2007, keine weitere Möglichkeit mehr, einen regulären Aufenthaltsstatus zu bekommen. Nur Jugendliche zwischen 15 und 21 Jahren können nach dem neuen Paragrafen 25 a Aufenthaltsgesetz eine Aufenthaltserlaubnis bekommen oder eben gut qualifiziert Geduldete nach Paragraf 18 a Aufenthaltsgesetz.
Es gibt Bundesländer, die das Problem bereits angehen. Schleswig-Holstein hat angekündigt, eine Bundesratsinitiative für eine Bleiberechtsregelung zu ergreifen. In der Antragsberatung im Landtag befürwortet die grüne Fraktion ein Bleiberecht, nach fünf Jahren für Alleinstehende, nach drei Jahren für Familien und nach zwei Jahren bei Härtefällen. Auch die SPD hat eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung befürwortet und problematisiert, dass gegebenenfalls Abschiebungsverfahren ab dem Jahr 2012 angestrengt werden könnten. Das ist das, was wir auch befürchten.
Alle diese Punkte, die in Schleswig-Holstein von SPD und Grünen in den Landtag eingebracht worden sind, sind in unserem Antrag auch enthalten. Er sieht eine stichtagsunabhängige, also permanente gesetzliche Bleiberechtsregelung vor und geht damit über den Antrag hinaus, den Sie jetzt im Anschluss an unseren eingebracht haben. Sie soll nämlich von Familien spätestens nach drei Jahren und von Alleinstehenden spätestens nach fünf Jahren in Anspruch genommen werden können, und bei Härtefällen soll es noch früher gehen. Die Härtefallregelung haben Sie in Ihrem Antrag, den Sie gleich begründen werden, auch aufgeführt. Dafür gibt es aber bereits gesetzliche Regelungen, dafür bedarf es jetzt nicht unbedingt einer neuen Initiative aus Bremen.
Das Problem ist tatsächlich die stichtagsungebundene Regelung. Weil es unwahrscheinlich ist, dass bis zum Ende des Jahres ein entsprechendes Gesetz beschlossen wird, brauchen wir Regelungen auf Landesebene. Deshalb sollte sich die Innenministerkonferenz im Dezember auf eine weitere Verlängerung der Altfallregelung einigen. Sollte dies trotz Unterstützung aus Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern scheitern, muss Bremen die Abschiebung des Personenkreises aussetzen. Das ist unsere mindeste Forderung: dass diese Menschen nach teilweise zehn Jahren Aufenthalt in Bremen nächstes Jahr keine Abschiebung befürchten müssen.
Wir freuen uns, dass auch SPD und Grüne jetzt einen Antrag eingereicht haben und unsere Forderungen in zwei Punkten weitgehend aufnehmen. Wir werden dem auch zustimmen, weil wir wissen, Sie werden unseren Antrag wieder ablehnen. Ihr Antrag weist aber einige Schwächen auf, und darauf möchte ich noch eingehen: Die Ausschöpfung von Ermessensspielräumen bringt nichts, wenn es keine gesetzlichen Spielräume gibt. Das betrifft die Passpflicht, denn wir wissen alle, dass die Leute, die hier geduldet werden, zu 60 Prozent das Problem haben, dass sie kei
nen Pass haben und deswegen keine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Die Aufenthaltszeiten, nach denen ein Bleiberecht beantragt werden kann, bleiben nach Ihrem Antrag unklar. Wir haben uns in der Fraktion darauf geeinigt, Ihrem Antrag trotzdem zuzustimmen, würden Sie aber auch ernsthaft bitten, diese eine stichtagsungebundene Altfallregelung zumindest ernsthaft in Erwägung zu ziehen. – Danke schön!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich freue mich besonders, dass wir heute erneut dieses Thema diskutieren und auch die Gelegenheit bekommen, unsere Erwartungen an die Innenministerkonferenz zu formulieren. Es ist mir aber auch ein besonderes Anliegen, meine Damen und Herren: Das Wichtigste bei all unserem Tun ist doch, dass die Humanität nicht auf der Strecke bleibt. Die Humanität bleibt aber auf der Strecke, wenn parteipolitische Eitelkeiten und das Profilierungsdenken eine größere Rolle spielen als die Menschen, um die es hier geht.
