Protokoll der Sitzung vom 19.06.2014

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Stahmann.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Bis April 2014 haben sich bei der bremischen Anlauf- und Beratungsstelle „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ insgesamt 176 betroffene Personen gemeldet, davon 29 aus Bremerhaven. 154 Betroffene haben einen Antrag auf Entschädigungsleistung gestellt. Die Summe der Rentenersatzleistungen beträgt bis zu diesem Zeitpunkt 337 950 Euro, Sachleistungen wurden in Höhe von 590 828,79 Euro erbracht. Die Gesamtsumme beläuft sich somit auf 928 778,79Euro.

Zu Frage 2: Der Fonds steht mit seiner Internetpräsenz www.fonds-heimerziehung.de allen Interessierten mit Informationen zur Verfügung, auch mit Informationen zur bremischen Anlauf- und Beratungsstelle. Betroffene erhalten dort eine detaillierte Beschreibung zu den Verfahren der Antragstellung und zu den Leistungsvereinbarungen. Die bundesweite Auswertung der Nutzerstatistik dieser Seite weist eine sehr hohe Nutzerfrequenz aus. Die aus dem Fonds Heimerziehung entwickelten Flyer werden in Bremen und Bremerhaven weiterhin zur Verfügung gestellt. Außerdem hat der Senat über die Medien wiederholt auf den Fonds hingewiesen.

Zu Frage 3: Nach der Sommerpause will der Senat mit Bezug auf die ablaufende Antragsfrist erneut durch Öffentlichkeitsarbeit über die Möglichkeiten des Fonds informieren. – Soweit die Antwort des Senats!

Ich wollte noch auf unsere Dokumentation aufmerksam machen, die ich jetzt einmal hochhalte. Darin ist umfassend die traurige Geschichte der Heimerziehung aufgearbeitet und bietet vielleicht für den einen oder anderen auch informatives Hintergrundmaterial.

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zwölfte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Drohnen im Einsatz bei der Polizei und Feuerwehr“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Hinners!

Wir fragen den Senat:

Wie beurteilt der Senat den Einsatz von Drohnen bei der Polizei und Feuerwehr in den anderen Bundesländern?

Bei welchen Einsatzlagen der Polizei und Feuerwehr im Land Bremen könnte eine Drohne effektive Hilfe und Aufklärung leisten?

Welche Kosten würden durch die Anschaffung und bei dem Einsatz einer Drohne bei der Polizei und Feuerwehr entstehen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Drohnen werden in einigen Bundesländern als ein Hilfsmittel für Polizei und Feuerwehr eingesetzt. Bremen hat bisher einmal im Vorfeld der NPD-Demo im Jahre 2011 auf eine Drohne des Landes Niedersachsen zurückgegriffen.

Zu Frage 2: Drohnen könnten in Fällen von Schwerstkriminalität, von Tatortarbeit, bei Umweltdelikten, Großschadenslagen und Katastrophen als ein effektives Hilfsmittel für Feuerwehr und Polizei eingesetzt werden.

Zu Frage 3: Neben den Personalkosten entstehen bei der Anschaffung Kosten von bis zu 100 000 Euro pro Drohne. Eine Beschaffung eigener Drohnen für das Land Bremen ist derzeit nicht geplant. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Hinners, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, wenn Sie auf Drohnen anderer Bundesländer, insbesondere auf Drohnen aus Niedersachen, zurückgreifen, geht das erstens unproblematisch, und zweitens entstehen dabei Kosten?

Das Vorgehen ist so unproblematisch, und zwar genauso, wie das Zurverfügungstellen des Polizeiorchesters aus Hannover.

Herr Kollege Hinners, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Dass man ein Polizeiorchester benötigt, das weiß man in der Regel einige Wochen vorher, während das bei einer Drohne möglicherweise eine Ad-hoc-Maßnahme sein kann.

Wir haben überhaupt keine Probleme damit, und die Zusammenarbeit funktioniert wunderbar. Bremen ist auch immer bereit, auf die Hilfe des Nachbarn zurückzugreifen.

Herr Kollege Hinners, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Hinsichtlich der Kosten – diese Frage hatten Sie noch nicht beantwortet –, muss Bremen dafür auch etwas bezahlen?

Ich glaube, Niedersachsen hat uns die Drohnen bisher unentgeltlich überlassen.

