Protokoll der Sitzung vom 19.06.2014

D a z u

Mitteilung des Senats vom 3. Juni 2014

(Drucksache 18/1417)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Staatsrätin Emigholz. Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort, Drucksache 18/1417, auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen. Ich gehe davon aus, Frau Staatsrätin, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU nicht mündlich wiederholen möchten, sodass wir gleich in die Aussprache eintreten können. Ich frage, ob in eine Aussprache eingetreten werden soll. – Das ist der Fall. Die Aussprache ist eröffnet. Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rohmeyer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, dieses Thema wird zu keinem parteipolitischen Streit führen, es ist aber ein Thema von hoher Aktualität, und deshalb haben wir diese Große Anfrage eingereicht. Im vergangenen Herbst wurde die breite Öffentlichkeit mit diesem Thema geweckt, als bekannt wurde, dass schon im Jahr zuvor in München auf Initiative des Zolls bei einer Hausdurchsuchung bei einem mittlerweile verstorbenen Kunstsammler ein ungeheurer Schatz, bestehend aus Bildern und Kunstwerken, in einer Privatwohnung in Schwabingen gefunden wurde. Das Wort, das die Medien dann mühsam lernten, hieß Provenienz. Provenienz, von dem lateinischen Wort provenire abgeleitet, bezeichnet die möglichst lückenlose Darstellung der Herkunft eines Kunstwerks. Erst seit 1998, als Deutschland und 43 andere Staaten die sogenannte Washingtoner Erklärung unterzeichnet haben, ist dies auch ein tatsächlicher Begriff juristischer Art geworden. Wir haben uns mit dieser Großen Anfrage der Fragestellung widmen wollen, wie wir in Bremen eigentlich bei diesem Thema, das, wie der Schwabinger Kunstfund gezeigt hat, jederzeit und überall auftreten kann – und die bayerischen Behörden, ich glaube, das kann man so sagen, waren ganz schlecht vorbereitet und haben es auch mit ihrem weiteren Vorgehen nicht besser gemacht –, aufgestellt sind. Meine Damen und Herren, wir haben durch die umfangreiche Antwort des Senats, für die ich mich bedanken möchte, gelernt, dass es in Bremen zahlreiche Kultureinrichtungen gibt, die ganz hervorragend aufgestellt sind. Bei denen bedanke ich mich auch ganz herzlich für ihre Arbeit und ihr Engagement! interjection: (Beifall)

Wir hatten in Bremen schon sehr früh, noch bevor überhaupt die Washingtoner Erklärung unterzeich

net wurde, einen immens großen Fall, als Anfang der Neunzigerjahre in der Staats- und Universitätsbibliothek festgestellt wurde, dass in der Zeit zwischen 1933 und 1945 – und genau das ist der Zeitraum, wenn wir über die Herkunftsforschung von Nationalsozialisten geraubten Bildern, Kunstwerken, Büchern reden – 86 000 Anschaffungen im Bestand des Vorgängers der heutigen Staats- und Universitätsbibliothek zu verzeichnen waren, wo bei über 20 000 Stücken der Verdacht und dann zum Teil auch der bestätigte Verdacht bestand, dass es sich hierbei um Stücke aus Raub und Enteignung durch nationalsozialistisches Unrecht handelte.

Meine Damen und Herren, wir haben in Bremen die Situation – als in anderen Bundesländern –, dass wir keine großen staatlichen Sammlungen haben. Bei uns haben wir aber zum Beispiel mit dem Träger der Kunsthalle, dem Kunstverein in Bremen, einen Träger, der privat sehr gewissenhaft mit dieser Situation umgeht. Wir haben hier ein vorbildliches Handeln aufseiten des Kunstvereins, indem er auch selbst zu einem Großteil mit eigenem Geld, eigenen Mitgliedsbeiträgen dafür sorgt, die Provenienz von einzelnen Kunstwerken zu prüfen – in der Antwort des Senats haben wir auch im Anhang eine Übersicht aus der Reihe der Kunsthalle –, und es hat auch schon Rückgaben, die Restitution an Erben von Opfern der damaligen Enteignungen, gegeben.

Wir haben auf der andern Seite das Übersee-Museum, das als öffentliches Haus hier eine bundesweite Arbeitsgruppe von Museen leitet, in der jetzt ein Leitfaden für den Umgang mit der Provenienzforschung erstellt wird.

Die politische Dimension, die uns in Bremen genauso wie in allen anderen Bundesländern auch betrifft, liegt darin, dass nach dem Schwabinger Fund eine breite Debatte eingesetzt hat, wie künftig vorzugehen ist. Im Deutschen Bundestag hat hierzu im Mai eine Anhörung im Kulturausschuss stattgefunden, in der naturgemäß auch ganz unterschiedliche Meinungen aufeinandergestoßen sind, es ging dort im Wesentlichen auch um die Frage, wie mit der Verjährungsfrist umzugehen ist. Wir haben in Deutschland sehr gute Erfahrungen gemacht, dass Rechtsfrieden auch durch Verjährungsfristen geschaffen wird, auf der anderen Seite ist immer auch die Frage, wann eine solche Verjährung eintritt. Gelegentlich findet diese Debatte in den Medien immer noch Wiederhall. Es werden hier auch auf die Bundesländer und auch auf den Deutschen Bundestag Fragen über eine Gesetzgebung im weiteren Umgang mit der Rückgabe zukommen.

In Bremen haben wir dazu sicherlich nicht das zu erwarten wie in anderen Bundesländern, in denen große staatliche Sammlungen zu verwalten sind, aber, meine Damen und Herren, es kann jederzeit trotzdem auch hier in Bremen ein solcher Fall eintreten. Daher müssen wir hier im Austausch mit unseren Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundeslän

dern und im Deutschen Bundestag diese Debatte im Auge behalten, denn ich finde, das, was ich eben zum Umgang der bayerischen Behörden gesagt habe, ist kein Ruhmesblatt für die deutsche Öffentlichkeit generell, egal, wie man zu den Bayern stehen mag oder nicht.

Wenn es darum geht, dass Erben von Opfern des Nationalsozialismus möglichst schnell und unbürokratisch entschädigt werden – es hat diesen einen Fall gegeben, in dem es um einen 93 Jahren alten Erben eines Gemäldes von Max Liebermann ging, der noch in New York lebte –, dann gibt es einerseits auf deren Seite kein Verständnis, andererseits dürfen wir uns in Deutschland auch nicht in einem rechtsfreien Raum bewegen. Darum müssen wir gegebenenfalls überprüfen, ob die Regelungen, die zurzeit gelten, dahin gehend überprüft werden, dass sie den neuen Anforderungen standhalten und es auch in allen 16 Bundesländern Kulturpolitik ist, im Wesentlichen die Hoheit der Bundesländer dann genauso mit nationalem Recht in Einklang zu bringen.

Wir sind dankbar, dass der Senat diese Große Anfrage entsprechend beantwortet hat, und glauben, dass dies auch ein wichtiges Thema für die Zukunft des Friedens unserer Gesellschaft in diesem wichtigen Segment sein wird, aber eben auch zur Befriedung der Kulturlandschaft in der Bundesrepublik beitragen wird. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Garling.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Rohmeyer hat eben schon sehr vieles berichtet, ich werde daran jetzt anschließen. Mehr als 600 000 Kunstgegenstände, Gemälde, Skulpturen, Bücher und andere Erzeugnisse künstlerischen Schaffens unterschiedlicher Genres wechselten während des nationalsozialistischen Unrechtsregimes den Besitzer, in den allermeisten Fällen natürlich unfreiwillig. Vieles wurde auf der Flucht zurückgelassen, unter Zwang oder aus Not verkauft, erpresst, enteignet und beschlagnahmt. Durch diesen staatlich sanktionierten Diebstahl, durch Enteignungen und Beschlagnahmungen verloren die rechtmäßigen Besitzer ihr Eigentum.

Sie verloren ihr Eigentum nicht, weil die Machthaber einen unsachgemäßen Umgang mit wertvollem Kulturerbe befürchteten, sondern sie verloren ihr Eigentum, weil die Besitzer jüdisch oder politisch nicht genehm waren. Sie verloren ihren Besitz, weil die Machthaber die Kunstwerke für entartet hielten, sie verloren ihr Eigentum, weil die Nationalsozialisten habgierig waren – man denke nur an Hermann Görings schamlose Raubzüge zur Ausstattung seines pompösen Landsitzes –, oder sie verloren ihre Objekte, weil die Nationalsozialisten jede Möglichkeit

