Protokoll der Sitzung vom 09.11.2011

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordente Rupp.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie irren, Herr Bödeker! Ich werde Sie nicht mehr als Lobbyist der Atomindustrie geißeln! Ich akzeptiere und respektiere auch den Beschluss der Bundesregierung, ein solches Ausstiegsszenario in Gang zu setzen. Ich respektiere das, was Ihr Fraktionsvorsitzender gesagt hat, dass die geplante Laufzeitverlängerung ein Irrtum war. Da diskutieren wir jetzt gerade auf einem anderen Niveau, finde ich, weil in diesem Haus mittlerweile Einigkeit darüber besteht, dass man aus der Atomindustrie aussteigen muss. Es gibt noch unterschiedliche Meinungen über die Geschwindigkeit, und sicherlich ist es noch so, dass auf der einen oder anderen Seite noch Skepsis darüber herrscht, ob das wirklich alles so ernst gemeint ist, aber dennoch: Das ist sozusagen der gemeinsame Wille dieses Hauses.

Sie haben gefragt: Haben wir rechtliche Verpflichtungen, Dinge über die bremischen Häfen zu transportieren? Ich meine, nein! Es gibt möglicherweise rechtliche Verpflichtungen, abgebrannte Brennelemente in irgendeiner Weise zu transportieren; möglicherweise auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, darüber kann man diskutieren, aber nicht über einen Hafen. Wir brauchen das nicht irgendwohin in die Welt zu schicken.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grünen]: Zurücknehmen!)

Wir können es möglicherweise zurücknehmen!

Wenn es notwendig wird, dass wir bestimmte Dinge zurücknehmen, die wir einmal exportiert haben, dann lasse ich gern mit mir reden, dass wir dann auch in der Lage sind, dies auch zu machen. Das können wir gern diskutieren. Zunächst einmal ist aber für die Zukunft eher nicht ersichtlich, warum wir bestimmte Dinge über bremische Häfen transportieren müssen. Das gilt meines Erachtens auch für radioaktiv verstrahlten Müll aus Krankenhäusern. Warum müssen wir den exportieren, und vor allen Dingen wohin? Ich bin mir nicht sicher, ob wir da nicht eine Form von Mülltourismus befürworten, der uns dann vielleicht auch noch irgendwann vor die Füße fällt.

Also, ich meine, es gibt eigentlich keine Gründe mehr, radioaktive Stoffe über bremische Häfen in Größenordnungen zu transportieren, und mit Größenordnungen meine ich nicht geringe Mengen geringfügig strahlender Stoffe. Es gibt eine deutliche Notwendigkeit, die Einfuhr von Uranhexafluorid über bremische Häfen zu verhindern. Das ist noch kein Kernbrennstoff nach Ansicht unserer Experten, die wir dazu befragt haben. Das würde Bremerhaven sicher machen, und deswegen muss man eine Lösung finden, wie man es einengt. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Es wurde die Frage gestellt, wir müssen es aus hafenpolitischer Sicht betrachten, der Kollege Willmann hat es schon gesagt: Meines Erachtens werden die Transporte, die eben nicht gehen, mit gesonderten Schiffen vorgenommen. Sie werden nicht irgendwie untergemengt im Bauch eines Schiffes, zum Beispiel im dritten Stapel von links, sondern sie werden in gesonderten Transporten verschifft und können ohne Weiteres identifiziert werden. Es wird deswegen kein anderes Schiff bestimmte Ware nicht entladen können. Alle diese Geschichten sind löchrig, es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, radioaktive Stoffe in Größenordnungen über bremische Häfen zu transportieren.

Zu Recht haben Sie angemahnt, dass in der Tat in unserem Gutachten Bedenken geäußert werden, ob wir damit die Warentransportfreiheit oder die Dienstleistungsfreiheit in der EU konterkarieren. Ja, aber die Entwidmung der bremischen Häfen widerspricht noch keinem Gesetz. Unsere Gutachter haben eingeschätzt, wenn jemand klagt, weil er doch über bremische Häfen transportieren möchte, dass es dann sein kann, dass Deutschland unter Umständen dann Strafe zahlen müsste. Wenn ein Unternehmen Schadensersatz einfordert, kann es sein, dass entsprechende Klagen auf uns zukommen. Die interessante Frage ist: Weicht man vor einer solchen Drohung zurück oder nicht?

Ich finde, die Verhinderung der Herstellung von Kernbrennstoffen in Deutschland zum Weiterbetrieb von Atomkraftwerken in der Welt ist Grund genug, es auf diesen rechtlichen Konflikt ankommen zu lassen. Dies ist Grund genug, ein Gesetz zu verabschieden, das den Transport von Kernbrennstoffen, der Stoffe, die zu ihrer Herstellung verwendet werden und auch der Stoffe, die bei ihrer Herstellung anfallen, über bremische Häfen verbietet. – Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Gottschalk.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch kurz etwas zu den Punkten sagen, die Herr Rupp angesprochen hat und mit denen er eigentlich beansprucht, dass sein Antrag weitergeht. Herr Rupp, es ist so: Wenn man nur die technische Seite betrachtet, dann wollen wir Ihnen gar nicht widersprechen. Wir wissen auch, dass Uranhexafluorid oder der Yellow Cake oder die Urantransporte notwendige Bestandteile zur Herstellung der atomaren Energie sind. Wir wissen, dass diese Produkte auch keine andere Finalisierung haben, als nur für diesen Zweck benutzt zu werden. Soweit haben wir da keine unterschiedliche Auffassung.

