Mustafa Güngör
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Herr Staatsrat, weil gerade nach der Ausfallstatistik gefragt wurde: Ist es nicht weiterhin so, auch aktuell für dieses Schuljahr, dass Ihr Haus eine Vollerhebung der Ausfallstatistik führt, während andere Bundesländer nur eine stichprobenartige oder gar keine Statistik führen, und diese sogar transparent im Internet veröffentlich wird, wenn das Schuljahr abgeschlossen ist? Ist das weiterhin so?
Ja.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sowohl der Konsens 2008 zwischen den Parteien CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD als auch die Fortsetzung im vergangenen Jahr sind für die Schulen in Bremen und Bremerhaven immens wichtig. Wichtig, weil wir uns damit von nicht zielführenden Strukturdebatten verabschiedet haben. Wichtig, weil damit alle Schulen Planungssicherheit haben und sich voll auf ihre eigene Entwicklung konzentrieren können. Ziel war und ist es, weiterhin die starke Kopplung von sozialer Herkunft und Bildungserfolg zu reduzieren.
Der Konsens bedeutet nicht, dass wir keine bildungspolitischen Unterschiede mehr haben. Jede Fraktion – und so war es auch in den vergangenen zehn Jahren – ringt weiterhin um den besten Weg, um die sinnvollsten Maßnahmen. Diesen Gestaltungsanspruch, den Sie formuliert haben, haben wir selbstverständlich auch. Aber die Maßnahmen, die wir im Konsens gemeinsam verständigt haben, sind eine große Herausforderung sowohl für den Senat, aber auch für das Parlament. Deshalb wollen wir mit diesem gemeinsamen Antrag die zügige Umsetzung unterstützen. Eines der wichtigsten Ziele, die wir gemeinsam haben, ist es, die Anzahl der Schülerinnen und Schüler zu erhöhen, die den Regelstandard erreichen sollen. Dafür ist auch die Arbeit eines Qualitätsinstituts nach Hamburger Modell nötig, um die Schulen zu unterstützen, vor allem mehr durchgängige Förderung und eine Erweiterung der Lernzeit zu ermöglichen.
Nun wollen wir alle so wie im Bildungskonsens verabredet und in dem Inhalt der Wahlprogramme der Konsensparteien wiederzufinden die Pro-KopfAusgaben in Bremen erhöhen. Wir gehen davon aus, dass die vielfältigen Maßnahmen, die wir in den letzten Jahren ergriffen haben, die Pro-KopfAusgaben um circa 500 Euro erhöhen. Um die Hamburger Ausgaben zu erreichen, müssen wir nach ersten Berechnungen circa 150 Millionen Euro pro Jahr in den Haushalt einstellen. Jede Fraktion könnte unterschiedliche Vorstellungen davon haben, wofür wir diese Mittel brauchen. Mit diesen Mitteln lassen sich – und das haben wir, Herr Dr. vom Bruch, natürlich im Wahlprogramm
stehen – 105 Prozent Unterrichtsversorgung darstellen oder die angestrebten Doppelbesetzungen realisieren. Wir brauchen aber auch noch mehr Schulsozialarbeit in den Schulen. Das ist eine wichtige Unterstützung für die Schulen in Bremen und Bremerhaven.
Den Entwicklungsplan Inklusion wollen wir mit allen Beteiligten, mit Expertenberatung schulartenspezifisch fortschreiben, so haben wir es formuliert. Das ist nötig und wird eine der elementaren Aufgaben für die nächste Legislaturperiode werden. Wir müssen gemeinsam verabreden, ob wir dazu zum Beispiel einen Fachausschuss einrichten.
Noch einige Worte zur Fraktion der FDP: Wir haben im vergangenen Sommer, es war ein sehr warmer Sommer, – die Kolleginnen und Kollegen haben es angesprochen, aber ich will noch einmal einige Worte dazu verlieren – in mehreren Sitzungen diskutiert, gemeinsam formuliert und uns auf eine gemeinsame Grundlage geeinigt. Ich darf daran erinnern: Als wir den Text in einer Endredaktion in der letzten Sitzung geeint haben, habe ich die teilnehmende Runde mit all den Personen, die von ihren Parteien beauftragt worden sind, einen solchen Bildungskonsens fachpolitisch auszuarbeiten und zu verhandeln, gefragt, ob sich alle, die am Tisch sitzen, hinter diesem Text fachlich versammeln können und ob sie diesen so unterzeichnen würden, natürlich vorbehaltlich der Parteigremien. Ja, alle Anwesenden waren damit einverstanden.
