Protokoll der Sitzung vom 18.12.2014

Frau Senatorin, Sie haben das Thema Hochbunker angesprochen. Sie kennen die Probleme, die wir beim Umnutzen oder beim Abriss haben. Gibt es in Ihrem Haus Überlegungen, das Vorkaufsrecht zu nutzen, damit man bessere Auflagen machen kann, um einen umweltfreundlichen Abriss zu ermöglichen?

Hoffentlich nicht! Ich habe verstanden, dass Sie sich das wünschen. Ich kann Ihnen das so nicht beantworten. Das müssen wir prüfen. Ehrlich gesagt, wir sind gut damit beschäftigt, mit den Problemen, die wir schon haben, klarzukommen. Sehr ungern holen wir uns neue! Ich kann aber

gar nicht beurteilen, ob, wenn die BImA direkt verkauft, andere Richtlinien gelten, als wenn wir das erst hätten. Ich will mich gern darum kümmern. Das kann ich im Rahmen der Fragestunde nicht beantworten. Eigentlich ist Bremen unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten gehalten, nur das zu kaufen, was wir brauchen, und sich nicht als Zwischenwehr zu betätigen. Ich kann Ihnen hier keine qualifizierte Auskunft geben, aber ich will mich gern darum kümmern.

Herr Kollege Gottschalk, eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. G o t t s c h a l k [SPD]: Nein, das reicht mir! Mir geht es nicht um planloses Kaufen, sondern um die Fälle, bei denen man gezielt Hinweise hat, sodass man dann die Möglichkeit nutzt!)

Frau Senatorin, eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Güldner.

Frau Bürgermeisterin, anlässlich der Frage der Kollegin Vogt und Ihrer Antwort kommt man zu dem Punkt, an dem man sagt: Wir stecken bei diesen genannten Objekten in einer gewissen Zwischenphase, wo guter Rat teuer sein könnte. Wir befinden uns über die GEWOBA im Bieterverfahren. Gleichzeitig hat die Bundesregierung über den Bundesminister für Finanzen angekündigt, dass die Kommunen verbilligt – was immer das heißt – Zugang zu BImA-Immobilien für Flüchtlingsunterbringung haben. Wie gehen wir mit diesem Stadium, in dem wir uns gerade befinden, um? Sie sagen, es sind noch keine Ausführungsbestimmungen da, die BImA weiß noch gar nicht so richtig, wie sie das umsetzen soll, was der Bundesminister gesagt hat, was die Bundesregierung auch im Zusammenhang mit dem Bundesrat beschlossen hat, aber offensichtlich noch nicht nach unten durchgedrungen ist. Uns kann ein finanzieller Schaden dadurch entstehen, dass wir eine Gelegenheit, die schon angekündigt ist, nicht ergreifen, weil wir glauben, vorher im Bieterverfahren kaufen zu müssen.

Das Angebot der Bundesregierung bezieht sich, soweit ich informiert bin, darauf, dass wir für befristete Zeiten anmieten können. Das ist unabhängig von den laufenden Verkaufsprozessen. Das würde sie nur verschieben. Die BImA hat zum Beispiel das Bundeswehrhochhaus, das für uns das interessanteste Objekt ist, in ihre Einnahmen und ihre mittelfristige Finanzplanung eingebucht. Soweit ich das verstanden habe, geht es um die Frage: Macht Bremen von dieser politisch versprochenen Option Gebrauch, befristet anzumieten? Die Frage ist: Wie wirtschaftlich ist das, oder gibt es nicht doch die Möglichkeit, das zu kaufen? Wir prüfen, welcher für uns der beste Weg ist.

Wir gehen jetzt den Weg, mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BImA, die gutwillig sind und es im Rahmen ihrer Möglichkeiten hinbekommen wollen, den Kommunen zu helfen, einen ganz engen Draht aufzubauen. Das ist der Weg, den Bremen geht. Ich bin ganz optimistisch. Aber natürlich müssen wir darauf bestehen, dass die politischen Zusagen, die in Berlin getroffen wurden, schnell umgesetzt werden. Das ist doch klar.

Herr Kollege, Sie haben das Wort zu einer weiteren Zusatzfrage!

