Protokoll der Sitzung vom 25.09.2014

Bitte, Frau Kollegin Grönert!

Wir fragen den Senat:

Wie haben sich die Zahlen im Bereich Genital

verstümmelung von Frauen und Mädchen in den Jahren 2013 und 2014 entwickelt?

Wie werden in Bremen ankommende Flüchtlinge

aus betroffenen Regionen über medizinische Anlauf stellen und Hilfsangebote aufgeklärt?

Wurde die vom Senat im Jahr 2013 angekündigte

Liste mit Ansprechpartnern für Opfer von Genital verstümmelung bereits vorgelegt und unter den Gynäkologen verteilt?

Diese Anfrage wird beantwortet

von Frau Senatorin Stahmann.

Herr Präsident, meine Damen

und Herren, sehr verehrte Frau Grönert! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Aus den Jahren 2013 und 2014, Stand

Ende Juli, sind der Polizei Bremen und der Ortspo lizeibehörde Bremerhaven keine Fälle von Genital verstümmelung von Frauen und Mädchen bekannt.

Zu Frage 2: Grundsätzlich erschweren Kommu

nikations- und Vertrauensprobleme in der ersten Phase der Migration unmittelbar nach der Ankunft das Erkennen der unter diese Problematik fallenden Flüchtlinge. Angesichts kulturell bedingter Schranken und Schamgrenzen muss das Thema mit äußerster Sensibilität behandelt werden. Fallen jedoch Hinweise auf das mögliche Vorliegen einer Genitalverstüm melung auf, wird das Gespräch mit der notwendigen Behutsamkeit gesucht. Die Ärztinnen des Gesund heitsprogramms sind dafür sensibilisiert. Im Rahmen des Erstuntersuchungsprogramms werden Flüchtlinge mit Hinweis auf einschlägige Beschwerden zudem zu niedergelassenen Frauenärztinnen und Frauen ärzten überwiesen.

In Übergangswohnheimen steht eine Frauenärztin

oder ein Frauenarzt auch für Vorsorgeuntersuchungen zur Verfügung. Die Ärztinnen des Gesundheitspro gramms weisen regelmäßig auf diese Angebote hin, Information und Aufklärung über Genitalverstümme

lung und Behandlungsmöglichkeiten ist schließlich auch Aufgabe der niedergelassenen Frauenärztinnen und Frauenärzte.

Zu Frage 3: Der Berufsverband der Frauenärzte

in Bremen hat nach der Befragung von Mitgliedern eine Liste von gynäkologischen Praxen erstellt, die sich als Ansprechpartnerinnen für betroffene Frau en zur Verfügung stellen. Diese Liste ist über die Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleich berechtigung der Frau an Beratungseinrichtungen und Multiplikatorinnen verteilt worden. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin, haben Sie eine

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Gibt es Anhaltspunkte

dafür, dass vielleicht bei Familien, die hier leben und Kinder bekommen, so eine Problematik auftreten könnte, also dass bei ihnen der Wunsch nach gewis sen Handlungen in der Familie entsteht?

Bitte, Frau Senatorin!

Mir ist das nicht bekannt,

ausschließen will ich es auch nicht. Wir machen bei solchen Themen die Erfahrung, dass es innerhalb der Familien Diskussionen gibt und Familienmit glieder sich dann auch vertrauensvoll an Ärzte oder Vertrauenspersonen wenden, um Unterstützung zu bekommen, wenn sie sich im Familienkreis nicht durchsetzen können. Ich glaube, dass wir dafür in Bremen schon ein kultursensibles Netzwerk geknüpft haben. Ich möchte es aber nicht ausschließen, Frau Grönert.

Weitere Zusatzfragen liegen

nicht vor.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Auswir

kungen des Glücksspieländerungsstaatsvertrags. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Kollege Dr. Güldner!

fragen den Senat:

Erstens: Welche konkreten Ergebnisse hat der

am 1. Juli 2012 in Kraft getretene Glücksspielän derungsstaatsvertrag bis heute im Hinblick auf die beabsichtigte Neuregulierung der Sportwetten und des Glücksspiels in Deutschland erbracht?

Zweitens: Welche Konzessionen wurden erteilt,

und welche Einnahmen wurden zusätzlich durch Konzessionsabgaben und Steuern erzielt?

Drittens: Wie bewertet der Senat die weitere Ent

wicklung zur Regulierung der Sportwetten und des Glücksspiels im föderalen System Deutschlands?

Diese Anfrage wird beantwortet

von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr ver

ehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Anwendungsbereich des Glücks

spielstaatsvertrags wurde deutlich erweitert. Insbe sondere für Spielhallen wurden Abstandsregelungen und Sperrzeiten eingeführt. Das Internetverbot wurde gelockert. Vom wiedereröffneten Internetvertriebs weg machen alle 16 Lotteriegesellschaften der Länder, die meisten der bislang 23 erlaubten gewerblichen Spielvermittler und bislang ein Pferdewett-Totalisator Gebrauch.

Zu Frage 2: Alle noch im Verfahren befindlichen

Antragsteller wurden am 2. September 2014 über den Ausgang des Auswahlverfahrens informiert. Aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zum Verfahrensfortgang im Eilverfahren kann die für den 18. September 2014 geplante Ver gabe von 20 Konzessionen bis zu einer Entscheidung dieses Eilverfahrens nicht stattfinden. Einnahmen aus der Konzessionsabgabe wurden noch nicht erzielt.

Zu Frage 3: Der Senat setzt die gesetzlichen Ziele

des Glücksspielstaatsvertrags in enger Kooperati on mit den anderen Ländern durch konsequenten Vollzug um. – Soweit die unbefriedigende Antwort des Senats!