Protokoll der Sitzung vom 18.12.2014

Ende verhandelt ist – hier konkret in der Region und in Bremen eigentlich auswirken. Ich muss sagen, das, was wir darüber wissen, ist, gelinde gesagt, dürftig.

Wir haben gefragt, was insbesondere beim CETAAbkommen in Bremen passiert, und eine der Antworten war, das Abkommen sei umfangreich – 1 000 Seiten, noch dazu in englischer Sprache –, und man habe es noch nicht auswerten können. Das finde ich, gelinde gesagt, auch dürftig!

(Beifall bei der LINKEN)

Ich meine, es nicht in chinesischer Schrift geschrieben, und ich bin mir sicher –

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Sonst wären es wahrscheinlich noch mehr Seiten!)

sonst wären es wahrscheinlich noch mehr Seiten! –, selbst wenn es um 1 000 Seiten in englischer Sprache geht, sollte es in der Verwaltung und in Bremen Menschen geben, die diese Texte lesen und interpretieren können und sich Gedanken darüber machen können, wie sich das auswirkt. Man hätte auch Fachleute damit beauftragen können, sich das einmal anzuschauen, um zu sagen, was dieses Abkommen denn für Bremen bedeutet, aber es sind auch kein Gutachter und keine eigenen Studien beauftragt worden.

Im Gegenteil: In Bezug auf die Auswirkungen geht man gemeinhin davon aus, dass diese Abkommen auch in Bremen eine allgemein positive wirtschaftliche Wirkung haben sollen. Was genau das heißt und an welchen Stellen, bleibt offen. Man stützt sich dort bislang auf zwei öffentlich bekannte Gutachten: Das eine Gutachten von der Bertelsmann Stiftung besagt, dass es in 15 Jahren 180 000 mehr Arbeitsplätze geben wird, und das Gutachten des IFU-Instituts besagt, dass es innerhalb von 15 Jahren 86 000 mehr Arbeitsplätze geben soll. Wir wissen also von Studien, die irgendwelche Ergebnisse prognostizieren, wir wissen aber vom Freihandelsabkommen NAFTA, das zwischen Mexiko und den USA geschlossen wurde, dass dort innerhalb von 20 Jahren allein in den USA 700 000 Arbeitsplätze abgebaut wurden.

Die konkrete Praxis solcher Freihandelsabkommen gibt allen Grund, dem erstens kritisch gegenüberzustehen und sich zweitens darüber Gedanken zu machen, wie das eigentlich in der EU, in Deutschland und in Bremen wirkt. Unglücklicherweise wissen wir darüber deutlich zu wenig. Wir haben auch gefragt: Inwieweit sind Länder und Kommunen – und auch Bremen – eigentlich in diese Verhandlungen eingebunden. Bremen ist meines Erachtens und ausweislich der Antworten an keiner Stelle eingebunden. Wir werden durch die Bundesregierung informiert.

(Zuruf des Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/ Die Grünen])

