Protokoll der Sitzung vom 19.03.2015

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Glück hat keine Garantie auf Lebenszeit. Ich wünsche Ihnen allen und Ihren Familien ganz viel Glück! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Kappert-Gonther.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Schmidtke, ich weiß jetzt nicht, war das Ihre letzte Rede?

(Abg. Frau S c h m i d t k e [SPD]: Diese! Bis auf die Stadtbürgerschaft!)

Es war nämlich eine sehr schöne Rede

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der LINKEN)

und sonst hätte ich das hier entsprechend noch einmal gewürdigt. Dann haben wir aber mit der Würdigung noch Zeit bis zur nächsten Sitzung!

Meine Damen und Herren, wer medizinische und therapeutische Hilfe braucht, muss diese Hilfe bekommen, das ist der zentrale Gedanke einer gerechten Gesundheitsversorgung. Wir haben es aber gehört, es gibt immer noch Gruppen, denen dieser Zugang versagt ist, nicht nur auf dieser Welt und in Deutschland, sondern eben auch in Bremen, und das darf keinesfalls so bleiben!

In Deutschland leben etwa eine halbe Million Menschen mit geistiger Behinderung, in Bremen sind es deutlich über 3 000. Wenn wir doch wissen, dass geistig behinderte Menschen überdurchschnittlich häufig chronische Erkrankungen und zusätzliche Behinderungen haben, wenn wir doch wissen, dass geistig behinderte Menschen besonders häufig von psychischen Belastungen und Störungen betroffen sind, dann müssen wir uns doch um dieses Versorgungsdefizit kümmern.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Darum haben SPD und Grüne im Mai 2014 einen entsprechenden Antrag vorgelegt, Frau Schmidtke hat ja den Inhalt referiert. Dieser Bericht liegt uns nun vor, und auch ich danke im Namen meiner Fraktion dem Senat ausdrücklich, denn dieser Bericht ist gut geworden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Er ist auch deshalb so gut geworden, weil das Sozialressort und das Gesundheitsressort alle relevanten Fachleute und Institutionen in Bremen angeschrieben und um ihre Einschätzung gebeten haben. Es ist

also wirklich eine gemeinsame Arbeit von den Menschen, die diese Arbeit in dieser Stadt jetzt schon machen und zukünftig besser machen sollen, und den politisch Verantwortlichen, und das ist ja auch genau der richtige Ansatz.

Obwohl es durchaus ein Bewusstsein für die Problematik in Bremen gibt und die Bereitschaft aller Akteure sehr groß ist, ist die Situation für Betroffenen bisher eben nicht ausreichend gut. Nur etwa ein Drittel der geistig behinderten Menschen mit seelischen Erkrankungen hat Zugang zu einer geeigneten Behandlung; nur ein Drittel, zwei Drittel haben diesen nicht, und das darf so nicht bleiben!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Die Empfehlungen, zu denen der Senat kommt, halte ich für gut und zielführend. Die Einrichtung eines interdisziplinären ärztlichen Zentrums mit fachlicher Spezialisierung zur Behandlung von Erwachsenen mit Behinderungen wird empfohlen, wir haben das ja auch schon einmal hier debattiert. Dieses sogenannte MZEB befindet sich im Stadium der ausgereiften Planung, so kann man es wohl bezeichnen, und soll insbesondere für Menschen, die dort schon als Kinder und Jugendliche in Behandlung waren, eine geeignete Weiterbehandlung anbieten. Das halten wir für gut, und wir unterstützen die Einrichtung eines solchen Zentrums.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Allerdings dürfen wir uns nicht einbilden, dass damit alle Probleme gelöst seien. Wie immer muss man sehr aufpassen, wenn man für spezielle Patientengruppen spezielle Angebote schafft, dass sich dann die Verantwortlichen der Regelversorgung nicht zurücklehnen und sagen, dass alles wunderbar sei und sie sich nicht weiter kümmern müssten. Die gute Behandlung einzelner Menschen entscheidet sich immer am Zugang zur Regelversorgung. Wir wollen keine Zersplitterung der Regelversorgung, wir wollen, dass sich das allgemeine Gesundheitssystem auf alle Bevölkerungsgruppen zielgerichtet einstellt.