Wir haben ein hohes Interesse daran. Die Flüchtlingszahlen sind ja nicht prognostiziert zu fallen, sondern weiter zu steigen oder zumindest so hoch zu bleiben. Wenn es sich um ein sehr günstiges Angebot der verbilligten Anmietung handeln sollte, stellt sich genau die Frage, die Sie eben in den Raum gestellt haben, ob wir tatsächlich vorher kaufen sollten. Wenn uns das Objekt schon gehört, entfällt nämlich das Angebot der Anmietung. Wie wird diese Wirtschaftlichkeitsprüfung vorgenommen? Wann gibt es konkrete Entscheidungen? Bürgermeisterin Linnert: Die Kaufoption zu einem hoffentlich niedrigen Preis wird weiter verfolgt. Die GEWOBA steht in Verhandlungen. Das haben wir auch geantwortet. Das wird abgewogen gegen das befristete Anmieten und die Frage, wie viel Geld wir in das Gebäude hineinstecken müssen und wie viele Stockwerke wir überhaupt für Flüchtlinge nutzen können. Das wird berechnet. Es gibt ganz normale Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. Die laufen zurzeit. Ich gehe davon aus, dass im ersten Quartal des nächsten Jahres Entscheidungen fallen. Der Druck ist groß.

Frau Senatorin, eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Rupp!

Ich habe anlässlich dieser Frage einmal geschaut, was die BImA eigentlich an Wohnen anbietet. Es ist in der Tat so, dass die BImA auch noch Wohnungen in Bremen vermieten will. Sie haben Anzeigen auf ihrer Website. In meinen Augen verträgt sich das nicht ganz damit, dass sie uns bei der Unterbringung von Flüchtlingen unterstützen wollen. Oder sind solche einzelnen Wohnungen gar nicht auf der Liste der möglichen Unterkünfte für Flüchtlinge? Nach meinem Verständnis ist es so, dass man sie möglichst nicht irgendwo zentral unterbringen will, sondern ein großes Interesse daran hat, Asylbewerber oder Flüchtlinge dezentral unterzubringen. Wie verträgt sich das, einerseits die Bereitschaft, Unterkünfte bereitzustellen, andererseits freie Wohnungen zu vermieten?

Ich kann nicht für die BImA sprechen. Die BImA hat das Problem aller Großorganisationen. Das Versprechen, dass die BImA im Rah

men des Asylbewerberleistungsgesetzes stärker beiträgt, ist jetzt – glaube ich – fünf Wochen alt. Bis das in die Prozesse so eingewandert ist, dass man Richtlinien verändert, dauert. Aber das ist ein guter Hinweis. Wir können selbstverständlich mit der BImA auch über die Mietobjekte sprechen.

Da gibt es einen Verwaltungsvorlauf. Man schaut sich die Immobilien an und entscheidet sich: Die Immobilie ist besser zum Verkauf und die besser für Vermietung geeignet. Dann geben sie sie an den Markt. Bis der Prozess da unten gelandet ist, wird es noch ein bisschen dauern. Aber auch Ihre Frage in der Fragestunde trägt dazu bei, ein bisschen Druck zu machen, dass wir das schneller bekommen.

Die Menschen bei der BImA, mit denen wir Kontakt haben, wissen, dass es brennt. Sie geben sich alle erdenkliche Mühe, das hinzubekommen. Wir sind auf eine gute Zusammenarbeit mit ihnen angewiesen.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Rupp!

Aber es ist doch möglich, dass sozusagen das Land oder die Kommune Bremen bei der BImA diese Wohnung mietet und sich dann ein Stück weit auf diese Zusage beruft. Wo ist das verwaltungstechnische Hemmnis, so etwas zu tun?

Ich dachte, die Frage war, warum sie das einfach auf dem freien Markt eingestellt und uns nicht angeboten haben. Darauf habe ich geantwortet, dass das bei der BImA ein bisschen dauert. Danke für den Hinweis. Wir können der AG Flüchtlingsunterbringung, die ressortübergreifend eingerichtet ist, den Hinweis geben, dass es auch Wohnungen der BImA auf dem Markt gibt. Die schauen überhaupt auf den Markt, nicht nur bei der BImA, welche Wohnung auf dem Markt sind und angemietet werden können. Da kann ich gern weitergeben.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Rupp!