Herr Kuhn, wir haben gefragt, ob wir bei CETAVerhandlungen eingebunden sind – sind wir nicht – und bei TTIP-Verhandlungen sind wir auch nicht eingebunden. Es hätte ja sein können, dass wir es sind. Wir müssen uns darauf verlassen, was die Bundesregierung sagt. Die Bundesregierung sagt – beispielsweise Herr Gabriel zum Investitionsschutz im September –: Zwischen entwickelten Rechtssystemen wie Kanada und den USA braucht man keinen völkerrechtlichen Investitionsschutz. – Ende November sagt Herr Gabriel: Deutschland lebt von Freihandel und kann sich Unwohlsein nicht erlauben. – Da ist die Frage: Was stimmt jetzt eigentlich? Gibt es noch ein kritisches Verhältnis von Herrn Gabriel zu diesen Freihandelsabkommen, oder hat er sich an den Gedanken gewöhnt, dass er es nicht ändern kann, und sagt jetzt: Unwohlsein können wir uns nicht leisten. Ich glaube, das ist eine sehr dürftige Informationsquelle, und ich glaube, da besteht Nachsteuerungsbedarf. Wir haben gefragt: Wie wirkt sich eigentlich die Absicht insgesamt aus in allen Abkommen der öffentlichen Daseinsvorsorge, also auf das, was wir unter kommunaler Daseinsvorsorge verstehen, insbesondere in Bremen vielleicht die Krankenhäuser? Alles andere ist schon weitgehend privatisiert. Wie wirkt sich das hier in Bremen aus. Auch darüber gibt es immer nur die Meinung: Unserer Meinung nach wird es sich nicht auswirken. – Wenn sich das alles nicht auswirkt, warum schließt man dann solche Vereinbarungen? Die Vereinbarung, insbesondere TISA, will ganz genau öffentliche Dienstleistungen für den Markt öffnen. Der Deutsche Städtetag und andere kommunale Organisationen sagen ganz deutlich: Eine solche Form von Marktöffnung beraubt Kommunen und Länder der Möglichkeit, öffentliche Daseinsvorsorge nicht nur allein nach wirtschaftlichen Kriterien auszurichten. Ich finde das wichtig. Wenn man öffentliche Daseinsvorsorge liberalisiert und nur noch die Frage der Wirtschaftlichkeit, der Marktgängigkeit eine Frage ist, dann haben wir keine öffentliche Daseinsvorsorge mehr, dann ist es nur noch Geldmachen mit den Bedürfnissen von Menschen. Die Frage ist auch: Wird es diesen Investorenschutz geben? Welche Auswirkungen hat der? Man hat einen Dr. Stephan Schill gefragt, der ein Gutachten zum Investorenschutz geschrieben hat, und der hat im Prinzip gesagt: Vor diesem Investorenschutz braucht man keine Angst zu haben, das ist alles gut, und es wird auch nicht in irgendeiner Weise in staatliche Souveränität eingreifen. Er weiß es wahrscheinlich ziemlich genau, er ist nämlich Mitglied einer solchen Schiedsstelle, die diese Aufgabe wahrnimmt. Da hat man meines Erachtens ein bisschen den Bock zum Gärtner gemacht beziehungsweise hat jemanden gefragt, der wirklich kein unabhängiges Gutachten liefern kann, sondern jemanden, der ein interessengeleitetes Gutachten liefert. Der Punkt ist: Es wird unterschiedlich eingeschätzt. Da hat der Senat in seinen Antworten auch auf die

Anfrage immer geschrieben: Ja, wir erwarten keine negativen Auswirkungen. – Ich vermute einmal: Wenn nicht die Absicht besteht, dass sogenannte Investorinnen und Investoren gegen Staaten und ihre Schutzvorschriften klagen, dann braucht man auch solche Schiedsstellen nicht. Allein die Tatsache, dass es sie gibt, muss einen aufhorchen lassen und kritisch machen. Wir müssen wissen, was es auch für Bremen bedeuten kann. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit, vielleicht melde ich mich noch einmal.

(Beifall bei der LINKEN)

Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Kuhn.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben vor einem Jahr und dann noch einmal vor einem halben Jahr schon über die Freihandelsabkommen der Europäischen Union diskutiert. Die heutige Anfrage und die Antwort des Senats zeigen: Der Nebel, der um diese Verhandlungen gelegt worden ist, konnte bisher nur zu einem kleinen Teil gelichtet werden. Es stimmt: Das Mandat für die Verhandlungen mit den USA ist jetzt auch offiziell veröffentlicht worden, nachdem es schon mehrfach geleakt worden ist. Die eigentlichen Verhandlungspapiere bleiben nach wie vor nicht öffentlich. Das Abkommen mit Kanada – abgekürzt CETA – ist zu Ende verhandelt, aber noch nicht unterschrieben und auch noch nicht rechtsförmig geprüft. Das heißt, es gibt noch keinen offiziellen Text. Nicht nur, dass es in Englisch ist, es gibt noch keinen offiziellen Text. Das Mandat für das Dienstleistungsabkommen TISA hat der Senat vor einigen Wochen den Abgeordneten im Europaausschuss hier im Land Bremen zwar überreicht, aber wir dürfen daraus nicht zitieren und nicht darüber reden, weil es nicht öffentlich ist.

