Protokoll der Sitzung vom 16.02.2017

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung trägt im Auftrag der Senatorin für Kinder und Bildung zur Sicherung der Qualität des Essensangebots in Schulen bei. Zurzeit wird im Land Bremen an 120 Schulstandorten warm gegessen. Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung unterstützt und entlastet durch eine kontinuierliche Begleitung und Beratung somit die Ganztagsgrund- und Oberschulen.

Zu Frage zwei: Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung soll wie bisher Schnittstellenarbeit zwischen Schule, Eltern und Caterern wahrnehmen.

Zu Frage drei: In den letzten Jahren wurde die Vernetzungsstelle Schulverpflegung anteilig mit Mitteln der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung finanziert. Im Jahr 2016 waren es 66 Prozent der Kosten, im Jahr 2017 sank der Anteil auf 49 Prozent. Zum November 2017 entfällt diese Mitfinanzierung. Es ist beabsichtigt, die Finanzierung zukünftig über zusätzliche Landesmittel abzusichern. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Saffe, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Verstehe ich es richtig, dass die Vernetzungsstelle Schulverpflegung somit auch zukünftig wie bisher ihre Arbeit fortsetzen kann?

Genau das ist beabsichtigt!

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Bis wann hat die Vernetzungsstelle Schulverpflegung zukünftig diese Planungssicherheit?

(Senatorin Dr. Bogedan: Bis wann die die Planungs- sicherheit hat?)

Also für welchen Zeitraum diese gilt.

Wir befinden uns ja jetzt in den Haushaltsberatungen, insofern muss das über die Haushaltsberatungen für die Zukunft abgesichert werden, dann liegt auch die entsprechende Planungssicherheit vor. Die Erklärung, dass wir das beabsichtigen, habe ich ja mit dem heutigen Tag hier abgegeben.

Herr Kollege Saffe, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

Nein, aber ich möchte mich bedanken! Ich freue mich sehr, und ich lese daraus, dass Ihnen die Arbeit der Vernetzungsstelle etwas bedeutet.

Eine weitere Zusatzfrage des Abg. Professor Dr. Hilz! – Bitte sehr!

Meine Frage ist: Welche Rolle spielt die Vernetzungsstelle in der Vernetzung der Schulen in den beiden Städten Bremen und Bremerhaven? Wie werden die Schulverpflegungen in Bremerhaven mit denen in Bremen vernetzt? Wir sind ja in der Bürgerschaft (Landtag)!

Das ist völlig richtig! Die Schulverpflegungsstelle berät auch die Schulen in Bremerhaven. Die Schulen werden sozusagen nicht in unmittelbarem Kontext vernetzt, das heißt, es gibt natürlich einen Austausch über gute Praxisbeispiele. Ist das jetzt mit Ihrer Frage gemeint? Ich verstehe im Moment ehrlich gesagt nicht den Begriff, wie die Schulen vernetzt werden. Vielleicht können Sie das noch einmal präzisieren!

(Abg. Saffe [Bündnis 90/Die Grünen]: Es geht ja um die Frage, wie die Vernetzungsstelle Schulverpflegung für beide Städte arbeitet!)

Die Schulverpflegungsstelle arbeitet für beide Städte gleichermaßen. Sie berät die Schulen, die Ganztagsgrund- und Oberschulen in beiden Stadtgemeinden gleich und sorgt natürlich dafür, dass sie ihre Qualität des Essens entsprechend verbessern können und Sorge dafür getragen wird, dass darüber beraten wird, wie die Essensversorgung gut gestaltet werden kann. Wir hatten beispielsweise die Diskussion darüber, dass wir von einem Buffetessen zu einem Kellenessen, auf eine Freeflow-Essensausgabe umgestellt worden sind. Das sind alles qualitative Beratungsangebote. Sie beraten auch darüber, wie man gutes Essen besorgen kann, wie die Hochwertigkeit des Essens gesichert werden kann und vor allem der Gemüseanteil besonders hoch ist. Das sind alles Beispiele dafür, wie die Schulverpflegungsstelle berät.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf Bleiberecht für geflüchtete Frauen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Müller, Fecker, Frau Dr. Schaefer und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin Dr. Müller!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Anträge wurden in den letzten zwei Jahren von geflüchteten Frauen, deren Aufenthaltserlaubnis in den ersten drei Jahren vom Bestand der ehelichen Lebensgemeinschaft abhängig ist und die im Fall einer Trennung Sorge um den Verlust ihres Aufenthaltstitels haben, im Sinne der Härtefallregelung des Paragrafen 31 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz, die Frauen frühzeitiger einen eigenen Bleiberechtsstatus zugesteht, in Bremen eingereicht?

