Spurensicherung! Meine Kollegin Frau Hoch hat mir eben bei einem Zwischengespräch erklärt, dass Bremerhaven, wenn die Anfrage vier Wochen später beantwortet worden wäre, gesagt hätte, das ist so, das würden wir dann auch erfreut, glaube ich, alle hier zu Kenntnis nehmen.
Frau Böschen und Frau Bernhard auch schon an gesprochen haben, möchte ich auch noch einmal aufgreifen, weil diese in der Tat ein Instrument ist, die anonyme Spurensicherung bekannter zu machen, die uns auch noch einmal bei der Aufklärung und bei der Steigerung des Anzeigeverhaltens helfen kann. Auch da ist es geboten, glaube ich, sich noch einmal Gedanken zu machen, ob die bisherigen Maßnahmen zur Bekanntmachung in der Gesell schaft ausreichen oder ob wir auch da noch weiteren Handlungsdruck haben.
geeignet, viele weitere Fragen zu produzieren und viele weitere Diskussionen in Gang zu setzen, und auf diese Diskussion freut sich die Fraktion der Grü nen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
und Herren! Der Senat legt uns heute eine Antwort auf die Große Anfrage zum Thema sexuelle Nötigung und Vergewaltigung im Land Bremen vor. Die Antwort der Landesregierung ist sehr aufschlussreich, und ich möchte als Erstes dem Senat für die umfangreiche Beantwortung danken.
als sie zeigt, dass die Zahl der angezeigten sexuellen Nötigungen und Vergewaltigungen in Bremen in den letzten Jahren leider auf einem sehr hohen Niveau stagniert, in Bremerhaven die Zahl dieser Sexual delikte allerdings im vergangenen Jahr sprunghaft angestiegen ist. Interessant ist auch die Aussage des Senats in Bezug auf Bild- und Tonaufnahmen durch die Polizei, die im Rahmen der Erstaussage
der Opfer gefertigt werden können. Während in Bre men von dieser Möglichkeit in den letzten Jahren in begründeten Fällen rege Gebrauch gemacht wurde, zum Beispiel bei Vernehmungen von Kindern und Jugendlichen, bei geistig eingeschränkten oder bei stark traumatisierten Personen, gab es in Bremer haven in den letzten fünf Jahren keinen einzigen Fall, in dem polizeiliche Bild- und Tonaufnahmen im Rahmen der Erstvernehmungen gefertigt wurden.
von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht wurde, zumal erst kürzlich das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen in einer Studie auf die Wichtigkeit solcher Video- und Tonaufnahmen hingewiesen hat. Die Studie hat ergeben, dass eine gute Dokumentation der Erstaussage von Verge waltigungsopfern vor allem auch durch Video- und Tonaufnahmen entscheidend für eine erfolgreiche gerichtliche Verurteilung der Täter ist. Ich denke, hier gibt es noch Diskussionsbedarf mit der Bremer havener Polizei, und wir BÜRGER IN WUT werden im kommunalen Ausschuss für öffentliche Sicherheit beantragen, noch einmal mit ihr darüber zu sprechen.
Bezug auf die Zahl der nichtdeutschen Täter, die ja bei knapp 50 Prozent liegt, Herr Hinners hatte das gerade angeführt. Das finde ich sehr erschreckend, und mich hätte in diesem Zusammenhang schon interessiert, ob diese Täter denn hauptsächlich eine Beziehung zum Opfer hatten oder ob es möglicher weise eine Affekttat war.
ein Drittel der Opfer vor der Tat weder informelle soziale noch familiäre Beziehungen zu ihren Tätern unterhielten, im Umkehrschluss heißt das natürlich, dass zwei Drittel der Opfer Vergewaltigungen oder sexuelle Nötigungen durch ihnen bekannte und vertraute Personen erleiden mussten, seien es die Ehepartner, Freunde oder Arbeitskollegen. Das finde ich besonders schlimm, meine Damen und Herren. Allerdings ist diese hohe Zahl von Anzeigen auch darauf zurückzuführen, dass sich das Anzeigever halten bei den Opfern, die sexuellen Übergriffen insbesondere in der Ehe ausgesetzt waren, in den letzten Jahren verändert hat. Grund dafür war eine Reform des Strafrechts im Jahr 1998 mit dem Ziel, die eheliche Vergewaltigung unter Strafe zu stel len. Diese notwendige Änderung hat dazu geführt, dass heute mehr sexuelle Übergriffe in der Ehe zur Anzeige kommen und dann auch geahndet werden.
