nun einen Job gefunden oder eine Lehre angefangen haben, hätte eine Einstufung ihrer Heimatländer als sichere Herkunftsstaaten übrigens durchaus verheerende Folgen. Denn sobald sie volljährig werden und einen Asylantrag stellen, würde für sie dann plötzlich das im letzten Herbst von Ihnen eingeführte absolute Arbeitsverbot gelten. Das heißt, sie müssten ihren Job aufgeben beziehungsweise ihre Lehre abbrechen. Welchen integrationspolitischen Sinn das hätte, kann mir wirklich keiner erklären.
Was den Umgang mit straffällig gewordenen Jugendlichen insbesondere aus den Maghreb-Staaten angeht, hat die Koalition einen eigenen Antrag eingebracht. Hierauf komme ich in der zweiten Runde zurück. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir müssen und dürfen heute wiederholt über Menschen, die zu uns kommen, reden und darüber, wie unsere Gesellschaft damit umgeht. Ich freue mich aber, dass es in unseren Städten Bremen und Bremerhaven viele Menschen gibt, die mit diesen Menschen, die zu uns kommen, reden. Das nämlich führt dazu, dass sie nicht Fremde bleiben, wir weniger in „wir und die“ denken, sondern mehr darüber, wie wir mit den Menschen leben, und wie sie zu unserer Gesellschaft gehören können. Wir müssen nämlich die einzelnen Personen, die Individuen, sehen, auch wenn wir an dieser Stelle eher über Probleme reden, die das Ganze macht. Es gibt Dinge, die getan werden müssen. Fluchtursachen vor Ort bekämpfen, mit dazu beitragen, dass mehr Frieden auf der Welt herrscht, all das ist nötig, aber das hilft uns nicht bei der Bewältigung der Probleme, die wir hier haben. Wir müssen sicherlich die Leistung sehen, die die Bundesrepublik bei der Flüchtlingsintegration in den vergangenen 70 Jahren schon geleistet hat. Herr Röwekamp hat darauf hingewiesen. Das entlastet uns aber gar nicht davon, dass wir weiter leisten müssen und weiter leisten sollen. Das kann auch keine Ausrede dafür sein, nichts oder weniger zu tun, als nötig ist. Die Menschen, die zu uns kommen, haben diese Hilfe verdient. Hier ist insbesondere der Bund gefordert, Städte wie Bremen und Bremerhaven zu unterstützen, die das selbst finanziell nicht leisten können. Wir setzen uns insbesondere dafür ein, dass der Bund noch mehr Mittel für Flüchtlinge bereitstellt.
Wir haben hier schon wiederholt über Asylpakete geredet. Ich kann dazu nur sagen, die FDP ist in kei
ne Bundesregierung eingebunden. Wir sehen das Ganze differenziert und haben auch kein Problem, diese differenzierte Position hier darzustellen. Natürlich ist die Idee sicherer Herkunftsstaaten erst einmal eine vernünftige, wenn die Anerkennungsquoten so gering sind. Was uns aber wichtig ist, ist, dass, wenn heute vier Prozent Menschen von dort anerkannt werden, man genau hinschaut und diese vier Prozent weiterhin die Chance haben, hier Asyl zu bekommen, auch wenn sie das im Zweifel von vor Ort betreiben müssen.
Es ist ja schon richtig dargestellt worden, es gibt in diesen Maghreb-Staaten, um die es gerade geht, Menschenrechtsverletzungen. Über Marokko werden wir noch reden.
Der nächste Punkt: die Residenzpflicht! Ja, das ist ein Problem. Darüber haben wir auch schon anders diskutiert, als die Zahl derer, die zu uns kamen, geringer war. Aber bei der Residenzpflicht muss man sagen, bei dem, was Herr Zicht dargestellt hat, muss auch betrachtet werden, dass die eine oder andere Ausnahme besteht, dass es Anträge gibt, Ärzte im Nachbarkreis, in der Nachbarregion besuchen zu können, dort Rechtsanwälte aufsuchen zu können. Es ist nicht so, dass diese Möglichkeiten gänzlich genommen sind. Insofern kann man, wenn es denn entsprechend ausgestaltet ist und man entsprechend informiert ist, damit leben und das hinnehmen.
Die Neuordnung der medizinischen Aspekte war überfällig, denn man hatte durchaus das Gefühl, dass hier Gefälligkeitsgutachten von einigen wenigen Ärzten erstellt wurden. Aber man muss natürlich schauen, dass es ein wirklich vernünftiges Verfahren bleibt. Ich sehe kritisch, wenn generell ausgeschlossen wird, dass posttraumatische Belastungsstörungen ein Abschiebegrund sein sollen. Posttraumatische Belastungsstörungen kommen in solchen Krisenregionen vor. Wir können uns beispielsweise nach wie vor vorstellen, dass das weiterhin ein Abschiebehindernis sein sollte. Das muss man anders sehen, als es hier im Asylpaket dargestellt wird.
