Protokoll der Sitzung vom 18.02.2015

Wir werden nachher vielleicht wieder die Kritik hören, dass wir schummeln, wenn wir das Ziel formulieren, die Treibhausgasemissionen um 40 Prozent zu reduzieren, da wir die Stahlwerke in Bremen außen vor lassen. Wer sich näher damit beschäftigt, der weiß, dass diese ungefähr ein Viertel des gesamten Stroms in unserer Stadt verbrauchen. Insofern scheint es zunächst naheliegend zu sein, auch die Stahlwerke hineinzunehmen.

Wir sollten uns erinnern, warum wir die Stahlwerke von unserem CO2-Monitoring zunächst ausnehmen wollen. Wir alle wissen, dass eine CO2-Einsparung von 40 Prozent bei den Stahlwerken nur zu erreichen wäre, wenn man sie weitgehend stilllegen würde.

(Zuruf des Abg. R u p p [DIE LINKE])

Herr Rupp, Sie fordern, die Stahlwerke einzubeziehen. Sie werden vorher auch mit dem Betriebsrat gesprochen haben, um zu signalisieren, dass Sie so etwas fordern, damit nachher keine Irritationen auftauchen.

Das ist nicht nur ein formales Konzept. Die Forderung, bei der Formulierung des CO2-Minderungsziels die Stahlwerke einzubeziehen, ist nicht nur Ansporn, sich noch mehr zu engagieren – die Stahlwerke machen in dem Bereich durchaus einiges –, sondern kann auch verunsichern. Das sollten wir bei unseren Entscheidungen immer berücksichtigen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Lassen Sie mich in der ersten Runde noch einen Punkt ansprechen! Es gibt natürlich auch diejenigen, die sagen, wir würden das sowieso nicht schaffen; von 1990 bis 2012 habe es eine Reduktion um gerade einmal 10 oder 11 Prozent gegeben. Ja, aber wir müssen auch sehen, dass in diesem Zeitraum das Bruttoinlandsprodukt in Bremen real um gut 15 Prozent gesteigert worden ist.

(Glocke)

Wir haben es geschafft, wirtschaftliches Wachstum trotz Rückgangs von CO2-Emissionen zu erreichen. Das sollten wir als positives Ergebnis betrachten. Wir sollten darüber hinaus erkennen, dass die Zahlen demnächst höher liegen werden, weil Maßnahmen wie die Überführung von Kohlekraftwerkskapazitäten in die Kaltreserve und das Hochfahren des neuen Wasserwerkes zu berücksichtigen sind. Diese Maßnahmen werden unsere Quote steigern.

Das alles ist noch nicht genug. Wir sind heute auch deshalb hier, um zu bekräftigen, dass wir noch mehr wollen. – Danke!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Nächster Redner ist der Kollege Herr Strohmann.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen, die vor mir gesprochen haben, Ihre Redebeiträge haben mir sehr gut gefallen; sie waren auch inhaltlich richtig.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich frage mich allerdings die ganze Zeit, was Ihre Redebeiträge mit der Gesetzesvorlage zu tun hatten. Ehrlicherweise müssen wir feststellen, dass das, worüber wir heute wieder beraten, ein Höhepunkt der Symbolpolitik von Senator Lohse ist. Er legt uns heute einen Gesetzentwurf vor, der redundant hoch drei ist. Alle Regelungen, die sich darin finden, gibt es schon, sei es auf europäischer oder auf Bundesebene. Sie sorgen mit diesem Gesetz nur für mehr Verwirrung. Nach unserer Meinung ist dieses Gesetz vor allem deshalb überflüssig, weil Sie damit von den Problemen, die Sie nicht ansprechen, ablenken.

(Beifall bei der CDU)

Ich sage es immer wieder, auch an dieser Stelle: Handeln Sie endlich! Das ist der entscheidende Punkt. Sie stecken sich Ziele, obwohl Sie im Grunde von vornherein wissen, dass wir sie nicht erreichen können. Mein Vorredner sagte, von 1990 bis 2012 habe es eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 10 oder 11 Prozent gegeben. Nach meiner Kenntnis waren es nur 6,3 Prozent. Wir wollen uns jetzt nicht darüber streiten, aber selbst wenn 10 oder 11 Prozent stimmen, bleibt immer noch ein Delta von 30 Prozentpunkten bis 2020. Das Reduktionsziel ist ambitioniert und erfordert einen riesigen Kraftakt.

