Protokoll der Sitzung vom 09.11.2011

Das Zurückdrängen der Zahl von Diebstählen, das Schlichten von Schlägereien oder das Stellen von Tätern auf frischer Tat bei Sachbeschädigungen oder sogar Fahndungserfolge bei Personen und Fahrzeugen stellen nur einige Beispiele für die gute Arbeit der Sicherheitswächter in anderen Bundesländern dar.

Meine Damen und Herren, Sicherheit ist ein soziales Grundrecht, ohne das wir alle nicht in Frieden und Freiheit leben können. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist die Kernaufgabe der Polizei, dennoch ist die aktive Mitwirkung der ehrenamtlichen engagierten Frauen und Männer der Sicherheitswacht zweifelsohne ein klarer Gewinn für die gesamte Gesellschaft. Deswegen darf ich Sie bitten, meinem Antrag auf Schaffung einer Sicherheitswacht heute hier zuzustimmen. – Vielen Dank!

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Senkal.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Timke, ich bleibe dabei: Wir lehnen Ihren Antrag ab, wir lehnen Ihre Bürgerwehr ab, und wir lehnen auch Ihre Hilfssheriffs ab.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wir wollen in Bremen keine private oder auch bürgerliche Sicherheitswacht neben der Polizei mit polizeilichen Aufgaben und Kompetenzen. Wir wollen in Bremen, wie es sich für eine Demokratie gehört, eine gute, nach Recht und Gesetz ausgebildete Polizei. Die Bekämpfung und Verfolgung von Straftaten muss Beamtinnen und Beamten obliegen, die wir aufgrund der großen Verantwortung, die diese Beamten tragen, mittlerweile sogar durch ein Studium ausbilden. Das hierzu erforderliche Wissen und die hohen Kompetenzen, die diese Aufgaben erfordern, kann man nicht in einem 50-Stunden-Kurs erwerben.

Mit den Aufgaben, die die Polizei hat, sind zum Teil erhebliche Eingriffe in die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern verbunden. Diese dürfen unserer Auffassung nach nur einer gut ausgebildeten, sozial höchst kompetenten und gegebenenfalls auch voll verantwortlichen Berufsgruppe übertragen werden, die im Sinne der Gewaltenteilung einem Senator unterstehen und durch das Parlament voll kontrolliert werden kann. Insbesondere die hohe gesetzliche Verantwortung und die besondere soziale Kompetenz, die polizeiliche Aufgaben erfordern, lassen es darüber hinaus aber auch tatsächlich völlig verantwortungslos erscheinen, hierfür kaum ausgebildete Bürgerinnen und Bürger auf die Straße zu schicken.

Erstens, wir wollen keine BÜRGER IN WUT als Sicherheitswacht für unsere Bremerinnen und Bremer.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Zweitens, wir wollen aber auch nicht normale beziehungsweise kaum ausgebildete Bürgerinnen und Bürger in solche verantwortungsvollen, mitunter aber auch gefährlichen Aufgaben schicken, wie sie unsere Polizei für uns ausübt. Jetzt bin ich leider wieder bei dem Vorfall, den wir in der Aktuellen Stunde auch erörtert haben, nämlich den Angriffen auf die beiden Polizisten in Lüssum, die bei einer Identitätsfeststellung erfolgt sind, die Herr Timke auf eine Bürger-Sicherheitswacht übertragen will! Eine solche Situation will ich keinem kaum ausgebildeten Menschen zumuten, wenn unsere gut ausgebildete Polizei dabei selbst schon in solche Gefahren kommen kann.

Ich weiß, dass unsere Haltung zu dem Thema auch von der Gewerkschaft der Polizei geteilt wird. Sie sieht in dem Vorschlag von Herrn Timke auch keine Entlastung für die Polizei, und deshalb habe ich keinen Zweifel, für Bremen zu sagen: Wir wollen keine Sicherheitswacht in Bremen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/ Die Grünen, bei der CDU und bei der LINKEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Beratung geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Wer das Bremische Sicherheitswachtgesetz, Drucksache 18/53, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Abg. T i m k e [BIW])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und DIE LINKE)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt das Gesetz in erster Lesung ab.

Damit unterbleibt gemäß Paragraf 35 unserer Geschäftsordnung jede weitere Lesung.

Delikte gegen die Umwelt

Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 20. September 2011 (Drucksache 18/57)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 8. November 2011

(Drucksache 18/111)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Staatsrätin Buse.

Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort, Drucksache 18/111, auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.

Ich gehe davon aus, Frau Staatsrätin, dass Sie darauf verzichten wollen, sodass wir gleich in die Debatte eintreten können.

Die Aussprache ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hinners.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Was der alles kann!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was der alles kann, habe ich soeben gehört! Wollen Sie meine Antwort wirklich hören?

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Die dauert länger als fünf Minuten!)

