dass das Gesundheitsamt deswegen so gehandelt hat, weil dort ein Fall festgestellt wurde und dann, wenn man eng beieinander lebt, die Gefahr entstehen kann, dass es Ansteckungen gibt. Insofern denke ich, dass das Gesundheitsamt die 200 Flüchtlinge prophylaktisch so genau in Augenschein genommen hat.
Nein! Ich kann Ihnen jetzt leider nicht die medizinische Genese einer Tbc erläutern. Dazu müssten wir am besten die Fachleute fragen, und das sind an dieser Stelle Ärzte.
Nach meiner Kenntnis beträgt die Inkubationszeit sechs bis acht Wochen. Eine Tbc bricht aber, wenn sich jemand angesteckt hat, in den meisten Fällen innerhalb der ersten zwei bis drei Jahre aus und könnte ansonsten auch lebenslang ausbrechen. Von daher kann der Rückschluss, dass die 200 Flüchtlinge untersucht wurden, um eine aktuelle Ansteckung auszuschließen, nicht stimmen. Weil noch nicht einmal die Inkubationszeit vorbei war, können sie eigentlich nur untersucht worden sein, um festzustellen, ob sie eine Tbc mitgebracht haben oder nicht.
Trotzdem möchte ich nach den 20 Prozent fragen, die nicht zum Röntgen gehen. So, wie ich das Infektionsschutzgesetz verstehe, müssen alle Flüchtlinge über 15 Jahren, die in einer Gemeinschaftseinrichtung aufgenommen werden – außer wenn sie schwanger sind –, geröntgt werden oder nachweisen, dass sie innerhalb des letzten halben Jahres geröntgt wurden.
Wir gehen dem immer nach. Ich hatte ja davon gesprochen – es ist auch aus der Antwort offensichtlich –, dass wir mit weiteren Aufforderungen an diese Menschen herangehen und immer wieder versuchen, sie dafür zu gewinnen, weil wir wollen, dass sie alle geröntgt werden. Das heißt, es gibt ein nachsorgendes Verfahren, um abzusichern, dass alle Personen geröntgt sind.
Wie werden die 200 unbegleiteten Flüchtlinge, die sich angesteckt haben könnten und irgendwann in den nächsten Jahren erkranken könnten, in Zukunft begleitet? Was wird getan, um eine ausbrechende Tbc möglichst frühzeitig zu erkennen und zu behandeln?
Wir wissen ja, dass sie nach der Steinsetzerstraße jetzt in Paradice untergebracht sind, und wir wissen auch, dass dort eine Erstuntersuchung beziehungsweise eine Röntgenreihenuntersuchung stattgefunden hat. In dem Moment, in dem wir wissen, dass sie keine Tbc haben, sind sie als geröntgte Flüchtlinge bei uns, bei denen keine Tbc festgestellt wurde, das heißt, wir gehen nicht von all den Implikationen aus, die Sie ausgeführt haben. Wenn Tbc nicht festgestellt wurde, ist Tbc für uns erst einmal nicht vorhanden.
Frau Grönert, wir haben einen Tbc-Leitfaden. Er wurde Ende 2014 entwickelt und ist an alle, die intensiv mit den Flüchtlingen in Kontakt sind, verteilt worden. Die Informationsarbeit zu genau den Dingen, die Sie hier aus medizinischer Sicht aufgeworfen haben, wird an dieser Stelle, denke ich, ganz gut abgehandelt, sodass mein Eindruck ist, dass wir über das Gesundheitsamt und auch über die Zusammenarbeit mit den Ärzten und den Kliniken das Nötige tun, um sicherzustellen, dass diese jungen Menschen nicht an Tbc erkranken.
Frau Senatorin, ich frage Sie, ob es sinnvoll ist, jetzt Ängste zu haben und besorgt zu sein, weil wir zwei Tuberkulosefälle in der Steinsetzerstraße hatten.
(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen – Abg. Dr. Kappert-Gonther [Bündnis 90/Die Grünen]: Es war nur ein Erkrankter!)
Hat sich bis heute gegenüber der Situation zur letzten Sondersitzung der Sozialdeputation irgendetwas erkennbar verändert, in der das Gesundheitsamt in aller Ausführlichkeit über diese Fälle berichtet hat?
(Abg. Möhle [SPD]: Vielen Dank! Das reicht dann! – Heiterkeit und Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)
Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Zukunft der Exzellenzinitiative. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Grobien, Dr. vom Bruch, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Welchen Stand hat die Debatte zur Zukunft der Exzellenzinitiative, und wie sehen die Pläne für die Fortsetzung der drei Förderlinien konkret aus?
Inwieweit wird die Universität Bremen die Möglichkeit erhalten, sich für eine zweite Förderperiode zu bewerben?
