Protokoll der Sitzung vom 16.06.2016

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst ein paar Vorbemerkungen zu der Rede von Herrn Strohmann, der sich gerade von mir abgewendet hat.

(Abg. Strohmann [CDU]: Nein! Entschuldigung!)

Kein Problem! Eine Sache, die ich eben gehört habe, hat mir nicht gefallen, und das war die Formulierung „dümmliche Bürgerinitiativen“.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE, FDP)

Man kann durchaus sagen, dass Bürgerinitiativen Partikularinteressen haben und wir die Interessen der

Gesamtstadt zu vertreten haben, aber Bürgerinitiativen sind etwas Verständliches, und es ist etwas ganz Wichtiges für unsere Demokratie, dass es solche Bürgerinitiativen in den Stadtteilen gibt. Das ist doch unbestritten, und die Begrifflichkeit „dümmlich“ war doch nun wirklich nicht ganz zutreffend.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

Auch Herrn Pohlmann muss ich in Schutz nehmen. Ich finde, er ist bei diesen Themen immer sehr gut unterrichtet und hat eigentlich immer alles gut gelesen. Deshalb würde ich die Kritik in dem Umfang jedenfalls auch nicht teilen wollen.

(Abg. Pohlmann [SPD]: Danke!)

Ich finde aber, dass die Debatte berechtigt ist. Von daher finde ich es gut, dass die CDU die Diskussion darüber angefangen hat. Wir sollten sie nicht nur hier führen, sondern wir müssen sie auch im Bund führen – mit unseren Leuten dort –, um zu versuchen, eine gute Lösung für Bremen zu erreichen. Es ist doch klar, dass diese 27,7 Millionen Euro in ganz wichtige Aufgaben investiert werden. Es ist schon erwähnt worden, wofür. Man kann nicht sagen, dass der Hochschulbau oder die Verkehrsinfrastruktur in Bremen überfinanziert wären, sondern wahrscheinlich ist das Gegenteil der Fall.

So würde ich auch der Kollegin Heike Sprehe zustimmen, dass auf jeden Fall nicht weniger herauskommen kann, als jetzt schon da ist, und das muss sich am Ende in den Eckwerten abbilden. Da sind wir vollkommen einer Meinung. Darauf müssen wir gut achtgeben. Da sind letztlich auch die Fachpolitiker gefragt.

Diese Mittel sind und waren für Bremen in vielerlei Beziehung wichtig. Es ist schon erwähnt worden, in welchen Bereichen das der Fall ist. Für uns Grüne war immer wichtig, dass alle Verkehrsteilnehmer von diesen Mitteln profitieren. Ich habe mir noch einmal angesehen, was zuerst und was später finanziert worden ist. Ich kann dazu sagen, dass sich die Gleichberechtigung der Verkehrsarten inzwischen darin widerspiegelt, was für Projekte wir mit diesen Entflechtungsmitteln finanzieren. Darin sind ÖPNV-Projekte. Ich freue mich sehr, dass wir die Straßenbahnprojekte jetzt hier in Bremen auf das Gleis gestellt haben, dass sie jetzt laufen werden und wir dabei fast alle – außer der FDP – an einem Strang ziehen. Für die FDP ist es die Autobahn, die ja zum Teil auch darüber finanziert wird, aber das ist eine andere Frage.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wie es ab dem Jahr 2020 weitergeht. Wir werden die Mittel als Land Bremen, wenn wir nicht sehr viel mehr aus dem Länderfinanzausgleich bekommen, nicht mal eben so aus dem Haushalt, wie wir ihn heute vorfinden, finanzieren können. Daher muss da viel verhandelt werden. Diese Entflechtungsmittel sind Bestandteil der Ver

handlungen über die Neuordnung der Bund-LänderFinanzierungen. Die Länder haben in einem gemeinsamen Schulterschluss eine Erhöhung und Fortsetzung des Programms gefordert. Der Bund verweist auf die Rechtslage und die Zielsetzung der damaligen Vereinbarung, die Aufgaben des Bundes und der Länder klar voneinander zu trennen.