Was machen Sie? Sie setzen noch einen obendrauf und kündigen an, bis zum Jahr 2050 den kompletten Umstieg auf erneuerbare Energien schaffen zu wollen; vorgeschrieben ist eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 80 Prozent. Wissen Sie was? Das kommt mir vor wie früher in der Kirche, wo den Menschen versprochen wurde, im Himmelreich werde alles besser sein. Das geht so nicht. Sie müssen endlich etwas dafür tun. Ihre diesbezügliche Bilanz ist – das muss man ehrlicherweise so sagen – eine Katastrophe. (Beifall bei der CDU)

Auch in diesem Gesetz setzen Sie wieder auf Verbote und Kontrollen. Ich sage es Ihnen noch einmal: Dies ist ein Irrweg! Wir müssen den Menschen Angebote machen. Aber Sie versagen dabei vollständig. Sie haben nichts zu bieten, nein, Sie wollen lieber eine Heizungspolizei einführen.

Die vorgesehenen Kontrollmaßnahmen bereiten mir große Bauchschmerzen. Nun sollen also auch Wohnräume daraufhin kontrolliert werden, ob eine Elektroheizung eingebaut wurde. Die Einschränkung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung wollen Sie anscheinend mit einer angeblichen Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch Elektroheizungen begründen. Das ist nicht der richtige Weg. Aber das die Art und Weise, in der Sie Politik betreiben. Sie schreiben irgendetwas in das Gesetz und wollen die Menschen drangsalieren und kontrollieren.

Dann gibt es auch noch ein inhaltliches Problem. Das von Ihnen vorgesehene grundsätzliche Verbot von Elektroheizungen halte ich für äußerst problematisch. Grundsätzlich muss man sagen, dass Elektroheizungen, die mit Primärenergie betrieben werden, ökologisch und ökonomisch nicht vernünftig sind. Aber wir sind in einer Phase der technologischen Weiterentwicklung. Sie verbieten aus ideologischen Gründen, anstatt einmal nachzudenken, wie wir angesichts des zunehmenden Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern Energiespitzen – bei guten Wetterlagen – für den Betrieb von Elektroheizungen nutzen können. Gegenwärtig werden Windkraftanlagen möglicherweise abgeschaltet. Vielleicht

kann man diese Energie nutzen, um sie in den Wärmemarkt einzuspeisen. Auch der aus der Nutzung von Voltaiktechnik erzeugte Strom wird nicht mehr in so hohem Maße in die Netze eingespeist, sondern geht eher in die Eigennutzung. Elektroheizungen sind eine gute Möglichkeit, um in der Mittagszeit auftretende Spitzen auszunutzen. Aber Sie wollen das verbieten. Sie sind im Grunde genommen wieder technologiefeindlich. Der ökologischen und ökonomischen Entwicklung stehen Sie im Wege. Sie wollen ein Gesetz, Sie wollen kontrollieren. Wir werden dies nicht mitmachen.

Ich freue mich auf die zweite Runde. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Nächster Redner ist der Kollege Herr Rupp.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren in erster Lesung über das Bremische Klimaschutz- und Energiegesetz. Ich will vorwegschicken, wir teilen alle Ziele, die festgeschrieben worden sind, hätten uns aber das eine oder andere Ziel mehr gewünscht. Trotzdem werden wir diesem Entwurf zustimmen. Im Gegensatz zu Herrn Strohmann bin ich der Meinung, dass es Aufgabe von Politik ist, Regeln, Gesetze, Verordnungen und so weiter zu erlassen, wenn Probleme sich über den Markt nicht lösen. Wir wissen aus bitterer Erfahrung, dass Umweltschutz, Klimaschutz und CO2-Reduzierung nicht über den Markt gelingen. Dazu bedarf es Gesetze und Verordnungen. Deswegen ist es notwendig, ein solches Gesetz zu verabschieden.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir haben drei Änderungen des Entwurfs beantragt. Ich will auch sagen, warum.

Erstens. Wir wollen nicht, dass die Stahlindustrie aus der Bilanzierung der CO2-Reduzierung herausgehalten wird. Wir wollen, dass sie aufgenommen wird. Ansonsten wäre die Behauptung, wir hätten den CO2-Ausstoß um 40 Prozent reduziert beziehungsweise dieses Ziel formuliert, eine geplante Mogelpackung. Wenn wir die Stahlindustrie aus der Erfassung herauslassen, wissen wir nicht, ob sie überhaupt Anteil an der Reduzierung hat oder ob sie sogar mehr Treibhausgase als vorher ausgestoßen hat; dann wären wir auf dem Holzweg. Um das Beispiel von dem Kollegen Gottschalk aufzunehmen: Wenn wir 4 000 Meter zu schwimmen haben, dann müssen wir die Abdrift berücksichtigen; bei Ebbe dauert das ein bisschen länger. Deswegen finde ich es völlig richtig zu fordern, die Stahlindustrie in die Bilanz aufzunehmen. Dafür plädiert übrigens auch die swb AG in ihrer Stellungnahme. Sie empfindet es als Ungleichbehandlung von Emittenten, da sie selbst und andere Indus

triebereiche nicht ausgenommen werden. Die CO2Emissionen der Stahlindustrie müssen Gegenstand der Bilanzierung sein.