Wir brauchen – so steht es in dem Bericht, und das ist auch in Fachkreisen bekannt – mehr qualifizierte Psychotherapeutinnen für Menschen mit geistiger Behinderung, und die Überleitung zwischen Klinik und ambulanter Behandlung muss dringend verbessert werden, das gilt im Übrigen aber nicht nur für diese Personengruppe, das gilt generell. Das ist ein großes Problem – man kann sich immer wundern, dass es inzwischen nicht schon besser geworden ist –, und bei der Kooperation, Frau Schmidtke wies schon darauf hin, zwischen medizinisch-therapeutischem System und der Eingliederungshilfe sind noch deutliche Verbesserungen möglich.

Wichtig ist, dass diese guten Empfehlungen nun wieder genauso, wie sie entstanden sind, auch gemeinsam aufgegriffen und umgesetzt werden, zwischen Senat und Politik, mit den Fachleuten, mit den Betroffenen und ihren Vertreterinnen und Vertretern in den Verbänden. Im Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, an dem Frau Schmidtke ja auch mit gearbeitet hat, den wir in der letzten Bürgerschaft debattiert haben, sind ebenfalls sehr gute Empfehlungen vorhanden, die man auch so noch einmal übereinanderlegen könnte.

Der Bericht ist ein guter Beginn, nun müssen schlicht und ergreifend die Taten folgen, weil der Zugang zu angemessener therapeutischer und medizinischer Versorgung ein Menschenrecht ist. Wir alle stehen in der Verantwortung, nehmen wir sie an! – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Grönert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die zu diesem Thema vorgelegte Mitteilung des Senats hat auch mich sehr beeindruckt, und ich würde es sehr begrüßen, wenn wir hier öfter einmal solche sachlichen und auch selbstkritischen Berichte vorgelegt bekommen würden.

(Abg. P o h l m a n n [SPD]: Das ist nun auch eine starke Aussage!)

Frau Dr. Kappert-Gonther hat in ihrer Rede bereits die wichtigsten Fakten des Berichts genannt, diese werde ich jetzt nicht alle wiederholen. In dem Bericht, der unter anderem eine umfassende Befragung auswertet, wird sehr deutlich, was die zuständigen Akteure und auch wir Politiker schon vorher geahnt haben: Die Versorgungssituation für Menschen mit Doppel- oder Mehrfachdiagnosen, nämlich der mit einer geistigen Behinderung und einer seelischen Verletzung und/oder einer psychischen Störung, ist verbesserungswürdig. Das darf man aber nicht nur einfach feststellen, sondern eine solche Feststellung muss man auch als Arbeitsauftrag verstehen.

Einiges wurde auch schon unternommen, um herauszufinden, wo genau die Defizite liegen und wie mögliche Lösungswege aussehen könnten. Es werden in dem Bericht auch Vorschläge gemacht, wie man die Situation kurzfristig verbessern könnte, Frau Schmidtke hat die Punkte schon alle aufgeführt. Das sind alles Schritte, die sich ohne allzu großen Aufwand umsetzen ließen.

Das größte Vorhaben bleibt aber die Einrichtung eines MZEB, eines Medizinischen Zentrums zur Behandlung von Erwachsenen mit einer geistigen Behinderung. Da die Kassenärztliche Vereinigung der

Einrichtung eines solchen spezialisierten Zentrums bislang ablehnend gegenübersteht, ist es noch ein ziemlich steiniger Weg, bis ein solches Zentrum in Bremen realisiert sein könnte. Alle anderen befragten Einrichtungen stehen der Einrichtung eines solchen Zentrums dagegen bereits heute positiv gegenüber, viele halten es sogar für dringend geboten, möglichst schnell in die Realisierung zu gehen. In dem Bericht wird aber auch eine mögliche Alternative genannt, die man vielleicht auch als Vorstufe zum MZEB verstehen kann, nämlich dem Aufbau spezieller Kompetenzschwerpunkte für Patienten mit Doppeldiagnosen. Diese könnten an psychiatrischen Behandlungszentren realisiert werden. Auf der Grundlage dieses Berichts sollen nun aber erst einmal weiterführende Dialoge installiert werden, an denen die Vertreter aller wichtigen Gruppen beteiligt werden sollen. Das ist ein sehr guter Ansatz. Ein politischer Schnellschuss in eine bestimmte Richtung ist nicht anzuraten. Die Senatorin für Soziales und der Senator für Gesundheit werden die Ergebnisse der Befragung in Verbindung mit diesem Bericht mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Versorgungssystemen Eingliederungshilfe und Gesundheit ausführlich diskutieren. Anschließend sollen beide Systeme in einen zeitlich begrenzten Dialog eintreten und konkrete Verbesserungen der Versorgung sowie der Vernetzung und systematischen Kooperation entwickeln. Besonders sollen auch die Maßnahmen des gerade verabschiedeten Landesaktionsplans zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention berücksichtigt und natürlich möglichst umgesetzt werden. Das sind alles Schritte, die sicher eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen werden, bis Ergebnisse vorliegen. Ich hätte mich aber trotzdem gefreut, wenn dieser Bericht auch Aussagen darüber enthalten hätte, wann wir denn konkret mit Ergebnissen rechnen können, denn die betroffenen Menschen brauchen schon lange eine Verbesserung ihrer Versorgungssituation, und sie haben ein Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderungen, das ist eindeutig in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben. Es ist folglich nur richtig, auch in Bremen für Menschen mit einer geistigen Behinderung eine gleichwertige, barrierefreie und diskriminierungsfreie psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung anzubieten, wie es sie für Menschen ohne eine geistige Behinderung bereits gibt. Es bleibt nun abzuwarten, wie Bremen dieses Recht von Menschen mit einer geistigen Behinderung letztlich umsetzen wird. – Vielen Dank! (Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kol