nutzten, um die unrechtmäßig erbeuteten Kunstobjekte klammheimlich ins Ausland zu verkaufen, um so den Krieg mitzufinanzieren. Das Instrumentarium der nationalsozialistischen Verwertung war vielfältig, der Raub von Kunst und Kulturgütern im Dritten Reich ein unrühmliches Kapitel der deutschen Geschichte.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Auch 70 Jahre nach Kriegsende sind viel zu viele Fälle von damals noch immer ungeklärt. Der spektakuläre Fall des Kunstsammlers Gurlitt in München hat dieses Thema nun wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. In Bremen, Herr Rohmeyer hat es eben berichtet, ist das allerdings schon viel länger ein Thema. Die zähen, schier endlosen Verhandlungen um die Rückgabe der sogenannten BaldinSammlung – im Krieg nach Brandenburg ausgelagerter Besitz der Kunsthalle Bremen, die der russische Offizier Viktor Baldin rettete und nach Russland brachte – zeigen, dass es Verluste nicht nur durch die verbrecherischen Aktivitäten der Nationalsozialisten gab, sondern auch durch die Wirren des Krieges oder durch Auslagerung unersetzliche Kunstobjekte verschwanden und gelegentlich an unerwarteter Stelle wieder auftauchten.

Es ist hier zunächst einmal deutlich zu loben, dass der Senat in seiner Antwort auf die Große Anfrage der Provenienzforschung, also der Erforschung von Eigentumsverhältnissen, eine hohe Priorität beimisst. Die ausführliche Antwort des Senats auf die Große Anfrage der CDU enthält eine sehr gute Bestandsaufnahme zu dem Thema, für die wir uns beim Kulturressort ausdrücklich bedanken möchten.

Die Erforschung und Überprüfung der Bestände ist, so schreibt der Senat, ein vordringliches und wichtiges Arbeitsfeld der Museen und Kunsteinrichtungen in Bremen, das gilt sowohl für staatliche als auch für privatrechtliche Institutionen. Die enge Zusammenarbeit mit der zentralen Arbeitsstelle für Provenienzforschung bei den staatlichen Museen zu Berlin ist dabei ebenso obligatorisch wie die Kooperation mit anderen wissenschaftlichen Institutionen, zum Beispiel dem Staatsarchiv und der Staats- und Universitätsbibliothek.

Die Vereinbarungen aus dem Washingtoner Abkommen werden auch in Bremen sorgfältig beachtet und umgesetzt. Erst kürzlich hat die Kunsthalle Bremen eine Zeichnung des italienischen Barockkünstlers Francesco Trevisani, die als sogenannte Raubkunst gilt, an die Erben des jüdischen Sammlers Michael Berolzheimer zurückgegeben. Die Kunsthalle hatte das Blatt Anfang der Fünfzigerjahre bei einem Münchener Kunsthändler erworben. Nachdem zweifelsfrei festgestellt worden war, dass es sich um sogenannte Raubkunst handelt, hat sich die Kunsthalle entschlossen, die Zeichnung an die Erben zu

rückzugeben. Für die Bremer Sammlung ist das Kunstwerk im Übrigen nicht verloren, es konnte durch die Kunsthalle von den Erben für die eigene Sammlung zurückgekauft werden. Auch einzelne Werke aus Beständen des Focke-Museums und der Staats- und Universitätsbibliothek wurden inzwischen restituiert.

Institutionen in Bremen sind bei der Durchforschung ihrer Bestände schon erfreulich weit, auch das kann man der Antwort des Senats entnehmen. Die Kunsthalle hat bereits 120 infrage kommende Werke überprüft. Die Bestände des Gerhard-Marcks-Hauses und der Sammlung Ludwig Roselius sind nahezu vollständig geprüft. Das Focke-Museum hat die Inventarbestände aus den Dreißiger- und Vierzigerjahren ebenfalls geprüft, zweifelhafte Stücke wurden umgehend an die Lost Art Internet-Datenbank bei der Koordinierungsstelle in Magdeburg gemeldet.

Für die Erforschung von verbürgten Eigentumsrechten bringt Bremen im Übrigen nicht unerhebliche finanzielle Mittel auf. Bremen beteiligt sich also aktiv daran, zweifelhaften Besitz aus den verschiedenen Sammlungen zurückzugeben. Das ist ein aktiver Beitrag zur Wiedergutmachung. Wir begrüßen das ausdrücklich!