Stimmt, ich habe nur fünf Minuten, genau! Wer sich die Antwort auf die Große Anfrage vorgenommen und durchgelesen hat, wird feststellen, dass wir vom Senat mitgeteilt bekommen haben, dass die Anzahl der Delikte seit Jahren auf einem gleichbleibend hohen Niveau ist. Damit kann man schon einmal feststellen, es ist keine Steigerung zu vermerken. Das hört sich zunächst gut an. Wenn Sie sich allerdings die Antwort des Senats genauer anschauen – und ich hoffe, dass Sie alle das gemacht haben – dann werden Sie feststellen, dass dabei durchaus einige Dinge anzumerken sind. Der Senat selbst sagt in der Antwort zu Frage 3, dass es sich bei den Delikten im Umweltbereich in der Regel um sogenannte Kontrolldelikte handelt. Wer sich mit der organisierten Kriminalität einmal intensiver beschäftigt hat – die innenpolitischen Sprecher haben das sicherlich schon einmal gemacht –, wird wissen, dass es sich auch bei der organisierten Kriminalität um sogenannte Kontrolldelikte handelt, die in der Regel nur mit einem relativ großen Aufwand und mit sehr viel Täter- und Insiderwissen zum Erfolg führen. Das bedeutet, dass man nur dann Anzeigen hat, wenn man auch entsprechend in dem Milieu ermittelt. Ich will an der Stelle gleich auf etwas eingehen, das uns in jüngster Zeit doch ganz erheblich beschäftigt hat, nämlich das Problem mit den Giftfässern bei einem Unternehmen hier in Bremen! Sie wissen, dass es bei der Lagerung dieser Giftfässer zu einem Unfall gekommen ist. Diese Giftfässer sind zumindest zum Teil ausgelaufen. Sie hatten einen erheblichen Überdruck, wie die Feuerwehr in der Innendeputation mitgeteilt hat, und dies hat dazu geführt, dass zunächst Mitarbeiter dieses Unternehmens erheblich verletzt worden sind. Bei einem Mitarbeiter besteht, glaube ich, nach wie vor die große Gefahr, dass er sein Augenlicht verliert. Es läuft dort bis heute ein Verfahren, wie Sie wissen. Die Staatsanwaltschaft ist eingeschaltet, die Polizei ermittelt dort. Bis heute ist zumindest öffentlich nicht klar geworden, wie diese Fässer überhaupt dorthin transportiert worden sind. Es handelt sich dabei um eine Menge von über zwölf Kubikmetern, also 12 000 Liter eines höchst gefährlichen chemischen Stoffs. Sie sollen angeblich aus Italien kommen, aber sie müssen ja irgendwie hierher transportiert worden sein; mit welchen Ge––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

nehmigungen und auf welchem Weg, das ist alles hinlänglich öffentlich unklar. Demzufolge kann man sich auch sehr gut ausmalen – –. Wir haben uns heute Mittag sehr intensiv darüber unterhalten, welche Gefahren vom Transport radioaktiver Stoffe oder eines radioaktiven Materials hervorgerufen werden. Herr Rupp, Sie haben intensiv dort in Ihrer Kenntnis mitgeteilt, dass einmal in der Woche ein solcher Transport stattfindet. Was meinen Sie, wie häufig wohl die Transporte dieser höchst gefährlichen chemischen oder biologischen Substanzen durchgeführt werden? Das haben wir zwar nicht nachgefragt, aber ich denke, wir werden vielleicht im weiteren Verlauf des Themas dazu etwas hören.

Schauen wir einmal weiter in die Antwort des Senats! Der Senat stellt dar, dass der Großteil der Delikte, die hier angesprochen werden, sogenannte Gewässerverunreinigungen sind. In der Regel ist das Schiffsöl, das durch die Wasserschutzpolizei oder durch andere festgestellt, zur Anzeige gebracht und zumindest von der Wasserschutzpolizei weiter verfolgt worden ist. Des Weiteren handelt es sich um sogenannte umweltgefährdende Abfallbeseitigungen als massiv auftretendes Delikt. Das ist das, was die Bürgerinnen und Bürger in der Regel selbst feststellen und dann natürlich auch zu Recht zur Anzeige bringen. Die entsprechenden Maßnahmen – die Beseitigung und möglicherweise auch die Durchsetzung der Regressansprüche gegenüber denjenigen, die es verursacht haben – werden dann durchgeführt.

An der Stelle ist aber auch nur ein sichtbarer Ausdruck dessen zu konstatieren, was an Umweltverschmutzung und -delikten vorhanden ist. Nicht etwa – und auf die Feststellung lege ich wieder Wert – durch Maßnahmen eines Ressorts oder einer Behörde ist so etwas in der Regel aufgefallen, sondern dadurch, dass jemand es zufällig gesehen hat, wie auch beim Beispiel der Fässer. Wenn ihre Lagerung nicht zu diesem massiven Schaden geführt hätte, hätten wir es wahrscheinlich nie festgestellt.