Jetzt frage ich mich, wenn an dem Tag die fachliche Zustimmung gegeben wurde und Sie, liebe Vertreterinnen und Vertreter der Fraktion der FDP, an dem Tag den Text fachlich richtig fanden, dann ist es, um in Ihrer Sprache zu bleiben, megapeinlich, dass Sie jetzt mit einem Antrag kommen, der diesen Konsens als Minimalkonsens bezeichnet.
Entweder haben Sie uns den ganzen Sommer etwas vorgespielt oder Sie waren einfach – ich sage es ganz deutlich – zu feige, um klar zu sagen, was Sie wirklich denken. Das ist respektlos gegenüber den Anwesenden, die viel Zeit investiert haben, übrigens auch Zeit, um Ihre Ideen mit in diesen Konsens einzuarbeiten. Es hat auch noch eine andere Ebene: Die Fraktion der CDU, die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion DIE LINKE und auch die Fraktion der SPD, alle halten den im Konsens eingeschlagenen Weg für richtig, nur die Fraktion der FDP spielt in letzter Minute auf der Pressekonferenz, auf der sie fünf Minuten vorher ihren Abschied verkündet hat, den Geisterfahrer.
Jetzt können wir schauen, was Sie in Ihren LastMinute-Antrag hineingeschrieben haben. Die Klassenfrequenz in den Gymnasien wäre mit 30 als Obergrenze eine Schwächung des Leistungsprinzips. Ich darf Sie daran erinnern, dass es die Gymnasien schon bei der Schulreform 2009 – da haben Sie sich auch in letzter Minute zurückgezogen – richtig fanden, dass wir eine Obergrenze der Klassenfrequenzen eingeführt haben. Das Leistungsprinzip wäre geschwächt worden, weil es in der Grundschule keine Ziffernnoten gäbe. Jetzt können wir gern fragen: Was sagt eine Drei minus in Mathematik aus, Herr Prof. Dr. Hilz oder Herr Dr. Buhlert? Warum das Minus? Hat das Kind Schwierigkeiten im Zahlenraum von 1 bis 1 000? Oder hakt es eher an der schriftlichen Addition? Oder ist es das räumliche Denken und das Erkennen von geometrischen Körpern? Wie sollen denn Eltern ohne Lernentwicklungsbericht ihr Kind dabei unterstützen, aus der Drei minus eine Drei plus oder eine Zwei zu erarbeiten?
Darüber können wir weiter diskutieren, aber wer so respektlos mit unserer Zeit im Sommer umgegangen ist, verdient eigentlich keine intensive Diskussion dazu.
Ihr gesamter Antrag würde die Schullandschaft in Bremen und Bremerhaven spalten, ist in Teilen eine Programmatik der Achtziger und Neunziger, und für ein solches System wird es in diesem Parlament hoffentlich nie eine Mehrheit geben. Ein Punkt vielleicht noch: Sie fordern weiter die Abschaffung des phonetischen Schreibens und weiterer artverwandter Schreiblernmethoden.
Ich zitiere die Pressemitteilung des Senats aus dem November 2017: Der Bremer Rechtschreibschatz gibt systematische Antworten, um genau das zu verhindern, was immer wieder unterstellt wird: Die Kinder lernen nach Gehör schreiben, und dann werden sie mit den Ergebnissen allein gelassen. Das genau passiert nicht, der Bremer Rechtschreibschatz wird seit dem Schuljahr 2015/2016 angewendet und orientiert sich an den Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz. Andere Bundesländer wie zum Beispiel Baden-Württemberg übernehmen mittlerweile unser System, so Senatorin Dr. Bogedan. Sie wollen also etwas abschaffen, was in Bremen nicht Praxis ist, und ignorieren dabei die Orientierung an den Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz. Das ist einfach nur schlechter Stil und ich hoffe, Sie finden den Weg zurück zur sachlichen Debatte.