Welche Haushaltsmittel werden nach Ansicht des Senats notwendig sein, um die Exzellenzinitiative auch über das Jahr 2017 hinaus abzusichern?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz, GWK, hat am 30. Oktober 2014 einen Grundsatzbeschluss für eine neue Bund-Länder-Initiative in Nachfolge der Exzellenzinitiative gefasst, dem die Regierungschefinnen und Regierungschefs des Bundes und der Länder am 11. Dezember 2014 zugestimmt haben. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs haben die GWK mit diesem Beschluss gebeten, ihnen im Juni 2016 eine neue Bund-Länder-Vereinbarung zur Entscheidung vorzulegen, die die Ergebnisse der Evaluation der Exzellenzinitiative berücksichtigt. Mit der geforderten Evaluation hat die GWK gemäß Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern vom 24. Juni 2009 eine externe Kommission unter Beteiligung internationaler Expertinnen und Experten unter der Leitung von Herrn
Professor Dieter Imboden betraut, die ihren Bericht im Januar 2016 vorlegen wird. Auf dessen Basis werden Bund und Länder in der GWK die Beschlüsse über das neue Programm und die darin enthaltenen Förderlinien fassen.
Zu Frage 2: Der Grundsatzbeschluss sieht vor, dass die erstmals 2012 in die Förderung im Rahmen der Exzellenzinitiative aufgenommenen Vorhaben die Chance für eine zweite Förderphase erhalten sollen. Welche Voraussetzungen und Kriterien dabei zur Geltung kommen, ist noch offen.
Zu Frage 3: Die Frage kann gegenwärtig noch nicht beantwortet werden. Die nach 2017 für die länderseitige Kofinanzierung benötigten Haushaltsmittel sind abhängig vom Erfolg der bremischen Einrichtungen im wettbewerblichen Verfahren sowie den noch zu beschließenden Finanzierungsschlüsseln zwischen Bund und Ländern. Bei gleichbleibendem Erfolg und gleichen Finanzierungsschlüsseln wären Mittel von durchschnittlich weiterhin fünf Millionen Euro per annum vorzusehen. Im Rahmen des Wissenschaftsplans 2020 sind entsprechende Mittel vorgesehen. – Soweit die Antwort des Senats!
Es ist ja schon ein bisschen davon durchgesickert, was in der GWK diskutiert wird. Meine Frage geht dahin: Wie hat sich Bremen in die Verhandlungen eingebracht, Frau Senatorin, und wie wird sich Bremen nach dem derzeitigen Stand der Diskussion in der Abstimmung verhalten?
Aus der GWK kann ehrlich gesagt noch gar nicht so viel durchgesickert sein, weil der Stand bis jetzt so ist, wie ich es auch berichtet habe: Das Ergebnis der Evaluation wird abgewartet, wir wissen aber alle – Bund und Länder –, dass es ein unglückliches Timing ist, wenn erst im Jahr 2016 der Evaluationsbericht vorliegt, man sich gleichwohl aber jetzt schon damit auseinandersetzen muss, wie eigentlich die Kriterien sein müssten. Es gibt zu diesen Fragestellungen keine offizielle Debatte in der GWK, gleichwohl finden natürlich Gespräche zu diesem Thema zwischen Bund und Ländern statt.
Bremen bringt sich selbstverständlich in all diese Debatten ein. Unsere Position dazu ist: Wir brauchen mehr Spitzenstandorte, als mit dem gegenwärtigen Vorschlag der CDU-Bundestagsfraktion, nämlich drei, in die Diskussion gebracht wurde, das finden wir nicht richtig. Wir sind der Auffassung, dass man sich mindestens an zwischen fünf und zehn Spitzenstandorten orientieren sollte, weil wir ein föderales System haben und dieses System auch davon lebt, dass man
auch mit kleineren Universitäten Spitzenleistungen zeigen kann. Das ist ein Punkt, der gegenwärtig diskutiert wird.
Ein weiterer Punkt, der diskutiert wird und für den wir auch in der Diskussion positiv votieren, ist, dass man Profilzentren aufbauen sollte, also Spitzenstandorte, Profilstandorte. In der Debatte geht es uns darum, dass man nicht, wie die Bundestagsfraktion der CDU will, auf 20 Cluster absenkt, sondern daran festhält, dass man möglichst 40 Exzellenzcluster fördert. Das hat natürlich zur Folge, dass die Summen dann entsprechend etwas geringer werden können.
Beim dritten Punkt bringen wir uns natürlich genauso für das Land Bremen ein, dass man auch an der zweiten Chance festhält. Zweite Chance bedeutet, dass eben die Länder und die Standorte, die bei der letzten Exzellenzauswahl zum ersten Mal dabei waren, auch die Möglichkeit haben, sich mit dem Zukunftskonzept wieder neu zu bewerben. Mit diesen Positionen bringen wir uns ein. Die Positionen sind, wie Sie sich vorstellen können, Frau Grobien, natürlich zwischen Bund und 16 Ländern mit eigenen Interessenlagen am Ende nicht immer einheitlich zu klären.
Eine weitere Frage habe ich noch: Wir teilen ja, Frau Senatorin, die Einschätzung, dass es unter Umständen ein paar Spitzenzentren mehr sein müssen, aber was wird seitens des Senats getan, damit die Universität, wenn sie sich bewerben kann, auch die erforderlichen Kriterien, nämlich in drei Bereichen exzellent zu sein – im Moment ist sie ja nur in einem oder in zwei Bereichen exzellent –, erfüllen kann?