Wie es dann weitergeht, ob andere darüber klagen mögen, ist mir an dieser Stelle zwar wichtig – zumindest in meiner politischen Beurteilung – aber nicht für meine Entscheidung. Ich glaube, dass es nach den eineinhalb Jahren richtig ist, heute hier die Diskussion fortzuführen, keine Kernbrennstoffe über bremische Häfen zu transportieren. Ich bitte daher um eine breite Unterstützung des koalitionären Antrags. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mein Vorredner hat schon dargestellt, dass unser heutiger Antrag die konsequente Umsetzung der Beschlüsse und Diskussionen der letzten Legislaturperiode darstellt. Es wurde nämlich schon in der letzten Legislaturperiode beschlossen, alle rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Transporte von Kernbrennstoffen und deren Abfallprodukten durch unsere Häfen und andere Transportwege im Land Bremen zu verhindern. Zwischen dem rot-grünen Antrag vom November 2010 und heute liegt einer der größten atomaren Unfälle. Welche Lehre können wir heute aus Fukushima ziehen? Eine Lehre für mich ist, dass jedes Land der Welt und jede Regierung mit der Bewältigung der Auswirkung eines GAUs überfordert wäre. Wir Grüne unterstützen den schnellstmöglichen Ausstieg aus dieser Hochrisikotechnologie und fordern darüber hinaus, dass die Bundesregierung die Anforderungen an die Sicherheit in bestehenden Atomkraftwerken heraufsetzt
und sie nicht, wie es im Rahmen der Laufzeitverlängerung geschehen ist, aufweicht. Dass wir heute hier über die Verhinderung von Atomtransporten sprechen, ist ein Ausdruck dessen, dass wir diese Atompolitik der Bundesregierung nicht mittragen.
Im Laufe des letzten Jahres wurden diverse Möglichkeiten geprüft, wie wir die Transporte verhindern können. Ein Lösungsansatz ist die Teilentwidmung der bremischen Häfen durch die Änderung des Hafenbetriebsgesetzes. Warum schlagen wir diese Gesetzesänderung vor? Erstens, wir wollen die Sicherheit der bremischen Bevölkerung im Zusammenhang mit den Atomtrans
porten verbessern. Aus der letzten Legislaturperiode wissen wir, wie viele Atomtransporte über Bremens Straßen und Häfen erfolgen. Dabei handelt es sich auch um Stoffe, die bei einem Unfall eine Gefährdung der Bevölkerung im nahen Umkreis bedeuten würden. Wir wollen die Zahl der Transporte deutlich reduzieren, indem wirklich nur noch die notwendigen Transporte aus der medizinischen Nutzung über unsere Häfen erfolgen.
Zweitens, wir finden es falsch, dass, während in Deutschland noch acht Atomkraftwerke am Netz sind, in Gronau angereichertes Uran für cirka 24 AKWs hergestellt wird und diese Menge sogar noch gesteigert werden soll. Ein Großteil ist somit für den Export bestimmt, und das, obwohl Deutschland den Atomausstieg beschlossen hat. Wir wollen den Ausstieg schnellstmöglich und weltweit.
Drittens, die Atommüllproblematik ist bis heute nicht gelöst, es sind noch nicht einmal erste Schritte für eine ernsthafte Endlagersuche unternommen worden. Wir müssen nun endlich anfangen, Wege zu finden, um damit umzugehen. Dazu gehört es, die Endlagerdebatte in Deutschland endlich offen und öffentlich zu führen. Wir haben nicht nur ein Endlager-, sondern auch ein Zwischenlagerproblem. Wir sollten uns vor Augen führen: Jedes Zwischenlager ist unsicherer als ein Endlager, jeder Transport ist unsicherer als ein Zwischenlager.
Wohin also mit dem Müll? Auf diese Frage muss die Bundesregierung eine Antwort finden, zumindest muss sie aber schnellstmöglich mit der Suche nach der Antwort beginnen. Ich bitte Sie daher, unseren Antrag zu unterstützen, weil wir erstens die Sicherheit der Bevölkerung verbessern, zweitens den Export von Kernbrennstoffen so weit wie möglich verhindern und drittens die Lösung der Atommüllproblematik vorantreiben wollen.
Zum Änderungsantrag der LINKEN! Wir würden auch gern eine Erweiterung der zu verbietenden Stoffe prüfen und unterstützen daher die Überweisung an den Hafenausschuss und die Umweltdeputation. Allerdings möchten wir auch weiterhin gern bewusst zwischen Transporten für die Atomindustrie und Transporten aus der medizinischen Nutzung unterscheiden. Daher haben wir noch etwas Diskussionsbedarf und hoffen, dass wir uns auf einen Kompromiss einigen können. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will vorwegschicken, ich freue mich sehr, dass wir heute so eine konkrete Gesetzesvorlage diskutieren. Ich finde es gut, dass dieses Haus die Argumente, die wir in den letzten zwei Jahren zusammengetragen haben mit dem Ziel, Atomtransporte über bremische Häfen zu verhindern, mittlerweile aufgenommen hat und es diesen Gesetzentwurf gibt.
Als wir vor zwei Jahren die Ergebnisse unserer Großen Anfrage über Atomtransporte durch das Land Bremen vor Augen hatten, weiß ich, dass fast alle hier im Saal doch erstaunt waren, wie viel es ist und was dabei alles transportiert wird. Diese Anfrage ist zustande gekommen mit Unterstützung der Messstelle für Arbeits- und Umweltschutz hier in Bremen und hat im Prinzip ausgesagt, dass ungefähr einmal in der Woche ein Lkw mit radioaktivem Material in Größenordnungen von mehreren Tonnen durch Bremen fährt, entweder über die bremischen Häfen oder aus Hamburg kommend über bremische Autobahnen.
Wir wissen, dass das, was dort transportiert wird, nicht nur Kernbrennstoffe im engeren Sinne sind. Es sind Stoffe, die zur Herstellung von Kernbrennstoffen verwendet werden und bei der Herstellung von Kernbrennstoffen anfallen, zum Beispiel abgereichertes Uranhexafluorid, das bis zum Jahr 2009, wenn ich mich nicht irre, in Größenordnungen von zigtausend Tonnen nach Russland transportiert worden ist und unter freiem Himmel lagert.
Wir wissen, dass diese Transporte gefährlich sind, wir wissen, dass sie verunfallen können, wir wissen, dass die Sicherheitsvorkehrungen oftmals sehr nachlässig sind. Ein solcher Transport ist hier in Bremen angehalten worden, weil der Rahmen für den Container durchgerostet war. Wir wissen, wenn so ein Transport von Uranhexafluorid hier in Bremen verunfallt, egal ob angereichert oder nicht, dann sterben möglicherweise im Umkreis von 500 bis 1000 Metern alle Menschen, die dort leben, und viele weitere sind verletzt. Das wissen wir alles. Deswegen haben wir im Zuge der Debatte ebenfalls versucht herauszubekommen, was man in Bremen eigentlich rechtmäßig machen kann.
Wir haben ein Gutachten erstellen lassen zum Thema: Was man kann unternehmen, um Atomtransporte zu verhindern? Das Gutachten, das wir in Auftrag gegeben haben, kommt zu demselben Ergebnis: Ja, man kann das Bremische Hafenbetriebsgesetz ändern. Soweit sind wir uns einig. Jetzt gibt es also zwei Gutachten nebeneinander. Es ist ein renommiertes Anwaltsbüro, und mit Sicherheit ist das Anwaltsbüro der Landesregierung auch renommiert. Da haben wir ein juristisches Problem, aber einig sind wir in der ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Frage, ja, man kann das Bremische Hafenbetriebsgesetz ändern, möglicherweise mit einer anderen Begründung. Dabei habe ich gar keine Bedenken.
Die Frage, die wir uns stellen müssen, deswegen haben wir den Änderungsantrag eingereicht: Reicht es angesichts der Anzahl der Transporte und der Stoffe, die dort transportiert werden, eigentlich aus, dies auf Kernbrennstoffe zu reduzieren? Da sagen wir deutlich: Nein, das reicht eben nicht, weil damit der Wunsch, die Logistikkette von Gronau – also die dortige Herstellung von Brennelementen – hier im Land Bremen wirksam zu unterbrechen, dann noch nicht erfüllt ist. Dann können nach wie vor über bremische Häfen Stoffe transportiert werden, die zur Herstellung von Kernbrennstoffen dienen oder bei der Herstellung anfallen.
Ich finde, es sollte unser gemeinsames Ziel sein, im Rahmen dessen, was in Bremen möglich ist, diese Ausnahmen so zu gestalten, dass sie tatsächlich nur radioaktive Stoffe zulassen, die in der Medizin oder in der Technik benutzt werden. Ich weiß, es gibt gering radioaktiv strahlende Stoffe, mit denen man Schichtdicken misst. All das ist nicht das Ziel. Ich finde, unser gemeinsames Ziel ist – und das ist auch deutlich geworden –, die Gefährdung der bremischen Bevölkerung durch diese Logistikkette und durch Uranhexafluorid und Ähnliches zu unterbinden und auch deutlich zu machen, dass Deutschland nicht der Lieferant für Brennelemente in der ganzen Welt ist. Das muss das Ziel sein, und das gelingt nur, wenn wir über den Begriff Kernbrennstoffe hinaus präzisieren, was über bremische Häfen transportiert werden kann und was nicht.
Wir sind damit einverstanden, weil es in der Tat einerseits eine juristische Debatte und andererseits eine technische Debatte sein wird, wie das definiert wird. Ich sage, es wird wahrscheinlich möglich sein, es genauer zu fassen, und wenn man sich Mühe gibt, wird es gelingen. Deswegen sind wir sehr damit einverstanden, dass unser Änderungsantrag an den Ausschuss überwiesen wird. Wir sind auch frei, möglicherweise den einen oder anderen Sachverständigen zu der Frage anzuhören, was die Definition betrifft, ich habe diesbezüglich einige Vorschläge. Wir sagen auch ganz klar, wir sind nach wie vor der Meinung, es wird ein solches Gesetz mit einer vergleichsweise genauen Definition geben, was möglich ist und was nicht.
Sie wissen, dass es mittlerweile die Initiative gibt, ein solches Gesetz über ein Volksbegehren durchzusetzen. Wenn sich in vier oder acht Wochen herausstellt, dass es bei Kernbrennstoffen bleibt, bin ich relativ sicher, dass sich zeigen wird, dass die Initiatoren, zu denen wir auch gehören, mit diesem Gesetz dann nicht zufrieden sind. Wir werden dann versuchen, es auf diesem Weg durchzusetzen.
Wir sind froh, dass es diese erste Lesung gibt. Wir freuen uns auf die Debatte im Ausschuss, aber um zu dokumentieren, dass wir finden, dass der jetzige Entwurf doch ein bisschen am Ziel vorbeiführt, werden wir dieses Gesetz in erster Lesung ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben hier eine Diskussion, die wir in diesem Haus schon des Öfteren geführt haben. Ich habe eigentlich angenommen, dass sie auch einmal aus hafenpolitischer Sicht geführt wird. Das wird hier leider vergessen. Ich denke einmal, der Grundsatz ist für uns alle selbstverständlich: Wer sich für den Ausstieg aus der Kernenergie stark macht, darf nicht gleichzeitig den Abtransport von Brennstäben verbieten.
Das ist gesetzlich verankert, und die Rücknahme ist auch gesetzlich verankert. Darüber gehen Sie einfach hinweg.
Ich hatte eigentlich gehofft, dass wir diese Diskussion zunächst einmal im Ausschuss führen, in den sie nach meiner Auffassung zunächst einmal gehören würde. Am 4./5. hat die SPD-Fraktion zusammen mit Bündnis 90/Die Grünen den Antrag auf Prüfung gestellt, wie so etwas aussehen könnte. Wir haben das Gutachten der LINKEN, das natürlich – Herr Rupp, das haben Sie hier vergessen – auch Bedenken zum europäischen Gesetz enthält, ob es überhaupt möglich wäre. Auch das steht in Ihrem Gutachten. Da hätte ich mir eigentlich zunächst einmal eine deutlichere Klärung gewünscht, das ist aber nicht der Fall.
Die Frage von Transporten, aber auch die Frage der Nutzbarkeit von Häfen ist wesentlich und wichtig. Hier kommt ein ganz besonderer Grundsatz zur Sprache, und das vergessen Sie alle: Die atomaren Stoffe werden nicht auf Einzelschiffen transportiert. Sie werden auf Containerschiffen transportiert, die im Bereich des Hafens nicht nur mit atomaren Stoffen ent- oder beladen werden, sondern auch mit anderen Containern. Das heißt, wir würden auf jeden Fall die Warenströme zunächst einmal massiv unterbrechen, und weil wir hier in hoher Verantwortung stehen, müssen wir uns hier die Frage stellen, ob die Reeder dann überhaupt die Bremer Häfen, insbesondere auch die in Bremerhaven, anlaufen werden. Das ist die eine Frage.
