Protokoll der Sitzung vom 10.11.2016

(Präsident Weber übernimmt wieder den Vorsitz.)

Von einem Verhandlungstermin Anfang Dezember ist mir nichts bekannt. Ich kann Ihnen aber sagen, dass das Oberverwaltungsgericht entschieden hat, die Bundesregierung zu diesem Verfahren beizuladen. Das ist für uns ein wesentliches Indiz dafür, dass man auch noch einmal ernsthaft in die Prüfung eintritt, ob die richtige Behörde gehandelt hat, in diesem Falle nämlich der Bund. Der Bund ist aufgefordert worden, bis zum Dezember eine Stellungnahme abzugeben. Das wiederum deutet nicht darauf hin, dass im Dezember auch bereits eine Auswertung bei Gericht vorliegt. Dass im Dezember noch eine Verhandlung stattfinden würde, halte ich daher für völlig ausgeschlossen. Ich gehe davon aus – –. Nein, ich will da gar nicht spekulieren! Sicherlich nicht in den nächsten Monaten!

Frau Kollegin, eine weitere Zusatz frage? – Bitte sehr!

Wenn man jetzt nicht das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nimmt, Sie haben ja gerade gesagt, man lotet gerade die Verträge aus, das ist auch richtig: Gibt es eigentlich so etwas wie Regressforderun gen oder -ansprüche, wenn Bremen zwar nicht das Kündigungsrecht in Anspruch genommen hat, aber trotzdem am Ende den OTB nicht bauen sollte oder das Gericht die Planfeststellung infrage stellt oder für nicht rechtmäßig erklärt?

Bitte, Herr Staatsrat!

Selbstverständlich! Ja, es gibt Regressforderungen für solche Fälle. Wenn wir eine Ausschreibung machen, dann tun wir das – das gilt für den OTB genau wie für jedes andere Bauwerk auch –, weil wir bauen wollen, dementsprechend machen wir Verträge. Wenn wir uns nicht an Verträge halten, müssen wir dafür eine Strafe zahlen. Wenn sich der Vertragspartner nicht daran hält, muss er eine Vertragsstrafe zahlen. Genauso ist es.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Wie steht es um die Elektromobilität in Bremen?“. Die Anfrage unterschrieben von den Kollegen Strohmann, Frau Neumeyer Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Strohmann!

Wir fragen den Senat:

Wie viele Elektroautos sind in Bremen und Bremer haven seit 2010 angemeldet, wie viele entsprechende Ladestationen gibt es?

Inwiefern wird den Ladestationen bei neuen Bebau ungsplänen beziehungsweise städteplanerischen Konzepten Rechnung getragen?

Welche Förderprogramme auf Bundes- und Landes ebene stehen für die Elektromobilität in Bremen und Bremerhaven zur Verfügung, und wie wurden diese seit 2010 verausgabt?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Staatsrätin Friderich.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, lieber Herr Strohmann! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Es wurden von 2010 bis 2015 insgesamt 305 Elektro-Kraftfahrzeuge in Bremen und Bremer haven neu zugelassen, am 31. Dezember 2015 gab es insgesamt einen Bestand von 265 E-Fahrzeugen. Die

Differenz ergibt sich durch Verkäufe beziehungsweise Abmeldungen.

Es werden aktuell 106 Ladepunkte in der Stadtge meinde Bremen und 27 Ladepunkte in Bremerha ven gelistet. Zu dieser Zahl kommen noch private Ladestationen in privaten Garagen, Carports und Betriebshöfen. Hierfür gibt es in der Regel keine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht.

Zu Frage zwei: Bebauungspläne sind aufgrund der geringen Flexibilität nur bedingt geeignet, Ladeein richtungen zu verorten. Ähnliches gilt aufgrund des Maßstabs für städtebauliche Konzepte. Hingegen können Stellplatzvorschriften einen Rahmen bilden, sobald ausreichend Erfahrungen mit der Ladesäu lenverordnung des Bundes vorliegen. Die Anlage von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge obliegt – ähnlich wie der Betrieb von Tankstellen – dem privat wirtschaftlichen Bereich. Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr hat bereits 2010 einen Landeserlass zur Anlage von Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum herausgegeben, der seitdem mit kleinen Anpassungen den rechtlichen und technischen Rahmen für Lade einrichtungen im öffentlichen Straßenraum bildet.

Auf der Basis der Novelle des Bremischen Stell platzortsgesetzes der Stadtgemeinde Bremen sind im Rahmen des Mobilitätsmanagements für sechs Bauvorhaben Carsharing mit Elektrofahrzeugen (Move About) integriert worden.

Zu Frage drei: Der Bund fördert die Beschaffung von Elektrofahrzeugen in verschiedenen Förderpro grammen – zum Beispiel mit einer Kaufprämie von bis zu 4 000 Euro für Pkw. Es gibt keine spezifisch auf Elektromobilität ausgelegten Förderprogramme auf Landesebene. Davon unabhängig engagiert sich Bremen in besonderer Weise in dem Zukunftsfeld der Elektromobilität. Durch die nationale Zielsetzung, Deutschland zu einem Leitmarkt der Elektromobi lität zu entwickeln, erhält die Automobilwirtschaft die Chance, Produkte, Dienstleistungen, Geschäfts- und Vertriebsbereiche im Hinblick auf nachhaltige Konzepte weiterzuentwickeln, anzupassen und/oder auszubauen. Die ausgeprägte Forschungs- und Ent wicklungslandschaft in Bremen bietet der Automobil wirtschaft in dem Entwicklungsfeld Elektromobilität optimale Rahmenbedingungen.

Daimler bewertet die strukturellen Rahmenbedin gungen für einen Ausbau der Elektromobilität in Bremen positiv, und im Bremer Mercedes-Werk soll die neue Elektromodellreihe EQ gefertigt werden. Die Produktion von Elektrofahrzeugen der Marke Borgward soll ebenfalls im Land Bremen erfolgen. Bremen war von 2009 bis 2013 Teil der Modellregion Elektromobilität, zudem konnte die „Unternehmen sinitiative Elektromobilität“ unter Federführung der Nehlsen AG Fördermittel des Bundes in Höhe von 4,8 Millionen Euro akquirieren und 147 Elektrofahrzeuge in der Modellregion beschaffen.

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr ist eu ropäischer Koordinator des Horizon-2020-Projekts ELIPTIC, in dem 33 Projektpartner aus Forschung, Industrie und von Anwendern an der Elektrifizierung des ÖV und der verkehrsträgerübergreifenden Nut zung von elektrischer Infrastruktur arbeiten. Bremen profitiert fördertechnisch mit insgesamt 809 969 Euro. Die Förderquote beträgt 100 Prozent. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege, haben Sie eine Zu satzfrage? – Bitte sehr!

Es besteht, glaube ich, Ei nigkeit hier im Haus, dass die Elektromobilität der Markt der nächsten Jahrzehnte ist. Nun ist der Run auf diese Prämie oder dieser Anreiz überschaubar, ich will es einmal so sagen, und wir werden die eine Million Fahrzeuge bis zum Jahr 2020 verfehlen. In wieweit gibt es denn Überlegungen im Senat, dass das Land Bremen mit seinem Fahrzeugpool vielleicht eine Vorreiterrolle einnimmt und das als Katalysator beschleunigt und vorangeht?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Sie meinen das mit den Dienst fahrzeugen?

(Abg. Strohmann [CDU]: Zum Beispiel! Oder im Pool! Sie sind ja auch im Fahrzeugpool! Dass man zum Beispiel Poolanbieter nimmt, die Elektrofahrzeuge anbieten!)

Hier sind wir in guten Gesprächen. Es gibt ja das Ressortprinzip, trotzdem sind wir natürlich in guten Gesprächen, dass wir genau eine solche Vorreiter rolle einnehmen.

Herr Kollege, eine weitere Zusatz frage? – Bitte, Herr Strohmann!

Können Sie mir den Sach stand bei den öffentlichen Verkehrsträgern für den Busbereich nennen? Die Straßenbahn ist ja bereits elektrifiziert.

Bitte, Frau Staatsrätin!

