Dazu kann ich Ihnen sagen, dass es wenige Länder gibt, die als eine Bedingung anerkennen wollen, dass man erst dann ein Spitzenstandort ist, wenn man diese drei Exzellenzcluster hat. Wenn man es so macht, wie es von der CDU zum Teil favorisiert wird, dann weiß man jetzt schon, welche die Universitäten sind, und dann wird es keine der Universitäten sein, die kleiner sind als zum Beispiel Standorte in Bayern und in Berlin. Das ist etwas, was wir auf keinen Fall wollen. Die Festlegung des Auswahlkriteriums drei Exzellenzcluster halten wir nicht für richtig, und so werben wir auch im Bund und bei den anderen Ländern dafür, dass man zu anderen gesetzten Kriterien kommt.
(Abg. Frau Grobien [CDU]: Nein, vielen Dank, Frau Präsidentin! Es freut mich zu hören, dass die GWK einstimmig beschließen muss und dann noch Spiel- raum ist! – Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt: Das finde ich auch gut!)
Frau Senatorin, das Thema ist jetzt schon angesprochen worden, diese Überlegung, nur noch zwei oder drei Spitzeninstitute vorzuhalten, deshalb noch einmal die Nachfrage: Das würde nach Ihrer Einschätzung definitiv bedeuten, dass Bremen einfach aufgrund der Gegebenheiten, aufgrund der finanziellen Anforderungen, die in diesem Bereich dargestellt würden, keine Chance haben würde, in der ersten Klasse zu spielen?
Zu solchen Fragen kann ich mich gar nicht so äußern, weil wir natürlich nie irgendwelche Chancen, die man vielleicht doch irgendwie noch hätte, hiermit vergeben möchten, aber realistisch ist das nicht. Realistisch sind dann große Universitäten mit anderen Traditionen und mit anderen finanziellen Ressourcen.
(Abg. Gottschalk [SPD]: Nein, ich habe keine weite- re Frage! Ich hoffe, dass auch Sie, Frau Grobien, mit dazu beitragen, dass wir nicht in so eine Situation kommen! – Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt: Das hoffe ich auch!)
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Hilfen zum Lebensunterhalt bei ‚umzuverteilenden‘ Flüchtlingen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Grönert, Dr. vom Bruch, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Wie viele Flüchtlinge legten 2013, 2014 und 2015 jeweils Widerspruch gegen ihre Umverteilung in andere Bundesländer ein?
Welche Leistungen erhalten Flüchtlinge in Bremen während des laufenden Widerspruchsverfahrens gegen die Umverteilung?
Warum wird die Auszahlung von Leistungen während dieser Zeit in den Sozialzentren unterschiedlich gehandhabt?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Gegen Verteilungs- und Zuweisungsentscheidungen im Rahmen des Asylverfahrensgesetzes ist der Widerspruch ausgeschlossen, es ist direkt Anfechtungsklage zu erheben. Zu Frage 2: Wenn ein Eilverfahren vor Gericht zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung anhängig ist, können Hilfen zum Lebensunterhalt im notwendigen Umfang gewährt werden. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. Zu Frage 3: In der Kürze der Zeit war nicht zu klären, ob etwaige Unterschiede bei der Gewährung von Leistungen auf den spezifischen Einzelfällen oder einer unterschiedlichen Handhabung beruhen. Das Thema wird bei einer der nächsten Fachkonferenzen des Amtes für Soziale Dienste erörtert werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Wo halten sich die betroffenen Flüchtlinge auf? Sind sie normalerweise in einer Einrichtung, oder sind sie privat untergekommen? Gibt es in der Behandlung Unterschiede je nach Aufenthaltsort der Flüchtlinge, zum Beispiel je nachdem, ob sie in der ZASt oder bei Verwandten sind? Wie wird das in anderen Bundesländern gehandhabt?
Darüber liegen mir keine Zahlen und keine Daten vor, Frau Grönert, das kann ich Ihnen so nicht beantworten. Das müssten wir in der Deputation miteinander besprechen.
Ob sich aufgrund der aufgeworfenen Fragen in Bremen irgendetwas ändert, können Sie mir wahrscheinlich auch nicht beantwor
ten, aber vielleicht die Frage, ob es bereits eine fachliche Weisung gab und, wenn ja, was darin stand!