Herr Kollege Hinners, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Gibt es aus gesellschaftlichen Schichten Kritik am Einsatz von Drohnen innerhalb der Polizei?

Ich kann mich daran erinnern, als wir bei der letzten NPD-Demonstration eine Drohne eingesetzt haben, um neue Bilder zu machen, dass das mit dem Einsatz einer Kampfdrohne verwechselt worden ist. Solche Drohnen besitzt Niedersachsen nicht.

Herr Kollege Hinners, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. H i n n e r s (CDU): Nein, danke!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dreizehnte Anfrage trägt die Überschrift „‚Jugend trainiert für Olympia’ und ‚Jugend trainiert für Paralympics’ – Ende eines Erfolgsmodells?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Fecker, Frau Dogan, Mustafa Öztürk, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Fecker!

Wir fragen den Senat:

Treffen Medienberichte zu, dass der Bund die Finanzierung der Bundesfinals der Wettbewerbe „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralympics“ komplett streichen wird?

Welche Möglichkeiten sieht der Senat, dass die Bundesfinals auch weiterhin stattfinden?

Sofern diese Bundesfinals tatsächlich nicht mehr stattfinden, hält der Senat an der Durchführung der Wettbewerbe fest?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Es ist zutreffend, dass das Bundesministerium des Innern ursprünglich die Kürzung der finanziellen Zuwendung für das Bundesfinale der Schulsportwettbewerbe „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralympics“ von 700 000 Euro auf 350 000 Euro in diesem Jahr und die komplette Einstellung der Unterstützung ab dem Jahre 2015 geplant hatte. Daraufhin wurde auf ver

schiedenen Ebenen versucht, die Unterstützung des Bundes für das Bundesfinale weiter zu sichern. So hat der Bundesrat unter Zustimmung des Landes Bremen beschlossen, den Bund aufzufordern, die finanziellen Zuwendungen für das Bundesfinale von „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralympics“ weiterhin in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen und die geplante Kürzung zurückzunehmen.

Inzwischen wurden die Planungen seitens des Bundesministeriums durch die Intervention des Haushaltsausschusses des Bundestages insofern korrigiert, als dass der Zuschuss zwar in diesem Jahr zwar auf 350 000 Euro reduziert, ab dem Jahr 2015 jedoch wieder in voller Höhe gewährt werden soll.

Zu Frage 2: Der Wegfall des Bundeszuschusses hätte die Durchführung des Bundesfinales, das alljährlich in der Zuständigkeit der Deutschen Schulsportstiftung in Berlin ausgerichtet wird, infrage gestellt. Mit der Rückkehr zur ursprünglichen Zuschussregelung werden die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um das Bundesfinale auch in Zukunft verlässlich durchführen und weiterentwickeln zu können.

Zu Frage 3: In Bremen und Bremerhaven nehmen Jahr für Jahr über 2 000 Schülerinnen und Schüler an dem Wettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“ teil, um sich als Vertreter des Landes Bremen für das Bundesfinale in Berlin zu qualifizieren. Sollte dieses Ziel wegfallen, ist zu befürchten, dass der Wettbewerb insgesamt nicht mehr stattfinden wird.

In seiner aktuellen Form ist „Jugend trainiert für Olympia“ unbedingter Bestandteil des Schullebens der Bremer Schulen. Neben der Zielsetzung, Kindern und Jugendlichen auch außerhalb von Sportvereinen Erfahrungen mit dem Leistungssport zu vermitteln, fördert der Wettbewerb die gesunde Entwicklung und schafft soziale Erfahrungen und Bedingungen, die sich positiv auf die zukünftige Lebensgestaltung bei den Schülerinnen und Schülern auswirken.

Der Senat wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, diesen weltweit größten und international hoch angesehenen Schulsportwettbewerb in seiner Gesamtheit zu erhalten. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Fecker, haben Sie eine Zusatzfrage?

Die Bildungsbehörde hat der Deputation für Bildung Kenntnis über die Abläufe und die Erfolge gegeben, die bei „Jugend trainiert für Olympia“ erzielt worden sind. Können Sie kurz schildern, welche Begründung der Kürzungsvorschlag vorsah?

Die Begründung des Kürzungsvorschlags lag darin, dass die nationale Dopingagentur weiter finanziert werden