Denken Sie, dass die zusätzlichen Bedarfe im Ressorthaushalt oder im Gesamthaushalt abgedeckt werden können?
Die zweite Anfrage steht unter dem Betreff „Gemeinsame Sicherheitsübung von Polizeikräften und Bundeswehr“. Die Anfrage ist unterschrieben vom Abgeordneten Tassis (AfD).
Erstens: Sind bei der am 7. März 2017 angesetzten gemeinsamen Anti-Terror-Übung von Polizeikräften und Bundeswehr Bremer Beamte beteiligt?
Zweitens: Sieht der Senat in der Durchführung der Übung eine Grundgesetzverletzung, und kann er als Landesregierung seine eigenen eventuell bestehenden Bedenken von anderer Seite darstellen?
Drittens: Welche Gründe sind dem Senat für die gemeinsame Übung bekannt, und wie bewertet er die Simulation eines Überfalls auf Bremer Schulen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Wie bereits in der Antwort des Senats auf die Große Anfrage der FDP-Fraktion vom 15. Juni 2016 mitgeteilt, beteiligt sich Bremen als eines von sechs Ländern an der Übung. Demzufolge sind an der Übung selbstverständlich bremische Beamtinnen und Beamte beteiligt. Die Übung ist eine Stabsübung, die keine im öffentlichen Raum stattfindenden Übungsanteile beinhaltet.
Zu Frage zwei: Der Senat würde sich an der Übung nicht beteiligen, wenn er verfassungsrechtliche Bedenken hätte.
Zu Frage drei: Wie ebenfalls in der Antwort des Senats auf die Große Anfrage der FDP vom 15. Juni 2016 mitgeteilt, findet die Übung ihre verfassungsrechtliche Grundlage in Artikel 35 Absatz 1 und Absatz 2 Grundgesetz.
Übungen werden als fester Bestandteil der polizeilichen Aus- und Fortbildung, regelmäßig auch Szenarien, die Entwicklungen und Tendenzen proaktiv aufgreifen, ohne auf direkte Erfahrungswerte und Echtfälle zurückgreifen zu können. Im Übrigen wird auf die bereits vorgenannte Antwort des Senats verwiesen. – Soweit die Antwort des Senats!
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Verknüpfung des Ausschusses der Regionen, AdR, der EU und Bremens“. Die Anfrage ist unterschrieben vom Abgeordneten Tassis (AfD).
Erstens: Wie gestalten sich die Informationen an das Bundesland Bremen über Regionen betreffende Entscheidungen der EU, allgemein und speziell aus dem AdR, zeitnah zu den betreffenden Entscheidungen, in welchem Umfang und an welche Stellen erfolgt in welchen Zusammenhängen die Zuleitung?
Zweitens: Wie bewertet der Senat die Arbeit im AdR, und welche Auswirkungen der Arbeit des AdR für Bremen sind zu konstatieren?
Drittens: Sieht der Senat die Gefahr einer Aushöhlung des Subsidiaritätsprinzips durch unzureichende Unterrichtung über Hintergründe von Entschließungen der EU, welche die Regionen betreffen und vor allem in der nur pauschalen Überprüfung des Subsidiaritätsprinzips im Prozess der Entscheidungsfindung in der EU?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Das Land Bremen wird auf verschiedenen Wegen über europapolitische und damit auch über die Regionen betreffende Entscheidungen informiert. Das geschieht neben den Initiativen über den Bundesrat, über die Europaabteilung und die Landesvertretung in Brüssel, auch über den Ausschuss der Regionen.
Der Ausschuss der Regionen ist als beratendes Gremium der kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften eine wichtige Institution im europäischen Rechtsetzungsprozess. Alle Initiativen der EU-Kommission, des Rates und des Europäischen Parlaments werden zeitnah und umfassend dem Ausschuss der Regionen zugeleitet, um gegebenenfalls dazu Stellungnahmen zu verfassen. Der Fokus liegt dabei auf Bewertung aus regionaler Sicht.
Zu Frage zwei: Die Arbeit im Ausschuss der Regionen ist sehr hilfreich, da über ihn gewährleistet wird, dass
die kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften zu Vorschlägen der Organe der Europäischen Union gehört werden. Gerade der inhaltliche Austausch auch in den Fachkommissionen und in der deutschen Delegation über die kommunalen und regionalen Belange ist für das Bundesland Bremen außerordentlich wichtig.
In den vergangenen Jahren hat Bremen die Stellungnahmen des Ausschusses der Regionen zu europäischen Gesetzesvorhaben aktiv mitgestaltet. Darüber hinaus wurden besonders die aktuellen Themen Stahlindustrie, Jugendbeteiligung und auch der faire Handel in den letzten Jahren engagiert begleitet.
Zu Frage drei: Die Gefahr einer Aushöhlung des Subsidiaritätsprinzips ist nicht gegeben, da es keine unzureichende Unterrichtung gibt. Die Unterrichtung erfolgt für das Land Bremen über den Ausschuss der Regionen sowie über den Bundesrat. Im Vertrag von Lissabon wurde dem Ausschuss der Regionen sogar das Recht zuerkannt, im Falle eines Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip bei Gesetzgebungsakten, für deren Annahme seine Anhörung vorgeschrieben ist, Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zu erheben. Die mit dem Vertrag von Lissabon verbundene Aufwertung der Rolle der nationalen Parlamente in EU-Angelegenheiten beinhaltet auch das Recht für den Bundestag und den Bundesrat, im Rahmen des EU-Frühwarnsystems Subsidiaritätsrügen gegen Gesetzgebungsvorschläge der EU-Kommission zu erheben. – Soweit die Antwort des Senats!
Der Zusatz bei EU-Verträgen und überhaupt bei Entscheidungspapieren, dass das Subsidiaritätsprinzip gewährleistet sei, verläuft aber ja nicht pauschal und wirklich nach einer Prüfung des jeweiligen Abschlusses des jeweiligen Vertrags? Habe ich Sie da richtig verstanden, oder ist das – so wie ich annehme – einfach eine pauschale Floskel, um den Vertrag gewissermaßen rechtsfähig zu machen? Wie ist das aus Ihrer Sicht?
Eine pauschale Floskel ist es nicht. Es ist so, dass natürlich bei allen Maßgaben der EU und ihren Organen auch immer wieder die Subsidiarität geprüft wird, und natürlich gibt es zusätzlich die Möglichkeit, auch eine Rüge anzustreben, wenn man das Gefühl hat, dass die Subsidiarität nicht eingehalten worden ist.
Ist es richtig, wenn Länderbelange bei europäischen Richtlinien oder Vorhaben betroffen sind, dass es sehr frühzeitig ein Frühwarnsystem gibt und alle
Abgeordneten – auch die dieses Hauses, spätestens dann diejenigen, die im Europaausschuss sitzen – darüber informiert werden und befinden, ob die Subsidiarität, also die Rechte der Länder, bei europäischen Vorgaben beeinflusst werden?
Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Saffe, Frau Dr. Schaefer und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.
Erstens: Wie bewertet der Senat grundsätzlich die Arbeit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung im Land Bremen?
Zweitens: Welche bisherigen und neuen Aufgaben sollte die Vernetzungsstelle Schulverpflegung aus Sicht des Senats zukünftig übernehmen?
Drittens: Welche Notwendigkeit sieht der Senat, die Arbeit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung finanziell abzusichern?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: