Leider hat im letzten Jahr die Große Koalition im Bund mit der Novelle des EEG, den Energiegenossenschaften gleich mehrere Stöcke zwischen die Beine geworfen. Die Fördersätze wurden abgesenkt, beim Eigenverbrauch von erneuerbaren Energien muss zukünftig auch die EEG-Umlage bezahlt werden, und ab dem Jahr 2017 soll die Förderhöhe durch Ausschreibung ermittelt werden. Das stellt eine bürokratische Hürde dar, insbesondere für die kleinen Genossenschaften, und es zeigt auch schon Wirkung. Viele Genossenschaften planen keine Investitionen mehr, circa 300 Millionen Euro an Investitionen werden aktuell zurückgehalten. Das ist wiederum ein Zustand, der uns nicht gefällt. Der Klimawandel wartet nicht auf uns und kennt auch keine Rücksicht. Wenn wir den Klimawandel bremsen möchten, dann müssen wir jetzt in die erneuerbaren Energien investieren.
Daher muss Bremen sich auf Bundesebene gegen diese Fehlentwicklung einsetzen. Wir sollten uns auch mit der Vermarktung des Grünstroms auseinandersetzen, das Thema der Ausschreibung im Blick behalten und beobachten, was in Mecklenburg-Vorpommern passiert, wo eine 20-prozentige Beteiligung der Bürger oder der Kommunen gesetzlich festgeschrieben wird.
In diesem Sinne möchte ich mich noch einmal für das vorgelegte Konzept bedanken. Wir wollen die Energiewende, wir brauchen den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien, und dazu brauchen wir die Bürgerinnen und Bürger, deswegen werden wir uns auch weiter für die Förderung von Energiegenossenschaften einsetzen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Energiewende ist vor allem ein Erfolg von Bürgerinnen und Bürgern und von Energiegenossenschaften. Sie haben nämlich das Investitionsrisiko auf sich genommen und sind bereit gewesen, auch Renditen zu akzeptieren, die für die etablierten Energieproduzenten zu niedrig waren. Man kann an den Zahlen ablesen: Ohne private Investoren und ohne die Energiegenossenschaften wären wir längst nicht so weit, wie wir es heute sind.
Wir haben deshalb betont, dass wir hier in Bremen versuchen, eine Doppelstrategie zu verfolgen. Zum einen halten wir es für wichtig und notwendig auszuloten, wo und wie Wertschöpfungspotenziale im Bereich der erneuerbaren Energien durch die öffentliche Hand erschlossen und genutzt werden können, und zwar möglichst auch unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, die selbst sonst nicht in Genossenschaften tätig würden. Wir halten es zum anderen aber auch für sinnvoll und geboten, die Beteiligungschancen von Energiegenossenschaften zu fördern und zu stärken, um gerade diese Kraft auch hier für unseren Bereich zu nutzen. Das ist das, was wir betont haben, und wir haben gebeten, eine Vorlage für ein Konzept zu bekommen.
Wenn man sich das jetzt vorgelegte Konzept anschaut, dann wird man einräumen müssen, dass es doch etwas ernüchternd ist. Wenn man sich den Bereich der Windenergie anschaut, dann ist eigentlich ein Großteil der Botschaft, dass Energiegenossenschaften bei der Vergabe von Grundstücken oder bei Verpachtungen nicht diskriminiert, aber leider auch nicht privilegiert werden dürfen. Was bleibt – das wird betont –, ist eine direkte Überlassung eines Grundstücks im Rahmen eines Pilotprojekts. Das ist vergleichsweise wenig, aber ich denke, bei den verbliebenen Flächen sollten wir die Möglichkeiten, die wir haben, auf jeden Fall nutzen.