Die dringendste Forderung nach Öffentlichkeit und Transparenz ist noch immer nicht erfüllt. Deswegen ist es auch verständlich und richtig vonseiten des Senats, dass er sich in vielen Punkten der Anfrage – Sie haben das zu Recht kritisiert, dass der Zustand so ist, Herr Kollege Rupp – noch nicht in der Lage sieht, endgültige Bewertungen vorzunehmen. Das finde ich auch angemessen und vorsichtig. Es ist aber gut und freut mich sehr, dass es für den Senat einen klaren Maßstab für die schrittweise dann zu erarbeitende Bewertung. Das ist nämlich der Beschluss, den die Bremische Bürgerschaft hier im Mai auf Antrag der Koalitionsfraktionen gefasst hat. Dieser Kompass hat Bestand!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Herr Kollege Rupp, ich finde es schade, dass Sie damals gegen diesen Beschluss gestimmt haben, weil

er wirklich eine sehr klare Richtlinie für die Politik des Landes Bremen beinhaltet. Der erste Punkt war die Erwartung, dass alle zur Diskussion stehenden Freihandelsabkommen auch vom Bundesrat mitbeschlossen werden müssen. Dass es also auch am Ende auf uns, auf unsere Stimmen ankommt, das ist die Art von Beteiligung am Ende für die Entscheidung, die ich mir wünsche. Die Kommission muss das auch endlich einmal offiziell akzeptieren, dass die Abkommen solch einen Charakter haben.

Der zweite Punkt betrifft die geplanten Investitionsschutzvorschriften. Wir wissen inzwischen aus dem Abkommen mit Kanada, dass und wie solche Sonderklagerechte von Konzernen gegen Staaten geplant sind. Wir haben im Mai die Erwartung ausgesprochen, dass zwischen den USA und der EU eine solche Sondergerichtsbarkeit nicht notwendig und deshalb aus dem Verhandlungsmandat ganz und gar zu streichen ist. Man konnte damals hoffen, wir hätten die Bundesregierung auf unserer Seite. Das war damals die Hoffnung. Das war übrigens kurz vor der Europawahl. Ich darf in Erinnerung rufen: Dort wurde ziemlich viel Kreide gegessen, sage ich einmal. Das hat sich jetzt offensichtlich leider geändert. Jetzt lautet die Argumentation der Bundesregierung so: CETA ist ausverhandelt, sollen wir das etwa nur wegen der Investorenklage scheitern lassen? Und wenn CETA erst einmal durch ist, wäre der zweite Schritt ja klar: Was man mit Kanada vereinbart, kann man doch den USA nicht verweigern. – Die Strategie ist durchsichtig. Deshalb ist CETA gegenwärtig genauso wichtig wie die Verhandlungen mit den USA.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Was mich allerdings – da muss ich Herrn Rupp recht geben – besonders schmerzt, ist der Wankelmut des deutschen Wirtschaftsministers, auf den man sich in dieser Frage offensichtlich gegenwärtig nicht verlassen kann.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Herr Gabriel hat tatsächlich jetzt gesagt: Wenn wir CETA nicht unterschreiben, zerstören wir viele hunderttausend Arbeitsplätze in Deutschland. Meine Damen und Herren, das ist unterste Schublade. Ich bleibe für uns dabei: Es gibt keinerlei Grund dafür, aber viele Gründe dagegen, ausländischen Investoren Sonderklagerechte gegen Staaten und ihre demokratischen Entscheidungen einzuräumen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Das darf da nicht drinstehen!

