Protokoll der Sitzung vom 26.01.2017

Ich habe Ihnen ja gesagt, wir sind da im zeitlichen Verzug.

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie haben angekündigt, dass Sie ein weiteres Gutachten einholen wollen, was in diesem Fall wie beim letzten Mal bereits zu einer Verzögerung geführt hat. Sie haben angekündigt, bis zum Ende des Jahres 2013 die Planung bis 2030 entsprechend vorzubereiten. Können Sie denn absichern, dass dieses Gutachten die Planung nicht so sehr verzögert, dass wir auch mit der Planung für den Zeitraum 2030 in ähnlichen Verzug geraten?

Um die Ziele zu erreichen, die ja auch jetzt im Bremischen Klimagesetz bezeichnet sind und an denen sich der Senat für die Jahre 2030 respektive 2050 orientieren soll, ist sicherlich ein wichtiger Baustein, dass wir aus der Kohleverstromung aussteigen.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Das Land Bremen hat in der Vergangenheit in den Bereichen, die ja auch das Klimaschutz- und Energie

programm umfasst – das haben wir gestern vom Senator gehört –, relativ große Erfolge erzielt: Der Windkraftausbau ist weit über Plan fünf Jahre vor Ende des Programms. Der Ausbau der Photovoltaik liegt weit über dem Plan.

Wo wir hier in Bremen in der Tat wenige Handlungsmöglichkeiten haben, ist die Frage der Kohleverstromung. Das muss auf Bundesebene oder in Ländern wie dem Saarland und Brandenburg gelöst werden, und davon hängt auch der Erfolg ab, ob Bremen seine Klimaschutzziele erreicht.

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Vielen Dank für diese Informationen! Die Frage zielte allerdings dahin ab, ob Sie gewährleisten können, dass das Gutachten, das Sie in der ersten Hälfte 2017 in Auftrag geben, den Planungsstand, der bis Ende 2018 bis zum Jahr 2030 realisiert werden soll, zu realisieren oder ob wir wieder damit rechnen müssen, dass es hier zu einer erheblichen Verzögerung kommt. Das war ja eigentlich die Frage.

Die Frage der Verzögerung kann ich auch beantworten. Wir glauben, dass wir mit der Vorlage des Gutachtens hinreichend und ausreichend Maßnahmen benennen können, um im Hinblick auf 2030 abschätzen zu können, was gemacht werden muss, um das mögliche Klimaziel zu erreichen. Aber ich will noch einmal unterstreichen, weil es auch wichtig ist: Der Handlungsspielraum von Bremen in dem Bereich ist begrenzt, weil am Ende des Tages ein großer Block in der Klimabilanz auch in Bremen die Kohleverstromung ist. Das muss man in Ländern regeln, zum Beispiel da, wo die Braunkohle aus der Erde geholt wird, in Brandenburg.

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ist die Tatsache, dass Kohleverstromung einen großen Beitrag zur CO2-Bilanz leistet, eine Erkenntnis, die seit 1990 neu ist?

Nein. Bei uns ist das keine neue Erkenntnis. Lassen Sich mich zitieren. Der Landesvorsitzenden der LINKEN im Saarland erklärte 2008:

„Die Kohle ist auf Jahre hinaus der wichtigste Energieträger der Welt. Deutschland braucht einen Kohlesockel.“

Wir haben das schon etwas früher verstanden. Im Übrigen: Auch die Koalition in Brandenburg braucht an der Stelle, glaube ich, etwas Nachhilfebedarf. Man kann da ja einmal schauen, was man regional machen kann. Wir haben für Bremen das getan, was wir auf der Ebene tun können, und wollen bis 2030 noch mehr machen.

(Beifall SPD)

Herr Staatsrat, eine weitere Zusatzfrage hat die Abgeordnete Frau Dr. Schaefer.

Herr Staatsrat, Sie haben ja gerade ausgeführt, dass in einem Stadtstaat, quasi auf engem Raum, die Handlungsmöglichkeiten begrenzt sind. Wir haben in der Deputation auch einen langen Bericht bekommen, aus dem noch einmal hervorgeht, dass bestimmte Bereiche viel klimafreundlicher und effizienter sind, aber unsere hiesige Klimabilanz schlechter aussieht, weil wir zum Beispiel in der Abfallwirtschaft vermehrt Abfall aus Niedersachsen aufnehmen, sie global gesehen aber deutlich besser ist.

Macht es da nicht Sinn, sich in Zukunft nicht nur auf Bremen zu fokussieren, sondern Gutachten und so weiter eher auf die Metropolregion auszudehnen? Das würde ja eine ehrliche Bilanz aufzeigen.

Ich würde Ihnen da zustimmen, dass man sich immer die Frage stellen muss, welchen Handlungsraum man hat und wie Statistik abgegrenzt wird. Es ist ja bekannt – wie Sie es auch dargestellt haben –, dass Bremen auf dem engen Stadtgebiet im Bereich der Onshore-Windenergie große Erfolge erzielen konnte. Für einen Stadtstaat führt man da die Bundesliga an. Merkwürdigerweise sind die ganzen Anstrengungen, weil die Statistik das nicht berücksichtigt, die im Bereich der Offshore-Windenergie durch Bremen vorangetrieben worden sind, nicht Teil für die Erreichung des Klimaschutzziels.