Der zweite Bereich betrifft die Voltaikanlagen, hier ist die Situation doch noch einmal anders. Er werden nach wie vor genügend Flächen ausgewiesen, und auch ohne Reservierung, wie es in der Vorlage gefordert worden ist, bestehen eigentlich grundsätzlich genügend Beteiligungschancen für Energiegenossenschaften. Das Problem ist aber, dass es an der notwendigen Nachfrage fehlt, weil Investitionen mit einer Einspeisung in das öffentliche Netz wirtschaftlich uninteressant geworden sind, wie Frau Dr. Schierenbeck es ja auch beschrieben hat.
In der Vorlage wird deshalb eine Alternative genannt, nämlich der Verbrauch des Stroms vor Ort, das heißt, der Verkauf des Stroms von den Investoren an die Gebäudenutzer. Das wirft dann allerdings doch eine Frage auf, denn wenn das wirtschaftlich ist, fragt man sich, warum öffentliche Dächer an Private verpachtet werden sollten und der Strom dann mit einem eingepreisten Gewinn von der öffentlichen Hand zurückgekauft. Wirtschaftlich ist das sicherlich nicht, und es stellt sich dann doch die Frage, ob es nicht viel effizienter wäre, wenn die Voltaikanlagen von der öffentlichen Hand selbst errichtet würden.
Ich denke, wenn es um den nächsten Schritt geht, dann sollten wir diese Alternative jetzt vorrangig prüfen. Wir werden uns ohnehin mit der Frage beschäftigen müssen, wie künftig der Strom für öffentliche Immobilien besorgt und angeschafft werden soll. Ich denke, dass dabei die Prüfung, wie wir unsere öffentlichen Dächer mit eigenen Voltaikanlagen besser nutzen können, auf jeden Fall dazugehören sollte. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute die Mitteilung des Senats, die auf Grundlage des Antrags der Koalition gegeben wurde. Die CDUBürgerschaftsfraktion unterstützt das Ziel des Antrags und sieht auch in den vermehrten Gründungen von Energiegenossenschaften einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende. Einiges hat Frau Dr. Schierenbeck ja schon angesprochen, gerade die Teilhabe ist wichtig, um die Menschen nicht nur finanziell, sondern auch emotional mitzunehmen und die Diskussionen über die Risiken zu erleichtern.
Eine große Herausforderung kann eben nur mit den Bürgerinnen und Bürgern zusammen bewältigen werden. Deshalb glaube ich schon, dass diese Energiegenossenschaften ein hilfreiches Instrument sind, und deswegen müssen wir ihnen größtmögliche Unterstützung zukommen lassen. Im Zusammenhang mit der Ausweisung von Windvorrangflächen im Rahmen der Windkraftausbauplanung weist der Senat allerdings zu Recht darauf hin, dass die wettbewerblichen Verfahren durchgeführt werden müssen. Eine übermäßige Bevorzugung von Energiegenossenschaften darf es nicht geben. Bei der angestrebten Ausweisung von neuen Flächen für die Windenergienutzung müssen für alle Akteure die gleichen Wettbewerbsbedingungen gelten, das ist, glaube ich, klar.
Deswegen ist es ein positives Zeichen, dass bereits in der Vergangenheit die Zielmarke für Ausweisungen von jährlich 2 000 Quadratmetern öffentlicher Dächer für die Photovoltaikanlagen überschritten wurde. Ich glaube, dort gibt es noch einiges zu tun, aber das ist in Ordnung. Zudem steht jetzt in der Senatsverwaltung eine Ansprechpartnerin für Interessierte an Investitionen in Solaranlagen auf öffentlichen Dächern bereit. Ich glaube, das ist ein gutes Signal und für die Genossenschaften ein interessantes Gebiet.
Eine angemessene Verwendung und Vergütung des genossenschaftlichen Stroms ist von den bestehenden Rahmenbedingungen abhängig. Hier muss sich schnellstmöglich etwas ändern, das sehen wir ähnlich, dort sind wir noch ein bisschen in Verzug. Wir
wissen ja auch, woran es liegt, nicht an den Norddeutschen, es ist etwas stärker süddeutsch geprägt und gar nicht so parteipolitisch. Hier muss sich schnellstmöglich etwas ändern, denn durch den unzureichenden und verzögerten Ausbau von Stromtrassen wird die Netzeinspeisung auch des genossenschaftlichen Stroms immer unattraktiver.
