Protokoll der Sitzung vom 10.11.2016

Herr Abgeordneter Strohmann, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Strohmann!

Ist in den Zahlen für die Stadt Bremen auch Bremen-Nord enthalten, oder sind separate Zahlen bekannt? Ich stelle die Frage, damit ich meinen Nordbremer Kollegen auf Fragen antworten kann.

Bitte, Frau Staatsrätin!

Nach meinem Kenntnisstand ist Bremen-Nord selbstverständlich in den mitgeteilten Zahlen erfasst.

Eine Zusatzfrage durch den Abgeordneten Schäfer! – Bitte sehr!

Frau Staatsrätin, Carsharing ist ja das Teilen der Nutzung von Fahrzeugen, aber es handelt sich nach wie vor um individuelle Fahr ten. Gibt es Überlegungen, auch das Ridesharing zu unterstützen? Also im Prinzip Unternehmen zu unterstützen, die anbieten, dass sich verschiedene Nutzer eine Fahrt teilen? Ich denke dabei an UberPop. UberPop bietet das in den USA. UberPop ist, glau be ich, bisher nur in München aktiv. Sehen Sie die Möglichkeit, solche innovativen Dienste der Sharing Economy in Bremen zukünftig zuzulassen?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Das müsste man einer genau eren Prüfung unterziehen. Im Augenblick ist es nicht vorgesehen.

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Saxe! – Bitte sehr!

Man soll ja auch einmal positive Fragen stellen! Bremen hat am 25.

Juni 2013 den Eeropean Sustainable Energy Award gewonnen. Das ist der Oscar für Energieeffizienz, und zwar in Bremens Fall für das Carsharing. Gehe ich recht in der Annahme, dass wir mit unserem Carsharing-Angebot in Bremen ziemlich gut aufge stellt sind?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Ja! Das kann man auch an der Entwicklung der Nutzerzahlen sehen. Ich habe sie ja eben gerade mit der Antwort des Senats vorgetragen. Carsharing ist durchaus akzeptiert. Es wird immer stärker in den Behörden akzeptiert, und das finde ich sehr gut. Meine eigene Behörde nutzt Carsharing sehr vielfältig. Andere Behörden nehmen ebenfalls am Carsharing teil.

Von dem Award ist eine Signalwirkung an die Bre merinnen und Bremer ausgegangen, dass das der richtige Weg ist.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere positive Zusatzfrage? – Bitte, Herr Saxe!

Die nächste Zu satzfrage ist etwas kritisch! Es gibt einen Beschluss der Bürgerschaft, dass das Carsharing auf den Stadtrand ausgeweitet werden soll. Es ist bisher ja der große Mangel, dass am Stadtrand kein ausreichendes Ange bot vorhanden ist. Sind bereits entsprechende Ideen entwickelt worden? Können Sie sagen, zu welchem Zeitpunkt ein Konzept vorgestellt werden kann? Sind Überlegungen vorhanden, in der Übergangszeit ein Angebot zu subventionieren?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Im Augenblick ist keine Sub ventionierung vorgesehen. Wie ich vorgetragen habe, richten sich die Carsharing-Anbieter nach den marktwirtschaftlichen Gegebenheiten. Am Stadt rand sind Carsharing-Angebote marktwirtschaftlich schwer darstellbar. Im Rahmen der Novellierung des Stellplatzortsgesetzes ist vorgesehen, dass man bei Bauvorhaben Mobilitätskonzepte einbringen kann. Carsharing ist dabei eine Möglichkeit, um eine Re duzierung der geforderten Stellplätze zu erreichen.

Aktuell sind in Bremen sechs Bauvorhaben vorhanden, die auf eine Zusammenarbeit mit Carsharing-Firmen vorbereitet werden, einige Bauprojekte befinden sich am Stadtrand, zum Beispiel am Rand der Über seestadt. Ich bin guter Dinge, dass sich auch am Stadtrand stärker Carsharing verbreiten wird. Aber ehrlicherweise muss ich sagen, dass die Entwicklung ein bisschen länger dauert als wir es uns wünschen.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Saxe!

Aber ich darf schon erwarten, dass der Bericht zu unserem Antrag demnächst in der Deputation diskutiert werden kann?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Aber ja!

Frau Staatsratin, vielen Dank für die Beantwortung der Anfrage.

Die siebte Anfrage steht unter dem Betreff „Tickende Kostenuhr für OTB“.

Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeord neten Kastendiek, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Frau Neumeyer, Sie haben das Wort!

Wir fragen den Senat:

Wann rechnet der Senat mit dem Baubeginn für den Offshore-Terminal Bremerhaven, OTB?

Welche Beträge hat die mit dem Bau des OTB beauf tragte Arbeitsgemeinschaft, Arge, für die laufenden Kosten durch den vom Verwaltungsgericht Bremen verhängten Baustopp bislang in Rechnung gestellt, und welche Beträge werden dafür zukünftig von der Arge monatlich in Rechnung gestellt werden?

Ist das vertraglich vereinbarte Sonderkündigungsrecht der Freien Hansestadt Bremen gegenüber der Arge bereits in Kraft, und wenn ja, seit wann?

Diese Anfrage wird beant wortet von Herr Staatsrat Siering.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage eins: Mit Beschluss vom 18. Mai 2016 hat das Verwaltungsgericht Bremen in dem gegen diesen Planfeststellungsbeschluss angestrengten Eilverfahren des BUND gegen die Freie Hansestadt Bremen die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbe schlusses vom 30. November 2015 aufgehoben, indem es die aufschiebenden Wirkung der vom BUND am 30. Dezember 2015 eingereichten Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss wiederhergestellt hat. Seit dem dürfen vorläufig keine baulichen Maßnahmen, die unter diesen Planfeststellungsbeschluss fallen, ausgeführt werden.

Angesichts des derzeit vor dem Oberverwaltungs gericht Bremen anhängigen Beschwerdeverfahrens gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 18. Mai 2016 und der insoweit letztlich noch ausste henden Entscheidung in dem zugehörigen Hauptsa cheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Bremen kann derzeit nicht seriös prognostiziert werden, wann

bauliche Maßnahmen für die Errichtung des Termi nalbauwerks OTB aufgenommen werden können.

Zu Frage zwei: Der Bauvertrag enthält im Wettbewerb ermittelte Preise für eintretende Verzögerungen des Baubeginns. Mit der Arge ist geregelt, dass diese Preise unter Ausschluss weitergehender Ansprüche zur Abrechnung der durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts entstandenen Situation her angezogen werden. Gemäß den Leistungsverzeich nissen der Bauwerke 1.1 und 3.1 erhält die Arge daher derzeit eine Vergütung für die Wochen 1 bis 5 wöchentlich von 37 350 Euro und für die Wochen 6 bis 30 wöchentlich von 10 170 Euro.

Zu Frage drei: Die Entscheidung des Verwaltungsge richts Bremen, die einen Baustopp für die Gewerke 1.1 und 3.1, Terminal und Terminalzufahrt, bedeutet, stammt vom 18. Mai 2016. Das Kündigungsrecht entsteht sechs Monate nach diesem Zeitpunkt und damit am 18. November 2016. Derzeit ist das Kün digungsrecht daher noch nicht in Kraft. – Soweit die Antwort des Senats!

Eine Zusatzfrage durch die Abgeordnete Frau Dr. Schaefer! – Bitte, Frau Kollegin!

Herr Staatsrat, Sie haben eben gerade gesagt, dass das Sonderkündigungsrecht bis zum 18. November 2016 wahrgenommen werden müsste. Sie haben bisher die Frage nicht beantwortet, ob der Senat das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen wird. Das interessiert mich natürlich!

Bitte, Herr Staatsrat!

Die Frist ist bisher nicht abgelaufen. Ich will das gern weiter ausführen. Wir stehen derzeit in Verhandlungen und Überlegungen, ob wir das Sonderkündigungsrecht ausüben. Die Wahrschein lichkeit halte ich nicht für ausgesprochen hoch. Ich will das auch noch einmal begründen. Wenn wir das Sonderkündigungsrecht aussprechen würden, dann wäre die Arge nicht mehr daran gebunden, zur Verfügung zustehen, um die Bauwerke zu errichten.

Wenn uns das Gericht – und davon gehen wir aus – im Eilverfahren recht gibt, sodass wir bauen können, dann hätten wir möglicherweise den rechtlichen Weg frei, aber wir hätten kein Unternehmen. Das würde bedeuten, dass ein neues Ausschreibungsverfahren eröffnet werden müsste, dass circa zehn bis zwölf Monaten beanspruchen würde, und danach könnte mit den Bauten begonnen werden.

Das wäre ein Zeitverlust, den wir an der Stelle nicht in Kauf nehmen wollen. Deswegen halte ich es nicht für sehr wahrscheinlich, dass wir das Sonderkündi gungsrecht in Anspruch nehmen. Eine abschließende Entscheidung ist jedoch bisher nicht gefallen.

Eine weitere Zusatzfrage durch die Abgeordnete Frau Dr. Schaefer! – Bitte, Frau Kol legin!

Nach meinen Erkenntnissen wird das Gericht zu dem Eilverfahren im Dezember, also nachdem die Sonderkündigungsfrist verstrichen ist, tagen, inso fern, wir wissen ja nicht, welches Urteil das Gericht am Ende fällen wird, wäre schon noch einmal meine Frage: Wenn der Senat nicht bis zu dem Fristablauf am 18. November 2016 das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen würde, weil nicht bekannt ist, welche Entscheidung das Gericht Anfang Dezember fällen wird, was passiert, wenn sich der Senat nach dem Fristablauf entscheidet zu kündigen? Ist eine Frist nach dem 18. November 2016 vorhanden, die es gestattet, die Sonderkündigung nachzuholen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Wie ich eben schon gesagt habe, wir versuchen im Moment auszuloten, welche Mög lichkeiten es denn eigentlich überhaupt gibt. Worauf könnte sich die Arge, also die Bietergemeinschaft, überhaupt einlassen? Zu welchen gegenseitigen Kündigungsmöglichkeiten kann man hier kommen?

Man muss dabei zwei Dinge beachten. Einerseits haben wir ein Ausschreibungsergebnis erzielt, das aus unserer Sicht außerordentlich gut ist. Jetzt den Vertrag zu kündigen und darauf zu hoffen, dass wir günstiger abschneiden, ist nach unserer festen Über zeugung illusorisch. Es wäre er ein teurerer Bereich.

Der zweite Aspekt ist, dass wir davon ausgehen, in dem Rechtsstreit zu obsiegen, weil wir fest da von ausgehen, dass sowohl die richtige Behörde als auch das richtige Verfahren gewählt wurden. Wann ein solcher Rechtsstreit tatsächlich beendet ist, das können wir leider nicht prognostizieren.

(Präsident Weber übernimmt wieder den Vorsitz.)