Hier geht es nicht um irgendwelche Menschen, sondern es geht um Menschen, die schon viele Jahre hier in Deutschland, in Bremen leben, hier teilweise geboren und aufgewachsen sind. Wir wollen ihnen das Leben in Deutschland erleichtern, und das können wir mit einer humanitären Herangehensweise an das Thema. Wir widmen damit unsere parlamentarische Aufmerksamkeit Menschen, die Schwierigkeiten haben. Wir sprechen nicht über diejenigen, die sich aus eigener Kraft in Deutschland integrieren können. Wir sprechen unter anderem über traumatisierte, über kranke Mensche, über ältere Menschen und in einzelnen Fällen auch über Menschen mit Behinderung. Es gab in der Vergangenheit, wie vorhin erwähnt, drei große Änderungen der Bleiberechtsregelung, und mit ihnen wurde bereits ein großer Teil der Geduldeten erfasst. Wir haben die möglichen Spielräume ausgenutzt und die Anzahl der Betroffenen im Vergleich zum Zeitraum vor dem Jahr 2006 etwa um die Hälfte vermindert. All diese Maßnahmen haben aber noch immer eine große Gruppe von Migrantinnen und Migranten, die unter die Bleiberechtsregelung, unter die Kettenduldung fallen, außen vor gelassen. Das ist nicht in Ordnung, das ist nicht nachvollziehbar, und das darf auch nicht so bleiben!
Wir haben uns durch Überzeugungsarbeit, viele Initiativen, fachliche Weisungen, aber auch Gespräche darum bemüht, Einfluss auf die Praxis der Ausländerbehörde zu nehmen. Wir haben erreicht, dass die Verwaltung mitmacht, einige mehr, einige weniger. Wir können heute sagen, dass viele unserer integrationspolitischen Zielsetzung folgen. Gemeinsam haben wir alles darangesetzt, um mehr aus diesem Bleiberecht herauszuholen und bessere Perspektiven für diese Menschen zu schaffen. Nun sind aber die gesetzlichen Spielräume fast erschöpft. Wir wollen auch eine deutliche Senkung des Betrags zur Sicherung des Lebensunterhalts, wir wollen vor allem eine faire, vor allem eine realistische Anforderung an Migratinnen und Migranten stellen. Wir sagen Ja zur Sicherung des Lebensunterhalts, aber es muss auch machbar sein.
Wir finden aber auch richtig, dass diejenigen, die zurzeit bis zum 1. Januar 2012 ihren Aufenthalt auf Probe erhalten haben, nicht einfach hinterher fallen gelassen werden, nur weil sie die Bedingung nicht erfüllt, diese Schwelle nicht überwunden haben. Für sie muss es eine Übergangsregelung geben. Sie wissen, inzwischen haben alle Flüchtlingsorganisationen, alle kirchlichen Einrichtungen, alle Wohlfahrtsverbände, aber auch Migrantenorganisationen ausführlich begründet, warum wir eine großzügigere gesetzliche Regelung dringend benötigen. Die Stichtagsregelung ist auch unserer Ansicht nach überflüssig, sie ist kontraproduktiv, und vor allem produziert sie dauernd neue Härtefälle, womit viele Flüchtlingsinitiativen, viele Rechtsanwälte, viele Gerichte, aber auch unsere Ausländerbehörde voll beschäftigt sind.
Wir werden trotzdem den Antrag der LINKEN ablehnen, weil die Zielsetzung Ihres Antrags das parlamentarische Instrument überfordert. Man kann nicht, Frau Vogt, über einen Antrag fast das gesamte Ausländergesetz ändern, schon gar nicht über eine Bundesratsinitiative. Ihr Antrag stellt Forderungen, die unsere Landespolitik unglaubwürdig machen würde.
Meine Damen und Herren, eines muss aber klar sein: Das langfristige Ziel auch unserer Politik ist und bleibt der völlige Verzicht auf die Kettenduldung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, schauen Sie sich bitte diesen Begriff an! Kettenduldungen sind Beleidigungen, sind Verletzungen, sind Herabsetzungen. Kettenduldungen bedeuten auch, dass wir die Menschen damit in Ketten legen. Daran können wir nicht nur, daran müssen wir etwas ändern!
