unter denen wir uns das Gesetz angucken wollen. Ein wichtiges Kriterium ist natürlich, wie es auch die anderen gesagt haben, die Würde des Toten. Die muss unbedingt eingehalten werden. Übersetzt für das Gesetz heißt das – das haben wir zwar in der letzten Debatte klargemacht, aber ich will hier noch einmal zusammenfassen, was es für uns bedeutet –, dass der letzte Wille des Toten entscheidet. Wenn er sagt, das und das soll mit seiner Urne passieren, dann, so finde ich, muss das Gesetz auch die Möglichkeit eröffnen, dass das erfüllt wird. Das ist Punkt eins.
Punkt zwei: Für uns ist es allerdings auch wichtig, dass es so etwas wie eine soziale Würde geben muss. Das heißt, wir sehen die Gefahr, dass eine Deregulierung dieses gesamten Marktes dann irgendwann sozusagen die Frage aufwirft: Ja, wie ist das dann mit sozial benachteiligten Menschen? Laufen wir nicht Gefahr, dass sie dann irgendwie besonders billig und besonders schnell abgewickelt werden können? Zumindest bisher hat der Friedhofszwang – auch das muss man an der Stelle sagen – eine gewisse soziale Gleichheit garantiert. Das finde ich gut.
Da kann ich der CDU zustimmen. Das bedeutet aber auch, dass man darauf achten muss, dass nach dem Gesetzentwurf – das ist die Aufgabe eines solchen Gesetzentwurfes – auch eine soziale Würde möglich sein wird. Dazu muss man sich etwas einfallen lassen. Auch ich habe dazu heute noch keine Lösung. Aber ich sage, an die Koalition gerichtet: Das muss noch erfüllt werden. Sonst würden wir darin Schwierigkeiten sehen.
(Abg. Frau D r. S c h a e f e r [Bündnis 90/ Die Grünen]: Deswegen sollte es der Wille der Verstorbenen sein, die Patientenverfü- gung!)