Hier muss unserer Meinung nach im Einzelfall geprüft werden, um auszuschließen, dass sich solch eine Störung durch eine Abschiebung verschlimmert. Denn dann ist es nach unserer Meinung geboten, dass die Menschen hier bleiben können.
Einschränkungen beim Familiennachzug sehen auch wir kritisch. Insbesondere für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive kann das mehr als integrationshinderlich sein. Wir sind da aber auch nicht so fundamentalistisch wie DIE LINKE. Wir lehnen den Antrag der LINKEN daher ab, weil man das auch hier differenzierter betrachten kann, als es von der LINKEN gesehen wird.
Wir sehen uns auch nicht in der Lage, dem CDU-Antrag zuzustimmen. Ich glaube, das ist an den Beispielen, die ich vorgetragen habe, mehr als deutlich geworden. Kommen wir zu der Frage des Umgangs mit Menschen, die kriminell geworden sind und hier Asyl bekommen wollen. Wir müssen doch schlichtweg feststellen, dass diese Menschen dort, wo sie hinwollen, in einem Staat, der die Menschenrechte achtet und ihnen gewährt, was sie zu Hause nicht bekommen haben, dies mit Füßen treten, wenn sie hier kriminell werden. Insofern müssen wir uns dafür einsetzen, dass die Menschen, die nachweislich Straftaten begangen haben, dann auch zurückgeführt werden. Daher ist es der richtige Ansatz, hier zu schauen, wie wir es erreichen, dass es die Staaten erlauben, dass ihre geflüchteten Bewohner wieder einreisen. Es ist schon verrückt, wenn die Bundesregierung darum bitten muss, dass Marokko marokkanische Staatsbürger wieder aufnimmt. Es ist eine Situation, die man sich nur schwer vorstellen kann. Man vergegenwärtige sich einmal, die Bundesrepublik würde sich schwertun, deutsche Staatsbürger wieder ins Land zu lassen. Das ist schon eine komische Situation. Insoweit ist es der richtige Ansatz, hier aktiv zu werden. Insgesamt werden wir dem Antrag der Koalition zustimmen. Lassen Sie mich noch einige generelle Sätze sagen. Wir haben das Problem, dass wir die Dinge nicht so in den Griff bekommen, wie wir es gern hätten, weil wir nach wie vor das Versäumnis in Deutschland haben, dass es kein Einwanderungsrecht gibt, dass wir kein deutsches und europäisches Einwanderungsrecht haben. Dieses bräuchten wir dringend, um Asylanträge von Menschen zu vermeiden, die hier einfach nur leben wollen, was ihr gutes Recht ist, das man aber über ein Einwanderungsrecht regeln kann und muss.
Das Nächste ist, wir müssen weiter verstärkt dafür sorgen, dass diejenigen, die hierbleiben, die eine Bleibeperspektive haben, integriert werden. Ich habe bereits gesagt, wir müssen mit den Menschen reden, weniger über sie. Wir müssen die Hürden für die Arbeitsaufnahme senken. Wir müssen dafür sorgen, dass sie in Arbeit und Bildung integriert werden. Wir brauchen dafür auch schnelle Registrierungen, denn wir haben zu Recht gehört, dass man nur Menschen, die einen Namen haben, in das Schulsystem integrieren und aufnehmen kann. Das ist nun einmal so. Auch da ist der Bund gefordert, mehr zu tun und die Mittel bereitzustellen, damit das Ganze in Bahnen gelenkt werden und die Registrierung stattfinden kann.
nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden und hierbleiben können, eben nicht dieses aufwendige Verfahren durchlaufen müssen, sondern erst einmal aufgrund des Flüchtlingsstatus bei uns bleiben können. Am Ende ist uns als FDP wichtig: Es gilt, das Asylrecht zu erhalten und immer den einzelnen Menschen und seine Fluchtursachen zu sehen. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das habe ich gerade vor. Ich möchte eine Entschuldigung für zwei Worte voranstellen, die ich heute benutzt habe, das sind die Worte „Deportation“ und „Selektion“. Selbstverständlich sind die Verbrechen der Nationalsozialisten an den Verladerampen durch die Selektion und die Massendeportationen von Jüdinnen und Juden und anderen, die von Nationalsozialisten vernichtet wurden, in der Geschichte der Menschheit ohne Parallele
und ohne Beispiel, und es war nie meine Absicht, die Maßnahmen des Asylpakets auch nur in die Nähe dieser Verbrechen der Menschheit zu stellen. Darum bitte ich Sie, die beiden Begriffe einfach durch „Abschiebung“ auszutauschen.