Zweitens: Wie viele Anträge wurden im Sinne der Antragstellerinnen beschieden, wie viele wurden abgelehnt?

Drittens: Im Fall abgelehnter Anträge; welche Gründe standen einem positiven Bescheid entgegen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Ehmke.n

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen eins bis drei: Asylrechtlicher Schutz wird bei gleichzeitiger Einreise der Ehegatten immer für beide Ehegatten erteilt. Frauen, die zu ihren Ehemännern mit einem asylrechtlichen Schutzstatus nachziehen, erhalten auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die gleiche Aner

kennung wie ihre Ehemänner, wenn die Ehe schon im Herkunftsland bestanden hat und der Antrag unverzüglich nach der Einreise gestellt wird. Die entsprechende Aufenthaltserlaubnis wird unabhängig von einer ehelichen Lebensgemeinschaft erteilt und verlängert.

Im Land Bremen leben derzeit 280 Frauen, 252 in Bremen und 28 in Bremerhaven, die nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach Paragraf 31 Aufenthaltsgesetz erhalten haben. Diesen Frauen wurde ursprünglich im Rahmen des Familiennachzuges eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und nicht auf Grund eines Schutzstatus. Statistische Daten zur Zahl abgelehnter Anträge liegen nicht vor. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Staatsrat, Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage ist zwischenzeitlich von den Antragstellern zurückgezogen worden.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Fußball-Europameisterschaft 2024. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Zenner, Dr. Buhlert, Frau Steiner und Fraktion der FDP.

Bitte, Herr Kollege Zenner!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wird der Senat eine Bewerbung Bremens als Austragungsort bei einer Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland unterstützen und gegebenenfalls mit welchen Partnern?

Zweitens: Welche Wirkung verspricht sich der Senat für die Stadt und das Land, wenn Bremen Austragungsort wird?

Drittens: Inwiefern würde Bremen die Kosten für den Einsatz von gegebenenfalls erforderlichen Polizeikräften übernehmen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Siering.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Der Senat wird eine Bewerbung Bremens als Austragungsort bei einer EURO 2024 Endrunde in Deutschland aktiv unterstützen. Bei der zunächst unverbindlichen Interessenbekundung im nationalen Bewerbungsverfahren für Städte und Stadien werden der Senat und die Bremer-Weser-Stadion GmbH gemeinsam ihr Interesse an der Austragung von Spielen der EURO 2024 Endrunde bekunden.

Zu Frage zwei: Eine Fußballeuropameisterschaft ist nach der Fußballweltmeisterschaft und den Olympischen Spielen eines der international wichtigsten Sportereignisse.

Als Spielort der EURO 2024 Endrunde würde Bremen wirtschaftlich von zu erwartenden Besuchern profitieren. Insbesondere der Handel, das Übernachtungsgeschäft sowie die Gastronomie würden Mehrumsätze erzielen können. Auch würden die touristischen Einrichtungen des Landes von den Besucherinnen und Besuchern der EURO 2024 Endrunde profitieren.

Aufgrund der sehr hohen Medienresonanz anlässlich der weltweiten Übertragung der Spiele brächte es für Bremen zudem einen beträchtlichen Imagegewinn, einer der zehn Spielorte der EURO 2024 Endrunde zu sein.

Zu Frage drei: Ob Deutschland überhaupt als Veranstaltungsstätte der EURO 2024 Endrunde in Betracht kommt, ist noch nicht entschieden. Dementsprechend stellt sich die Frage, ob und inwieweit Einsatzkosten für die Polizei bei einer EURO 2024 Endrunde durch Bremen übernommen werden, derzeit nicht. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Abgeordneter Zenner, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie sind der Frage Übernahme von Polizeikosten ausgewichen. Ist es nicht vielleicht innerhalb des Bewerbungsverfahrens sinnvoll gewesen, oder könnte es sinnvoll sein, darauf hinzuweisen? Wir haben ja diese Problematik gerade auch in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, zunächst einmal, wir sind der Frage nicht ausgewichen,

(Abg. Dr. vom Bruch [CDU]: Doch! Natürlich!)

sondern es gibt schlicht aktuell noch gar nichts dazu zu sagen. Erstens sind wir in einem Interessenbekundungsverfahren. Wir haben unser Interesse bekundet, ja, wenn dieses großartige Ereignis in Deutschland stattfinden sollte, dann wären wir bereit, auch in Bremen als Veranstaltungsort zur Verfügung zu stehen.