siert ist, und nach Paragraf 29 Absatz 3 GmbH-Gesetz die Verpflichtung hat, nach Gesellschafteranteilen auszuzahlen, es sei denn, es ist ein anderer Vertei lungsschlüssel festgelegt. Schaut man einmal in die Ordnung für die Verwertung kommerzieller Rechte des Ligaverbandes, darin ist alles beschrieben, was die DFL macht, hinein – und ich habe das gemacht –, ist im Paragraf 17 ein anderer Verteilungsschlüssel aufgeführt. Darin steht – Herr Hinners, das kann man ja einmal gemeinsam lesen –, der Ligaverband zahlt den lizensierten Klubs der Lizenzligen für die Teilnahme am Spielbetrieb einen einheitlichen So ckelbetrag und einen Betrag, der leistungsbezogen ist.
dass die Schlechtleistung des SV Werder Bremens darin besteht, ein unbotmäßiges Parlament nicht an die Leine genommen zu haben. Deshalb halte ich die These, die Herr Rettig vertritt, für völlig falsch. Es liegt in der Tat im Ermessen der DFL, eine neue Regelung zu schaffen, aber im Moment ist die DFL der Gebührenschuldner, und sie bleibt es auch. Ob sie die Gebühren im Innenverhältnis an die Vereine weiterreicht, das ist die Frage des sportlichen Um gangs innerhalb der DFL und nicht des Adressaten, des Staates. – Ich danke Ihnen!
men und Herren! Ich möchte nur darauf hinweisen, Herr Tschöpe, dass Herr Rettig von der DFL deutlich gemacht hat, dass alle Einnahmen mit Ausnahme der Verwaltungskosten auf 36 Bundesligavereine der Ersten und Zweiten Liga umgelegt werden. Das, was sie vorgetragen haben, ist die gängige Praxis, alles wird umgelegt.
verehrten Damen und Herren! Ich möchte die Grund satzdebatte nicht noch einmal führen, sondern mich auf einige Feinheiten, die bisher nicht so im Fokus gestanden haben, beschränken. Sie werden die Vorlage des Haushalts- und Finanzausschusses ja aufmerksam gelesen haben. Diese Vorlage unter scheidet sich sehr deutlich von der Fassung, die wir dem Parlament zur 1. Lesung vorgelegt haben.
basiert auf der Annahme, dass es sinnvoll ist, die meisten grundlegenden Entscheidungen im Gesetz festzulegen. Ursprünglich sind wir davon ausge gangen, dass wir auf der einen Seite das bremische Gebührenrecht und auf der anderen Seite eine Kos tenverordnung, die vom Senat zu erlassen ist und in der die wesentlichen Dinge stehen, haben. Nach längerer Beratung haben wir uns dafür entschieden, dieses System zu verändern, und alles das, was bis her Inhalt der Kostenverordnung sein sollte, in das Gesetz zu transferieren. Das ist der Vorschlag, und deswegen ist diese Änderung etwas ausführlicher ausgefallen.
in Bremen gesammelt haben. Die älteren von Ihnen werden sich noch daran erinnern, dass es einmal eine einstufige Juristenausbildung gegeben hat, die CDU hat dieses Gesetz vor dem Staatsgerichthof anfechten lassen, und der Staatsgerichtshof hat damals dem Antrag mit der Begründung entsprochen, dass die meisten Regelungen dieses Werkes in einer Aus bildungs- und Prüfungsordnung gestanden haben, aber nicht im Gesetz. Der Staatsgerichtshof, und das gilt heute weiterhin, hat gesagt: Ihr müsst dafür sorgen, dass die wesentlichen Leitentscheidungen im Gesetz nachlesbar sind, und das Parlament muss das verantworten.
Elemente wie Großveranstaltung, 5 000 Teilnehmer, das Übermaß an Gewalt und der Polizeieinsatz Be griffe sind, die heute vom Parlament und nicht durch eine Verordnung des Senats definiert werden. Das ist der wesentliche Unterschied. Ich erwarte mir davon, dass dieses Gesetz dadurch in seiner Unanfechtbar keit noch sicherer wird. Wir sind gespannt, wie es weitergehen wird.
Botschaft, alles, was wir hier überlegt haben, sei ver fassungswidrig und man wolle bis zum Bundesverfas sungsgericht gehen. Das macht man meistens, wenn man schon in der ersten Instanz verliert, dann versucht man, das Verfahren zu verlängern. Die angeführte Argumentation dazu hat uns natürlich besonders irritiert, der SV Werder Bremen soll damit belastet werden. Genau das war ja für uns der Ansatzpunkt zu sage: Nein, der SV Werder Bremen ist allenfalls Mitveranstalter, die Bundesliga selbst organisiert die DFL, sie entscheidet, wann gespielt wird und wer gegen wen spielt. Das wird jetzt umgedreht, indem man behauptet, der SV Werder Bremen sei der Organisator. Es ist genau die gleiche Linie. Man hat das Länderspiel gegen Gibraltar dem SV Werder Bremen entzogen und den Verein damit geschädigt.
ja, wenn ihr das macht, SV Werder Bremen, dann haftet ihr auch für das unbotmäßige Verhalten eures Senats und eurer Bürgerschaft. Beides ist rechtlich hoch problematisch!
grundlage. Die haben wir zwar nicht. Das ist bei der Argumentation sehr hilfreich, aber auch sehr verräterisch. Wenn man sich unsere Senatsvorlage aufmerksam ansieht, haben wir gesagt, dass wir auf die sofortige Vollziehung verzichten und erst die abschließende rechtskräftige Entscheidung haben wollen. Das ist die absolute Ausnahme, normalerweise gilt der Satz: Bei Kostenentscheidungen sind diese sofort vollstreckbar, das heißt, der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Man muss das aber nicht so machen. Ich sage mir, wenn die DFL mit diesen Bandagen gegen den SV Werder Bremen kämpft, finde ich, dann müssen wir auch überlegen, ob wir auf die sofortige Vollziehung verzichten wollen.