Im dritten Punkt unseres Antrags von Mai haben wir grundsätzlich formuliert, dass die – ich darf zitieren – „in der EU gültigen Regeln des Sozial-, Umwelt-, Natur- und Tierschutzes, des Verbraucher-, Lebensmittel- und Gesundheitsschutzes... gewahrt bleiben“ müssen. Das bleibt unser Maßstab.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Niemand hat die Absicht, das infrage zu stellen – heißt es immer wieder vonseiten der Kommission. Ich bleibe da zutiefst misstrauisch, weil ich noch nicht sehe, wie diese Grundsätze – unsere Grundsätze – von vorbeugendem Gesundheitsschutz etwa und die US-amerikanischen Traditionen in Einklang gebracht werden können.

Andere sind da auch schon ehrlicher: Letzte Woche hat der Präsident der Europäischen Nickelproduzenten erklärt – Zitat –: Ich hoffe, CETA schafft am Ende auch eine Diskussionsplattform mit dem Ziel, den rechtlichen Rahmen in der EU neu abzustecken. – Denn die bestehenden Regulierungen der EU würden ihre Industrie behindern, zum Beispiel die Chemikalienverordnung REACH. Also, man will ran an REACH mit dem Hebel dieses Freihandelsabkommens. Das ist doch einmal eine klare und ehrliche Aussage. Damit muss man rechnen, meine Damen und Herren.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Also, niemand hat die Absicht, das stimmt schon einmal gar nicht, das stimmte noch nie, wie wir aus der Geschichte wissen! Es gibt hier wie in allen anderen Punkten unserer Entschließung vom Mai keinerlei Entwarnung, im Gegenteil! Unser Engagement hier im Haus wie auch in der Öffentlichkeit ist gerade im kommenden Jahr, in dem es um die Entscheidung CETA geht, dringender notwendig denn je. – Herzlichen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Ryglewski.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Dr. Kuhn hat darauf hingewiesen, dass wir hier nicht zum ersten Mal über dieses Thema diskutieren. Deswegen will ich hier auch nicht die ganze Kritik wiederholen, die es an diesem Abkommen gibt, ich glaube, das haben wir in der letzten Debatte schon ausreichend getan.

Ich glaube, wir können festhalten, dass sich die Welt seit Mai tatsächlich auch ein Stück weitergedreht hat, und auch, wenn wir mit den Ergebnissen insgesamt sicherlich nicht zufrieden sein dürfen, muss man doch konstatieren, dass zumindest der öffentliche Druck

an manchen Stellen gewirkt hat. Es gibt mittlerweile deutlich mehr Transparenz, es ist nicht nur das veröffentlichte Mandat der EU-Kommission, sondern Sigmar Gabriel – er wurde vorhin schon erwähnt – hat immerhin auch einen Beirat eingerichtet, mit dem auch gewährleistet werden soll, dass Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft nicht nur informiert, sondern auch in die Beratungen eingebunden werden sollen. Die EU-Kommission, das finde ich auch sehr wichtig, veröffentlicht mittlerweile auch, mit wem sich höhere Beamte und wichtige Politiker bezüglich dieses Abkommens treffen, also auch der Einfluss von Lobbyistinnen und Lobbyisten wird zumindest teilweise transparenter gestaltet.

Ich möchte auch noch einmal auf das Thema Onlinekonsultation hinweisen, gerade auf den umstritten Punkt Investorenschutz.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Ja, aber wo sind die Ergebnisse?)

Dazu komme ich noch! Ich wollte gerade auf das Aber kommen! Wir wissen aber auch sehr genau, dass Transparenz allein keinen Mehrwert hat, wenn daraus nicht auch Konsequenzen folgen. Gerade auch die Antwort des Senats hat gezeigt, dass Information auch oft in eine Schein-Transparenz umschlagen kann, wenn man nämlich einfach aufgrund der Komplexität und der Art und Weise, wie Informationen herausgegeben werden, nicht in der Lage ist, qualifiziert zu jedem Punkt Stellung zu nehmen.