Ernsthaft, es gibt nur eine Lösung, und das sage ich auch in Richtung der CDU: die Abschaffung von Kettenduldungen! Bitte setzen Sie sich bei der Bundesregierung dafür ein! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Das ist ein wichtiges Thema, was wir heute besprechen und diskutieren. Integration braucht ein gesichertes Aufenthaltsrecht für die Betroffenen, und eines der Ziele unseres Koalitionsvertrages ist, die im Land Bremen bestehenden Kettenduldungen auf ein Minimum zu reduzieren. Das ist ein Ziel, das wir als SPD seit vielen Jahren verfolgen. Im Kern geht es um den Umgang mit Menschen, die seit Jahren mit uns in Deutschland leben, keinen gesicherten Aufenthaltsstatus und keine gesicherte Lebensperspektive haben, und die wir auf der anderen Seite auch nicht abschieben können, wie es im Antrag steht. Es geht also um den Umgang mit sich langjährig in Deutschland aufhaltenden Geduldeten. Wir wollen dauerhaft in Bremen lebende Menschen in die Lage versetzen, ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit zu verdienen und nicht auf Dauer von staatlichen Transferleistungen abhängig zu sein. Nur so kann ein gleichberechtigtes Miteinander der Menschen zum Wohle aller Bremerinnen und Bremer erreicht werden, und daran arbeiten wir.
Der Antrag der LINKEN vermittelt den Eindruck, dass das Land Bremen politisch untätig war und keine Initiative unternommen hat. Das ist falsch!
Deswegen wird die SPD-Fraktion den Antrag der Fraktion DIE LINKE ablehnen. Das Land Bremen war in der Vergangenheit nicht untätig. Seit dem Jahr 2007 hat das Land Bremen eigene Ermessensspielräume ausgeschöpft, um die sogenannten Kettenduldungen konsequent abzubauen. Mit dem Bremer Erlass ist Bremen sehr weit in seinen Möglichkeiten auf Landesebene gegangen. Das Bleiberecht für gut integrierte ausländische Jugendliche ist eine Verbesserung und bedeutet eine realistische Perspektive für viele junge Menschen mit Migrationshintergrund.
Das Land Bremen führt eine Reihe von Integrationsmaßnahmen für diese Zielgruppe im Rahmen des ESF-Bundesprogramms zur beruflichen Unterstützung durch. Für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit dem Zugang zum Arbeitsmarkt leistet das Bremer Integrationsnetz, BIN, eine sehr gute Arbeit. Ein Trägerverbund, bestehend aus dem Deutschen Roten Kreuz, dem Paritätischen Bildungswerk, dem Kulturzentrum Lagerhaus, dem Bereich Migration und der WABEQ, unterstützt durch vielfältige Maßnahmen Bleibeberechtigte nach der gesetzlichen Altfallregelung. Inhaltliche Schwerpunkte sind: Vermittlung berufsbezogener Deutschkenntnisse, berufliche Weiterbildung und Berufsvorbereitung. Die Volkshochschule leistet auch an dieser Stelle vieles und übernimmt die Verantwortung für diese Zielgruppe, indem sie Sprachkurse da organisiert, wo der Bund und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, BAMF, diese Verantwortung nicht übernimmt.
Die Zahl der im Jahr 2003 in Bremen lebenden geduldeten Menschen konnte auf fast die Hälfte reduziert werden, das steht auch im Antrag der LINKEN. Das reicht natürlich nicht aus. Die Aufenthaltserlaubnisse auf Probe werden zum Jahresende auslaufen, und die Betroffenen werden wieder in den Status der Duldung zurückfallen, wenn nicht eine Anschlussregelung erfolgt. Nach wie vor haben wir noch eine große Anzahl von Menschen, die in einem unsicheren Aufenthaltsstatus leben. Leider kann aber Bremen diese Ziele nicht allein erreichen, wie es schon meine Vorredner gesagt haben, weil viele der aufenthaltsrechtlichen Regelungen – wie bekannt – auf Bundesgesetzen beruhen wie zum Beispiel die sogenannten Altfallregelungen.
Mit dem Antrag der SPD und der Grünen wird der Senat aufgefordert, weiterhin die Ermessensspielräume Bremens zum Abbau der Kettenduldungen intensiv auszuschöpfen und sich darüber hinaus für eine wirksame stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung im Aufenthaltsgesetz im Sinne der Menschen einzusetzen. Das heißt, dass sich Bremen in der Innenministerkonferenz im Dezember 2011 für eine Übergangslösung für diejenigen einsetzt, die eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe haben und die Voraussetzungen zum 1. Januar 2012 nicht erfüllen. Ich bitte um die Zustimmung zu unserem Antrag! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wir, ich nehme ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
das vorweg, sind für eine Verlängerung der Bleiberechtsregelung, die zum 31. Dezember 2011 ausläuft.