Ich möchte zum Schluss noch einmal die Gelegenheit nutzen, allen Konsenspartnern für die konstruktive Arbeit und für die bisherigen Wortbeiträge zu danken. Lassen Sie uns gemeinsam an der Weiterentwicklung der Schullandschaft arbeiten. Die zügige Umsetzung und vor allen Dingen die nötigen Mittel bereitzustellen, das wird alles nicht sehr einfach, aber ich glaube, wenn wir das Gemeinsame in den Vordergrund stellen, können wir das vorantreiben. Die Fraktion der SPD wird weiter verlässlich mit daran arbeiten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte am Anfang doch einmal die Gelegenheit nutzen, den Fraktionen dafür zu danken, dass wir dieses Thema interfraktionell und parteiübergreifend in einen Antrag formulieren konnten. Ich glaube, es gibt mehrere Themen, und das gehört
mit dazu, die wir wirklich möglicherweise ideologiefrei, aber eben auch parteiübergreifend behandeln sollten, und dieses Thema gehört mit dazu. Vielen Dank! Auch wenn es mit vielen Mühen verbunden war, dass wir es gemeinsam noch hinbekommen haben.
Meine Damen und Herren, man könnte jetzt zum DigitalPakt Schule und zur Digitalisierung viele verschiedene Worte verlieren und vieles Richtige wurde gesagt. Ich will versuchen, einen anderen Aspekt in den Vordergrund zu rücken: Mit dem DigitalPakt Schule sollen die Schulen eine bessere technische Ausstattung bekommen. Das ist aus unserer Sicht natürlich auch nötig, würde man sagen, damit wir den Anschluss nicht verlieren, also muss das passieren. Demnach wäre die Schlussfolgerung, das ist eine richtige Investition. Ich glaube, es gehört aber auch zur Wahrheit dazu, dass es eine Investition ist, die leider sehr viel zu spät passiert.
Viele von Ihnen werden möglicherweise den Digitalisierungsprozess aus Estland kennen, wir haben uns das am Montag mit einigen Kolleginnen und Kollegen in einem Vortrag in der Handelskammer angehört. Ich fand das schon bemerkenswert. Natürlich versucht man, wenn man sich solch einen Vortrag anhört, Vergleiche zu ziehen zwischen Estland und Deutschland, aber auch möglicherweise mit Bremen. Das habe ich versucht. Estland hat bereits im Jahre 1996, drei Jahre nachdem Herr Kollege Dr. Güldner noch keinen PC vor sich stehen hatte, schon alle Schulen mit Computern ausgestattet. Da kann man sich überlegen, was für eine Generation diesen Schulen entwächst, wie das die Gesellschaft verändert. Wir möchten den Erfolg des DigitalPakts Schule feiern. Während Estland komplett auf E-Government umgestellt hat, freuen wir uns schon, wenn wir in einer Behörde einen Termin online buchen können.
Die erste Schlussfolgerung wäre, wenn wir uns mit Estland vergleichen, sind wir in Deutschland definitiv noch in der Steinzeit. Die zweite Schlussfolgerung wäre, wir sind auch deutlich zu teuer. Dieser Frage konnte ich noch nicht intensiver nachgehen, aber die komplette E-Government-Umstellung hat dieses Land mit 1,3 Millionen Einwohnern ganze 600 000 Euro gekostet. Ich habe im Archiv recherchiert und mir das UVI-Programm aus dem Jahr 2011 herausgesucht. 55 Millionen Euro für den Umbau der Verwaltung, da sollte allein das internetgestützte Eltern-Informations-System sollten 270 000 Euro kosten! Oder die elektronische Schülerakte,
die wir damals einführen wollten beziehungsweise nicht eingeführt haben, sollte zwei Millionen Euro kosten. Von daher glaube ich, meine Damen und Herren, diesen Fragen muss man noch einmal mit einem anderen Blick nachgehen.
