Für uns als CDU ist der Schlüssel zur Integration, zur Teilhabe in unserer Gesellschaft der Spracherwerb. Es ist keine Neuheit, die ich Ihnen verkünde, dass es wissenschaftlich erwiesen ist, dass ein früher Kindergartenbesuch mit gezielter Sprachförderung vielen Kindern ohne ausreichende Sprachkenntnisse nachhaltig hilft. Wir als CDU-Fraktion – auch das möchte ich an dieser Stelle sagen, damit nicht gleich wieder ein falscher Duktus herbeigeredet wird – haben dabei nicht nur die Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse im Blick, die einen Migrationshintergrund haben oder die als Flüchtling hierhergekommen sind. Es gibt auch in vielen anderen Bereichen Kinder, die die deutsche Sprache nicht mehr ausreichend sprechen. Die Wortkreation wie „Ich geh’ Schule“ und Ähnliches sind der normale Wortschatz. Diese Kinder haben zwar keinen Migrationshintergrund, müssen aber ebenfalls in den entsprechenden Kindergärten in den Fokus genommen werden, denn sie benötigen eine vernünftige Betreuung, Bildung und Erziehung.
Deswegen, um es abschließend zu sagen, brauchen wir einen weiteren Ausbau der Krippen- und der Kindergartenplätze, über 2 100 Plätze hinaus. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Wir können daher jegliche finanzielle Unterstützung gebrauchen. Wenn sich der Bund an der Stelle noch stärker engagieren würde, würde uns das in Bremen und Bremerhaven nachhaltig entlasten. Deswegen: Betreuungsgelder her! – Danke schön, meine Damen und Herren!
Kollegen! Ich glaube, dass man das kurz und bündig machen kann, weil es im Hause über diese Frage eine sehr große Einigkeit gibt.
Es war in seiner Auswirkung falsch – das haben wir immer gesagt –, Anreize zu setzen, Kinder nicht in Krippen oder Kindergärten zu schicken. Das Gegenteil ist gesellschaftlich notwendig. Das Gegenteil wird gebraucht. Es war aber auch vom Prinzip her falsch, eine Prämie für die Nichtnutzung eines öffentlichen Dienstleistungsangebotes auszuloben. Es wurde das Uni-Bad genannt. Man könnte sagen, gut, vielleicht kann man die Probleme in den Hallenbädern dadurch lösen, dass man demjenigen, der zu Hause Trockenschwimmen übt, ein paar Euro überweist. Das Grundprinzip – –.
Nein, es ist nicht nur pädagogisch, politisch oder gesellschaftlich von Anfang an falsch gewesen! Das haben wir immer betont. Auch das Grundprinzip ist falsch, die Nichtnutzung einer öffentlichen Dienstleistung zu belohnen. Vielmehr ist das Prinzip richtig, diese öffentliche Dienstleistung dann auszubauen. Ich habe mit großer Freude vernommen, dass es darüber im Hause eine große Einigkeit gibt.
Wir Grüne haben von Anfang an dagegen gestritten, dass dieses Gesetz kommt. Großer Respekt daher für den Antrag der FDP, dem auch wir zustimmen! Die FDP hat das Betreuungsgeld allerdings mit der CDU/ CSU im Bundestag überhaupt erst beschlossen. Das muss einmal an der Stelle gesagt werden. Nichts für ungut, aber es muss für die Chronisten festgehalten werden, warum wir das Thema heute überhaupt debattieren. Es ist ein Beschluss auf Bundesebene gewesen, der das Gesetz erst gebracht hat.
Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht das Gesetz wieder aufgehoben. Es ist völlig klar, – meine Fraktion hat im Bundestag heute einen Antrag eingebracht, plus einen Haushaltsantrag, damit genau das getan wird, nämlich diese Mittel umzuwidmen –, dass diese Gelder in den Kommunen dringend gebraucht werden – nicht nur in Bremen –, um den Ausbau der Krippen und Kindertagesstätten zu gewährleisten.
(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD -Abg. Dr. Buhlert [FPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage. – Glocke)
Sehr geehrter Herr Kollege! Wie ich zur Kenntnis genommen habe, dass die Grünen einen sehr löblichen Antrag im Bundestag eingebracht haben, so haben Sie sicherlich noch in Erinnerung, dass die FDP Bremen mit ihrer Fraktion schon in der 17. Wahlperiode diese Haltung zum Betreuungsgeld eingenommen hat.
Ich glaubte, mich so ausgedrückt zu haben: Respekt vor der Haltung der FDP Bremen, Kritik an der Haltung der FDP auf Bundesebene, die ja zweifelsohne das Gesetz beschlossen hatte. Darüber sind wir uns einig.
Insofern glaube ich, dass das auf einem guten Weg ist. Es geht um sehr, sehr viel Geld. Es geht um Geld, das in allen Kommunen fehlt und das keineswegs nur für die jungen Flüchtlinge fehlt, sondern für alle Kinder in unseren Kommunen. Wir müssen bei dem Ausbau weitermachen. Wir sind beim U3-Bereich mittendarin. Im Kita-Bereich sind wir zwar schon sehr gut, aber dort müssen wir das stabilisieren und weiterfinanzieren, deswegen heute ein starkes Signal aus diesem Hause nach Berlin, dass diese Gelder ganz schnell bei den Kommunen ankommen müssen, um sie für die Kinder zu investieren! – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich zum Antrag komme, will ich kurz die Gelegenheit nutzen, allen muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zum heutigen Fest zu gratulieren. Das Fest steht für Dankbarkeit und Teilen,
und Teilen ist heutzutage wichtiger denn je. Wir haben daher fraktionsübergreifend mit den Kolleginnen und Kollegen draußen Kuchen hingestellt. Bitte vergessen Sie nicht, sich daran zu bedienen!