Die zweite Frage, mit der Sie sich gar nicht befassen, ist die des Transits, also der Schiffe, die atomare Stoffe transportieren, diese aber nicht in Bremerhaven
abladen, sondern andere Container abladen und dann weiterfahren. Auch das muss einmal besprochen werden, das haben Sie in Ihrem Antrag nicht getan. Insofern sagt das Gutachten, das der Senat in Auftrag gegeben hat – ansonsten wäre es wohl auch nicht veröffentlicht worden –, im Endpunkt aus, es ist möglich, es geht aber in den Zwischenaussagen natürlich auch auf Bedenken der Europäischen Union ein. Auch da ist die Frage, ob es rechtlich überhaupt möglich ist, und das hat Herr Schildt hier auch dankenswerterweise gesagt.
Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Frage der Hafenlasten und der Beteiligung der Bundesländer und des Bundes an den Hafenlasten, weil wir sagen, wir halten Häfen nicht allein für uns vor, sondern für die ganze Republik. Dementsprechend ist auch die Frage der Belastung wichtig für die gesamte Republik. Diesen Aspekt diskutieren wir auch immer in den unterschiedlichen Fraktionen bei unseren Tagungen der Hafensprecher. Wenn wir dann anfangen, hier Häfen für gewisse Transporte zu sperren, ist das natürlich ein Signal, das nicht gut aufgenommen wird, das ich für falsch halte.
Die Diskussion wird ja gleich weitergehen, und man wird uns als Atomlobby beschimpfen, das wird ja immer gern gemacht. Das ist natürlich nicht der Fall. Wir wollen den Ausstieg, aber wir sind so realistisch, dass wir natürlich sehen: Solange diese Stoffe aus gesetzlichen Gründen transportiert werden müssen, genehmigen wir die Transporte dann auch. Deswegen werden wir auch diesem Gesetz nicht zustimmen.
Meine Damen und Herren, wir haben ein umfangreiches Zahlenmaterial – Herr Rupp hat schon davon gesprochen –, nämlich die Anfragen von 2009 und 2010, in denen wir sehen können, welche Stoffe angelandet werden. Es kann aber auch nicht – bei allen Bedenken auch für die Bevölkerung – angehen, dass wir den Hafen sperren, obwohl Transporte gesetzlich notwendig sind und andere Häfen sich dann öffnen müssen oder sich im Umkehrschluss andere Häfen dann auch sperren. Wie soll das dann gehen, und wie wollen wir unsere gesetzlichen Verpflichtungen dann erfüllen? Auch das muss mir hier einmal jemand erklären.
Obwohl wir – das werden Sie verstehen – Ihren Antrag ablehnen, werden wir trotzdem der Überweisung Ihres Antrags zunächst einmal zustimmen, damit wir im Hafenausschuss diese Diskussion noch einmal breit angelegt führen können. Ich halte den Weg, den Sie beschreiten wollen, hier für falsch. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Bödeker, ja, man kann eine hafenpolitische Debatte hierzu führen. Wenn Sie das hier so einfordern, dann will ich das auch gern machen, weil sowohl – es tut mir leid, wenn das jetzt ein bisschen als Schärfe verstanden wird! – von der Seite der LINKEN als auch von Ihrer Seite, Herr Kollege Bödeker, von der CDU, den geneigten Zuhörern eigentlich Sand in die Augen gestreut wird.
Erstens: Wir haben, das ist richtig, aufgrund Ihrer Anfrage – vielen Dank noch einmal dafür, auch für die detaillierte Anfrage! – gesehen, dass es eine ganze Reihe von radioaktiven Transporten gibt. Die Anfrage unterscheidet aber nicht – und das haben wir schon einmal in der Debatte gemacht –, was dort eigentlich als radioaktiv bewertet wird. Wird das, was aus der Nuklearmedizin kommt, was aus den Hochschulen, den Universitäten sowie aus der Materialprüfung kommt, genauso als radioaktiver Transport bezeichnet wie der Transport von Kernbrennstoffen oder der Spalt- oder Herstellungsprodukte daraus? In den letzten Jahren hat es einen solchen Transport, der begleitfähig ist, wie es so schön heißt – der also begleitet werden muss –, und für den besondere Sicherheitsauflagen in den Häfen gelten, bei denen Teilanlagen der Häfen gesperrt werden, und die tatsächlich Castoren sind, die hier eine entsprechende radioaktive Gefährlichkeit haben, nicht gegeben.