Wichtig ist die Infrastruktur. Die Fraktion der CDU hatte im Jahr 2017 eine Kleine Anfrage zur Infrastruktur an den Schulen gestellt. Da haben wir uns schon, sowohl der Fragesteller als auch der antwortende Senat – –. Es war schon positiv, wenn wir eine Bandbreite von 50 oder gar 100 MBiT an unsren Schulen darlegen konnten, während es in angrenzenden Ländern in Europa, besonders in der Schweiz, die sehr fortgeschritten sind, allein im Konsumentenbereich, also in den privaten Haushalten, mindestens das Dreifache gibt.
Warum erwähne ich das? Weil wir in der gleichen Anfrage zum Beispiel sehen können, dass durchschnittlich viele unserer Schulen, wenn man digital arbeiten will – möglicherweise eher mit Tablets, weniger mit Notebooks, wie die Fraktion der FDP das dargestellt hat –, WLAN braucht, also brauchen wir Access-Points. Unsere Schulen haben überwiegend ein bis zwei Access-Points, vielleicht im Verwaltungsbereich. Es gibt einige Schulen, die bis zu 30, 35 Access-Points haben. Wenn man das hochrechnet, ich würde einmal davon ausgehen, wenn man eine Schule mit circa tausend Schülern hat, dann wird man mindestens 30 Access-Points als Ausstattung an solch einer Schule brauchen, damit, wenn alle Kinder in der Klasse mit einem Tablet auf eine multimediale Lernplattform zugreifen, sie auch wirklich arbeiten können, denn Digitalisierung soll vorantreiben und nicht für Frust sorgen.
Meine Damen und Herren, deshalb brauchen wir, glaube ich, eine sehr ausgeklügelte Ausstattungsstrategie mit Standards für alle Schulformen, und das wird sich hoffentlich mit diesem DigitalPakt Schule realisieren lassen. Wo wir Wege gehen, nicht mehr den USB-Stick zu nutzen, sondern eine cloudbasierte Fläche haben. Wo Lehrkräfte keine Leitzordner mehr heraussuchen müssen, um zu schauen, was als nächste Unterrichtseinheit infrage kommt, sondern online auf diese Plattform zugreifen, vielleicht sogar mit Stichwörtern schnell heraussuchen können, was als Nächstes im Unterricht sinnvoll wäre.
Ein paar positive Aspekte noch zum Schluss: Vorteilhaft ist, dass wir in Bremen schon eine zentralisierte Support-Struktur haben.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss!
Das ist viel wert, sowohl in Bremerhaven als auch in Bremen werden Störungen und Probleme von einer einheitlichen Stelle entgegengenommen. Das bringt nicht nur Synergieeffekte, sondern ist eine gute Grundlage, um sich flächendeckend aufzustellen.
Einen Punkt würde ich gern noch erwähnen, auch wenn meine Redezeit schon fast abgelaufen ist, dann erspare ich mir die zweite Runde: Wir sind im Bereich der Medienbildung in Bremen schon sehr gut aufgestellt. Seit über neun Jahren haben wir dazu einen Masterplan. Ein Punkt, der vielleicht keine Erwähnung findet, und deshalb möchte ich ihn noch betonen, ist der Bereich der Inklusion. Meine Damen und Herren, die Digitalisierung bietet viele Chancen, besonders für die Inklusion. Für Kinder mit Behinderungen bieten moderne Tablets Bedienungshilfen. Vorlesefunktionen zum Beispiel, die sonst nur mit sehr komplizierten Gerätschaften verfügbar wären, können mit viel weniger Stigmatisierung in den Unterricht integriert werden. Ich glaube, diese Chancen sollten wir ergreifen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass wir die richtigen Antworten für diese Zeit finden, mehr Kinder Teilhabe erleben, und vielleicht sogar einen Beitrag zur Chancengerechtigkeit leisten. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im März haben wir bereits ausgiebig darüber debattiert, warum die Kitas ab 2019 beitragsfrei sein sollen. Wir haben den Senat beauftragt, ein Konzept zur Realisierung vorzulegen, und dies liegt jetzt vor.