Zusammenhang erlaubt, ist das deutsche Melderecht geeignet, die Situation von Opfern sexueller Gewalt insbesondere im häuslichen Bereich zu verschlech tern. Wie bereits erwähnt, sind die meisten Fälle sexueller Nötigung und Vergewaltigung auch im Bundesland Bremen sogenannte Beziehungstaten. Möchte eine Frau, die zum Beispiel von ihrem Mann vergewaltigt wurde und danach aus der gemeinsamen
Wohnung ausgezogen ist, verhindern, dass ihre neue Anschrift von der Meldebehörde im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft an den Peiniger weitergegeben wird, muss sie eine Auskunftssperre beantragen, die aber nur eingetragen wird, wenn die Betroffene Tatsachen dafür glaubhaft macht, dass zum Beispiel ihre Gesundheit oder ihr Leben durch eine solche Melderegisterauskunft gefährdet sein kann. Viele Frauen erstatten aber keine Anzeigen oder wollen natürlich den Mitarbeiterinnen der Mel debehörde nicht offenbaren, dass sie vergewaltigt worden sind. Das ist auch der Grund, warum derzeit etwa 30 Prozent der Einwohner, die ursprünglich eine Auskunftssperre beantragt haben, den Antrag dann auch wieder zurückziehen, nachdem sie aufgefordert wurden, ihre Beweggründe dafür darzulegen.
im Sinne des Opferschutzes ja in dieser Legislatur periode einen Antrag in die Bremische Bürgerschaft eingereicht, der eine Änderung des Bundesmelde gesetzes im Sinne der Bürger und damit natürlich auch im Sinne der Opfer von sexueller Nötigung und Vergewaltigung vorsah, leider hat dieses Haus mit der Mehrheit aller Fraktionen diesen Antrag abgelehnt.
Mitteilung des Senats! Bemerkenswert ist, und das wurde schon von meinen Vorrednern angesprochen, die geringe Zahl der Verurteilten bei sexueller Nö tigung und Vergewaltigung. Wenn bei 157 Tatver dächtigen im Jahr 2012 nur 23 gerichtliche Verfahren eingeleitet werden, von denen dann lediglich 13 auch zur Verurteilung führen, dann ist das eine schlechte Quote. Ob das auch an der Überlastung der Justiz liegt, möchte ich jetzt nicht beurteilen.
tigung/Vergewaltigung dringend überarbeitungs bedürftig ist, darauf weisen Juristen bereits seit Jahren hin, denn nach derzeitiger Rechtslage wird ein umfassender Schutz des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung, wie ihn im Übrigen auch die Eu ropäische Menschenrechtskonvention fordert, nicht erreicht. Strafbarkeitslücken bestehen insbesondere dort, wo Täter keine Gewalt anwenden oder androhen und die Betroffenen die Tat aus Angst oder Schock ohne Gegenwehr über sich ergehen lassen. Diverse juristische Fachpublikationen erläutern detailliert, dass in Deutschland das Gut der sexuellen Selbstbe stimmung bislang nicht voraussetzungslos geschützt ist. Es ist deshalb wichtig, auch diese Gesetzeslücke rasch zu schließen, damit Vergewaltiger für ihre Taten auch juristisch zur Rechenschaft gezogen werden können. – Vielen Dank!
Wir haben versucht, die Erkenntnisse aufzuschreiben, und ich ziehe aus dem, was wir vorbereitet haben, mehrere Schlüsse.
Jahren nahezu konstant geblieben. Wenn wir einmal alle Gruppen zusammenziehen, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, darunter natürlich auch sehr viele Versuchsdelikte, liegt das in Bremen und Bremer haven zusammengenommen im Bereich von circa 210 Anzeigen. Wir sehen dann, dass in der zweiten Stufe die Zahl der Ermittlungsverfahren der Staats anwaltschaft deutlich rückläufig ist. Im Jahr 2010 waren es einmal 204 Verfahren, und im Jahr 2013 sind wir bei 127 Verfahren angekommen, die Zahl hat sich fast halbiert. Das gleiche Ergebnis sehen wir dann noch einmal in der dritten Stufe, wenn wir die gerichtlichen Verfahren zählen, auch hier gibt es einen deutlichen Rückgang, im Jahr 2000 waren es 52 Verfahren und im Jahr 2012 gerade einmal 23 Verfahren.