(Beifall bei der SPD)

Auf Bundesebene hat es im Übrigen vor drei Tagen eine sehr erfreuliche Meldung zu dem Thema gegeben. Deutschland und Israel wollen zukünftig bei der Suche nach NS-Raubkunst zusammenarbeiten. Beide Seiten werten das als großen Vertrauensbeweis. Die Kulturstaatsministerin Monika Grütters fordert zudem, dass die deutschen Kulturinstitutionen ihre NS-Vergangenheit besser erforschen. Der Etat für Provenienzforschung wurde maßgeblich erhöht, ein deutsches Zentrum Kulturgutverlust soll entstehen. Das ist doch eine gute Nachricht, und wie wir erfahren haben, sind wir in Bremen gut aufgestellt. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Als LINKE haben wir uns zunächst einmal, wie wir das manchmal tun, gefragt, nachdem wir die Antwort des Senats auf die Große Anfrage der CDU gelesen haben, warum sie diese Anfrage eigentlich gestellt haben. Wir sind mittlerweile zu dem Schluss gekommen, dass es der CDU offensichtlich darum ging, einfach einmal nachzufragen, wie es mit der Herkunftsforschung in Bremen steht.

(Abg. D r. v o m B r u c h [CDU]: Ge- nau! Ganz genau!)

Nachdem es diesen Schwabinger Fund der Kunstgegenstände gegeben hat, war man wohl der Meinung, jetzt fragen wir einmal nach, ob in Bremen alles zum Rechten bestellt ist.

(Abg. D r. v o m B r u c h [CDU]: Das hätten wir schon einmal!)

Das haben wir schon einmal, das kann man auch machen. Ich finde, man muss dann dazu auch die Antwort geben.

Wenn man sich die Ausführungen des Senats ansieht, dann muss man jetzt auch so weit gehen und sagen, in Bremen scheint alles sehr gut geordnet zu sein. Es ist eine ausführliche und meines Erachtens auch sehr angemessene Antwort des Senats.

Wenn man sich jetzt die Geschichte anschaut – meine Vorredner haben es schon erwähnt –, dann gab es im Jahr 1988 die Washingtoner Erklärung, die ein erster Meilenstein war. Wenn man dann schaut, dass es in Bremen immerhin schon im Jahr 2007 wiederum eine Erklärung der Bremer Kultureinrichtungen gab, von der man sagen muss, dass die einzelnen Institute schon darauf reagiert haben, dann ist das eine gute Sache. Des Weiteren wurde im Jahr 2008 die Arbeitsstelle für Provenienzforschung auf staatlicher Ebene, auf Bundesebene eingerichtet. Meine Vorredner haben es auch schon angemerkt, es gibt die verschiedenen Datenbanken, einmal die privatrechtliche Datenbank Art Loss Register, wie es sich nennt, und dann gibt es auch noch die Lost Art Internet-Datenbank in Magdeburg. Mittlerweile besteht ein breites Geflecht von Institutionen, die sich mit der Herkunftsforschung beschäftigen.

Auch im Zusammenhang mit diesem Schwabinger Fund der Kunstgegenstände muss man momentan folgenden Aspekt betrachten, der sehr interessant ist – so haben es zumindest unsere Recherchen ergeben –: Der bayerische Justizminister hat am 14. Februar 2014 zum ersten Mal ein Gesetz eingebracht, worin es darum ging, die bisher geltende Verjährungsfrist von 30 Jahren bei Kunstrauben aufzuheben. Man hat in der Praxis gemerkt, dass natürlich auf kriminelle Art und Weise versucht wird, Kunstwerke, die damals geraubt wurden, 30 Jahre zu verstecken. Danach gilt die Verjährung, und dann kann man sie weiterverkaufen. Diese Initiative wurde im Bundesrat besprochen.

Der Bundesrat kam zu dem Ergebnis, dass man noch einmal genauer prüfen müsste, ob das juristisch überhaupt möglich ist. Daher ist diese Gesetzesinitiative bisher leider nicht weiter verfolgt worden. Ich glaube, das ist ein Punkt, den man noch einmal betrachten muss. Ich nehme an, dass auch Bremen – so wurde es mir jedenfalls gesagt – diesen Vorstoß unterstützt hat. Aus meiner Sicht wäre es für die Zukunft und für den Schutz der Opfer doch sehr gut, wenn diese Verjährung tatsächlich gestrichen würde. Das ist ein Aspekt, der eigentlich noch offen ist.