Die Straßenbahn ist das beste Beispiel. Die BSAG beginnt, den Busbereich zu elek trifizieren. Sie hat Modellversuche gestartet. Es ist inzwischen ein Bus eingesetzt worden, sodass auch in diesem Bereich eine Entwicklung stattfindet.

Eine weitere Zusatzfrage durch den Abgeordneten Hamann! – Bitte, Herr Hamann!

Frau Staatsrätin, in der Anfrage und der Antwort des Senats ging es in erster Linie um den Kfz-Bereich. Die Elektromobilität betrifft aber auch andere Bereiche, zum Beispiel den Fahrradbereich. Ist für den Fahrradbereich analog des Förderprogramms für Kraftfahrzeuge ein Förderprogramm des Bundes vorhanden?

Es ist in jedem Fall die Erhe bung vorhanden, dass bundesweit – wir sind ja weit von dem formulierten Ziel von 1 Million Fahrzeugen entfernt –, etwas mehr als 125 000 Fahrzeuge zuge lassen worden sind, allerdings sind 2,5 Millionen Pedelecs auf unseren Straßen unterwegs. Man sieht, dass dieser Markt in jedem Fall sehr viel stärker als der Kraftfahrzeugmarkt angenommen wird.

Eine weitere Zusatzfrage durch den Abgeordneten Hamann! – Bitte, Herr Hamann!

Ihrer Antwort habe ich ent nommen, dass kein Förderprogramm vorhanden ist!

Bitte, Frau Staatsrätin!

Die Auskunft müsste ich Ihnen in der Deputation nachreichen. Mir ist im Moment nicht geläufig, ob ein Förderprogramm vorhanden ist.

Eine weitere Zusatzfrage durch den Abgeordneten Hamann! – Bitte, Herr Hamann!

Es gibt Transportdienstleister wie beispielsweise UPS, die in den Niederlanden Pakete mit Elektrofahrrädern ausfahren. Sind Ihnen Projekte bekannt, dass das auch für Bremen geplant ist?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Wir würden eine entsprechende Initiative begrüßen. Es ist natürlich umso besser, je mehr Verkehre wir über die Elektromobilität abwi ckeln können. Mir sind keine entsprechenden Projekte bekannt. Die Unternehmen wenden sich in der Regel bei einem Interesse immer an uns, sodass wir dort in einem guten Kontakt sind. Das Wirtschaftsressort ist ebenfalls in guten Gesprächen mit Anbietern. Im Augenblick ist in Bremen nichts Entsprechendes vorhanden.

Eine weitere Zusatzfrage durch den Abgeordneten Saffe! – Bitte, Herr Saffe!

Frau Staatsrätin, mit der Elektromobilität werden weniger Abgase in den Städten und der Klimaschutz verbunden. Auf welche Weise sichert Bremen, dass die Zapfsäulen, an denen die Elektrokraftfahrzeuge aufgeladen werden, Ökostrom abgeben?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Es geht hier ja um die bekannte Diskussion, in welchem Umfang kann die Elektro mobilität zum Klimaschutz beitragen. Es gibt dazu sehr unterschiedliche Einschätzungen. Im Augenblick sind keine Vorgaben vorhanden, dass ausschließlich Ökostrom abgegeben werden darf. Ich glaube, dies wäre auch sehr schwierig zu realisieren, so gut und wichtig ich eine entsprechende Diskussion finde.

Ich glaube, in der Diskussion überlagert man zwei Ziele. Aus meiner Sicht ist diese Vorgabe im Au genblick nicht umsetzbar. Sie wäre wohl auch nicht durchzuhalten.

Eine weitere Zusatzfrage durch die Abgeordnete Frau Neumeyer! – Bitte, Frau Kollegin!

Frau Staatsrätin, Sie haben eben im Zusammenhang mit dem Carsharing betont, dass Sie bei neuen Baugebieten und neuen Bauprojekten Konzepte für eine Elektromobilität entwickeln. Ich habe jetzt eine konkrete Nachfrage: Es wird im Augenblick das Baugebiet mit dem wun derschönen Namen Gartenstadt Werdersee entwickelt. Ist für dieses Baugebiet eine Förderung der Elektro mobilität in dem Sinne vorgesehen, das Ladestation und Carsharing-Punkte eingeplant werden?