Wenn möglicherweise morgen dann auch das Gute-KiTa-Gesetz verabschiedet wird, dann können die Länder das Geld sowohl für die Verbesserung der Qualität als auch für eine Beitragsentlastung der Eltern ausgeben, so zumindest der letzte Stand der Einigung in Berlin. Das bedeutet, wir
könnten dann sogar mit Bundesmitteln nicht nur einen Teil der Mehrkosten kompensieren, sondern können auch noch weiter in die Qualität investieren. Dazu müssten dann aber auch Anfang 2019 zügig Kooperationsvereinbarungen mit dem Bund geschlossen werden.
Meine Damen und Herren, vielleicht einige wesentliche Punkte aus dem Konzept, neben hoffentlich bald erfreulichen Nachrichten aus Berlin: Wir wollen weiterhin mit unserer Beitragsfreiheit an das Modell in Niedersachsen anknüpfen. Das bedeutet eine generelle Beitragsfreiheit im Ü3-Bereich von acht Stunden und nicht, wie in Hamburg, mit deutlich weniger Stunden. Das ist aus unserer Sicht auch sinnvoll, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wirklich zu ermöglichen. Der Bildungsbericht 2018 zeigt auch einen Anstieg an Erwerbstätigkeit von beiden Elternteilen, sowohl in Vollzeit- als auch in der Teilzeitbeschäftigung. Genau diese Familien wollen wir mit dieser Beitragsfreiheit unterstützen.
Meine Damen und Herren, auch im Konzept ist deutlich, dass alle Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, dann beitragsfrei die Kita besuchen können. Auch das wäre dann analog zu Niedersachsen geregelt. Die Verpflegung wäre weiterhin für die Inhaber des Bremen-Passes beitragsfrei. Man könnte jetzt noch auf viele Details aus dem Konzept eingehen.
Es ist ja auch ein bremisches Kita-Qualitäts- und Finanzierungsgesetz geplant, in dem wir verbindliche Qualitäts- und Versorgungsstandards regeln möchten. Wichtiger ist aber die klare Botschaft an alle Familien, dass es ab August 2019 keine Elternbeiträge mehr für Kitas in Bremen und Bremerhaven geben wird. Damit unterstützen wir Familien mit einem durchschnittlichen Einkommen, wollen junge Familien in Bremen halten oder gar zu einem Umzug nach Bremen motivieren. Dazu können wir vielleicht viele weitere Eltern davon überzeugen, ihr Kind in eine Kita zu schicken, gerade weil dort auch die Grundlagen für gute Bildung gesetzt werden.
Die Qualität der Betreuung soll dabei keinesfalls sinken, sondern im Gegenteil auch steigen. Sowohl die Schaffung weiterer zusätzlicher Kita-Plätze als auch die Investitionen in Qualität der Betreuung werden viele weitere Millionen Euro kosten. Aber jeder Euro, den wir hier investieren, ist gut angelegt.
Nun haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion der CDU, jüngst vorgeschlagen, dass das dritte Kita-Jahr verpflichtend wird. Ihr Argument dafür, ich zitiere einmal Herrn Röwekamp, der leider noch nicht da ist: „Viele Kinder starten mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen in die Schule, die dann kaum noch aufgefangen werden können. So hat mehr als jedes dritte Kindergartenkind in Bremen Sprachförderbedarf. Das ist ungerecht, denn es beeinflusst ihren gesamten Lebensweg, insbesondere die Sprache ist die wichtigste Voraussetzung, um dem Unterricht zu folgen.“ Mit dieser Einschätzung liegen wir hier im Haus, glaube ich, gar nicht auseinander. Trotzdem ist klar, dass das Grundgesetz dafür geändert werden müsste. Ob dafür Mehrheiten zu finden sind, ist völlig unklar. Es ist aber wichtig, dass wir hier in Bremen 98 Prozent aller Fünfjährigen über unsere Kitas erreichen, allerdings mit der Einschränkung, dass das je nach Stadtteil auch schwankt und variiert. Da es Ihnen aber darum geht, Kinder mit Sprachförderbedarf besonders früh in die Kita zu bekommen – –.