Zweitens: Herr Bödeker, zu Ihnen – und das schließt an diese Erklärung an – auch noch einmal: die Wertigkeit im Gesamtumschlag für die bremischen Häfen! Wenn man Ihnen eben zugehört hat, kann man der Auffassung sein, da kämen die größten Giganten der Welt angerauscht, Emma Maersk und Co., mit 14 000 TEU, beladen ihr Schiff zu drei Vierteln mit radioaktiven begleitfähigen Containern, und der Hafen wäre daraufhin drei Tage gesperrt. Es stünde die gesamte Bundespolizei, die schnelle Eingreif truppe aus Bayern und sonst wer da und verhindere nun, dass es massive Übergriffe gäbe. Im Ganzen, wenn Sie sich die Mühe machen würden und die Gesamtumschlagsmenge zusammenrechnen – vielen Dank an meine Kollegin Dr. Schierenbeck, die dies gemacht hat! –, sind es 136 Tonnen im Jahr in den bremischen Häfen. Darunter ist subsumiert sowohl der Abfall aus der Nuklearmedizin als auch aus der Materialprüfung, aus den normalen Werkstattabläufen in den Atomkraftwerken et cetera. 136 Tonnen! Nur als Vergleich: Der Umschlag der nicht in Containern verschickten Güter in den bremischen Häfen beträgt im Jahr 4,5 Millionen Tonnen. Wovon dort die Überlebenskraft der bremischen Häfen abhängt, das soll mir einmal jemand ausrechnen!
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der LINKEN) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. Bisher ist es so, dass begleitfähige Transporte, bei denen Hafenanlagen und Hafengebiete gesperrt und besonders begutachtet wurden, auf Sonderschiffen stattfinden. Ich will Ihnen nur zur Information, Herr Bödeker, damit Sie dies zukünftig nicht verwechseln, zwei Namen nennen: Es gibt die Atlantic Osprey und die Cholmogory, ein russisches Schiff. Diese Schiffe haben die Eigenart, nach dem Ablegen im Hafen ihren Decoder auszustellen, von der Bildfläche zu verschwinden und ihre Kennung erst eine Stunde, bevor sie die Häfen wieder anlaufen, wieder anzustellen, sodass sie auf der international eigentlich verfügbaren Karte zu erkennen sind. Also noch einmal: Die Überlebenskraft der bremischen Häfen und der Universalhäfen, die Stärke der bremischen Häfen, hängt nicht vom Transport von radioaktivem Material, also von Kernbrennstoffen ab, dies sei ganz deutlich gesagt. Auch von mir noch einmal ein Dank an die Hafenbetriebe! Sie haben ohne gesetzliche Regelung in den letzten beiden Jahren den Transport von angekündigten Kernbrennstoffen abgelehnt, weil sie sagen: Es sind keine vertraglichen Kunden für uns. Für uns ist dies ein Geschäft, das wir nicht mit Gewinn abwickeln. Es wird uns von der Atomaufsichtsbehörde übertragen, es kommt von außen geschultes Sicherheitspersonal, nicht einmal daran können wir verdienen. Außerdem hat der Hafenkapitän in dieser Zeit einfach nur Kajenanlagen, die nicht für anderen Umsatz genutzt werden können, der den Hafenbetrieben per Vertrag zur Verfügung steht, weil es in der Regel eine Sperrzeit von drei Tagen gibt. Auch dies ist ein Argument, das die Hafenbetriebe angeführt haben, und da gilt ihnen unser Dank, dass sie sich in dieser Form klar positioniert und den Umschlag verweigert haben. (Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der LINKEN)
Zum Schluss will ich noch einmal sagen: Es war ein langer Weg, und ich freue mich darüber, dass die bremischen Häfen inzwischen greenports sind. Die bremischen Häfen sind die ersten norddeutschen Häfen, die zertifiziert sind, und ich finde, diesen Weg muss man definitiv weitergehen. Ich hoffe, dass damit die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in den bremischen Häfen zukünftig auch wirklich mit einem grünen Label bestrahlt werden kann. – Vielen Dank!