Zukünftig müssen wir alle gemeinsam vermehrte Anstrengungen leisten, damit wir dies geregelt bekommen, sodass die Förderung dann unterstützt werden und der Strom dann auch in die Regionen kommen kann, in denen er benötigt wird, damit wir nicht nur Strom produzieren, sondern er auch fließen kann. Ansonsten finden wir es gut, wir werden es auch weiterhin unterstützen. – Danke für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es liegt ein Bericht darüber vor, inwieweit Bremen bisher in der Energiewende vorangekommen ist, vor allem bei Genossenschaften, die Photovoltaikanlagen oder Windenergieanlagen aufbauen.
Der bisherige Bericht besagt, dass es Flächen für Voltaikanlagen gibt, und zwar mehr, als ursprünglich geplant, und es gibt auch noch Flächen, um Windkrafträder zu errichten, wenn auch deutlich weniger. Der Bericht besagt aber auch, dass die Nachfrage und das Drängen von neuen Energiegenossenschaften in diesem Bereich, ich sage einmal, eher zu wünschen übrig lässt, es sind zu wenige. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind so, dass es unter Umständen schwierig ist, sie privilegiert zu behandeln, also vorrangig Flächen für Energiegenossenschaften zur Verfügung zu stellen. Möglicherweise kann man daran etwas ändern. Der Bericht besagt auch, dass es Möglichkeit gibt, aber nicht, welche genau.
Unabhängig davon ist eher dünn, was in diesem Bereich passiert, und das sollte uns zu denken geben. Eine wesentliche Ursache ist das ErneuerbareEnergien-Gesetz, das sich sozusagen als Bremse für die Energiewende erwiesen hat und insbesondere den Aufbau von Photovoltaikanlagen für Energiegenossenschaften wirtschaftlich unattraktiv macht, selbst dann, wenn sie Gewinnmargen haben wollen, die weit unterhalb der Gewinnmargen von großen Energiekonzernen liegen.
Ehrlich gesagt ist es mir überhaupt nicht egal, ob jetzt ein großer Energiekonzern oder eine Energiegenossenschaft ein Windrad baut. Ich befürworte die Energiegenossenschaft, weil wir dann dichter an dem Konzept der dezentralen Energieversorgung sind und es eine gewisse Form von Bürgerinnen- und Bürger
beteiligung gibt. Das halte ich für einen deutlichen Fortschritt sowohl für die Energieversorgung als auch für die Demokratie.
Ich weise darauf hin, dass trotz der geringen Schwellen selbst 100 Euro für viele Menschen viel Geld sind und sich natürlich die Partizipation auf die Genossen der jeweiligen Genossenschaft beschränkt.
Ich will damit nicht sagen, dass ich diese Energiegenossenschaften schlecht finde. Ich will damit aber auch bekunden, dass hinsichtlich der Partizipation, wie man eine Energiewende voranbringt, wie man Bürgerinnen und Bürgern Einfluss auf Energieerzeugung sichern kann, noch ein wenig Spielraum besteht. Vielleicht nicht so sehr bei den Energiegenossenschaften, sondern in Bezug auf die Erwähnung des Kollegen Gottschalk.
Wir haben hier schon das ein oder andere Mal angeregt – ich bin mir relativ sicher, auch schon einmal einen Antrag eingereicht –, dass man eben genau die Frage noch einmal deutlich prüfen muss, ob es nicht ein sinnvoller Beitrag ist, Kosten in Bremen zu senken, wenn wir auch hier ein Landesinvestitionsprogramm zur Förderung von alternativen Energien beispielsweise in Form von Photovoltaikanlagen voranbringen. Dazu kann man auch ein Pilotprojekt entwickeln. Ich bin ziemlich überzeugt, wenn man über diese Form von Public-private-Partnership nachdenkt, also beispielsweise eine von Energiegenossenschaften und öffentlicher Hand, dann kann man auf der einen Seite das Risiko für die Energiegenossenschaften minimieren und auf der anderen Seite aber auch etwas von dem generierten Profit in der öffentlichen Hand haben.