Also wenn wir 98 Prozent der Fünfjährigen erreichen, erreichen wir möglicherweise einen Großteil davon. Aber warten Sie kurz ab, Herr Dr. vom Bruch, denn ich glaube, da haben wir noch eine gemeinsame Aufgabe, die wir anpacken können. Wenn es uns allen darum geht, die Kinder mit Sprachförderbedarf besonders früh in die Kita zu bekommen, und wir machen ja relativ früh einen Sprachtest, dann wäre es noch einmal interessant, sich § 36 Absatz 2 des Schulgesetzes anzuschauen. Dort haben wir eine Möglichkeit, Kinder mit Sprachförderbedarf zu verpflichten an Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen.
Das Instrument sollten wir uns gemeinsam noch einmal genauer anschauen und uns vor allen Dingen auch einmal über die praktische Umsetzung der letzten Jahre berichten lassen. Denn wir finden es alle gemeinsam sinnvoll, dass Kinder früh in der Kita ankommen und von zusätzlicher frühkindlicher Bildung profitieren. So weit erst einmal. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Inklusive Arbeit an Schulen stellt viele Anforderungen, aber besonders ausreichendes Personal ist die Voraussetzung für eine gute Inklusion. Wir wollten mit dieser Großen Anfrage wissen, wie weit die Anstrengungen der Bildungsadministration sind, Personal zu gewinnen und wie der Mangel an Lehrkräften sich in Zahlen darstellt. Auch wenn wir das Ergebnis schon gekannt hätten, wir hätten es auch intern abfragen können, Herr Dr. vom Bruch, dann hätten wir diese Anfrage genau so gestellt. Uns jetzt zu unterstellen, dass wir ein Problem mit Transparenz und der Offenlegung von Zahlen haben, ist nicht in Ordnung.
Im Übrigen, die aktuelle Personalsituation zeigt, dass der bundesweite Mangel an Fachkräften sich natürlich auch hier bei uns im Bundesland widerspiegelt.
Nein, das machen wir nicht den ganzen Tag! Wir beschäftigen uns einfach mit Zahlen und suchen nach Lösungen, um dieses Bundesland voranzubringen, um die Inklusion zum Gelingen zu bringen, Herr Dr. vom Bruch. Dass Sie hier verkennen, dass jeden Tag Tausende von Schülerinnen und Schüler auch inklusiv beschult werden mit dem Förderbedarf Lernen, mit dem Förderbedarf Sprache, das verkennen Sie und suchen sich ein
Exemplar heraus, um die Inklusion wieder schlechtzureden. Das ist nicht in Ordnung.
Wir haben bereits im Jahr 2014 ein Personalentwicklungskonzept gefordert. Nach unterschiedlichen Arbeitsschritten wurde das auch letztes Jahr vorgelegt. Sie werden sich in der Deputation daran erinnern. Ich glaube immer noch, dass das eine gute Arbeitsgrundlage ist, um Abgänge und auch zusätzliche Bedarfe möglichst frühzeitig zu ermitteln, und somit zeigt sich, dass in der Stadtgemeinde Bremen an Grundschulen die Lehrkräfte für die Bereiche Lernen, Sprache und emotionalsoziale Entwicklung zumindest nominell ausreichend vorhanden sind. Es fehlen an Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien in Bremen und Bremerhaven allerdings die Lehrkräfte überwiegend mit der Fachrichtung geistige Entwicklung. Der KMK-Bericht, den wir letzte Woche gemeinsam in der Deputation vorgelegt bekommen haben, zeigt im Übrigen bundesweit auch eine ähnliche Entwicklung, und das ist für uns alle besorgniserregend.
Dazu komme ich gleich, ganz ruhig, Herr Özdal. Die Frage nach dem Personal für die Spezialförderzentren, wurde zum Beispiel in der Mitteilung des Senats nicht beantwortet. Es wäre auch noch einmal interessant, dem nachzugehen.
Meine Damen und Herren, wir haben, wie wir gerade auch schon wieder festgestellt haben, noch immer eine Reihe von vielen Inklusionskritikern oder Inklusionsgegnern, die uns ständig wieder deutlich machen, wir würden hier einen völlig falschen Weg gehen. Das teilen wir ausdrücklich nicht. Wir stehen zum inklusiven Schulsystem im Land Bremen.