und wenn man dann das Geld weitergibt, dann hat das auch eine Berechtigung. Hier geht es aber darum, dass wir gesagt haben, wir möchten zuerst einmal eine abschließende rechtliche Entscheidung haben, und erst dann über Geld sprechen. Wo ist also das Problem?
uns mit diesem Thema beschäftigen, desto mehr Unterstützung finden wir, nicht nur in Italien. Es freut uns natürlich besonders, dass der italienische Senat uns mit seiner Regelung gefolgt ist.
einen Kommentar von Herrn Professor Dr. Wie land lesen – er ist ja kein Unbekannter –, der eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1994 zitierte. Das ist eine Entscheidung, mit der Sie alle schon konfrontiert waren, und zwar geht es um die berühmte Luftsicherheitsgebühr. Das ist die Gebühr, unter der wir alle leiden. Wenn Sie irgendwohin fliegen wollen, müssen Sie durch die Sicherheitskontrollen, Sie und Ihr Gepäck werden durchleuchtet und durchsucht. Im Jahr 1990 stellte sich die Frage, wer für diese Kosten aufkommt. Die Ausgaben lagen damals weitestgehend noch bei der Bundespolizei, sie hat dann, das ist möglich, private Sicherheitsdienste engagiert und ihnen diese Auf gabe übertragen, und die Frage an den Gesetzgeber lautete: Wer trägt diese Kosten?
ternativen, entweder zahlen die Gesellschaften, das heißt also die Deutsche Lufthansa AG, Air France oder andere, oder aber die Allgemeinheit. Der Ge setzgeber hat entschieden, dass das eine Aufgabe
ist, die mit der Gewinnmaximierungsabsicht der Luftfahrtgesellschaften so eng verbunden ist, dass sie diese Kosten gefälligst selbst zu tragen haben. Seit her ist das ständige Praxis. Das heißt, die Gebühren, die jedes Mal anfallen, das sind einige Euro für die Abfertigung, werden der Deutschen Lufthansa AG und anderen Gesellschaften in Rechnung gestellt, und der Bundesverwaltungsgerichtshof hält es ge nauso für angemessen.
dass die Vereine eigentlich gar nicht mit Ausgaben belastet werden können, für die sie nicht verant wortlich sind. In dieser moralischen Art und Weise konstruieren Sie immer einen Zusammenhang, wenn Sie fragen: Was kann der SV Werder Bremen da für, dass durchgeknallte Fans unterwegs sind? Was kann die Lufthansa dafür, dass es Terroristen gibt? Die Sicherheitsmaßnahmen wurden aufgrund des verstärkten internationalen Terrorismus eingeführt, dafür kann die Deutsche Lufthansa AG nichts, und trotzdem zieht man sie heran, um diese Gebühr zu bezahlen.
geltendes Recht und wird eigentlich nicht bestritten. Insofern glaube ich auch, dass wir auf dieser Linie sehr gute Chancen haben, unsere Position durchzu setzen, und wir werden nun als Nächstes noch die Verordnungen im Senat beschließen. Dieser Senat wird regeln, dass entsprechend dem Aufwand ab gerechnet wird, das heißt also, wir schauen genau hin, wir warten ab, bis dann die Kostenrechnungen der anderen Bundesländer bei uns eingetroffen sind. Das ist die gängige Praxis, dass auch die Einsatzkos ten für Polizeibeamte aus Niedersachsen oder aus Rheinland-Pfalz uns in Rechnung gestellt werden, wir addieren die Gesamtsumme, und danach rech nen wir ab. Es kann durchaus sein, dass sich diese Zahlen positiv entwickeln. Wir würden uns darüber freuen, denn je weniger Polizeibeamte wir einsetzen müssen, desto besser ist es.
Alternativen Fanarbeit oder Kosten! Ich finde, das ist so absurd! Genauso wenig habe ich gesagt, dass wir, wenn wir die Kosten erstattet bekommen, einen Beitrag gegen den Klimawandel geleistet haben. Dazwischen gibt es überhaupt keinen Zusammen hang! Es wird auch so sein, dass wir auf der nächsten Innenministerkonferenz weiter an dem arbeiten, was wir begonnen haben, das heißt, am Ausbau der Fanarbeit. Wir müssen etwas tun, damit die Situati on mit Gewalt auf den Fahrten ins Stadion und aus dem Stadion zurück und die Situation auf unseren Bahnhöfen verändert werden. Ich glaube, wir können unseren Bürgern auf Dauer nicht zumuten, was sich dort an den Wochenenden abspielt. Das machen wir
werte Kolleginnen und Kollegen! Ich beschränke mich auf zwei Punkte. Herr Mäurer, Sie hatten schon in der letzten Bürgerschaftssitzung immer wieder erwähnt, dass es keinen Zusammenhang zwischen Gewaltprävention und den Kosten gäbe. Natürlich gibt es ihn! Er ist immanent vorhanden! Hätte man dieses massive Gewaltproblem nicht, hätten wir auch nicht diese Polizeieinsätze, und ich finde es unredlich, es immer so darzustellen, als hätte das eine mit dem anderen nichts zu tun! Unabhängig von einer Kostenreduzierung haben wir natürlich auch eine gesellschaftliche Aufgabe, Gewalt zu reduzieren, aber die Kostenfrage hätte man damit dann ausgelöst.