Die BImA wirbt damit, dass sie ihre eigenen Flächen zur Verfügung stellen, um die Energiewende zu unterstützen und auf ihrem Gelände Windräder und ähnliches gebaut werden können. Wissen Sie, ob es diesbezüglich Areale in Bremen gibt, für die das möglich wäre? Gibt es in diesem Zusammenhang eine Zusammenarbeit im Hinblick auf alternative Energien?

Die Gebäude, über die wir Kenntnis haben, habe ich Ihnen genannt. Jetzt haben Sie nach Flächen gefragt. Es gibt auf jeden Fall ständige Kontakte mit der BImA wegen Farge. Soweit ich informiert bin, gibt es keine konkreten Pla

nungen, sondern nur welche, die Betrachtungen über sehr lange Zeiträume anstellen. Von anderen ist mir nichts bekannt.

Frau Senatorin, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Laxer Umgang mit Fördergeldern“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Piontkowski, Dr. vom Bruch, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Piontkowski!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat den Ausgang des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens zum laxen Umgang mit Fördergeldern bei der „Interkulturellen Werkstatt Tenever“?

Zweitens: Wie hoch ist der Gesamtschaden für die öffentliche Hand, und in welcher Höhe wurden Rückforderungen gegen die Beteiligten geltend gemacht und eingenommen?

Drittens: Warum wurden keine dienstrechtlichen Maßnahmen gegen die verantwortlichen Entscheidungsträger bei der ehemaligen bremer arbeit GmbH ergriffen?

Diese Frage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Dr. Heseler.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft ist nach Paragraf 153 Strafprozessordnung eingestellt worden, weil die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht.

Zu Frage 2: Gegenüber dem Verein „Interkulturelle Werkstatt Tenever e. V.“ wurden seitens der Ressorts SWAH und SUBV folgende Ansprüche geltend gemacht, die durch nicht oder nicht ausreichend geführte Nachweise gemäß den zuwendungsrechtlichen Vorschriften bedingt waren: Die bremer arbeit gmbh, jetzt: Referat 24 des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, hat im Programm „Bremen Produktiv und Integrativ“ per Bescheid eine Rückforderung in Höhe von 17 862,68 Euro geltend gemacht. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, halten Sie angesichts der Schadenshöhe von doch fast 200 000 Euro eine Verfahrenseinstellung wegen Ge

ringfügigkeit nach § 153 Strafprozessordnung für angemessen?

Ich kann das nicht beurteilen. Ich bin auch kein Jurist.

(Zuruf von der CDU: Aber Bürger!)

Das ist so gemacht worden. Das haben wir zu akzeptieren.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Als Geschä- digter können Sie doch etwas dazu sagen!)

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

(Zuruf des Abg. R ö w e k a m p [CDU])

Frau Kollegin!

Ja, er hat immer dazwischengeredet!

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Frau Kollegin, jetzt können Sie aber loslegen!

Herr Staatsrat, welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, um die verwaltungsinterne Kontrolle zu verbessern, damit es gar nicht zu einem so hohen Gesamtschaden kommt?

Wir sind fortlaufend dabei, das kann ich Ihnen wirklich sagen. Schon allein, weil wir auch durch die Europäische Kommission ständig neue Anforderungen bekommen, haben wir in den letzten Monaten die Stellen erheblich verändert, die Zuschnitte verändert und im Übrigen auch diejenigen gestärkt, die für Vergabeverfahren und solche Verfahren zuständig sind. Wir versuchen, dieses durch noch gezieltere und noch weiter gestärkte Richtlinien in den Griff zu bekommen. So etwas kann passieren, aber ich muss sagen, dass es Ausnahmefälle sind. Wenn ich sehe, was wir für Probleme haben, dann stelle ich fest, dass es in der Regel keine sind – bei denen gibt es zwar Vergabefehler –, bei denen dann im Raum steht, dass dort auch relevante rechtliche Probleme aufgetaucht sind. Wir verändern das, und wir ziehen auch aus solchen Verfahren Rückschlüsse, das ist ganz klar!

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!