Zweitens. Wenn man sich die Umweltschutzbemühungen von ArcelorMittal anschaut, stellt man fest, das ist deutlich mehr als nichts. Soweit es technisch möglich ist, müssen diese Bemühungen fortgesetzt werden. Ich weiß, dass es eine technische Grenze gibt, ab der man nicht weiter reduzieren kann, aber diese Grenze ist noch nicht erreicht. In Bremen sind zwei Hochöfen in Betrieb. An einem befindet sich eine Gichtgasentspannungsturbine. Diese wird genutzt, um mit dem überschüssigen Druck, den das Hochofengas an der Gicht erzeugt, Strom zu produzieren. Es stellt sich die Frage, warum es nicht zwei gibt. Die erste kenne ich; denn ich habe das Programm geschrieben und sie mit in Betrieb genommen. Das ist eine ausgesprochen spannende Anlage. Ich empfehle jedem, sich das vor Ort anzuschauen. Ich wiederhole meine Frage: Warum gibt es nicht zwei? Es gibt also noch Potenzial. Auch aus dem Anspruch heraus, dass die Stahlwerke einen Beitrag zur CO2-Reduzierung leisten sollen, dürfen wir deren Treibhausgasemissionen nicht aus der Bilanzierung herausnehmen.

Mein Vorredner hat behauptet, damit kille man die Stahlwerke. Entschuldigung, lieber Herr Abgeordneter Gottschalk, aber ich habe von Ihnen schon deutlich bessere Argumente gegen unsere Anträge gehört als dieses. Ich erinnere mich sehr deutlich, in den Achtzigerjahren wurde die TA Luft erlassen. Allen Kraftwerken wurde vorgeschrieben, den Ausstoß von Stickstoff und Schwefel zu reduzieren. Auch damals gab es ein Riesengeschrei, die Kraftwerke müssten dichtmachen und die deutsche Wirtschaft sei am Ende. Das Gegenteil ist der Fall gewesen. Die Kraftwerke liefen weiter, und wir haben saubere Luft. Solche Verordnungen haben nicht den Effekt, den die Gegner vermuten, sondern oft genau den gegenteiligen Effekt.

(Beifall bei der LINKEN)

Es gibt meines Erachtens keinen Grund, die Stahlwerke aus der Bilanzierung herauszunehmen.

Es gibt keinen Grund, sie aus der Pflicht herauszunehmen, den CO2-Ausstoß zu reduzieren, so gut es eben geht. Daher, finden wir, kann man das streichen.

Wir haben auch gesagt, wir wollen den Paragraf 4 dahingehend ergänzen, dass wir verbindliche Schritte zu einer schnellstmöglichen Beendigung der Erzeugung und Nutzung fossiler Energieträger und der Atomenergie festlegen. Ich möchte, dass es ein Ziel dieses Gesetzes ist, dass wir schnellstmöglich aus der fossilen Energie aussteigen und keine Atomenergie mehr nutzen. Ich finde, das ist ein gutes Ziel, und das steht so nicht in dem Gesetzentwurf, deswegen haben wir beantragt, ihn zu ändern.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Das ist der Geheimplan, jetzt Atom- kraftwerke in Bremen zu bauen!)

Drittens geht es darum, dass die Förderung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel geschieht. Es ist eine interessante Frage, warum man das dort hineinschreibt. Eigentlich dürfen wir sowieso nicht mehr ausgeben als der Gesetzgeber, also das Parlament, dafür zur Verfügung stellt. Es ist also sozusagen selbsterklärend, das muss dort nicht stehen. Es sei denn, man will sagen, wir können leider nicht mehr tun, weil wir ein Haushaltsnotlageland sind. Da habe ich Frau Dr. Schierenbeck in ihrem ersten Satz erstaunlicherweise auch einmal richtig gut verstanden. Die Situation ist klar, wenn es uns nicht gelingt, weltweit den CO2-Ausstoß deutlich zu reduzieren, dann haben wir in 30 bis 40 Jahren unter Umständen das Problem, dass wir hier nicht mehr sitzen können, weil dann hier die Nordsee ist. Das ist ja nicht herbeigeredet und das ist keine Angstmacherei, das ist sozusagen mittlerweile bewiesen, deswegen muss man etwas dagegen tun.