Der Unterschied liegt wirklich darin: Wie gehen wir jetzt vor? Wir wissen, dass wir mit dieser Sache

wirkliches Neuland betreten. Wir wissen, dass wir da eine Menge Gegenwind bekommen werden. Es gibt manifeste Interessen, die Stäbe von Anwälten bezahlen können, und das werden sie auch tun. In dieser Auseinandersetzung wird jede kleine Formulierung, jedes Wort umgedreht, und es wird geprüft werden, ob man uns damit Sand in unseren Betrieb streuen kann, ob man diese Sache anhalten kann. Deshalb sind wir jetzt erst einmal darauf orientiert, dass wir sagen, wir haben ein Gutachten, das auf die Frage von Kernbrennstoffen fokussiert, so, wie sie auch definiert worden sind. Wir sagen, wir möchten diesen Versuch zunächst erst einmal in diesem Kernbereich starten und umsetzen.

Unsere Überlegung war bislang: Lasst uns zunächst erst einmal unnötige zusätzliche Angriffspunkte vermeiden! Sie wissen, auch in Ihren Formulierungen gibt es Begrifflichkeiten, bei denen es sandig wird. Da kann es möglicherweise Abgrenzungsprobleme geben. Das ist der Punkt, bei dem wir jetzt im Moment den Unterschied haben. Ich denke, dass wir diesen dann auch sehr eingehend im Ausschuss, in der Deputation diskutieren sollten, und dann müssen wir schauen, was wirklich der beste Weg ist. Es geht nicht um Symbolpolitik, wir wollen etwas erreichen! – Danke!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Dr. Heseler.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Häfen in Bremen und Bremerhaven sind das wirtschaftliche Rückgrat des Landes Bremen. Sie sind Universalhäfen, und sie bleiben Universalhäfen. Dies wird in dem vorliegenden Gesetzentwurf ausdrücklich festgestellt, daran ändert auch eine Teilentwidmung für ein wirtschaftlich unbedeutendes Segment nichts.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das vom Senator für Wirtschaft und Häfen in Auftrag gegebene Gutachten bestätigt, dass Teilentwidmungen des Hafens rechtlich zulässig sind. Wir haben dies auch in einer Runde mit den Staatsräten beraten. Insofern ist die Rechtslage aus unserer Sicht sehr deutlich.

Ich begrüße es ausdrücklich, dass Herr Schildt hier für die SPD darauf hingewiesen hat, dass sich die SPD weitere Entwidmungen nicht vorstellen kann. Ich glaube, das ist auch eine ganz wichtige, an die Hafenwirtschaft gerichtete Erklärung. Es bleibt damit eine vielleicht politisch bedeutende, wirtschaftlich aber unbedeutende Ausnahme. Deswegen möchte ich hier auch noch darauf hinweisen, dass die Euro

gate, die Tochter der BLG, verantwortungsbewusst aus eigenem Antrieb bereits im Dezember 2010 Kernbrennstofftransporte nach Russland abgelehnt hat. Ich gehe davon aus, und wir sind sicher, dass unsere Gesellschaften da weiterhin verantwortungsbewusst handeln.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Dieser Gesetzentwurf ist aus der Mitte des Parlaments von der SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht worden. Der Senat und die damit beauftragten bremischen Gesellschaften werden diesen Beschluss selbstverständlich und verantwortungsbewusst umsetzen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Interfraktionell wurde vereinbart, zunächst über die erste Lesung des Gesetzesantrag abzustimmen und danach den Änderungsantrag und den Gesetzesantrag zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen, federführend, und die staatliche Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie zu überweisen.

Ich lasse jetzt über das Gesetz zur Änderung des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes, Drucksache 18/96, in erster Lesung abstimmen.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes, Drucksache 18/96, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU, DIE LINKE und Abg. T i m k e [BIW])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Nun kommen wir zur Abstimmung über die Überweisung.

Wer der Überweisung des Gesetzes zur Änderung des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes, Drucksache 18/96, und des Änderungsantrags der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 18/108, zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Angelegenhei

ten der Häfen im Lande Bremen, federführend, und die staatliche Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

(Einstimmig)

15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag – Datenschutz bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags wahren

Antrag (Entschließung) der Fraktion DIE LINKE vom 1. November 2011 (Drucksache 18/81)

Wir verbinden hiermit:

15. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkände- rungsstaatsvertrag)

Mitteilung des Senats vom 9. November 2010 (Drucksache 17/1523)

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