Man kann sich dann auch die Frage stellen: Wie geht das mit den Einpendlern und den Auspendlern? Da gibt es, muss man fairerweise auch sagen, ein zwischen den Statistischen Landesämtern abgestimmtes Verfahren. Davon kann man nicht einfach einmal so eben abweichen. Davor würde ich zumindest warnen. Aber das führt dann eben zu manch merkwürdigen statistischen Effekten.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die „Einstellung von Beschäftigten ohne polizeiliche Ausbildung im LKA und beim Staatsschutz“. Die Anfrage ist unterschrieben von der Abgeordneten Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE. – Bitte, Frau Kollegin Vogt!

Wir fragen den Senat:

Erstens. Wie hat sich die Zahl der Anstellungen ohne polizeiliche Ausbildung beim LKA zwischen Januar und Dezember 2016 entwickelt?

Zweitens. Wie hat sich die Zahl der Einstellungen ohne polizeiliche Ausbildung im Kommissariat Staatsschutz zwischen Januar und Dezember 2016 entwickelt?

Drittens. Welche Kriterien gibt es für die Einstellung von Beschäftigten ohne polizeiliche Ausbildung in den Bereichen LKA und Kommissariat Staatsschutz?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Ehmke.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage eins: Im Jahr 2016 sind insgesamt 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon sechs Männer und elf Frauen, für die Direktion Kriminalpolizei LKA eingestellt worden.

Zu Frage zwei: Von den vorgenannten 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist eine Mitarbeiterin im Staatsschutz eingestellt worden.

Zu Frage drei: Die Einstellungen erfolgen in den Bereichen Wirtschaftsprüfdienst, Erkennungsdienst, Ermittlungsdienst, kriminaltechnische Untersuchung, Telekommunikationsüberwachung und elektronische Kriminalaktenverwaltung. Die Einstellungskriterien in den einzelnen Bereichen richten sich nach den für die Aufgabenerledigung erforderlichen Studienab-schlüssen, Berufsausbildung und/oder praktischen Er-fahrungszeiten. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Vogt, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Können Sie mir sagen, wie viele Beschäftigte aus dem Innenressort abgeordnet worden sind und wie viele Quereinsteigerinnen oder Quereinsteiger sind und wenn, aus welchen Berufen die Quereinsteiger kommen?

Nach meinem Kenntnisstand ist derzeit ein Mitarbeiter zur Direktion Kriminalpolizei LKA abgeordnet, Jurist von der Berufsausbildung. Wie viele Quereinsteiger darüber hinaus mit polizeilicher Ausbildung vermutlich eingestellt worden sind, das weiß ich nicht. Das ist ja aber immer die Ausnahme, weil wir dafür immer einen Tauschpartner brauchen, das heißt, wir haben dann an anderer Stelle auch wieder einen verloren. Unter dem Strich wäre das dann ein Nullsummenspiel.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Kleiner Waffenschein“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Hinners!

Wir fragen den Senat:

Erstens. Wie viele kleine Waffenscheine wurden in Bremen und Bremerhaven in den Jahren 2014, 2015 und 2016 erteilt?

Zweitens. Wie viele wurden aus welchen Gründen abgelehnt oder nachträglich aberkannt?

Drittens. Wie viele Strafanzeigen hat es in den Jahren 2014, 2015, 2016 gegen Besitzer des kleinen Waffenscheins im Land Bremen gegeben?

Diese Anfrage wird ebenfalls beantwortet von Herrn Staatsrat Ehmke.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage eins: In der Stadtgemeinde Bremen wurden in den Jahren 2014 79, 2015 104 und 2016 595 kleine Waffenscheine erteilt. In der Stadtgemeinde Bremerhaven wurden im gleichen Zeitraum 31, 25 und 166 kleine Waffenscheine ausgegeben.

Zu Frage zwei: In der Stadtgemeinde Bremen wurden 2014 27 kleine Waffenscheine abgelehnt und einer widerrufen; 2015 gab es 27 Ablehnungen und fünf Widerrufe und 216 31 Ablehnungen und sechs Widerrufe. In der Stadtgemeinde Bremerhaven wurde 2014 ein Antrag abgelehnt und ein kleiner Waffenschein widerrufen. 2015 gab es zwei Ablehnungen, aber keinen Widerruf. 2016 wurden 14 Anträge abgelehnt, und es erfolgten zwei Widerrufe. Die Ablehnungen und Widerrufe erfolgten in beiden Stadtgemeinden aufgrund fehlender waffenrechtlicher Zuverlässigkeit und/oder Geeignetheit der jeweiligen Antragstellerin oder des jeweiligen Antragstellers.

Zu Frage drei: Entsprechende Statistiken liegen nicht vor. – Soweit die Antwort des Senats.

Kollege Hinners, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, Sie haben gerade gesagt, dass im Jahr 2016 die Genehmigung von kleinen Waffenscheinen erheblich zugenommen hat. Haben Sie Gründe dafür, woran das liegt? Welche Motive könnten die Waffenscheininhaber haben?

Herr Abgeordneter Hinners, wir haben, glaube ich, hier im Haus auch schon einmal zu Beginn des Jahres 2016 darüber geredet, weil wir ja unmittelbar auch im Zusammenhang mit den Ereignissen in Köln, seinerzeit in der Silvesternacht, festgestellt haben, dass wir zu Jahresbeginn, als das Ganze auch in seiner Dimension öffentlich wurde, einen ganz erheblichen Run auf die verschiedenen Formen von Selbstverteidigungsbewaffnung hatten, insbesondere im Bereich des kleinen Waffenscheins. Aber es gab auch Drogerieketten, die Kaugummis in der Auslage hatten und dann KO-Sprays anboten.