Wir müssen vielmehr schauen, dass ein ordentliches Verfahren vom Anfang bis zum Ende durchgeführt wird. Wir haben es trotzdem geschafft, und zwar zusätzlich zu den fraktionsübergreifenden Anträgen, die wir natürlich mittragen, neun weitere Änderungsanträge zu stellen, denn wir sehen doch an vielen Punkten dringenden Handlungsbedarf. Das größte Problem ist die Befristungsmanie, und das packt der Senat nicht an.
Über 80 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiter sind befristet beschäftigt, und Nachwuchswissenschaftler haben eine Befristungsgarantie, denn lediglich zwei Prozent der Neuverträge sind unbefristet. Wir finden, hier benötigen wir ganz dringend Lösungen, denn für Dauerstellen sind auch dauerhafte Arbeitsplätze notwendig. Das funktioniert vielleicht in der Theorie, aber in der Praxis besteht doch das Problem, dass dauerhafte Aufgaben nicht als Daueraufgaben angesehen werden und dass es deswegen keine Dauerstellen gibt. Ich glaube, hier müssen wir kräftig nachsteuern.
Außerdem finden wir, dass wir den Mut brauchen, neue Wege zu denken, wie man mit der unsicheren Drittmittelvergabe umgeht und auch bei Drittmitteln dauerhafte Stellen schaffen kann. Dies kann zum Beispiel durch einen Topf geschehen, der die Finanzierungen des Personals in der Zwischenphase sicherstellt, die dann
entsteht, wenn ein Drittmittelprojekt abgeschlossen wurde, bevor ein neues Drittmittelprojekt beginnt. Auf diese Weise kann man Dauerstellen schaffen, denn wir wissen, dass die meisten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen wirklich über Jahre hinweg über Drittmittelverträge beschäftigt werden.
Ich gebe ja zu, dass ein entsprechender Topf ein gewisses finanzielles Risiko für die Hochschulen mit sich bringt, weil man natürlich nicht mit 100-prozentiger Sicherheit sagen kann, ob das nächste Drittmittelprojekt kommen wird. Wir finden aber, dass das allemal gerechter ist, als die absolute Unsicherheit auf die Beschäftigten auszulagern. Wir glauben, dass ein Gesetzestext natürlich hier nur der Anfang sein kann, er kann nämlich die Möglichkeit schaffen, dass Drittmittelstellen auch unbefristet vergeben werden. Insgesamt braucht man dafür natürlich ein richtiges Konzept, aber im Gesetz müssen eben die Grundsätze dafür geschaffen werden. Dafür haben wir einen entsprechenden Änderungsantrag vorgelegt.
Das zweite riesengroße Problem ist die prekäre Situation der Lehrbeauftragten, wir haben hier schon häufig darüber gesprochen. Neben dem Problem der absolut unzureichenden Honorare sind die Lehrbeauftragten auch keine Mitglieder der Hochschule. Sie haben keine Mitbestimmungsmöglichkeiten und werden nicht durch den Personalrat vertreten. Das wollen wir ändern. Wer so viel zur Aufrechterhaltung des Lehrbetriebes beiträgt, der muss auch offiziell Mitglied der Hochschule sein.
An der Hochschule für Künste spitzt sich diese prekäre Situation noch einmal deutlich zu. Insbesondere im Fachbereich Musik wird die Lehre auf dem Rücken der Lehrbeauftragten finanziert, denn Lehrbeauftragte kosten im Vergleich zu Hochschullehrern in der Regel maximal nur ein Drittel. Sie sind also wesentlich billiger. Den Preis zahlen dann die Lehrbeauftragten, denn sie habe eine absolut unsichere Jobperspektive, ihr Vertrag gilt nur für ein bis zwei Semester, und die Bezahlung ist absolut unterirdisch.
Ich habe das Gefühl, meine fünf Minuten sind kürzer als die von Herrn Gottschalk, aber ich komme gleich zum Schluss.
Ich komme gleich zum Schluss, wir haben ja noch die zweite Runde, aber diesen Gedanken möchte ich gern noch zu Ende führen!