Meine Anregung ist, mit dem, was heute vorliegt, nicht zufrieden zu sein, sondern zu schauen, wie viel Geld wir eigentlich investieren müssen, um das ein oder andere Pilotprojekt für eine öffentlich betriebene Photovoltaikanlage umzusetzen. Wie erreichen wir es eigentlich, wieder eine kommunale Energieerzeugung in diesem Bereich zu organisieren? Es ist ein Vorschlag, und ich finde, dieser Schritt liegt nahezu auf der Hand. Ich bin davon überzeugt, dass sich Pilotprojekte in diesem Zusammenhang in einem Kostenrahmen bewegen, der die Haushaltssanierung – die, wie wir heute festgestellt haben, eine große Wichtigkeit hat – nicht gefährdet. Deswegen lautet meine Empfehlung einmal zu schauen, ob wir Energiegenossenschaften nicht dadurch unterstützen können, indem wir flankierend zu ihnen, als Land Bremen ein Investitionsprogramm für alternative Energien auflegen und gemeinsam umsetzen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass sich in allen Debattenbeiträgen eindeutig dafür ausgesprochen wurde, die erneuerbaren Energien in Bremen weiter auszubauen und die Energiewende konsequent voranzutreiben. Das müssen wir hier in Bremen auch tun, denn leider – einige Vorredner haben es angesprochen, auch die Vorrednerin Frau Dr. Schierenbeck – hat die Bundesregierung es mit einer Gesetzesnovellierung erschwert, die Energiewende voranzutreiben. Das betrifft insbesondere die Bürgerenergiegenossenschaften, da müssen wir in Bremen jetzt sehen, wie wir die bestmöglichen Bedingungen schaffen.
Herr Rupp, Sie haben vorgeschlagen, sich nicht mit dem gegenwärtigen Sachstand zufriedenzugeben. Ich finde, das ist richtig, man kann immer alles noch besser machen, aber ich finde auch, dass man einmal sagen kann, dass es ziemlich gut ist, was wir hier in Bremen erreicht haben. Wir haben seit Jahren den Ausbau der erneuerbaren Energien systematisch vorangetrieben – insbesondere die Windenergie und der Solarstrom spielen eine wichtige Rolle –, und wenn wir schauen, was man sich mit dem Klimaschutz- und Energieprogramm 2020, KEP 2020, vorgenommen hat, und wo wir heute stehen, kann man sagen, dass Bremen diesen Weg sehr erfolgreich beschritten hat.
Wir haben im KEP 2020 einen Korridor beschrieben, wie die Windkraft ausgebaut werden soll, und ich kann Ihnen heute sagen, dass wir die untere Bandbreite dieses Korridors jetzt nahezu erreicht haben. Das heißt, ich gehe davon aus, dass wir mit den zusätzlichen Standorten bis zum Jahr 2020 das obere Ende des Korridors erreichen oder sogar überschreiten werden. Was mich noch mehr freut, gerade bei der Photovoltaik, bei der wir vieles unternommen haben: Wir haben das Solardachkataster ins Internet gestellt – Bremerhaven hatte es schon einige Jahre zuvor, in dieser Legislaturperiode haben wir es auch in Bremen gemacht –, wir haben eine Reihe von größeren Anlagen, privat und auch auf öffentlichen Gebäuden, in Betrieb genommen, und wir haben heute ungefähr die fünffache Erzeugungskapazität von Photovoltaik im KEP 2020 als man im Jahr 2009 für möglich gehalten hat. Ich denke, das ist ein großer Erfolg.