wie Sie gefragt haben –, demnach wissen wir, dass die Zahl der deutschen Tatverdächtigen steigt und die Zahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen sinkt. Weiterhin wissen wir, dass die Zahl der jugendlichen Tatverdächtigen rückläufig ist, wenn wir uns das Jahr 2013 ansehen, waren von 64 Tatverdächtigen 52 Erwachsene über 21 Jahre.
beitung: Wenn man einmal die Bearbeitungsdauer von Polizei und Staatsanwaltschaft zusammenaddiert, sieht man, dass sich die Verfahrensdauer in den letzten Jahren verbessert hat. So lagen wir im Jahr 2009 bei 8,7 Monaten Verfahrensdauer und im Jahr 2013 bei 7,8 Monaten Verfahrensdauer. Richtig ist, dass natürlich noch die Zeit des gerichtlichen Ver fahrens fehlt, dazu haben wir keine Aussage. Fakt ist jedenfalls, dass im Bereich der polizeilichen Arbeit und der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungstätigkeit die Verfahren nicht langwieriger bearbeitet werden, sondern eher schneller.
urteilten auch eine Freiheitsstrafe erhält. Daran hat sich, wenn man sich die Zahlen einmal ansieht, in den letzten zehn Jahren eigentlich kaum etwas verändert. Wenn 35 Personen verurteilt werden, kommen natürlich auch 33 Freiheitsstrafen dabei heraus. Wenn man sich die heutigen Zahlen ansieht, sind diese weit davon entfernt. Das heißt, wir müssen feststellen, dass wir einen Prozess haben, in dem wir zunächst einmal von einer relativ konstanten Zahl der Anzeigen ausgehen und in dem die Staatsan waltschaft in einem Filterverfahren entscheidet, dass in der Mehrzahl der Fälle kein hinreichender Tatverdacht gegeben ist. Nur so kann man erklä ren, dass man von 200 Anzeigen auf vielleicht 100 Verfahren kommt.
sprüche massiv zugenommen hat. Zwar sind sie in absoluten Zahlen gleich geblieben, es sind im Jahr immer zwischen neun und zwölf Freisprüche gewesen. Wenn aber die Zahl der Ermittlungsverfahren und die Zahl der gerichtlichen Verfahren so dramatisch sinken, fragt man sich natürlich, was dort vorgeht. Es ist deswegen gar nicht so entscheidend, dass die Quoten ermittelt werden, denn es gibt keine Quoten darüber, was gut und was schlecht ist. Ist es schlecht, wenn die Zahl der Freisprüche hoch ist, oder ist es besser, wenn sie niedrig ist? Es ist nicht unsere Sache, das zu bewerten, sondern wir müssen uns fragen, ob es Dinge gibt, die wir verändern können.
schen, wie groß das Dunkelfeld ist. Wir wissen das aus allen Bereichen, und das gilt natürlich insbe sondere für Sexualstraftaten. Dort haben wir es sehr wahrscheinlich mit einem ganz großen Dunkelfeld zu tun, weil die Täter-Opfer-Beziehungen einfach so entscheidend sind. Es sind in der Regel keine unbe kannten Täter, sondern sie gehören mit in das soziale Umfeld, sind Freunde, Verwandte oder insbesondere Ehepartner. Zu erkennen, ob das 25 oder 30 Prozent sind, hilft uns in der Regel nicht weiter, sondern wir müssen schauen, ob das, was wir in den letzten 30 Jahren in Bremen gemacht haben, hinreichend ist.
war, muss ich sagen, bundesweit führend in Bezug auf die Erkenntnis, wie man mit diesen Themen umgeht, dass man geschultes Personal benötigt, als Opfer auswählen kann, ob man von einem Mann oder einer Frau vernommen wird, und wir haben organisiert, dass nur eine Vernehmung stattfindet und es nicht mehr das frühere Verfahren gibt, bei dem man von einer Stelle zur nächsten verwiesen wurde. Es sind die technischen Voraussetzungen geschaffen worden, dass man dann auch diese Vernehmungen auf Video aufzeichnen konnte.
es liegt auch bestimmt nicht daran, dass bei der Staatsanwaltschaft nun Ermittlerinnen tätig sind, die kein Verständnis für Frauen haben. Ich glaube, dass wir da sehr viel getan haben, und die Sensibilität ist vorhanden. Dennoch zeigen diese Zahlen, dass es hier einen massiven Bruch gibt, und wir haben dabei natürlich auch die bundesweite Entwicklung im Auge, bei der es ganz ähnlich aussieht.