Die schwierige Situation bei den Lehrbeauftragten an der Hochschule kommt nur zustande, weil es eine Sonderregelung in diesem Gesetz gibt. Das heißt, in der Hochschule für Künste dürfen Lehrbeauftragte auch zur Sicherstellung des Lehrauftrags arbeiten, das heißt, über die Hälfte der Unterrichtsstunden wird mit Lehrbeauftragten abgedeckt. Das finden wir absolut falsch, wir fordern auch hier die Streichung der Ausnahmeregelung.
Ich freue mich auf die zweite Runde, in der ich unter anderem auch auf die Anwesenheitspflicht eingehen werde. - Vielen Dank!
Frau Abgeordnete Strunge, Sie haben sechs Minuten gesprochen, glauben Sie mir, wir haben das hier oben unter Kontrolle, gefühlt ist etwas anderes!
Frau Präsidentin - ich gehe davon aus, ich habe auch sechs Minuten - werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben im Unterschied zu gestern - in der Sitzung hatten wir einen sehr fragwürdigen Tagesordnungspunkt zu einem hochschulpolitischen Thema - heute eine Debatte, die wirklich wichtig ist.
Es liegt uns ein Hochschulreformgesetz vor, das von der Bedeutung her im Sinne der Beschäftigten, der Beschäftigten des Mittelbaus an den Hochschulen im Land Bremen gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Ich will einmal versuchen, das an einem zunächst einmal relativ abwegig erscheinenden Beispiel festzumachen. Ich bin nämlich überzeugt, dass das Hochschulreformgesetz, das wir heute beschließen werden, die Geburtenrate in Bremen steigern wird, und zwar massiv steigern wird. Warum gehe ich davon aus?
(Abg. Professor Dr. Hilz [FDP]: Das wollen wir jetzt aber hören! - Abg. Frau Dr. Kappert-Gon- ther [Bündnis 90/Die Grünen]: Dann haben wir aber nicht genug Kreißsäle!)
Ich halte jetzt ein kleines Proseminar, um die Situation zu erläutern. Die Geburtenrate steigern wir erst einmal, indem wir den Mitarbeiterinnen an den Hochschulen eine planbare Perspektive für ihren Lebenszeitraum zwischen 25 und 40 geben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, viele Kolleginnen, ehemaligen Kolleginnen von mir, die noch unter 40 sind, werden sich über diese Nachricht sehr, sehr freuen. Denn bisher ist es so - die Studie ist uns ja vor ein paar Wochen zugegangen, und wir haben sie hier in der Fragestunde mit dem Senat besprochen -, dass zurzeit weniger als die Hälfte der Mitarbeiterinnen in der Qualifizierungsphase Kinder bekommt. Wenn wir das ändern können - und das können wir mit dem uns vorliegenden Gesetzentwurf, indem wir die Beschäftigungsbedingungen stark verbessern -, dann tun wir etwas für Bremens Zukunft, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir behalten Nachwuchskräfte in Bremen, wir steigern die Quotenrate, und die Zukunftsfähigkeit unseres schönen Landes ist damit gesichert. Kleiner Exkurs, aber in der Tat geht es darum, was wir seit vielen, vielen Jahren eigentlich schon hier im Hause immer wieder debattiert haben, die prekären Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen im Land Bremen. Man muss darauf hinweisen, dass sich die Beschäftigungsbedingungen zwischen der Hochschule Bremen, der Hochschule für Künste und der Universität Bremen relativ stark unterscheiden und dass der Gesetzentwurf, den wir heute vorliegen haben, sehr stark auf die Universität Bremen Bezug nimmt.
Das möchte ich noch einmal vorwegnehmen. Das ist nämlich ein Ergebnis der sehr schönen, sehr interessanten und straff koordinierten Anhörungen. Dafür auch von mir ein herzliches Dankeschön an Frau Grobien! Ein Ergebnis, das dabei herausgekommen ist, ist nämlich, dass die Personalvertretungen der Hochschule Bremen noch einmal sehr, sehr deutlich gemacht haben, dass aus ihrer Sicht relativ viele Regelungslücken übrig geblieben sind, zum Beispiel für Labormitarbeiter, also für all die Ingenieurberufe, die an den Hochschulen eine sehr wichtige und sehr gute Lehrleistung erbringen. Die sich aber aus der Sicht der Personalräte nicht in angemessener Form im Hochschulgesetz wiederfinden.
den Hochschulen insgesamt mit einem so hohen Diversitätsgrad bei den Beschäftigungsbedingungen und den Personalstrukturen zu tun haben, dass wir uns vorgenommen haben, dass wir uns eigentlich jetzt noch einmal neu damit beschäftigen, wie viele Personalformen wir eigentlich an den Hochschulen haben. Wir haben nicht nur drei Statusgruppen. Es geht nicht nur um professorale Mitarbeiter, den Mittelbau und die Verwaltung sowie Technik, sondern dazwischen changieren an den Hochschulen unheimlich viele Beschäftigungsformen.