Aus unserer grünen Sicht wird an der Stelle einmal mehr klar, dass wir sehr schnell und sehr hartnäckig mit dem Bund ins Gespräch kommen müssen. Die Zusammenarbeit muss da noch sehr viel enger werden. Auf der anderen Seite steht eine für Bremen bislang eigentlich sehr hoffnungsfrohe Vereinbarung zwischen den Regierungschefs und der Bundeskanzlerin über die zukünftige Struktur der Bund-Länder-Finanzierung. Wir glauben, dass da noch sehr viel Bewegung in den Verhandlungen sein wird, finden es aber gut, dass die Diskussion jetzt hier mit dieser Initiative auch schon begonnen hat. Wir müssen alle miteinander im Interesse unseres schönen Landes Bremen gut aufpassen, dass da jetzt nichts schiefläuft. – Vielen Dank!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Professor Dr. Hilz.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir freuen uns auch, dass diese Große Anfrage bereits jetzt, und zwar rechtzeitig debattiert wird, denn die Antworten zeigen, dass die Entflechtungsmittel in den vergangenen Jahren, seit es sie gibt, einen wichtigen Beitrag für unsere Infrastruktur hier in Bremen und Bremerhaven geleistet haben.

(Beifall FDP)

Das ist gut so, und das zeugt auch davon, dass wir hier weiter etwas tun müssen. Unsere Infrastruktur muss instandgehalten werden. Instandhaltung – das wissen wir alle – ist immer günstiger als die Neuschaffung von Infrastruktur. Hier ist aus unserer Sicht noch deutlich Luft nach oben. Wir müssen also in den künftigen Haushalten bereits Vorsorge treffen und entsprechend die Investivmittel für Infrastruktur deutlich besser im Auge behalten.

Zweitens geht es hierbei – und das wurde auch schon angesprochen – um die Neuausstattung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Nach derzeitigem Stand soll es keine Fortführung dieser Entflechtungsmittel geben, sondern im Rahmen dieser Einigung, die ja noch aussteht, kommt dann die Souveränität nach Bremen zurück, diese Gelder so auszugeben, wie Bremen es sollte. Wir sollten uns hier und heute auch schon mit dem Gedanken abfinden, dass diese Teile der Entflechtungsmittel, wenn sie denn wegfallen, aus ande

ren Mitteln, die Bremen aus den Bund-Länder-Finanzbeziehungen zugewiesen werden, finanziert werden müssen. Das gilt ab 2020, und es zeigt aber auch, wie wichtig es ist, dass wir endlich Planungssicherheit bekommen. Es ist wichtig, dass wir endlich eine Einigung erzielen.

Die Vorschläge der Länder, die ja groß gefeiert wurden – man hatte sich geeinigt, große Summen für Bremen stehen da im Raum –, sind mit dem Bund noch nicht final ausgehandelt, das ist noch in der Schwebe. Hier müssen wir sorgfältig darauf achten, dass wir zügig Planungssicherheit im Sinne unserer Infrastruktur, für Verkehr, für Hochschulen erzielen. Das ist ein wichtiger Punkt. Wir müssen uns darauf einstellen, dass zukünftige Regierungen, wie auch immer sie aussehen, einen Schwerpunkt bei der Instandhaltung und dem Ausbau der Infrastruktur hier in unserem Bundesland setzen. – Vielen Dank!