Ansonsten kann ich hier einfach nur sagen, dass ich von der Antwort des Senats sehr beeindruckt war. Das kleine Schmankerl würde ich mir noch sehr gern erlauben: Es ist sehr interessant, der Senat scheint es an der Stelle ausgesprochen gut erreicht zu haben, dass diese Herkunftsforschung eigentlich für Bremen wenig bis überhaupt kein Geld kostet, da die Institutionen offensichtlich der Meinung sind, dass das mit zu ihren ureigenen Aufgaben gehört. Ich finde, das ist einmal eine gute Sache. Es bedeutet kein Sparen an der falschen Stelle, sondern offenkundig eine gute Verabredung zwischen den Kunstinstitutionen in Bremen und dem Senat. Daher bedanke ich mich für die Antwort des Senats sowie für die Große Anfrage! Ich glaube, wir sind in Bremen damit ganz gut gewappnet. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Werner.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich habe mich auch sehr über die Große Anfrage des Kollegen Rohmeyer und der CDU-Fraktion gefreut und über die Antwort des Senats umso mehr. Ich möchte mich auch noch einmal bedanken – ich weiß gar nicht, wer es war – für die journalistische Arbeit zur Gurlitt-Sammlung, weil in dem Zusammenhang viele Fragen gestellt und Sachverhalte aufgedeckt worden sind, die wir zwar in Bremen schon beantwortet haben, wie die Antwort des Senats hier zeigt, die aber andere Bundesländer und andere Städte vor große Fragen und Herausforderungen neu gestellt haben.

Viele Bundesländer, auch alle Bundestagsfraktionen beschäftigen sich im Moment aktuell mit dem Thema, das freut uns auch sehr, und wir erkennen auch an, dass es sich – im Wesentlichen betrifft es die Arbeit in der letzten Legislaturperiode – sehr gelohnt hat, sich mit dem Thema zu beschäftigen und sich mit den Einrichtungen gemeinsam an die Arbeit zu machen. Bremen hat früher als manch andere begonnen, in den bremischen und den staatlichen Museumsbeständen nach Raubkunst zu suchen und zu forschen. Mir ist in einem Gespräch mit der niedersächsischen Wissenschafts- und Kulturministerin noch einmal deutlich geworden, dass viele niedersächsische Unternehmen jetzt gerade unter der neuen rotgrünen Koalition damit beginnen, das zu tun, was hier in Bremen in den vergangenen sieben Jahren schon passiert ist.

Es wurde einiges gefunden, das ist eben auch schon gesagt und in der Antwort des Senats detailliert dargelegt worden. Wir möchten uns aber ganz besonders noch einmal bei der Leitung und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staats- und Universitätsbibliothek bedanken, die schon in den Neunziger

jahren eine Vorreiterrolle eingenommen hat und als allererste Bibliothek neben Tausenden gefundenen und Hunderten zurückgegebenen oder ersetzten Büchern auch wegweisende, glaube ich, kann man sagen, Publikationen, Ausstellungen und eine Datenbank zur NS-Raubkunst produziert hat. Das finde ich bemerkenswert!

Der Antwort des Senats ist zu entnehmen, dass die Forschungen in der Kunsthalle Hinweise auf Verdachtsfälle auch im Überseemuseum ergeben haben, denen derzeit nachgegangen wird. Ich würde mich freuen und den Kultursenator bitten, uns dazu, wenn es dann entsprechende Erkenntnisse gibt, in der Kulturdeputation noch einmal genauer zu berichten.

Bei der Frage nach Verfahren und Regeln generell zur Herkunftsforschung von Museumsstücken habe ich mir – nicht zuletzt auch wegen der aktuellen Diskussion in Berlin zum Humboldt-Forum um die Natur- und Völkerkundemuseen – die Frage gestellt, ob es uns als historische Handelsstadt und heute als Hauptstadt des fairen Handels nicht auch gut zu Gesicht stehen würde, im Überseemuseum die Bestände noch einmal genauer anzusehen und die Bestände öffentlich zu thematisieren, gar nicht so sehr hinsichtlich der NS-Raubkunst, sondern auch wegen der Bestände, die älter sind und im Wesentlichen aus der Kolonialzeit stammen.

Wir haben heute Morgen über den Umgang mit den indigenen Völkern gesprochen, und ich denke, dazu gehört ehrlicherweise auch eine offene, respektvolle und populär vermittelte Aufarbeitung unserer kolonialistischen Vergangenheit mit diesen und anderen Völkern der Welt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)