Die einen sind nur in der Forschung beschäftigt, die anderen sind nur in der Lehre beschäftigt, dann gibt es die Mischformen. Wir haben noch unheimlich viel nachzuarbeiten, und das haben wir uns vorgenommen. Die wichtigen Verbesserungen für die akuten prekären Beschäftigungsformen an der Universität sind jetzt mit dem Hochschulreformgesetz geregelt. Dafür meinen großen Dank für die Arbeit, die der Senat geleistet hat!
Ich überlege gerade, was ich mir für die zweite Runde aufheben möchte. In meinem zweiten Wortbeitrag werde ich auf die Änderungsanträge der LINKEN eingehen. In der zweiten Runde möchte ich nicht die Causa Anwesenheitspflicht beraten. Wir können natürlich heute Nachmittag eine ideologische Debatte führen - vielleicht werden es die Kollegen auch machen -, aber ich will nur noch einmal darauf hinweisen, dass die Tendenz, seit der Einführung von Bologna, die Hochschulen immer weiter zu verschulen, für die Studierenden und für die Lehrenden äußerst misslich ist.
Vielleicht darf ich noch einmal darauf hinweisen, dass alle diejenigen, die ein Hochschulstudium aufnehmen, eine Hochschulzugangsreife erwerben müssen. Teil dieser Hochschulzugangsreife ist die Studierfähigkeit, und zwar die selbstständige Studierfähigkeit ohne einen Ausbilder im Rücken,
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir reden über eine Änderung des Hochschulgesetzes. Uns Freien Demokraten ist es immer wichtig zu schauen, dass wir mehr Eigenverantwortung in die Hochschule bringen.
Warum? Eigenverantwortung ist das, was wir als Ideal für Menschen ansehen, dass Menschen eigenverantwortlich leben, für ihr Leben entscheiden können und ihr Leben eigenverantwortlich auch organisieren können. Das sollen sie an einer Hochschule tun. Da gilt es dann eben, eigenständiges wissenschaftliches Arbeiten erst unter Anleitung und dann weiter zu lernen. Da gibt es eine ganze Menge von Berufsständen, die das unterstützen, von der Verwaltung über Laboringenieure, über Werkmeister bis hin eben zu wissenschaftlichen Mitarbeitern und technischen Mitarbeitern. Sie wirken alle zusammen, und das ist sehr vielfältig, weil die Fächer so bunt und vielfältig sind.
Dieser Vielfalt gilt es dann auch bei aller Verschiedenheit der Hochschulen Rechnung zu tragen, das heißt, darauf einzugehen, was notwendig und was eben nicht notwendig ist. So haben wir uns dann auch daran gemacht, das Ganze zu bewerten. Einerseits bei der Anwesenheitspflicht, wo wir dann sagen, eine Hochschule soll zu eigenständigem Arbeiten befähigen. Das heißt für uns als Freie Demokraten grundsätzlich erst einmal, dass natürlich Studierende selbst entscheiden, wo sie hingehen und wo sie nicht hingehen, aber dass es auch Punkte gibt, wo es nicht anders geht, Sicherheitseinweisungen et cetera pp. Das werden wir ja nachher abstimmen.
Wir wollen aber auch, dass die Hochschulen dann eigenverantwortlich über ihr Personal entscheiden. Deswegen haben wir unsere Änderungsanträge noch einmal gestellt, die wir immer wieder versuchen einzubringen. Wir wollen, dass alle Hochschulen über ihr gesamtes Personal im Rahmen ihres Budgets selbst und eigenverantwortlich entscheiden und dass dort eben der Senat, das Wissenschaftsressort, sich zurückhält.