Herr Röwekamp, Sie nannten selbst eine Alternative: Selektiererei. Meinetwegen können wir gern diesen Begriff nennen. Sie haben Selektiererei von sich gewiesen beziehungsweise das von dem Asylpaket verwiesen. Dann frage ich mich aber, wie können Sie abstreiten, dass Selektiererei durch das Asylpaket vorgenommen wird, wenn die Bundesregierung Marokko, Algerien und Tunesien – was Sie ja in Ihrem Antrag begrüßen – zu sogenannten sicheren Herkunftsstaaten deklarieren will, wenn bekannt ist und auch hier später diskutiert wird, welche Menschenrechtsverletzungen in Marokko gegenüber Minderheiten stattfinden, wenn bekannt und dokumentiert ist, dass in den Gefängnissen gefoltert und misshandelt wird und in Marokko die Ausreise per Flucht unter Strafe steht? Das heißt, wenn man dort wieder abgeschoben wird, droht allein deshalb, weil man woanders Schutz gesucht hat, die Strafverfolgung. Deshalb wundere ich mich über den Antrag der Koalition, die in Punkt drei schreibt, dass sie insbesondere Ausreisepflichtige aus den Mahgreb-Staaten wieder dorthin zurückführen möchte.
Herr Zicht und Frau Aulepp, Sie sagten doch in Ihren Reden, dass Sie das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten durchaus für problematisch halten. Sie haben sogar Menschenrechtsverletzungen in diesen drei jetzt vermeintlich sicheren Herkunftsstaaten konkret benannt und gesagt, dass sie nicht deshalb sicher seien, weil viele Menschen kommen oder weil die Bundesregierung oder die Bremer CDU der Auffassung sind, dass diese Länder sicher seien. Trotzdem fordern Sie, dass Menschen dorthin zurückgeführt werden. Ich verstehe Ihre Logik nicht. Vielleicht können Sie es mir noch erklären. Mir erschließt sich das nicht.
Ich möchte noch zu weiteren Punkten aus dem Koalitionsvertrag Ausführungen machen. Wir werden ihn selbstverständlich ablehnen, und zwar aus einer grundsätzlichen Überlegung heraus, die ich gern mit Ihnen teilen möchte. Aus unserer Sicht sollte bei Straffälligkeit das Strafrecht konsequent angewendet werden. Aber aus unserer Sicht ist die Sanktionierung durch das Aufenthaltsrecht, nämlich die Abschiebung, die dann folgen soll, eine Form der Doppelbestrafung. Wir finden, dass jeder, der strafrechtlich auftritt, unter die konsequente Anwendung des Strafrechts fallen sollte, es aber keine Doppelbestrafung durch gleichzeitige aufenthaltsrechtliche Sanktionierung geben sollte.
Herr Röwekamp, dass Sie dem Asylpaket Selektiererei absprechen, finde ich insbesondere bei dem Punkt des Familiennachzugs sehr erstaunlich. Sie sind die Partei, die immer das Recht auf Familie, die hohe Schutzwürdigkeit der Familie in den Vordergrund stellt, aber bei Ihnen gilt anscheinend der Schutz der Familie nicht für alle, sondern nur für manche Familien.
Ich begrüße die Ausführungen der Kollegin Aulepp, die sagte, dass das Recht auf Familie auch für Menschen im Exil gelten muss, unabhängig von ihrem Status. Das ist der Wille unseres Antrags. Der Antrag ist, auch wenn das Asylpaket jetzt beschlossen wurde, nicht obsolet, denn wir fordern auch einen Einsatz für das Recht auf Familie und Familiennachzug für humanitär Bleibeberechtigte, denn diese sind im Moment überhaupt noch nicht davon umfasst.