(Beifall FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rupp.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU hat eine meines Erachtens sehr vernünftige und richtige Anfrage gestellt und gefragt, was ab 2019 mit den sogenannten Entflechtungsmitteln passiert. Ich muss zugeben, dass ich für einen Augenblick irritiert war, weil man bei Entflechtungsmitteln zunächst einmal an verworrene Haare oder Ähnliches denkt, aber es geht natürlich darum, dass man irgendwann festgestellt hat, dass die Bund-Länder-Beziehungen in der Tat etwas arg verworren sind, und dann gesagt hat: Das müssen wir wieder entflechten! Damit es nicht zu sofortigen Einnahmeeinbrüchen kommt, hat man gesagt, okay, bis 2019 gibt es dafür Geld, also Geld nicht zur Entflechtung, sondern Geld, das vorangegangene Mittel ersetzt hat. Das sind 27 Millionen Euro für Bremen. Davon geht ein Großteil für den Hochschulbau, die Bildungsplanung, den Wohnungsbau und die Verkehrsfinanzierung. Das ist alles ganz wunderbar.

Die Antwort auf die Große Anfrage zeigt, dass dieses Geld geflossen und ausgegeben worden ist. Es ist für die Zwecke ausgegeben worden, für die es gedacht war. Die lange Liste der Projekte, die damit finanziert werden, zeigt, dass Bremen ein Stück weit unabhängig von der Landesregierung durchaus in der Lage ist, vernünftige Investitionsentscheidungen zu treffen und notwendige Maßnahmen zu gestalten.

(Vizepräsidentin Dogan übernimmt den Vorsitz.)

Ich finde, es ist ein Irrglaube, Herr Strohmann, anzunehmen, dass dann, wenn die Zweckbestimmung entfällt, eine andere Situation entsteht als mit einer Zweckbestimmung, denn ich habe die Haushalts

politik bisher so erlebt, dass die 27 Millionen Euro ein kleiner Teil des Investitionshaushalts sind, und wenn sie nicht zur Verfügung stünden, müssten entweder diese Mittel ersetzt werden oder die Projekte entfallen. Dadurch, dass sie vorhanden sind, werden aber unter Umständen wieder Mittel frei, die anderswohin fließen. Dass es schwierig ist, diese Zweckbindung aufzulösen, glaube ich nicht, denn es gibt dort auch keinen logischen Zusammenhang. Mit zweckgebundenen Mitteln werden Dinge finanziert und gekauft, die ansonsten mit anderen Mitteln finanziert werden müssten. Ich halte das also für schwierig.

Im Übrigen bin ich auch der Meinung – ich bin eben auch ein Vertreter der Haushaltssouveränität, auch von Bremen –, dass eine Auflösung der Zweckbindung nicht notwendig ist. Es ist selbstverständlich mehr als berechtigt zu fragen, was ab 2019 passiert. Diese Problematik ist zu diskutieren, und diese Frage ist offen.

Lassen Sie mich noch eine kleine Bemerkung machen! Wir haben als Fraktion und ich persönlich mit vielen Bürgerinnen und Bürgern und mit vielen Bürgerinitiativen in Bremen gesprochen, bisher war davon keine dümmlich, die meisten hatten ein ernstes Anliegen. Die meisten waren Fachleute und hatten sich tief in die Materie eingearbeitet.

(Beifall DIE LINKE)

Sie konnten uns das Problem erklären und mögliche Lösungsvorschläge aufzeigen. Das ist meine persönliche Erfahrung. Wenn Sie andere Erfahrungen haben, dann sind Sie vielleicht nur ein kleines bisschen neidisch! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall DIE LINKE)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Grobien.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es jetzt kurz machen, denn es ist eigentlich alles schon gesagt worden. Wir haben diese Große Anfrage gestellt, um auf das Problem hinzuweisen. Nachdem am 3. Dezember mit dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz keine Anschlussregelung für die Entflechtungsmittel vorgesehen worden ist, war es uns wichtig, auf das Problem hinzuweisen, um rechtzeitig vielleicht einen Prozess in Bewegung zu setzen, darüber nachzudenken, wie es denn weitergehen soll.

