Protokoll der Sitzung vom 17.07.2014

Frau Senatorin, eine Zusatzfrage

des Abgeordneten Hinners! – Bitte, Herr Kollege Hinners!

Frau Senatorin, Sie haben

eben gesagt, dass durch die auswärtige Unterbrin

gung hohe Kosten entstehen. Daneben würde ich aber gern von Ihnen wissen, ob es nicht auch pädagogi sche Nachteile durch die auswärtige Unterbringung gibt, nämlich dass diese Jugendlichen und Kinder aus ihrem sozialen Umfeld herausgerissen werden, sie die Schule wechseln müssen und keinen oder nur noch sehr begrenzten Kontakt zu ihrer Familie behalten können. Wie würden Sie das pädagogisch einordnen?

Bitte, Frau Senatorin!

Man muss jeden Einzelfall

betrachten. Wir haben Kinder und Jugendliche, bei denen ein Wechsel der Schule und auch des Um feldes notwendig ist, beispielsweise in Fällen von sexuellem Missbrauch greifen wir dann auch auf Spezialeinrichtungen zurück. Die Expertise haben wir manchmal nicht in dem Umfang, oder den frei en Platz haben wir dann manchmal nicht sofort zur Verfügung, wenn wir ihn benötigen.

Ich halte es für den richtigen Weg, dass wir dieses

Programm „Bremer leben in Bremen“ weiterverfol gen. Das hat sich der Senat seit langer Zeit, min destens seit dem Jahr 1999 – wenn ich Frau Linnert anschaue, die früher noch viel, viel länger in der Sozialdeputation vertreten war – vorgenommen; alle Senate in jedweder politischen Zusammensetzung haben gesagt, das ist der richtige Weg, aber wir benötigen eben die Träger, die diesen Weg mit uns gehen. Im Augenblick sind der Wohnungsmarkt und der Fachkräftemarkt sehr ausgeschöpft. Wir arbei ten daran, werden das auch noch einmal sowohl im Jugendhilfeausschuss als auch in der Sozialdeputa tion vorstellen, und wenn der Wunsch besteht, sich damit auch im Bereich Inneres zu befassen unter dem Stichwort Heimintetnsivgruppen – das ist ja das Zusammenspiel –, dann würden wir das auch gern noch einmal berichten.

Herr Kollege Hinners, eine Zu

satzfrage? – Bitte sehr!

Ich finde, Frau Senatorin, dass

das ganz wichtig ist, weil wir seit sechs Jahren im Be reich „Stopp der Jugendgewalt“ unter anderem auch an diesem Thema arbeiten. Ganz offensichtlich ist ja in diesem Zeitraum nicht so ganz viel passiert. Wenn Sie jetzt sagen, es gehe um eine Einzelfallprüfung, was ja richtig ist, dann haben Sie diese Möglichkeit aber gar nicht, weil Sie ja alle Betroffenen in andere Bundesländer schicken müssen, also können Sie gar nicht beurteilen, ob es in Bremen eine sinnvollere Unterbringung gäbe.

Bitte, Frau Senatorin!

Wie gesagt, wir hatten einen

Träger, der sich das zugetraut hat, aber abgesprungen

ist, sonst hätten wir solch eine Heimintensivgruppe. Wir arbeiten jetzt daran, diese Hemmnisse abzubau en, einen Träger zu finden, der bereit ist, in diesem Geschäftsfeld tätig zu werden, der auch sagt, wir verfügen über das qualifizierte Personal. Das ist eben wirklich eine Sache, die eine hohe Professionalisie rung und auch eine Spezialisierung erfordert. Die Betriebserlaubnis wird ja dann auch nicht einmal so eben erteilt, sondern nach umfangreichen Prüfungen, und es muss auch ein geeignetes Gebäude geben. Sie erleben ja selbst, Herr Hinners, wie schwierig es ist, wenn wir uns im Augenblick auf die Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten für die unbegleiteten Minderjährigen machen. Allein mit diesen kleinen Wohngruppen von sieben bis acht Jugendlichen ist es unendlich schwierig, sowohl einen Träger als auch dann die passende Unterkunft zu finden, aber ich bin der Ansicht, dass wir dieses Thema zusammen weiter verfolgen sollten.

Frau Senatorin, weitere Zusatz

fragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage trägt den Titel „Versorgungs

auskunft auch für Beamtinnen und Beamte“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Böschen, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin Böschen!

Wir fragen den Senat:

Erstens: In welcher Form können die Beamtinnen

und Beamte eine Auskunft über ihren bisher erreich ten und zukünftigen Versorgungsanspruch erhalten?

Zweitens: Sieht der Senat die Möglichkeit, den

Beamtinnen und Beamten im Land Bremen einen Anspruch auf eine regelmäßige Versorgungsauskunft einzuräumen?

Drittens: Wenn ja, in welcher Form könnte dieser

Anspruch umgesetzt werden?

Diese Anfrage wird beantwortet

von Frau Bürgermeisterin Linnert.

Herr Präsident, meine

sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Beamtinnen und Beamte erhalten bei

konkretem Anlass, zum Beispiel bei bevorstehendem Erreichen der Altersgrenze oder einer anstehenden Entscheidung über die Inanspruchnahme eines Al tersteilzeitmodells, bei den Versorgungsfestsetzungs stellen Auskunft über erreichte und zu erreichende Versorgungsanwartschaften. Dies ist Ausfluss der allgemeinen aus dem Fürsorgeprinzip herzuleitenden Auskunfts- und Beratungspflicht des Dienstherrn gegenüber den Beamtinnen und Beamten.

Zu Frage 2: Der vom Senat am 3. Juni 2014 be

schlossene und für die Verbändeanhörung freigege

bene Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung weiterer dienstlicher Vorschriften enthält keine Regelung zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Erteilung von Versorgungs auskünften. Die Einführung eines entsprechenden voraussetzungslosen und regelmäßigen Auskunfts rechts hätte erhebliche finanzielle Auswirkungen aufgrund eines erhöhten Personalbedarfs in den Versorgungsfestsetzungsstellen. Die Situation im Beamtenversorgungsrecht in der Frage der Erteilung von Versorgungsauskünften lässt sich nicht mit der Vorgehensweise in der Rentenversicherung verglei chen. In der gesetzlichen Rentenversicherung sind systembedingt alle notwendigen Daten gespeichert. Mit jedem eingezahlten Rentenversicherungsbei trag erhöht sich ohne jeden manuellen Aufwand im persönlichen Rentenversicherungsverlauf die Zahl der Entgeltpunkte, womit der Rentenanspruch automatisch aktualisiert wird.

Eine entsprechende Auskunftspflicht im Beamten

versorgungsrecht bedeutete, dass die individuellen Versorgungsbezüge jeweils zum Zeitpunkt der Aus kunft einer Beamtin oder eines Beamten vollständig neu berechnet werden müssten.

Zu Frage 3: Die bisherige Praxis der Versorgungs

festsetzungsstellen gewährleistet nach Auffassung des Senats eine ausreichende Beratung der Beamtinnen und Beamten und berücksichtigt zugleich die eng bemessene Personalausstattung der Versorgungs festsetzungsstellen. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin, haben Sie eine

Zusatzfrage?

Das System der Versor

gungsberechnung ist außerordentlich kompliziert, das wissen wir beide, und es ist personalintensiv, das habe ich verstanden. Man wird sicherlich nicht immer wieder eine Versorgungsauskunft bekommen können. Ist Ihnen andererseits aber bekannt, dass wir gerade in dem Bereich sehr viele Teilzeitbeschäftigte haben – und wenn, sind es ja insbesondere Frauen, die über viele Jahre teilzeitbeschäftigt sind – und es durchaus sein könnte, wenn es eine regelmäßige Versorgungsauskunft, zum Beispiel ab dem 55. Le bensjahr geben würde, dass dann die Möglichkeit ergriffen würde, die Stunden aufzustocken, um damit auch eine auskömmliche Versorgung im Alter zu organisieren? Deswegen meine Frage, also unab hängig davon und nicht bei jedem Anlass: Können Sie sich vorstellen, in eine Prüfung einzutreten, die eine einmalige Auskunft bei langjährigen Teilzeit beschäftigten ermöglicht, sodass dann tatsächlich noch einmal eine Möglichkeit auf Aufstockung der Stunden ergriffen werden kann?

Wenn uns eine Teil

zeitkraft fragt und einen Antrag stellt, auch wenn

der Ruhestand noch nicht kurz bevorsteht, machen wir das natürlich auch immer. Wenn man sich aber vorstellt, dass wir dann jede Beamtenakte manuell greifen und schauen müssten, ob es irgendeine Phase von Freizeit gegeben hat, das dann berechnen und dann demjenigen eine Auskunft schicken – –. Ich sage einmal, ich gehe davon aus, dass die Beamtinnen und Beamten in Bremen, die auf die Möglichkeit der Teilzeit zurückgreifen – und das gehört ja mit zu den Vorteilen des öffentlichen Arbeitgebers –, dann schon von selbst kommen müssen. Wenn wir das automatisiert machen – –. Ich sage nicht, dass wir das nicht schaffen, irgendwann wird das gehen, aber das jetzt zu machen, ist einfach mit einem verhält nismäßigen Aufwand nicht möglich.

Wir werden, wenn wir richtig gut sind, zum 1.