Das ist aus unserer Sicht wichtig und aus humanitären und auch aus sonstigen Gründen erforderlich. Die Zahl der Duldungen wurde hier immer wieder genannt, die sagt aus unserer Sicht erst einmal gar nichts aus, weil wir natürlich permanent auch neue Fälle haben, die dem Duldungsstatus unterliegen. Man kann also jetzt nicht mit dieser Zahl auf die Vergangenheit verweisen und sagen, da passiert nichts, damit das hier auch noch einmal verdeutlicht wird. Die Vorredner haben das allesamt nicht gesagt: Es gibt bei dem Thema Duldung durchaus einen rechtlich relevanten Hintergrund, eigentlich handelt es sich bei diesem Personenkreis nämlich um ausreisepflichtige Menschen, die aber nach dem Gesetz aus humanitären, sozialen oder rechtlichen Gründen nicht ausgewiesen werden können oder dürfen. Daher ist das auch aus unserer Sicht eine wichtige Regelung, und sie sollte deswegen erhalten bleiben.
Nun zum Antrag der LINKEN! Der Antrag der LINKEN zur stichtagsungebundenen Bleiberechtsregelung ist aus unserer Sicht alter Wein in neuen Schläuchen. Ein ähnlicher Antrag wurde nämlich von Ihnen bereits im Jahr 2009 gestellt und hier in der Bürgerschaft umfangreich debattiert.
Meine Damen und Herren von der LINKEN, wir haben manchmal den Eindruck, dass Sie mit der Koalition eine Art Windhundrennen veranstalten wollen, welche Partei hier eigentlich am schnellsten einen Antrag stellt, um den anderen zuvorzukommen.
(Abg. Frau V o g t [DIE LINKE]: Wir wol- len, dass das endlich geregelt wird, Herr Hin- ners! Das ist ein Riesenunterschied!)
Die CDU-Fraktion verkennt nicht, ich hatte schon darauf hingewiesen, dass diese gesetzliche Bleiberechtsregelung auch jeweils den aktuellen Erfordernissen angepasst werden muss. Dies geschieht, und auch an der Stelle kann ich an dem Senator für Inneres wenig Kritik üben, tatsächlich auch in laufenden Verhandlungen auf Bundesebene in der Innenministerkonferenz.
Nun noch einmal im Detail zu ihrem Antrag, Frau Vogt: Sie fordern in Ihrem Antrag das Absehen von bestimmten Notwendigkeiten, unter anderem wollen Sie, dass die Deutschkenntnisse nicht mehr nachgewiesen werden müssen. Sie wollen, dass der eigene Lebensunterhalt, der bisher ja noch im Gesetz vorgesehen ist, nicht mehr nachgewiesen werden muss.
Darüber hinaus fordern Sie in Ihrem Antrag, dass Straffälligkeiten keine Rolle mehr spielen sollen, und zu guter Letzt sagen Sie, dass auch keine Verstöße – und da wiederholen Sie sich zwar – gegen das Aufenthaltsrecht oder Asylverfahrensrecht vorliegen dürfen. Beim besten Willen, Integration sieht aus unserer Sicht anders aus!
(Beifall bei der CDU – Abg. Frau V o g t [DIE LINKE]: Sie wissen ganz genau, dass Familien hier keine Möglichkeit haben!)
(Abg. Frau V o g t [DIE LINKE]: Wie sol- len Familien mit kleinen Kindern denn ihren Lebensunterhalt bestreiten, wenn sie nur geduldet sind?)
Frau Vogt, hören Sie doch einfach einmal zu! Das ist ja wirklich ein bisschen nervig! Da muss ich dem Präsidenten Recht geben – jetzt sitzt zwar die Präsidentin dort oben –, aber es ist wirklich ein bisschen nervig.
Selbst in meinem Alter! Nein, aber andere können sich auch gar nicht mehr konzentrieren, sie hören ja gar nicht, was ich hier sage.
Sie wissen, wir als CDU-Fraktion legen sehr viel Wert darauf, dass bei der Integration der Grundsatz des Forderns und Förderns Gültigkeit hat, und den haben Sie aus unserer Sicht bisher überhaupt noch nicht verinnerlicht, darüber sollten Sie noch einmal nachdenken! Es wird Sie nicht wundern, wir werden deswegen Ihren Antrag ablehnen.