Die Antwort, wie es weitergehen könnte, nämlich vorzuschlagen, eine Veränderung der Haushaltseckwerte vorzunehmen, auch nach den Gesprächen mit dem Bund, ist super, nach den Verhandlungen über den Haushalt wissen wir ja, wie schwierig das ist. Wenn man insbesondere die Beträge im Wissenschaftshaushalt sieht – und das ist ja mein Politikbereich, den ich

für die Fraktion vertrete –, dann ist es ganz enorm. In zehn Jahren 125 Millionen Euro, die in den Hochschulbau geflossen sind, also jedes Jahr 12,5 Millionen Euro.

Wenn man sich dann noch die Projektliste anschaut, nämlich das Seminar- und Forschungsverfügungsgebäude, das Gebäude IW 3, Neubau Chemie, Neubau MARUM, Kindertagesstätte NW 1, Kommunikationsanlage, Cafeteria, sie hört gar nicht auf. Wir wissen, wenn die Mittel wegfallen und keine Kompensation erfolgen würde, dann wäre das nicht nur schwierig, sondern eine Katastrophe. Wenn jetzt große Einigkeit darin besteht, rechtzeitig zu schauen, wie eine Anschlussregelung in die Föderalismuskommission II eingebracht werden kann, dann freuen wir uns, dann haben wir an dieser Stelle einmal das Richtige getan. – Danke schön!

(Beifall CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Gottschalk.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann unmittelbar an die Ausführungen von Frau Grobien anknüpfen und ihre Ausführungen zum Hochschulbau an einigen Stellen vertiefen. Es herrscht in unserem Lande ein ganz großer, weitgehender Konsens, dass die Zukunftsfähigkeit und die Innovationsfähigkeit der Gesellschaft und der Wirtschaft im hohen Maße von der Funktions- und Leistungsfähigkeit der Hochschulen abhängig sind. Das wird schon durch den Ausbau der personellen Ausstattung der Hochschulen berücksichtigt. Es gibt hier weitgehende Programme, aber wir müssen auch feststellen, dass auf der anderen Seite die apparative und die bauliche Ausstattung schon in den vergangenen Jahren eigentlich mit den Notwendigkeiten nicht Schritt gehalten hat.

Wenn man jetzt den Blick nach vorn richtet und sich einmal die Zahlen und die Bedarfe anschaut, dann ist festzustellen, dass – konservativ gerechnet – bei einem einfachen Erhalt der baulichen und apparativen Ausstattungen in Deutschland für die Hochschulen in den Jahren 2017 bis 2025 rund 29 Milliarden Euro benötigt werden. Wenn man jetzt noch zusätzlich berücksichtigt, dass auch schon ein Sanierungsstau eingetreten ist, wenn man berücksichtigt, dass mit dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt und dem weiteren Ausbau der Hochschulen auch eine weitere räumliche Modernisierung und Erweiterung nötig ist, und wenn man sie nur ganz niedrig mit einem Prozent pro Jahr ansetzt, dann errechnet sich ein Bedarf von rund 35 Milliarden Euro für diese acht Jahre.

Schaut man sich demgegenüber die Projektionen der Länder an, dann ist lediglich ein Betrag von rund 21 Milliarden Euro vorgesehen. Das heißt, wir haben eine Planungslücke von 8 bis 25 Millionen Euro, die fehlen. Das wird in einen Zeitraum fallen, in dem die Län

