Ist es so, dass aktuell nicht volljährige Schülerinnen und Schüler diesen Datenerhebungsbogen ausfüllen und nicht die Eltern? Das war meines Wissens anders geplant. Ist das entsprechend abgeklärt worden, und ist es so, dass dann die Eltern trotzdem davon in Kenntnis gesetzt werden?
Das kann ich Ihnen nicht beantworten, ich kann aber mich aber gern – ich vermute, dass die Datenerhebung eher im Bereich der Senatorin für Bildung stattfindet als beim Senator für Arbeit – mit der Kollegin ins Benehmen setzen und Ihnen dann die Antworten gern nachliefern. Ich gehe davon aus, dass wir diese Erhebung nicht durchführen.
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Einführung einer ‚Heuschreckensteuer‘ im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Janßen, Tuncel, Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.
Erstens: Ist es nach Auffassung des Senats möglich, den Grunderwerbssteuersatz nach Wert oder Bestandsgröße zu staffeln, so wie es zum Beispiel in Österreich derzeit eingeführt wird, ohne dass zuvor das Grunderwerbssteuergesetz auf Bundesebene geändert wird?
Zweitens: Wie bewertet der Senat die Gefahr, dass Investoren, die Grundstücke zum Zwecke des Wohnungsneubaus erwerben, im Sinne des „einheitlichen Vertragswerks“ auch für die noch zu errichtenden Wohnungen „Heuschreckensteuer“ entrichten müssen?
Drittens: Welche konkreten Schritte plant der Senat zu unternehmen, um das Ziel einer „Heuschreckensteuer“ zu realisieren?
Zu Frage 1: Anders als die Grunderwerbssteuer in Deutschland, die nur den entgeltlichen Teil von Grundstücksübertragungen besteuert, erfasst die österreichische Grunderwerbssteuer auch unentgeltliche Übertragungsvorgänge. Die dort geplante Staffelung des Steuersatzes betrifft lediglich Erbschaften und Schenkungen, also unentgeltliche Erwerbsvorgänge. Die Erhebung von Grunderwerbssteuer auf Erbschaften und Schenkungen ist dem Umstand geschuldet, dass es in Österreich seit 2010 keine Erbschaftsteuer mehr gibt. Insofern ist der eingeführte gestaffelte Steuersatz bei der Grunderwerbssteuer in Österreich der Ersatz für eine Erbschaftsteuer auf Grundstücksübertragungen und mit der Systematik der Grunderwerbssteuer in Deutschland nicht vergleichbar.
Der Senat hält das angestrebte Ziel politisch für richtig und wird prüfen, ob beim Erwerb größerer Wohnungspakete in Bestandsimmobilien eine Lenkungsteuer aus landesgesetzlicher Kompetenz erhoben werden kann, deren Steuersatz über die einfache Grunderwerbssteuer hinausgeht oder welche zusätzlich erhoben wird. Die mögliche Ausgestaltung und Abgrenzung der zu besteuernden Geschäfte ist zum jetzigen Zeitpunkt noch offen.
Zu Frage 2: Das Ziel ist, eine solche „Heuschreckensteuer“ auf den Erwerb größerer Wohnungspakete in Bestandsimmobilien zu beschränken. Die vom Fragesteller aufgeworfene Frage wird im Rahmen der Prüfung berücksichtigt werden.
Zu Frage 3: Die weiteren Schritte des Senats ergeben sich aus dem Ergebnis der Prüfung. Der Senat strebt an, diese Prüfung bis zum Jahresende abzuschließen. – Soweit die Antwort des Senats!
Gehe ich recht in der Annahme, dass die derzeitige Rechtsprechung nur davon ausgeht, einen Grunderwerbssteuersatz im Rahmen des Grunderwerbssteuergesetzes zu benennen, aber nach derzeitiger Rechtslage normalerweise noch keine Staffelung ermöglicht? Bedarf es da keiner Änderung auf bundesgesetzlicher Ebene? Darauf zielte die erste Frage eher ab und nicht so sehr auf den Vergleich zu Österreich.
Die Rechtsprechung ist mir jetzt nicht präsent. Die Rechtslage – darauf habe ich mich vorbereitet – ist so, dass es den Ländern erlaubt ist, und zwar unbeschadet von Wirkungen des Länderfinanzausgleichs, bei der Grunderwerbssteuer einen eigenen Steuersatz festzulegen. Davon hat Bremen auch Gebrauch gemacht, er beträgt im Moment fünf Prozent.
Jetzt ist die Frage, ob die Ermächtigung im Grundgesetz, die dafür erteilt wurde, dass etwas, was eigentlich in der Steuerhoheit des Bundes liegt, von den Ländern erstens gemacht und zweitens unterschiedlich gemacht werden kann, ausreichend ist, um uns eine Grundlage zu geben, Differenzierungen, Staffelungen oder Ähnliches vorzunehmen. Das ist die entscheidende Frage, ob es uns gelingt, mit solch einer Steuer dann hier auch Fuß zu fassen. Da sind wir noch nicht am Ende der Überlegungen, es gibt Bedenken dagegen, Kritik in der Öffentlichkeit, aber eines will ich hier noch einmal sagen: Wenn man neue Wege geht, hat man immer mit Schwierigkeiten zu kämpfen.
