Protokoll der Sitzung vom 22.07.2015

Meine Frage war ganz einfach die: Was passiert auf Dauer, wenn diese Personen nun nicht nach Bayern gehen, sondern in Bremen bleiben?

Nichts!

Dann bleiben sie da?

(Zurufe SPD: Ja!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebente und damit letzte Anfrage in der Fragestunde bezieht sich auf die Mieterhöhungen durch die Deutsche Annington. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Wendland, Frau Dr. Schaefer und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Wendland, Sie haben das Wort!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Sozialwohnungen – mietpreisgebundene Wohnungen mit Belegrecht/B-Schein-Wohnungen – hat die Deutsche Annington im Land Bremen im Bestand, und wann laufen diese Belegbindungen aus?

Zweitens: Wie will der Senat mit den durch Modernisierung und Instandsetzung entstehenden höheren Mietkosten für Bezieherinnen/Bezieher von Sozialleistungen im Rahmen der Kosten der Unterkunft umgehen?

Drittens: Mit welchen Maßnahmen wird der Senat der durch die angekündigte Modernisierungsmieterhöhung zu befürchteten Verdrängung von Mietparteien, die keine Sozialleistungen erhalten oder Anspruch auf Wohngeld haben, entgegenwirken?

Diese Anfrage wird beantwortet von Senator Herrn Dr. Lohse.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Die Deutsche Annington verfügt im Land Bremen über einen Bestand von knapp 2 700 Sozialwohnungen, für die Miet- und Belegungsbindungen gelten. Der Großteil der Wohnanlagen unterliegt noch über das Jahr 2020 hinaus Sozialbindungen, teilweise noch über das Jahr 2030 hinaus.

Zu Fragen 2 und 3: Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport prüft grundsätzlich zunächst, ob die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft die Richtwerte einhalten. Sofern das der Fall ist, werden Mieten anerkannt. Bei einem Überschreiten der Richtwerte wird geprüft, ob im Einzelfall Kriterien vorliegen, die die Übernahme höherer Kosten rechtfertigen. Beispiele entsprechender Kriterien sind in der Verwaltungsanweisung aufgeführt. Danach werden Mietpreissteigerungen im Laufe eines bestehenden Mietverhältnisses akzeptiert, die sich aus energetischen Modernisierungen ergeben. Voraussetzung ist, dass die Mieterhöhung nach den Vorschriften des Mietrechts zulässig ist.

Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Gespräche mit der Deutschen Annington werden auch Auswirkungen auf die Mieten der modernisierten Wohnungen erörtert. Dabei werden auch Absprachen über die Sozialverträglichkeit von Mieterhöhungen angestrebt. Es gilt dabei, eine Verdrängung von Mietern zu vermeiden. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Wendland? – Bitte sehr!

Herr Senator Lohse, Sie haben unsere Fragen 2 und 3 zusammen beantwortet und sagen, dass Sie Absprachen mit der Deutschen Annington über die Sozialverträglichkeit von Mieterhöhungen anstreben. Können Sie uns auch sagen, was genau sich der Senat unter dem Begriff Sozialverträglichkeit vorstellt?

(Präsident Weber übernimmt wieder den Vorsitz.)

Mit der Deutschen Annington wie auch mit manchen anderen Investoren im Immobilienbereich führen wir regelmäßig Gespräche, um darüber zu sprechen, wie man mit den Beständen umgeht, wie man modernisiert und die Kosten auf die Mieten umschlägt. Letztlich achten wir natürlich darauf, dass die Unternehmen im Rahmen des geltenden Mietrechtes agieren, das machen sie. Die Deutsche Annington sagt uns zum Beispiel, dass sie nicht die bei energetischer Sanierung zulässige Erhöhung der Mieten um elf Prozent vornimmt, sondern im Durchschnitt nur rund sieben Prozent umschlägt.

Außer dass man darüber spricht, wie man mit Einzelfällen umgeht, beispielsweise mit Härtefällen, hat der Senat wenig Handhabe.

Frau Kollegin Wendland, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie haben gesagt, Sie führen Gespräche mit der Deutschen Annington. Haben Sie auch schon eine Idee, wie erreicht werden kann, gemeinsam mit den betroffenen Mieterinnen und Mietern oder den Sprechern der Mieterinitiativen mit der Deutschen Annington Gespräche zu führen? Ich denke, wenn es darum geht, was an Mieterhöhungen sozialverträglich ist und was nicht, ist auch die Sicht der Betroffenen gefragt.

Ich habe keine Idee, an welche Art von Gesprächen Sie dabei denken. Ich habe gesagt, solange die Deutsche Annington im Rahmen des geltenden Rechts agiert und es noch nicht einmal ausschöpft, ist es schwierig, auch für Mieterinnen und Mieter. Man muss sich auch die absoluten Mietniveaus anschauen, nicht nur die prozentualen Erhöhungen, die häufig in den Zeitungen diskutiert werden, um

dann zu sehen, ob es sich sozusagen im Rahmen bewegt oder nicht.

Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Bernhard! – Bitte!

Sie sagten vorhin, diese erhöhten Kosten wurden übernommen, wenn es innerhalb der energetischen Sanierung und zulässig sei. Wenn die Kosten aber nicht zulässig sind, was passiert denn dann, beziehungsweise wie wird geprüft, ob es zulässig ist oder nicht?

Bitte, Herr Senator!

Ich habe gesagt, dass die Prüfung bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport stattfindet. Ich müsste mich dort erkundigen, wie in diesen Einzelfällen verfahren wird, weil es nicht in die Zuständigkeit meines Ressorts fällt.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte!

Wenn man sagt, die Deutsche Annington handele nach geltendem Recht, wäre es dann zumindest möglich, Druck auf die Deutsche Annington auszuüben, die einzelnen Kostenerhöhungen transparent darzustellen beziehungsweise dies den Mieterinnen und Mietern zur Verfügung zu stellen?

Bitte, Herr Senator!

Die Frage ist, an welche Art von Druck Sie denken, den eine Verwaltung auf jemanden ausüben soll, der sich im Rahmen des geltenden Rechts bewegt. Da fehlt mir im Moment die Fantasie. Wir sprechen mit den Unternehmen. Die Deutsche Annington hat beispielsweise auch zugestanden, dass sie wirtschaftliche Härten im Einzelfall mit den Mieterinnen und Mietern besprechen und im Einzelfall auch Entgegenkommen zeigen will. Ob und wie das genau stattfindet, dazu fehlen mir bisher die Praxisbeispiele. Ich vermute aber, eine Folge der Gespräche, die wir mit der Deutschen Annington führen, ist, dass sie ein solches Entgegenkommen überhaupt ankündigt. Ich hoffe, dass es dann auch stattfindet.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte!

Ich gehe davon aus, dass diese Gespräche auch weiterhin stattfinden und zumindest immer wieder nachgehakt wird?

Bitte, Herr Senator!

Diese Gespräche finden regelmäßig statt, und das gilt nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für die Zukunft.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die Fragestunde ist damit beendet.

Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Gründe und des Ablaufs des Anti-Terror-Einsatzes vom 27. Februar bis 1. März 2015 in Bremen Antrag der Fraktion DIE LINKE und von Abgeordneten der Fraktion der CDU vom 14. Juli 2015 (Drucksache 19/24)

Wir verbinden hiermit:

Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses „Anti-Terror-Einsatz“

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Mäurer.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Vogt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Wochenende vom 28. Februar bis zum 1. März 2015 gab es in Bremen große Aufregung. Es gab eine Terrorwarnung, die am 28. Februar virulent wurde. Angeblich gab es vier ausländische Terrorverdächtige, die einen Anschlag geplant hatten.

Die ausländische Gruppe, von der die Rede war, hatte Kontakt zu in Bremen lebenden Verdächtigen, die vorher versucht hätten, diese salafistische Szene in Bremen mit 60 Maschinenpistolen zu bewaffnen, oder diese gar schon bewaffnet hätten. Ein massiver Polizeieinsatz mit schwer bewaffneten Beamtinnen und Beamten der Polizei in der Innenstadt und an der Jüdischen Gemeinde ist am Samstag erfolgt.

Ebenfalls am Samstagabend wurde dann das Islamische Kulturzentrum am Breitenweg durchsucht, das Ergebnis ist bekannt: Gefunden wurde nichts, und es wurde auch niemand gefunden. Der Innensenator, Herr Mäurer, stellte sich trotzdem vor die Presse und verkündete, dass er stolz sei auf diesen Einsatz, auf diesen gelungenen Einsatz, wie er sagte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dabei blieb es nicht! Scheibchenweise und in Salamitaktik wurde im geheimen Gremium der Bürgerschaft, der Parlamentarischen Kontrollkommission, in mehreren Sitzungen eine ganze Serie von Pannen präsentiert. Immer wieder wurden vorher gemachte Aussagen revidiert, und später wurden strukturelle Fehler der Ermittlungsbehörden eingeräumt. So musste man sich beispielsweise bei einer Familie aus Bremerhaven entschuldigen, die man fälschlicherweise in Gewahrsam genommen hatte, weil ein falsches Kennzeichen in den Polizeidatenbanken abgefragt worden war, oder man musste zugeben, dass das Islamische Kulturzentrum stunden

lang nicht unter Beobachtung stand, bevor man es anschließend abends durchsuchte.

Bei den beiden anschließend erfolgten Hausdurchsuchungen der beiden Bremer Verdächtigen kam es auch zu einer Reihe von Pannen, und außerdem kam es zu zahlreichen Fehlern im Zusammenspiel verschiedener Sicherheitsbehörden. Ein Sonderermittler, den Herr Mäurer eingesetzt hatte, Herr Klein, bestätigte die Probleme und erstellte ein Gutachten über den Einsatz, das der Öffentlichkeit nur zum Teil zugeleitet wurde und auch nur zum Teil zugeleitet werden konnte, weil es unter Geheimschutz stand.