Protokoll der Sitzung vom 19.02.2015

petenz den Betroffenen dazu, unverzüglich eine notwendige ärztliche Behandlung einleiten zu kön nen. Genau das brauchen wir. Das ist erforderlich für das Wohlbefinden aller Betroffenen, seien es Polizeibeamtinnen oder beamte, Feuerwehrleute, Rettungspersonal, Sozialarbeiter oder Opfer von Straftaten – also alle erdenklichen Betroffenen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, unter

stützen Sie diesen Gesetzentwurf! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort

Herr Kollege Fecker.

Sehr ge

ehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die rot-grüne Koalition legt Ihnen heute einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Opferschutzes vor. Im Kern geht es um die Frage, ob ein Mensch, der Opfer einer Gewalttat geworden ist, bei der er sich mit einer Krankheit infiziert haben könnte, auch Monate später noch in Ungewissheit leben muss oder ob ihm rasch Klarheit verschafft werden kann.

Wenn ein Rettungssanitäter im Einsatz gebissen

und bespuckt wird, so kann dies weit über die aku ten gesundheitlichen Folgen hinausgehen. Wenn eine Person Opfer sexueller Gewalt wird, so muss sie sich neben den direkten Folgen der Tat auch mit den möglichen weiteren Folgen auseinandersetzen. Wenn eine Polizistin im Dienst mit einer Drogen spritze gestochen wird, dann ist das kleine Pflaster die geringste Sorge der Beamtin. Alle Opfer wissen nicht, ob sie sich im Rahmen dieses Angriffs mit einer Krankheit infiziert haben. Dies führt im Ext remfall dazu, dass das gesamte persönliche Leben so lange umgestellt wird, bis eine Infektion absolut ausgeschlossen ist. Für die Betroffenen bedeutet dies, dass sie über Monate einer enormen Ungewissheit und, damit verbunden, einer psychischen Belastung ausgesetzt sind. Auch das familiäre und das soziale Umfeld leiden mit.

Für die Koalition war es wichtig, zu einer rechts

festen Lösung zu kommen; denn man darf in der Tat nicht einfach dem Täter Blut abnehmen und es untersuchen. Unser Vorschlag orientiert sich daher stark an dem Rahmen, den das Bundesinfektions schutzgesetz uns gibt, ergänzt die bestehenden Kompetenzen und definiert einen Herausgabean spruch des Opfers. Die Gesetze der Länder kennen

sehr unterschiedliche Wege, wenn es entsprechende Regelungen überhaupt gibt.

Auch die Übermittlungswege und die Löschung

der entsprechenden Daten sind klar geregelt. Es gibt am Ende kein Register, in dem alle Infizierten dieser Stadt eingetragen sind; denn es handelt sich um höchst sensible persönliche Daten, die nur zum Zwecke des Opferschutzes genutzt werden dürfen.

Dass wir die Kolleginnen und Kollegen der CDU

überzeugen konnten, den Weg mit uns zusammen zu gehen, freut uns. Daran wird auch deutlich, dass dieses Haus ein gemeinsames Interesse daran hat, den Opferschutz in unserem Bundesland weiter voranzubringen. Zu der Position der LINKEN wird sicherlich Frau Kollegin Vogt gleich noch etwas sagen.

Ich finde, es ist ein gutes Zeichen, das wir am

heutigen Tag senden. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als Nächste hat das Wort

Frau Kollegin Vogt.

Frau Präsidentin, liebe

Kolleginnen und Kollegen! Uns lagen ursprünglich zwei Anträge vor; einer ist zurückgezogen worden. Im Prinzip geht es in beiden Anträgen um den Op ferschutz, das heißt um den Schutz vor Infektions krankheiten beziehungsweise um die Sicherstellung der schnellen Behandlung.

Der Antrag der CDU-Fraktion bezog sich nur auf

Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen. Der Koalitions antrag geht weiter; das finde ich richtig. Insbesondere Menschen, die Sexualdelikten zum Opfer gefallen sind, quält neben der Traumatisierung angesichts der furchtbaren Erfahrung sexueller Gewalt noch mona telang die Frage, ob sie sich mit HIV oder Hepatitis C infiziert haben, also lebensbedrohlich erkrankt sind. Das Gleiche gilt für Polizistinnen und Polizisten, die öfter Attacken, etwa durch Beißen, ausgesetzt sind und angesichts möglicher Blutübertragung mit einer Infizierung mit lebensbedrohlichen Krankheiten rechnen müssen.

Die Infektionskrankheiten, von denen wir hier

reden, sind vor allem Hepatitis C und HIV. Diese haben eine lange Inkubationszeit. Die Betroffenen wissen erst sehr spät – auch das ist hier schon gesagt worden -, ob sie sich infiziert haben. Das ist eine große und langwierige psychische Belastung.