der nicht mehr in der Lage sein werden, zusätzliche Kredite aufzunehmen. Wir können das ohnehin nicht, aber auch die anderen Länder können es nicht. Es steht dann natürlich die Frage an, wie solche Lücken eigentlich geschlossen werden sollen. Der Vorschlag der Länder für die Gestaltung der BundLänder-Finanzierung sieht nun nicht mehr vor, dass Entflechtungsmittel zur Verfügung gestellt werden, sodass es dann aus den zur Verfügung stehenden Mitteln finanziert werden müsste. Das ist aber überhaupt noch nicht geeint. Man muss deshalb auch über Alternativen und zusätzliche Möglichkeiten nachdenken, denn ich befürchte, es wird nicht so sein, dass das reichen wird. Sollte dieser Kompromissvorschlag der Länder scheitern, dann wird man natürlich wieder das Thema Fortsetzung der Entflechtungsmittel auf die Tagesordnung setzen. Allerdings muss man daneben auch noch einmal überlegen, um was es geht. Wir haben inzwischen mit der Öffnung der BundLänder-Kooperationen über den Artikel 91 b des Grundgesetzes erweiterte Möglichkeiten, gerade auch im Bereich der Hochschulen. Dort ergeben sich mindestens zwei Möglichkeiten, die wir uns näher anschauen sollten. Zum einen können über diesen Bereich verstärkt Bundesmittel in die Forschungsbauten fließen, sodass man in die Richtung eines Programms geht. Zum anderen könnte man ein Bund-Länder-Programm für die Hochschulsanierung, für die Sanierung der Hochschulbauten auflegen. Das sind Möglichkeiten, die uns der Artikel 91 b des Grundgesetzes eröffnet und die wir uns näher anschauen müssen. Eine dritte Möglichkeit, die ebenfalls besteht, ist, darüber nachzudenken, inwieweit es einen Bundesinfrastrukturfonds für die Modernisierung der Hochschulinfrastruktur geben sollte. Es ist klar, dass sich der Bund weiterhin verschulden kann, und zwar in einer Größenordnung von 0,35 Prozent des BIP. Er hat also Spielraum, auch über die schwarze Null hinaus. Er hat aber auch selbst dann Spielraum, wenn es wieder andere Zeiten geben sollte. Es ist vor allem so, diese Investitionen werden sich, wenn sie getätigt werden, für diese Gesellschaft auf jeden Fall rentieren. Das ist eigentlich auch der Sinn, der Zweck und die Legitimation von kreditfinanzierten Investitionen. Deshalb nehmen wir gern den Vorschlag der CDU und der anderen Parteien hier auf. Wir müssen von den Ländern her eine gemeinsame Linie entwickeln, was wir uns vorstellen, wie zusätzliche Gelder an die Länder gelangen können. Einfach auf Umschichtungen zu setzen, da werden wir hier im Norden und insbesondere in Bremen die kurze Karte haben. Das darf uns nicht passieren. Umso wichtiger wäre es, wenn wir da eine gemeinsame Linie finden, und zwar in den Forderungen gegenüber dem Bund, aber auch in der Abstimmung mit den anderen Bundesländern. – Danke schön!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat Herr Strohmann das Wort für eine Kurzintervention, die eineinhalb Minuten dauern kann.

Frau Präsidentin, das weiß ich, das reicht auch. Es sind nur zwei Punkte, die ich kurz ansprechen möchte. Der erste betrifft die Aussage meines sehr geschätzten Kollegen Rupp, dass es bei Investitionsentscheidungen logisch zugeht. Durch diese Tür würde ich so nicht gehen. Grundsätzlich bin ich auch kein Freund von Zweckgebundenheit, aber in diesem Fall glaube ich, dass wir bestimmte Infrastrukturmaßnahmen, wie zum Beispiel den Ausbau von Straßenbahnlinien plus die Investitionen in neue Straßenbahnwaggons ohne zweckgebundene Mittel, in Bremen nie durchgesetzt hätten. Da sind nämlich Logik und Investition auf Kameralistik gestoßen, und deswegen würde ich das so nicht stehen lassen.

Zweitens zu der Bürgerinitiative: Ja, ich habe mich falsch ausgedrückt. Ich möchte mich dafür auch insoweit entschuldigen, als ich in der Mehrzahl gesprochen habe. Das war nicht richtig. Bei der einen Bürgerinitiative bleibe ich aber dabei. Dazu stehe ich auch, und das werde ich auch bei der nächsten öffentlichen Veranstaltung sagen. Vielleicht war „dümmlich“ nicht der richtige Begriff, aber „böswillig“ wollte ich nicht sagen.

(Abg. Pohlmann [SPD]: Danke für den Hinweis!)