Hier geht es darum, dass bis zum August nur Flüchtlinge, die einen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder dem Grundgesetz erhalten haben, das Recht auf Familiennachzug hatten. Im August hat die Bundesregierung dieses Recht auch für subsidiär Schutzberechtigte eingeräumt. Danach kamen leider, muss ich sagen, die bekannten Pirouetten der Bundesregierung beziehungsweise des Vizekanzlers, der dann in die Verhandlung eingetreten
ist: ein oder zwei Jahre, auch für Minderjährige oder nicht? Durchgesetzt hat sich bekanntermaßen natürlich nur die CDU/CSU, aber für uns wäre es ein gutes Signal seitens der Bürgerschaft, sich zu dem Recht auf Familie zu bekennen und zu sagen, es darf nicht nur ein Recht für einige Flüchtlinge geben. Es gibt kein Recht auf Familie erster und zweiter Klasse, sondern alle Familien sollen das Recht haben, zusammenzuleben. Das erleichtert auch die Integration, das wurde schon gesagt, denn wer sich tagtäglich Sorgen um das Leben und das Wohlergehen seiner Angehörigen machen muss, der kann sich schwer darauf konzentrieren, hier Fuß zu fassen. Insofern werbe ich trotzdem für Zustimmung zu unserem Antrag. Er ist durch die heutige bedauernswerte Zustimmung zum Asylpaket im Bundestag nicht überholt. Sie können sich auch für weitere Rechte für Familien einsetzen. – Ich danke Ihnen!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen dieses Hohen Hauses! Vorab vielen Dank, bevor ich zur Sache selbst komme, für den Ausdruck der Borniertheit der Mächtigen, der in diesen Verfassungsschutz- und ähnlichen Wahnsinns- und Unsinnsdingen, die gegen meine basisdemokratische und grundgesetztreue Partei gerichtet sind, zum Ausdruck kommt. Die Bremer Wähler mögen so etwas sicher gern, wenn Sie auf solche traurigen Methoden zurückgreifen müssen! Die politische Position der Alternative für Deutschland geht weder rhetorisch noch sonst in irgendeiner Weise über zum Beispiel das Papier von Herrn Professor Dr. Bernd Raffelhüschen aus Freiburg hinaus, der in Bezug auf die Flüchtlingskrise, die Leute, die zu uns einströmen, explizit von Merkels Einladung spricht. Sie geht ebenfalls in keiner Weise über besorgte Stimmen von integrierten Migranten wie Frau Necla Kelek hinaus, die von einer Armee sprach, die nach Deutschland eingewandert ist, was auch immer darunter zu verstehen ist. Auf alle Fälle ist das die Bandbreite der Kritik und die sehr wohlabgewogene Rhetorik, über die die AfD in keiner Weise hinausgeht. Wir stehen in der Tat in der Mitte von 28 Regierungen – das sind nach unserer Meinung immer noch acht Regierungen zu viel –, die nach unser Meinung eine nicht richtige Flüchtlingspolitik betreiben. Es gehört in Deutschland ebenfalls eine Parteipolitik und eine Polizei wie in Ungarn, wie jetzt auch in anderen osteuropäischen Ländern dazu, um mit den Problemen fertig zu werden.
Die Alternative für Deutschland wird dennoch selbstverständlich dem CDU-Antrag zustimmen. Er ist bes
ser als nichts. Es ist immerhin eine Basis, auf die man sich einigen kann, wenn natürlich auch die Begrenzung des zweijährigen Familienzuzugs selbstverständlich auf die Bundeswahl 2017 bezogen und reiner Populismus, aber in der Sache natürlich richtig ist. Insofern stimmen wir dem Antrag der CDU gern zu.
Ansonsten freue ich mich auf weitere Debattenbeiträge. Wenn die sehr interessanten Angriffe auf meine Partei noch weitergehen, haben wir sicherlich noch Gelegenheit, weiter darüber zu diskutieren. – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist besser als nichts, trifft auf Ihre Rede jedenfalls nicht zu, Herr Kollege Tassis.
Gegen manche Unterstützung auch von der falschen Seite kann man sich nun leider einmal nicht wehren.
Lassen Sie mich zu den einzelnen Punkten, um deren Zustimmung wir werben, aus Sicht der CDUFraktion noch Antworten geben.
Zunächst einmal ist es mir ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass – das ist uns zum Teil sogar schon vorgehalten worden, das mag man aus CDU-Sicht bedauern und aus Sicht anderer politischer Parteien fröhlich finden – die Union nicht mit einer Sprache spricht. Das ist aber Ausdruck einer sehr intensiven Befassung mit dem Thema. Die Vorschläge der CSU weichen von denen unserer Bundeskanzlerin ab. Ich bin mir nicht sicher, ob Herr Seehofer wie Herr Kretschmann jeden Tag für unsere Bundeskanzlerin betet. Wünschen würde ich es ihr ja.
Ich will an dieser Stelle nur deutlich machen: Keine der großen Parteien in Deutschland hat die eine Antwort auf die Bewältigung dieser Flüchtlingskrise. Was die CSU in der Familie der Unionsparteien ist, scheint die SPD Bremen im Kreise der Sozialdemokraten zu sein. Ich bin froh, dass dieser Antrag zum Asylpaket II nicht nur die Unterstützung der CDU/CSU im Bundestag gefunden hat, sondern auch der überwältigenden Mehrheit der Sozialdemokraten. Deshalb habe ich kein Verständnis dafür, Frau Aulepp, dass Sie sich so dezidiert von dem Inhalt dieses Antrages verabschieden. Sie verabschieden sich von der Politik Ihrer eigenen Partei.