(Glocke)

Ich komme zum Schluss in der ersten Runde! Dann ist die Frage: Reichen eigentlich die Mittel aus, um das zu verhindern? Ich sage auch hier an dieser Stelle ganz deutlich, wenn es Mittel bedarf, die wir per Kredit aufnehmen, um das zu verhindern, dann tun wir unseren Kindern einen größeren Gefallen, als wenn wir ihnen einen ausgeglichenen Haushalt hinterlassen, denn die finanziellen Schulden, die sie dann haben, können sie bezahlen, wenn hier Nordsee ist, können sie es nicht bezahlen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Gottschalk.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Rupp, damit wir uns nicht missverstehen, Sie sagen auch, dass die Reduktion des CO2-Ausstoßes bei den Stahlwerken nach unten hin technische Grenzen hat. Sie betonen auch, dass es in diesem Bereich natürlich noch deutliche Potenziale gibt, und die Stahlwerke haben das bewiesen und beweisen es weiterhin. Mein Argument war auch nicht, hier den Teufel an die Wand zu malen, dass die Stahlwerke zahlungsunfähig würden, wenn wir sie in das Gesetz aufnehmen. Darum geht es mir in diesem Bereich überhaupt nicht. Der Punkt ist, wenn wir so etwas aufnehmen, dann sollten wir auch immer sehen, dass wir es in einer angemessenen Art und Weise machen, es erläutern und rechtzeitig deutlich machen, damit keine Verunsicherungen entstehen, und das war meine Mahnung.

Einen weiteren Punkt würde ich gern noch einmal ansprechen. In der Diskussion um das Klimaschutzgesetz hier in Bremen spielt eine Denkfigur eine sehr große Rolle, nämlich die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand. Das klingt auch alles einleuchtend, wenn wir schon der Meinung sind, dass in diesem Bereich etwas gemacht werden muss, dann sollte gerade eine Kommune, ein Bundesland oder auch der Bund mit gutem Beispiel vorangehen. Es liegt nahe, und man ist schnell geneigt zu sagen, das ist doch korrekt. Wir sollten aber auch immer sehen, dass wir das unter Bedingungen machen, unter denen wir wieder feststellen müssen – –. In den Sechzigerjahren hat man einmal von öffentlicher Armut und privatem Reichtum gesprochen. Wenn man das auf die heutige Zeit überträgt, wird diese Vorbildfunktion in einer Situation gefordert und erwartet, in der überall die Haushaltskassen knapp sind, wo es an allen Ecken und Enden mangelt und gerade Bremen ein Haushaltsnotlageland ist. Ich denke, diesen Punkt müssen wir mit berücksichtigen.

Wenn man eine Vorbildfunktion anstrebt, dann sollten wir auch deutlich sagen, dass wir im Moment Strukturen haben, die genau dies behindern. Wir haben in Deutschland – und da waren sich alle Parteien außer DIE LINKE einig – eine Schuldenbremse erlassen, die sich um die Frage, wofür der Staat eigentlich Geld ausgibt, überhaupt nicht kümmert. Es wird keinerlei Unterschied gemacht, ob man Geld für Rüstung, Personalausgaben oder für Zukunftsinvestitionen ausgibt. Wenn man solch eine Situation hat, denke ich, muss man schon einmal darüber nachdenken, wenn man einerseits die Notwendigkeit von zukunftsgerichteten Investitionen betont, ob gerade auch in Zeiten des Klimawandels eine solche undifferenzierte Ausgestaltung einer Schuldenbremse eigentlich zielführend ist. Ich denke, das sollten wir als Anregung zum Nachdenken zumindest mitnehmen, wenn wir über Vorreiterrollen des Staates sprechen.

Für Bremen, denke ich, haben wir lange darüber diskutiert. Es sind jetzt Formulierungen in dem Gesetz gefunden worden, mit denen wir umgehen und auf unsere Situation angepasste Lösungen finden können. Das finde ich gut, das werden wir noch weiter ausformulieren müssen, aber die andere Sache sollten wir auch im Hinterkopf behalten. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Dr. Schierenbeck.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte kurz auf die Beiträge meiner Vorredner eingehen. Herr Strohmann, Verbote und Kontrollen, das ist das, was Sie uns Grünen immer gern vorwerfen,

(Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Was ihr uns immer vorwerft!)

aber in diesem Fall läuft dieser Vorwurf komplett ins Leere, denn wir machen genau das, was uns der Bund vorschreibt.