leginnen und Kollegen! Wie meine Vorrednerinnen schon gesagt haben, ist das ein wirklich ausgezeichneter Bericht. Ich muss wirklich zugeben, dass ich jetzt in den letzten fast acht Jahren noch keinen so guten Bericht gelesen habe, der auch etwas selbstkritisch mit den Daten und Fakten umgeht. Das finde ich sehr gut. (Beifall bei der LINKEN)

Ich mag diese Lobhudelei weniger, aber ich finde ihn wirklich gut. Jetzt folgt aber natürlich daraus, ich möchte es einmal ein wenig flapsig formulieren –: Jetzt muss geliefert werden! Wir haben einen sehr guten Bericht vorliegen, aus dem auch die, wie ich finde, beeindruckende Feststellung hervorgeht, dass in dem jetzigen System nur ein Drittel der geistig Behinderten, die entweder noch seelische Verletzungen oder psychische Erkrankungen haben, tatsächlich entsprechend ihrer Doppeldiagnose behandelt wird. Ich finde, das ist eine sehr problematische Zahl, wenn man bedenkt, dass zwei Drittel keine entsprechende Behandlung bekommen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das kann man eigentlich wirklich nicht hinnehmen, und dazu bildet dieser Bericht eben die Grundlage. Ich finde es auch sehr interessant, dass der Bericht noch einmal die Diskussion über das medizinische Zentrum anführt. Das wurde ja schon einmal in der Gesundheitsdeputation diskutiert, und wir haben es auch hier schon einmal andiskutiert. Mein Eindruck ist zumindest, dass man heute zwar sagen kann, dass die Inklusion natürlich Vorrang hat, aber wenn man feststellt, dass es diese Doppeldiagnosen gibt und man dafür andere Maßnahmen braucht, weil man in dem jetzigen Regelsystem möglicherweise nicht damit zurechtkommt, dann ist ein solches ambulantes medizinisches Zentrum – man muss ja noch dazu sagen, es soll ja keine neue Einrichtung geschaffen werden – eine gute Möglichkeit, die nicht gegen den Gedanken der Inklusion verstößt. Frau Kappert-Gonther hat gesagt, dass sich dieses Zentrum schon im fortgeschrittenen Reifestadium befinde, und deswegen sage ich noch einmal, ich glaube, dass da jetzt geliefert werden muss, und ich denke, das wird auch eine Aufgabe der Gesundheits- und Sozialpolitik der nächsten Legislaturperiode sein. – Danke! (Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Dr. Schulte-Sasse.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stehe heute hier in Vertretung für meine Kollegin Frau Stahmann, und ein großer Teil des hier vorgetragenen Lobes gebührt ihr

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

und insbesondere ihrer Mitarbeiterin Martina Kemme, die sich in besonderer Weise um diesen umfangreichen Bericht verdient gemacht hat.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Meine Damen und Herren, die Bitte um Berichtserstattung hatte die Zielsetzung, die Handlungsnotwendigkeiten und Handlungsmöglichkeiten zur Lebens- und Versorgungssituation von geistig behinderten Menschen mit zusätzlichen psychischen Erkrankungen für das Land Bremen erkennbar werden zu lassen. Da nicht auf Daten zur Häufigkeit von psychischen Erkrankungen bei Menschen mit geistiger Behinderung und zu ihrer Versorgung im Land Bremen zurückgegriffen werden konnte, hat die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Mitte des Jahres 2014 eine Fragebogenerhebung bei allen Leistungserbringern ambulanter und stationärer Wohnangebote für Menschen mit geistiger Behinderung in Bremen und Bremerhaven durchgeführt.