An diesem Erfolg haben gerade auch die Bürgerinnen und Bürger erheblichen Anteil gehabt. Es gibt hier schon heute Beispiele für bürgerschaftliches Engagement. Ich möchte zum einen die Genossenschaft UniSolar Bremen ansprechen, Beschäftigte und Studierende der Universität Bremen haben Photovoltaikanlagen, mit derzeit 440 Kilowatt, auf die Dächer der Uni gebaut. Es gibt zum anderen auch eine GmbH, die der BUND und weitere Organisationen ins Leben gerufen haben, die schon acht Bürgersolaranlagen auf den Dächern verschiedener Gebäude betreiben
auf Recyclingstationen, Radstationen, am Bahnhof, in sozialen Einrichtungen, Kirchengemeinden und an einer Oberschule –, das sind beispielhafte Engagements, die wir unterstützen möchten. Ich bitte deswegen auch darum, dass wir uns bei unseren Vorhaben nicht zwingend auf die Rechtsform der Genossenschaft beschränken, da wir eben auch eine sehr erfolgreiche GmbH haben. Man müsste dann aber noch einmal im Detail klären, wie wir das rechtlich fassen möchten, denn ich finde bürgerschaftliches Engagement, unabhängig davon, ob man sich in einer GmbH oder in einer Genossenschaft zusammenfindet, in diesem Bereich absolut förderungswürdig.
Im neuen Flächennutzungsplan – auch das ist schon gesagt worden –, haben wir noch einmal vier weitere Vorrangflächen ausgewiesen, und es ist auch gesagt worden – das ist nun einmal die Rechtslage des Vergaberechts –, dass wir es in öffentlichen und transparenten Verfahren ausschreiben müssen, in denen Genossenschaften oder anders organisierte Bürgerenergiegesellschaften sich ohne Einschränkung beteiligen können. Wir haben aber auch fest vor – und ich habe mich heute Morgen noch einmal bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vergewissert –, dieses Modellprojekt, das dort als Möglichkeit beschrieben ist, kurzfristig auf den Weg zu bringen, und wir werden in den nächsten Wochen auch die betreffenden Gespräche führen, damit es vorangeht.
Es gibt in meinem Ressort einen zentralen Ansprechpartner für die Umsetzung von Windenergieprojekten, dort werden die einzelnen Vorhaben begleitet, man bekommt Informationen zu Standorten, zu Rahmenbedingungen und Behördenzuständigkeiten, wir unterstützen bei der Klärung von Sachfragen und suchen gemeinsam mit den Projektplanern nach Lösungen. Das heißt, wir möchten dies wirklich befördern und damit adressieren wir regionale Bürgerenergiegesellschaften. Das Gesprächsangebot wiederhole ich hier noch einmal, wir beabsichtigen fest voranzukommen.
Im Antrag wurde auch das Ziel genannt, 200 Quadratmeter Dachfläche pro Jahr zu schaffen, das übertreffen wir deutlich, und ich habe auch nicht vor, diese Anstrengungen einzuschränken, sondern sie im Gegenteil weiter zu befördern. Wir sprechen auch mit Immobilien Bremen über die Verfügbarkeit weiterer öffentlicher Gebäude, sodass wir hier weiterkommen.
Meine Damen und Herren, die Energiewende muss vorwärts kommen, und sie lebt maßgeblich von einem bürgerschaftlichen Engagement. Die Bürgerinnen und Bürger haben hier vielfach als Initiatoren Dinge auf den Weg gebracht, und die Beteiligung der Menschen sorgt eben auch für die nötige Akzeptanz und Verankerung in der Gesellschaft, sodass wir dieses Vorhaben weiter fördern möchten. Ich unter
stütze das ausdrücklich, mein Ressort wird es weiter unterstützen, und ich freue mich über das hohe Maß an Einigkeit, das in dieser Frage in diesem Hause herrscht. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!