Man muss auch feststellen, dass es hinsichtlich vieler wesentlicher Aspekte, die wir auch in unserem Bürgerschaftsantrag formuliert haben, noch keine Fortschritte beziehungsweise noch keine Klärung gibt, darauf hat der Kollege Dr. Kuhn vorhin hingewiesen. Beim Thema Investorenschutz und der Frage, ob es ein gemischtes Abkommen ist, weicht die EU-Kommission immer noch einer klaren Aussage aus, auch die Frage, ob es eine Positiv- oder Negativliste geben wird, wird öffentlich kaum behandelt. Das zeigt, dass die Diskussion auch fortgesetzt werden muss.

Wenn man sich dieses Mandat der EU-Kommission einmal genauer anschaut, dann stellt man auch fest, warum man sich ganz genau damit beschäftigen muss, denn man hatte sich ja gefragt, warum sie das so lange unter dem Deckmantel gehalten haben. Das ist ja mitnichten das neoliberale Monstermandat, aber die Gefahr steht gerade in der Unkonkretheit dieses Mandats; nichts muss, alles kann, und gerade deswegen kommt es darauf an, wie man auch auf diese Verhandlungen Einfluss nimmt. Ich glaube, da dürfen wir auch nicht nachlassen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Herr Dr. Kuhn hat vorhin darauf hingewiesen – –.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Nein, das ist der andere! – Heiterkeit)

Entschuldigung! Sie hatten das Beispiel der Nickelproduzenten genannt, und Sie sehen, es wird auch von allen Richtungen aus Einfluss genommen, und deswegen ist es wichtig, dass wir unseren Einfluss auch weiter stärken. Deswegen verstehe ich auch, ehrlich gesagt – über Sigmar Gabriel wurde schon geschimpft –, die Position der CDU nicht. Ich kann natürlich nachvollziehen, dass man viel besser schläft und dass man sich besser fühlt, wenn die Welt für jemanden einfach ist und es keine Fehler und Zweifel gibt, aber was ich auf der Webseite der CDU zum Thema TTIP und CETA gefunden habe, da muss man wirklich sagen, es ist schön, wenn man die Welt so einfach in schwarz und weiß teilen kann, aber so einfach ist es eben nicht.

(Zuruf des Abg. K a s t e n d i e k [CDU])

Ja, dazu komme ich jetzt! Ich nenne einmal ein Beispiel, Sie haben das ja mit der Frage und der Antwort sehr angenehm aufbereitet! Die CDU ist der Meinung, dass der Investorenschutz auf gar keinen Fall die Staaten in ihrer Handlungsfähigkeit beschränkt, und dann wird als Antwort genannt, ich zitiere: „Ein Land könnte einen Investoren zum Beispiel enteignen – durch Verstaatlichung – oder Gesetze erlassen, die seine Investition wertlos machen. Beim Schiedsverfahren geht es im Wesentlichen um Schlichtung und gegebenenfalls um Schadenersatz.“ Das wird also nicht als problematisch angesehen. Wer sich aber einmal mit den Auswirkungen von jetzt laufenden Schiedsgerichtsverfahren beschäftigt, insbesondere mit dem prominenten Beispiel Vattenfall gegen die Bunderepublik Deutschland, stellt fest, dass der Streitwert schon allein zwischen Vattenfall und der Bundesrepublik bei über 4,5 Millionen Euro liegt, das bezieht sich auf den Atomausstieg.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Milliarden!)

Milliarden! Weitere Energiekonzerne haben angekündigt, sich gegebenenfalls daran zu beteiligen. Dann steigt der Streitwert schon sehr schnell an, und da muss man sagen, dass das die autonome Entscheidungsfähigkeit von Staaten in der Perspektive aus meiner Sicht schon beeinflusst. Genau das möchten wir nicht.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das sind keine Kleinigkeiten, und meine Partei und ich stehen auch weiterhin dazu, dass so etwas in beiden Abkommen nicht stehen soll.