Meine Damen und Herren, „denn sie wissen nicht, was sie tun“, „Bundesregierung beschließt Betreuungsgeld“ oder „Betreuungsgeld behindert Bremens Bemühungen beim Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren“, so und ähnlich lauteten die Anträge hier im Parlament oder die Presseüberschriften in der Öffentlichkeit in den letzten Jahren.
Wir haben das Betreuungsgeld inhaltlich immer für einen Fehler gehalten, die Grünen haben das für einen Fehler gehalten, Teile der Bremer CDU haben dieses Thema für einen Fehler gehalten, und in dem vorliegenden Antrag wird deutlich, auch die FDP findet diesen Vorstoß falsch. Auf der einen Seite frühkindliche Bildung zu wollen, auf der anderen Seite Anreize dafür zu schaffen, Kinderbetreuungsangebote nicht in Anspruch zu nehmen, das ist falsch, meine Damen und Herren!
Der Effekt war ja genau der, dass sich bildungsferne und einkommensschwache Familien aus wirtschaftlichen Gründen dafür entschieden haben, ihre Kinder von einem frühkindlichen Bildungsangebot fernzuhalten. Genau das wollen wir nicht!
Der Antrag ist sehr kurz, deshalb wird auch mein Redebeitrag sehr kurz. Damit will ich den Antrag nicht despektierlich behandeln, sondern ich glaube, der Antrag ist inhaltlich richtig.
Mit dem Urteil eröffnet sich in der Tat die Chance, eine sinnvollere Verwendung für diese Mittel zu schaffen. Auch wir haben deshalb öffentlich erklärt, dass wir uns dafür stark machen wollen, dass diese Gelder weiterhin in die Qualität, aber auch gern für den Ausbau der Kitas investiert werden können. Von daher werden wir Ihrem Antrag heute zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juli das Betreuungsgeld gekippt. Wir haben diese Entscheidung, genau wie andere Fraktionen hier in der Bürgerschaft, begrüßt, das Betreuungsgeld war von Beginn an gleichstellungspolitischer, integrations- und sozialpolitischer Unsinn, meine Damen und Herren.
Im aktuellen Entwurf für den Bundeshaushalt für das Jahr 2016 ist das Betreuungsgeld noch mit einer Milliarde Euro eingeplant, der gesamte Familienetat beträgt 9,18 Milliarden Euro. Das Betreuungsgeld hat also einen wesentlichen Anteil am Familienetat und sollte auch in diesem Bereich verbleiben.
Bundesfamilienministerin Schwesig hat auch gefordert, dass die Mittel in den Bereich der frühkindlichen Bildung fließen, so wie sich auch hier alle Fraktionen bisher in diesem Sinne geäußert haben. Herr Minister Schäuble hat dem allerdings widersprochen und
angekündigt, dass er die Mittel in den Gesamthaushalt umschichten möchte. In der ersten Lesung des Haushalts im Bundestag am 10. September hat Ministerin Schwesig ihre Forderung, ihre Position etwas abgeschwächt und gesagt, das Geld solle den Familien zugutekommen. Über das Wie müsse man noch einmal nachdenken.
Die Vertreterin der CDU/CSU-Fraktion hat vorgeschlagen, dass diese eine Milliarde Euro in das Elterngeld investiert werden sollte, da ansonsten das Elterngeld gedeckelt würde.
Ich finde, das zeigt, dass für die Koalitionsfraktionen beziehungsweise für die CDU/CSU-Vertreterin eine familiengerechte Gesellschaft nur eine Verhandlungsmasse ist. Das finde ich nicht richtig.
(Beifall DIE LINKE – Abg. Frau Ahrens [CDU]: Es soll für den gleichen Zweck verwendet werden! – Abg. Dr. Buhlert [FDP]: Wie das Betreuungsgeld, das wir nicht wollen!)
Die Fraktion DIE LINKE und die Grünen haben eine Verwendung der Betreuungsgeldmittel für Quantität und Qualität gefordert. Wir unterstützen also grundsätzlich den Antrag der FDP, das haben wir alle schon öffentlich deutlich gemacht.
Niedersachsen hat nun im Bundesrat beantragt, dass der Bund den Ländern das Geld gibt und diese dann selbst entscheiden, ob sie ein Betreuungsgeld oder Investitionen in frühkindliche Bildung wollen. Formaljuristisch ist das, glaube ich, der korrekte Weg, denn das Bundesverfassungsgericht hat dem Bund nur die Regelungskompetenz abgesprochen. Die Länder dürfen danach zwar ein Betreuungsgeld einführen, ob das aber politisch sinnvoll und begrüßenswert ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Untersuchungen zum Landesbetreuungsgeld in Thüringen, das dort schon im Jahr 2006 eingeführt wurde, haben gezeigt, wie kontraproduktiv diese Herdprämie ist, deshalb wurde sie im Juni schon von RotRot-Grün abgeschafft.
Ich glaube, Thüringen zeigt, wie es geht. Die Mittel sollen jetzt in ein gebührenfreies Kita-Jahr fließen, das würden wir uns auch für Bremen wünschen.
Wir würden es begrüßen, wenn der Senat dem Antrag im Bundesrat zustimmen würde, und stimmen dem Antrag hier in der Bürgerschaft zu. – Danke schön!