ten, Anreize zu schaffen, um private Anbieter dahin gehend zu bewegen, sich mehr für den Digitalausbau zu engagieren?
Ganze auf der Angebotsseite oder auf der Konsumen tenseite zu suchen ist. Auf der Angebotsseite sehe ich da keine Möglichkeiten, auf der Konsumentenseite wird sicherlich ein Schub dadurch entstehen, dass zunehmend gerade Automobilhersteller anfangen, Digitalradios in ihren Fahrzeugen einzubauen und damit sukzessive eine Marktdurchdringung zu errei chen, weil doch gerade in dem Bereich die Vorteile des Digitalradios stark zum Zuge kommen.
Ausbau des Digitalradios ist auch für Bremerhaven an die Projektmittel gekoppelt, die Sie genannt haben, und diese Projektmittel stehen unter dem Aspekt der Frage nach dem Abschalttermin zur Diskussion. Ist das richtig?
KEF dann in den Diskussionen um die KEF-Berichte 2017 bis 2020 der Abschalttermin zu einem Thema gemacht wird, sei dahingestellt. Er ist auf jeden Fall abhängig davon, dass von der KEF eine entsprechende Finanzierung dafür genehmigt wurde.
mit dem Thema „Nutzung von Creative CommonsLizenzen“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Hamann, Schildt, Tschöpe und Fraktion der SPD.
wurde begonnen. Es wurde ein Umsetzungskonzept erarbeitet, das Beispiele für die Nennung der Lizen zen in Berichten, Protokollen, Präsentationsfolien, Senatsvorlagen und Flyern enthält. Dieses Konzept wurde in einer ressortübergreifenden Arbeitsgrup pe besprochen. Im Informationsregister finden sich bereits vereinzelte Dokumente, die entsprechend des Beschlusses vom August 2013 mit der Creative Commons-Lizenz ausgezeichnet sind. Als Beispiel hierfür sind die Dokumente „IT-Strategie des Landes Bremen“ und „Leistungsbeschreibungen für das Service- und Transparenzportal“ zu nennen.
tigen Lizenzbedingung schwierig. Die Mitarbeiterin nen und Mitarbeiter sind deshalb entsprechend zu informieren und zu unterstützen. Dazu ist bereits ein Konzept entwickelt worden, das nun umgesetzt wird.
durchgeführte rechtliche Prüfung hat zu dem Er gebnis geführt, dass keine weiteren Änderungen erforderlich sind. – Soweit die Antwort des Senats!
meisterin, das klingt ja schon einmal sehr gut und sehr positiv! Das war, glaube ich, auch ein einstimmiger Beschluss des Hauses hier. Eine Frage: Ist auch ge währleistet, dass zum Beispiel bei Ausschreibungen von Gutachten die entsprechenden Gutachten, die ja teilweise von Drittfirmen oder Ingenieurbüros zu geliefert werden, auch unter solche Lizenzen fallen?
stellen. Wir sind sowieso dabei, neue Verfahren für Gutachten zu entwickeln, damit sichergestellt wird, dass alle über die Ergebnisse informiert werden, damit der Beschluss des Senats eingehalten wird, und in dem Zusammenhang werden wir das auch regeln.
öffentlichung von Senatsbeschlüssen“. Die Anfrage ist unterzeichnet von der Abgeordneten Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.