Protokoll der Sitzung vom 25.09.2014

des Glücksspielstaatsvertrags in enger Kooperati on mit den anderen Ländern durch konsequenten Vollzug um. – Soweit die unbefriedigende Antwort des Senats!

Herr Kollege Dr. Güldner, haben

Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

deswegen stehe ich ja hier, weil das bundesweit in der Tat eine sehr unbefriedigende Situation ist. Wie soll es denn weitergehen? Das Verwaltungsgericht in Hessen hat erklärt, dass es zu der Frage, wieso nun diese 20 Bewerber aus der großen Bewerberzahl ausgewählt worden sind, keinerlei befriedigende Unterlagen vorfinden konnte. Es steht daher zu er warten, was ursprünglich schon befürchtet wurde, dass die Idee möglicherweise scheitert, nun einfach 20 Bewerber auszuwählen. Wie sehen Sie denn die Zukunft dieses Staatsvertrags, wenn das auch letz tinstanzlich vor Gericht so sein sollte?

Bitte, Herr Senator!

Wir wissen im Grunde genom

men nicht, was im Eilverfahren passieren wird. Es gibt zwei Möglichkeiten. Es sollen 20 Konzessionen erteilt werden, so war die Absicht, den anderen 15 Bewerbern wurde gesagt, dass sie keine Chance haben. Deswegen haben sie jetzt auch das Verwal tungsgericht angerufen. Das Verwaltungsgericht hat die Aushändigung der positiven Bescheide untersagt und wird jetzt im Eilverfahren entscheiden. Es kann

passieren, dass es uns so ergeht, wie wir es aus den sogenannten Konkurrentenverfahren kennen – bestes Beispiel sind die Besetzungen von Ortsamtsleiterstel len in Bremen –, dass das Verwaltungsgericht sagt, nein, bevor es nicht in der Hauptsache entschieden hat, dürften auch diese Konzessionen nicht erteilt werden.

Dieses Verfahren hat einen Umfang von 300 Akti

onen, diese Menge Papier ist bisher entstanden. Ich denke, dass ein Verwaltungsgericht natürlich Zeit braucht, um sich dort überhaupt zu orientieren und herausfinden, warum man dem einen Anbieter eine Konzession erteilen will und dem anderen nicht. Das ist eine hochkomplizierte Materie, und ich befürchte, dass wir uns dabei noch auf ein langes Verfahren einrichten müssen.

Anders wäre die Situation, wenn das Verwaltungs

gericht sagt, egal, die 20 Bescheide können heraus gegeben werden, und über die anderen muss dann entschieden werden. Möglicherweise muss dann der Gesetzgeber den Staatsvertrag anpassen, wenn man im Grunde genommen nicht differenzieren kann, ob A oder B die Konzession bekommen soll. Beides ist denkbar, und wir warten insofern auf diese erste mündliche Verhandlung, die in Kürze stattfindet.

Herr Abgeordneter Dr. Güldner,

haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

den Sie im Lichte der Diskussion in den Jahren 2011 und 2012 zu diesem Staatsvertrag, die sehr heftig auch genau zu dieser Frage geführt worden ist, im Nachhinein sagen, dass die Idee so glücklich war, sich auf die Zahl 20 zu einigen und diese festzule gen, und es dann auch rechtssicher bis zum Ende zu schaffen, nur diese 20 Konzessionen zu vergeben?

Bitte, Herr Senator!

Ich sage einmal so, es sind jetzt

fast zwei Jahre vergangen. Dass das hessische Mi nisterium des Innern zwei Jahre lang nicht in der Lage ist, ein Verfahren durchzuführen, das über steigt meine Fantasie. Das hätte, glaube ich, auch niemand der Väter dieses Staatsvertrags für möglich gehalten. Man sieht aber auch, dass Verfahren nicht so geführt werden, wie man es eigentlich erwartet. Dieser Zustand belastet uns einfach. Wir wären längst konsequent auch gegen viele Wettbüros vorgegangen, wenn wir eine klare Rechtgrundlage gehabt hätten. Ich sage aber einmal, hätte, hätte, aber wie es ist, ist es absolut unerträglich und unbefriedigend.

Herr Abgeordneter Dr. Güldner,

haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

hen Sie die Perspektive auch für den Senat, dass es

darauf hinausläuft, sich letztlich doch noch einmal zusammensetzen zu müssen, um einen Staatsvertrag zu schließen?

Bitte, Herr Senator!

Ich hoffe immer noch, dass dieses

Verfahren in Hessen in einem überschaubaren Zeit raum zum Abschluss kommt, denn es ist natürlich nicht leicht, einen neuen Staatsvertrag zu entwickeln, den dann wieder alle unterzeichnen müssen. Des wegen stirbt die Hoffnung zuletzt, und ich setze auf die Klugheit des Verwaltungsgerichts Wiesbaden.

Herr Senator, eine weitere Zu

satzfrage des Abgeordneten Knäpper! – Bitte sehr!

Her Senator, ich möchte an

die Fragen, die Herr Dr. Güldner eben gestellt hat, kurz anschließen! Im Ausland gibt es 21 Firmen, die keine Konzession bekommen haben, sie sind im Internet, und jeder hat die Möglichkeit, über das In ternet seine Wetten abzuschließen, und die Gewinne werden erzielt. Die Gewinne, die im Ausland mit deutschen Wettern erzielt werden, werden hier nicht versteuert. 40 Prozent der Einnahmen aus Toto und Lotto gehen dem deutschen Staat beziehungsweise auch dem Land Bremen verloren. Sehen Sie eine Möglichkeit, dort etwas zu verändern? Man kann das Internet zwar nicht sperren, aber vielleicht gibt es die Möglichkeit – Herr Dr. Güldner hat schon darauf hingewiesen –, die Zahl der Konzessionen zu erhöhen?

Bitte, Herr Senator!

Sie haben genau den Finger in die

Wunde gelegt. Das haben wir ja immer befürchtet, wenn das staatliche Monopol fällt, das heißt, diese Geschäfte werden im Ausland abgewickelt, diese Steuern entgehen uns. Deswegen haben wir auch so massiv für den Erhalt des staatlichen Monopols gekämpft. Leider ist die Bundesrepublik da nicht geeint. Es gibt Länder, wie auch zunächst SchleswigHolstein, die damals noch unter der FDP-Ägide viele Konzessionen erteilt haben, und darunter leiden wir jetzt alle.

Wir sollten immer wieder versuchen, geeint und

gemeinsam vorzugehen. Das ist aber wirklich kein Thema, bei dem wir in der ersten Liga mitspielen können, dafür benötigen wir auch die großen Bun desländer.

Weitere Zusatzfragen liegen

nicht vor.

Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Abgabe

von Obst und Gemüse an Schülerinnen und Schüler im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dogan, Saffe, Frau Dr.

Kappert-Gonther, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Abgeordneter Saffe!

Wir fragen

den Senat:

Erstens: Wie viele Grundschulen und Förderzentren

haben sich um eine Aufnahme in das Schulobst- und -gemüseprogramm der EU beworben, an dem das Land Bremen ab dem Schuljahr 2014/2015 teilnehmen wird, und wie viele wurden hiervon in das Programm aufgenommen, bitte differenziert nach Grundschulen/ Förderzentren und Bremen/Bremerhaven?

Zweitens: Mit welchen konzeptionellen und

pädagogischen Auflagen ist eine Teilnahme am Schulobst- und -gemüseprogramm für die Einzel schulen verbunden?

Drittens: Nach welchem Verfahren wird in den

nächsten Jahren bestimmt und festgelegt, welche Schulen an dem Programm teilnehmen können?