Ein großer Kritikpunkt – und das ist eigentlich auch das Wesentliche, das ich aus der Antwort des Senats entnehme – ist aus meiner Sicht, dass drei verschiedene Ressorts für die Arbeit im Bereich der Umweltschutzdelikte zuständig sind. Wenn Sie sich die Liste anschauen – ich sehe schon, Frau Dr. Schaefer, Sie blättern! –,

(Abg. Frau D r. S c h a e f e r [Bündnis 90/ Die Grünen]: Ich habe sie!)

dann sagt der Senat: Es gibt beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr insgesamt 38 Beschäftigte, die nicht permanent, aber doch zumindest zum Teil mit dieser Materie befasst sind, im Gewerbeaufsichtsamt des Landes Bremen gibt es fünf weitere Beschäftigte und bei der Polizei Bremen im Bereich Umweltkriminalität und maritimer Umweltschutz insgesamt sieben Beschäftigte. Das ergibt in der Summe 50

Mitarbeiter nur hier in Bremen. Darüber hinaus sind es 15 Mitarbeiter in Bremerhaven in verschiedenen Dienststellen, die jeweils in irgendeiner Form mit dieser Materie beschäftigt sind.

Ich denke, wir haben an der Stelle einen großen Handlungsbedarf, nämlich diese Maßnahmen vernünftig zusammenzuführen, sie wirklich auf einen geringeren Stamm von Personal zu reduzieren, dafür aber auch mit Spezialisten, die wirklich wissen, worüber sie sprechen und wo sie ihre Arbeitskraft einsetzen müssen. Außerdem, glaube ich, müssen wir dafür sorgen, dass diese Mitarbeiter auch sehr viel besser als bisher zusammenarbeiten, um zu vernünftigen Ergebnissen sowohl in der Prävention zu kommen – sie ist natürlich eigentlich das Wichtigste –, als natürlich auch im Bereich der Aufklärung dieser Taten, denn die Kontrolldelikte setzen voraus, dass dort auch ein Engagement erfolgt, und dies vermisse ich hier total. Meine Forderung: Sehr viel bessere Zusammenarbeit und sehr viel bessere Wahrnehmung der Kontrollfunktion! Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Schaefer.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir debattieren heute die Mitteilung des Senats zum Thema Delikte gegen die Umwelt. Vor dem Hintergrund – Herr Hinners ist vorhin auf die Giftmülldebatte vom letzten Monat eingegangen – finde ich es positiv, dass wir uns heute hier in der Bürgerschaft auch dem Thema der Umweltdelikte widmen, wobei man, finde ich, Herr Hinners, schon noch einmal unterscheiden muss hinsichtlich der Qualität der Umweltdelikte.

Natürlich hat es eine andere Qualität, wenn hochgiftige und gefährliche Chemikalien in Fässern, vermutlich aus Italien, aufgefunden werden. Wir haben dieses Thema in der letzten Sitzung der Umweltdeputation sehr ausgiebig debattiert. Viele Fragen sind ja nach wie vor offen geblieben, und nicht nur die Fragen: Wie sind die Fässer transportiert worden? Warum wusste man nichts über die konkrete Anzahl der Fässer? Warum wusste man nicht, welche Chemikalien sich darin wirklich befinden? Hat jemand etwas in die Fässer getan, das anders deklariert war? Warum hat die Eingangskontrolle das nicht identifiziert? Das sind Fragen, die jetzt gerade auch von der Staatsanwaltschaft geklärt werden. Das hat für mich natürlich eine andere Qualität, als wenn, sage ich einmal, ein Schiffseigner eines Segelschiffs beim Betanken seines Motors Öl im Wasser verschüttet; gleichwohl ist das natürlich auch schlecht.

Aus der Antwort des Senats geht nicht im Detail hervor, um welche Straftaten es sich ganz konkret

handelt und wie stark die Schwere der aufgezählten Delikte wirklich zu bewerten ist. Gleichwohl lernen wir, das hatten Sie ja auch schon gesagt, dass die Anzahl der Umweltdelikte seit 2006 bei circa 100 pro Jahr im Land Bremen stagniert. Die Frage ist in der Tat, wie hoch hierbei wirklich die Dunkelziffer ist.

Die meisten Umweltdelikte konzentrieren sich auf zwei Bereiche, nämlich erstens auf die Verunreinigung der Gewässer und zweitens auf die umweltgefährdende Abfallbeseitigung. Während es sich hierbei meistens um das unerlaubte Abstellen sowie das illegale Entsorgen der Autowracks handelt, handelt es sich bei der Gewässerverunreinigung meistens um Schiffsöle, wie Sie es auch gesagt haben.