Unser Ziel ist, alles zu tun, um zu verhindern, dass Menschen, die einen Ort für ihr Kapital suchen und sich große Wohnungsbestände kaufen, denen dabei von Anfang an klar ist, dass sie von den Mieterinnen und Mietern alles herausholen, was herauszuholen ist, die Wohnungen aber ansonsten verkommen lassen und dann die gesamten Folgewirkungen der Stadt anlasten. Wenn es dagegen ein Mittel gibt, dann wird der Senat dieses wählen. Es ist völliger Konsens, dass wir dieses Ziel gemeinsam haben.
Wir prüfen das ernsthaft und ergebnisoffen. Sollte sich herausstellen, dass das geht, dann versuchen wir es auch, und sollten sich so viele Zweifel ergeben, dass man denkt, es funktioniert nicht, dann ist dieser Pro
zess dem Ziel dienend für mich immer noch nicht zu Ende. Zunächst kann man im Bundesrat Möglichkeiten initiieren, damit man dort einmal sieht, was da passiert. Es ist die Bremer Marktlücke, im Bundesrat auf die Probleme der Kommunen hinzuweisen, und darüber hinaus gibt es vielleicht auch noch andere Instrumente, das Baurecht betreffend, die man nutzen könnte. Ich bin sehr froh über diesen Auftrag aus der Koalition!
Die vierte Anfrage trägt die Überschrift „Wie erfolgreich ist die Tuberkulosevorsorge in Bremen?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Grönert, Bensch, Dr. vom Bruch, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Wie viel Prozent der neu angekommenen Flüchtlinge wurden 2015 bisher geröntgt, um eine Tuberkuloseerkrankung auszuschließen?
Wie stellt der Senat sicher, dass Flüchtlinge mit einer Überweisung auch tatsächlich untersucht werden?
Wie bewertet der Senat die Anschaffung eines mobilen Röntgenbusses, wie er derzeit vom Land Berlin eingesetzt wird?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und Frage 2: Alle Flüchtlinge, die über 15 Jahre alt sind und bei denen keine Kontraindikation für eine Röntgenuntersuchung vorliegt, erhalten im Rahmen der Erstuntersuchung eine Überweisung zum Röntgen. Über 80 Prozent der Flüchtlinge folgen dieser ersten Aufforderung. Die Überweisungen zum Röntgen werden ebenso wie die Befunde in einer Datenbank dokumentiert. Die Datenbank verfügt über ein Warnsystem bei fehlendem Befund. In diesem Fall erfolgen für die in Bremen verbliebenen Flüchtlinge weitere Aufforderungen.
Zu Frage drei: In der Stadtgemeinde Bremen ist die Durchführung der erforderlichen Röntgenuntersuchungen durch die Kooperation mit niedergelassenen Radiologen oder im Bedarfsfall in einem Krankenhaus noch gewährleistet. Mobile Röntgeneinhei
ten sind qualitativ vergleichbar mit stationären Einheiten. Allerdings sind logistische Anforderungen zu gewährleisten, die möglicherweise die Standorte stark einschränken, wie zum Beispiel die hierfür erforderlichen Stellflächen aufgrund des hohen Gewichts des Trailers oder der zum Betrieb erforderliche Stromanschluss mit ausreichender Leistungsstärke. Zudem müssen ein bis zwei Fachkräfte sowie ein Radiologe die Untersuchungen durchführen, um den Strahlenschutz zu gewährleisten. – Soweit die Antwort des Senats!
Unter den Geröntgten waren auch die 200 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die sich in der Steinsetzerstraße bei der zuvor identifizierten erkrankten Person angesteckt haben könnten. Bei wie vielen von den Untersuchten insgesamt und bei wie vielen von den 200 eben erwähnten Untersuchten wurde eine ansteckende oder nicht ansteckende Tbc festgestellt?
Wir haben bei den Erstuntersuchungen im ersten Halbjahr 2015 einen Tbc-Fall identifizieren können, ich kann die Gruppe der 200 jetzt nicht gesondert ausweisen. Für den gesamten Zeitraum ist ein Tbc-Fall festgestellt worden.
Mit welcher Intention wurden eigentlich die 200 unbegleiteten Minderjährigen untersucht? Wurden Sie engmaschig begleitet, um sicherzustellen, dass sie zur Untersuchung gehen? Ich beziehe mich speziell auf die 200 Flüchtlinge, die sich in der Steinsetzerstraße aufgehalten haben, als der genannte Fall identifiziert wurde. Ist das geschehen, um allgemein zu schauen, ob sie eine ansteckende Tbc haben, oder weil man sehen wollte, ob sie sich bei dem bereits Infizierten angesteckt hatten?
Ich habe keine umfangreichen Informationen zu den 200. Von meinem Grundverständnis her gehe ich davon aus,
dass das Gesundheitsamt deswegen so gehandelt hat, weil dort ein Fall festgestellt wurde und dann, wenn man eng beieinander lebt, die Gefahr entstehen kann, dass es Ansteckungen gibt. Insofern denke ich, dass das Gesundheitsamt die 200 Flüchtlinge prophylaktisch so genau in Augenschein genommen hat.