Polizistinnen und Polizisten kommen im Einsatz

immer wieder in Situationen, in denen sie befürchten müssen, durch Anspucken oder Beißen angesteckt zu werden. Das gehört leider zu dem Berufsbild dazu. Wenn Menschen unvermittelt und unerwartet spucken, kratzen oder beißen, ist das im Einzelfall schwer zu verhindern. Auch uns ist klar, dass die Betroffenen, ob es sich um Polizeibeamte oder um

Opfer von Gewalttaten handelt, in solchen Fällen möglichst schnell Klarheit über eine mögliche Infek tion bekommen sollten. Schnelle Klarheit bedeutet auch schnelle Behandlungsmöglichkeiten – das ist das Wichtige -, was gerade bei einer HIV-Infektion lebensnotwendig ist.

Mit dem vorliegenden gemeinsamen Antrag soll

die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass die Polizei eine ärztliche Untersuchung durch das Gesundheitsamt anordnen darf, wenn der be gründete Verdacht besteht, dass durch besonders gefährliche Krankheitserreger eine große Gefahr für Leib und Leben besteht. Kurz, die Polizei kann über das Gesundheitsamt einen Bluttest anordnen, wenn sie befürchtet, dass andere von einer dritten Person mit ansteckenden Krankheiten infiziert worden sind.

Die Rechtsgrundlagen für diese Anordnung lie

gen im Infektionsschutzgesetz; das ist schon gesagt worden. Die jetzige Erweiterung bedeutet, dass die Untersuchungen von einer weiteren zuständigen Behörde angeordnet werden können, wobei das Gesundheitsamt im Übrigen für die fachliche me dizinische Durchführung zuständig bleibt.

Als LINKE sagen wir, wenn durch die Gesetzes

änderung die Übertragung und vor allen Dingen der Ausbruch von Infektionskrankheiten schnell erkannt und damit präventiv behandelt werden können, dann ist das im Sinne des Opferschutzes und auch im Sinne der Fürsorgepflicht des Innensenators. Deswegen stimmen wir diesem Antrag zu.

Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung! Ich hatte

erwartet, dass auch eine Überweisung in den Rechts ausschuss erfolgen soll. In der Mittagspause habe ich erfahren, dass das nicht der Fall sein soll. Ich werde mir daher zwischen 1. und 2. Lesung noch externe Beratung holen, was die juristischen Feinheiten des Gesetzes angeht. Ich stimme aber in 1. Lesung zu. Ich denke, dass es in 2. Lesung dabei bleiben wird. Jedoch halte ich es für meine parlamentarische Pflicht, mich insoweit noch einmal kundig zu machen.

Abschließend möchte ich sagen, dass der Name

des Gesetzes – BremBlüKDG – uns wahrscheinlich auf Dauer fremd bleiben wird; das ist schon sehr kompliziert. Aber die Initiative ist richtig und sinnvoll. Ich werde mir noch Fachmeinungen einholen, weil darüber nicht im Rechtsausschuss beraten werden soll. Dann sehen wir uns in 2. Lesung wieder. – Vie len Dank!

(Beifall bei der LINKEN)

Als Nächster hat das Wort

Herr Senator Mäurer.

Frau Präsidentin, meine sehr

verehrten Damen und Herren! Die Vorredner haben schon die wesentlichen Gründe zusammengetra gen, die uns veranlasst haben, diese Initiative zu

ergreifen. Wir haben bereits in der Vergangenheit in der Bürgerschaft über das Problem debattiert, dass wir feststellen müssen, dass Polizeibeamtinnen und -beamte zunehmend aggressiven Angriffen ausgesetzt sind. Es hat eine massive Zunahme der Spuck- und der Beißattacken gegeben. Das ist die Realität, darauf muss man reagieren. Wir haben als einen ersten Schritt – Sie erinnern sich daran – die sogenannten Spuckschutzhauben eingeführt. Das gehört mit in dieses Konzept.

Wie es nicht anders zu erwarten ist, haben wir

den Fokus zunächst einmal auf die Betroffenheit der Beamtinnen und Beamten im Polizeidienst gelegt. Heute liegt ein gemeinsamer Gesetzentwurf vor, der weitergehend ist. Ich finde das richtig. Es war gut, dass wir diesen Dialog mit allen Fraktionen geführt haben. Deswegen freut es mich, dass heute alle Fraktionen dieser Initiative grundsätzlich positiv gegenüberstehen.

Es ist uns gleich, ob die Neuregelung nach einer

Änderung des Polizeigesetzes oder auf der Grund lage eines allgemeinen neuen Gesetzes möglich ist. Entscheidend ist, dass wir sehr kurzfristig zu einem Ergebnis kommen. Ich begrüße es, dass die Bürger schaft die Zeit bis zum Ende ihrer Legislaturperiode nutzt, um auch dieses Thema anzugehen und in 2. Lesung im nächsten Monat zu einem Abschluss zu bringen. Damit senden wir ein deutliches Signal an die betroffenen Polizeibeamtinnen und -beamten, aber darüber hinaus auch an alle, die wir als mögliche Opfer identifiziert haben und die besser geschützt sind, wenn diese Regelung in Kraft tritt. Deswegen hoffe ich sehr, dass wir kurzfristig, ohne große weitere Debatte, in 2. Lesung dieses Gesetzeswerk vollenden können. – Danke sehr!