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gehalten, einheitlich zu handeln, das heißt, wenn man in das Sozialzentrum Süd geht, soll man dort die gleiche Behandlung erfahren wie im Sozialzentrum Nord. Ihre Fragen gehen auf einen Zeitungsartikel zurück, in dem gemutmaßt wurde, dass es unterschiedliche Rechtsanwendungen in verschiedenen Sozialzentren gebe. Dem wollen wir nachgehen, das konnten wir in der Kürze der Zeit nicht klären.
Ich gehe davon aus, dass sich die Flüchtlinge an unterschiedlichen Orten aufhalten. Manche wohnen noch in Übergangswohnheimen, andere sind vielleicht bei Verwandten untergekommen.
Andere Länder haben vielfältige Modelle, dort leben Menschen noch nicht so schnell in Wohnungen wie in Bremen. Aber ich denke, das können wir zusammen gut aufklären. Wichtig ist: Wir haben ein Sozialgesetzbuch, das für alle Menschen gelten muss, egal woher man kommt und ohne Ansehen der Person. Darauf haben wir zu achten.
Bisher hat es aber bereits Menschen gegeben, die nicht weggezogen sind, obwohl sie in andere Bundesländer hätten ziehen müssen, sie sind hiergeblieben. Anscheinend haben sie dann teilweise keine Unterstützung mehr bekommen. Was ist bisher mit diesen Menschen passiert? Wie entwickelt sich ihr Leben in solch einer Situation weiter?
Zwischen den Bundesländern ist ein Verteilungsverfahren verabredet. Wenn jemandem ein anderer Aufenthaltsort zugeteilt wird, dann ist die betreffende Person gehalten, sich dort hinzubegeben. Unser Sozialamt ist dann nicht mehr zuständig.
In besonderen Härtefällen sind wir immer gehalten, den Einzelfall zu betrachten. Das tun wir, aber, Frau Grönert, wir werden kein Anreizsystem aufbauen, das wird auch kein anderes Bundesland tun. Wenn wir dieses Verteilungssystem aufrechterhalten wollen, dann müssen auch die Kommunen darauf achten.
Bremen nimmt ein Prozent der Flüchtlinge auf. Ich kann nicht 100 Prozent der Menschen hier aufnehmen, und gesetzt den Fall, hier kämen diese 100 Prozent an, dann müssten 99 Prozent in ein anderes Bundesland gehen. Bremen könnte das gar nicht schultern. Deswegen werden wir nichts ausstrahlen, was bei den Menschen den Eindruck erweckt, sie sollten hierbleiben.
Bei den Flüchtlingen, die hier ankommen, lösen wir ein humanitäres Bleiberecht ein. Es gibt ein Grund
recht auf Asyl. Ich halte es auch für absolut wichtig, dass wir das umsetzen, aber es kommt darauf an, dass wir die Menschen, die wir hier aufnehmen – ein Prozent –, gut versorgen. Wie schwierig das ist, wissen Sie selbst aus der Sozialdeputation. Die Zahl der Menschen, um die wir uns kümmern und die wir unterbringen müssen, steigt, da sind alle Kommunen gefordert.
Meine Frage ergibt sich aus der Antwort. Sie haben mir nicht beantwortet, wer sich um den Verbleib dieser Menschen kümmern muss, Sie haben nur gesagt, das Sozialressort sei dann nicht mehr zuständig.
Wenn Menschen zu uns kommen und um Hilfe bitten, wird jeder Einzelfall angeschaut, aber unser Sozialamt ist dann nicht zuständig. Wir laufen nicht jedem Menschen hinterher, sondern kümmern uns um die Menschen, für die wir rechtlich zuständig sind.
Das andere Bundesland, das andere Sozialamt, das für den Aufenthaltsort zuständig ist, der den Menschen genannt wurde. Das ist doch Ihre Frage!
Frau Grönert, Ihre Frage ist doch, ob eine Person, die nach Bayern geschickt wird, weiterhin Leistungen vom Sozialamt Bremen bekommt, wenn sie in Bremen bleibt. Nein, sie bekommt nicht automatisch weiterhin Leistungen vom hiesigen Sozialamt! Es kann Härtefälle geben, in denen Krankheit den Umzug verhindert, das schauen wir uns an, aber die Regel ist, dass dann die Kolleginnen und Kollegen zum Beispiel aus Bayern, zuständig sind. Darauf müssen wir als Bundesland auch pochen.
Meine Frage war ganz einfach die: Was passiert auf Dauer, wenn diese Personen nun nicht nach Bayern gehen, sondern in Bremen bleiben?