Der Senator für Gesundheit, also meine Behörde, führte parallel dazu eine Befragung der Leistungserbringer im Gesundheitsbereich hinsichtlich der Versorgung der Zielgruppe durch. Beide Auswertungen sind im vorliegenden Bericht ausführlich dargestellt. Als Lücken in der Versorgung werden von den Leistungserbringern im Bereich Wohnen vorrangig genannt die psychotherapeutische Versorgung für Menschen mit geistiger Behinderung, Qualifikation von niedergelassenen Psychiatern, Neurologen und psychiatrischen Kliniken für Menschen mit geistiger Behinderung und das Fehlen diagnostischer Verfahren zur Erkennung von psychischen Störungen bei Menschen mit geistiger Behinderung.

Folgende Kernaussagen ergab die Befragung der Leistungserbringer aus dem Bereich Gesundheit: Der besondere Versorgungsbedarf von Menschen mit geistiger Behinderung wird zwar überwiegend wahrgenommen, aber es wird ein Bedarf an eigener Qualifizierung wie auch an externer spezialisierter Fachlichkeit für die Patientinnen und Patienten mit sogenannten Doppeldiagnosen gesehen. Die Einschätzung des Status quo der Versorgung unterscheidet sich im Einzelnen jedoch teilweise erheblich, und damit wird auch die unterschiedliche Sensibilität und Offenheit für die Wahrnehmung dieser Probleme in den unterschiedlichen Versorgungssegmenten deutlich.

Im Hinblick auf die Handlungsempfehlungen wurden vor allem Verfahrensvorschläge gemacht. Der gemeinsame Dialog der verantwortlichen und handelnden Akteure in der Eingliederungshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung im Rahmen des SGB XII und im Gesundheitsbereich stellt einen ersten wichtigen Schritt dar, um ein gemeinsames Fachverständ

nis zwischen den Aufgaben des Gesundheits- und des Sozialsystems für die Behandlung und Unterstützung der geistig behinderten Menschen mit psychischen Einschränkungen zu erlangen – also das typische Problem der Schnittstelle und des Schnittstellenmanagements zwischen zwei verschiedenen Zuständigkeitsbereichen –, und eine bessere Vernetzung, gezielte Öffnung und fachliche Weiterentwicklung vorhandener Angebote. Hierfür ist eine enge Kooperation zwischen Gesundheits- und Sozialressort unerlässlich.

Der Aufbau eines medizinischen Zentrums für Erwachsene mit Behinderung als neues, spezialisiertes Angebot wird von allen Seiten als erforderlich angesehen, um die fachliche Lücke in der Versorgung in Ergänzung zu vorhandenen Angeboten schließen zu können. Erwartet wird die Schaffung der gesetzlichen Grundlage, die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart wurde. Hier hat Ende Juni 2014 auf Antrag Bremens durch das Gesundheitsressort die Gesundheitsministerkonferenz der Länder beschlossen, die Bundesregierung um eine Erweiterung vom Paragraf 119 SGB V zu bitten, der die Einrichtung von medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderung ermöglicht. Wir warten also noch auf diese gesetzliche Grundlage, ich habe aber gar keinen Zweifel, dass es sie geben wird, weil es eben der gemeinsame Wille der Bundesregierung und aller Länder ist.

Die Schaffung eines MZEB ist im Landesaktionsplan als Maßnahme des Gesundheitssystems enthalten, ein Anteil der Kosten soll dann auch durch die Eingliederungshilfe getragen werden.

Im Frühjahr 2015 beginnt die gemeinsame Vorstellung der Berichtsergebnisse durch beide Ressorts in den Fachgremien der Eingliederungshilfe inklusive der Bewertung der Ergebnisse im Rahmen eines strukturierten Dialogs. Gespräche mit den Leistungserbringern des Gesundheitsbereichs befinden sich aktuell in der Planung. Nach diesen Diskussionen kann der Handlungsbedarf im Bereich Wohnen sowie im Bereich der medizinischen therapeutischen Behandlung konkreter eingeschätzt werden. Dafür bietet der umfangreiche Bericht eine zentrale Ausgangsbasis. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!