In diesem Zusammenhang, Herr Dr. vom Bruch, Sie haben ja noch einmal das Problem am Gymnasium vorhin angesprochen. Der Mangel an Fachkräften ist das eine, aber eine Verweigerungshaltung einer Schulleitung führt andererseits aber auch nicht dazu, dass die Kinder mit einem Förderbedarf dann einfach aus dem System heraus sind und verschwinden. Dankenswerterweise hat sich die Gesamtschule Bremen-Ost bereit erklärt, die Kinder aufzunehmen und zu beschulen. Ich zitiere einmal
den Schulleiter der Gesamtschule Ost: „Wir haben das auch angeboten, weil wir gemerkt haben, dass das Gymnasium Horn keinen Sonderpädagogen findet. Da möchte wohl keiner hin. Die Klage gegen die Inklusion war einfach keine gute Werbung.“ Ich glaube, mit dieser Einschätzung hat er völlig recht.
Er betont auch, ich zitiere weiter: „Wir wussten nur wenig früher als das Gymnasium Horn, dass wir eine W- und E-Klasse bekommen, haben uns dann aber direkt auf die Suche nach Sonderpädagogen begeben und eine tolle Fachkraft gefunden.“ Das zeigt ganz deutlich, meine Damen und Herren, es kann funktionieren, wenn man möchte und als Schulleitung und auch Schulaufsicht, vor allen Dingen, das will ich hier auch ausdrücklich sagen, das unterstützt.
Juristisch dagegen zu klagen, ist besonders bemerkenswert. Mich würde der Fall Gymnasium Horn ja nicht so ärgern, wenn wir nicht auch schon frühzeitig mit der Senatorin, mit der Schulleiterin in der Lobby in der Bremischen Bürgerschaft ein Gespräch geführt haben, um dieses Vorhaben zu einem Gelingen zu bringen, und trotzdem hat es nicht funktioniert.
Das zeigt doch ganz deutlich, es ist eine Haltungsfrage, lieber Herr Dr. vom Bruch, und nichts anderes.
Ich will aber auch eingestehen, dass auch ein professionelles Vorgehen der Schulaufsicht nötig ist. Also, eine Realisierung an einem Standort darf nicht dazu führen, auch das stand kurz zur Debatte, dass durch das Abziehen von Personal woanders dann wieder ein Problem entsteht.
Meine Damen und Herren, es wurde auch noch einmal der Vertretungsunterricht angesprochen. Es ist natürlich schwierig, wenn Inklusionskräfte für den Vertretungsunterricht eingesetzt werden, dann fehlt die sonderpädagogische Komponente den anderen Schülerinnen und Schülern. Der Antwort des Senats können wir entnehmen, dass das nur in absoluten Notfällen möglich sein soll. Hier
müssen wir, glaube ich, gemeinsam sorgsam hinschauen und die Schulen so unterstützen, dass solch eine Maßnahme auch nicht nötig ist. Das wird nur funktionieren, wenn wir einen stärkeren Pool und eine stärkere Personalausstattung haben, die auch eine Vertretung für Inklusionslehrkräfte ermöglicht.
Meine Damen und Herren, wenn man sich die reinen Zahlen an unbesetzten Stellen anschaut, dann scheint das Problem ja an den unterschiedlichen Schularten auch verschieden groß zu sein, an Grundschulen und Gymnasien erscheint es geringer und an Oberschulen besonders stark. Es fehlen, laut der Zahlen in der Antwort des Senats, circa 90 Stellen im System. Das ist uns auch zu hoch. Hier werden gemäß der Mitteilung des Senats in weiten Teilen aber andere Fachlehrkräfte eingesetzt. Für uns ist politisch wichtig, dass alle Maßnahmen verfolgt werden, um mehr Lehrkräfte mit einer sonderpädagogischen Fachrichtung in das Schulsystem zu bekommen. Dazu haben wir die Ausbildungskapazitäten erhöht oder auch das Volumen des Weiterbildungsstudiengangs. Der Studiengang Lehramt für Inklusive Pädagogik, Sonderpädagogik und auch Weiterbildungsmöglichkeiten sind sinnvolle Ergänzungen, um den Mangel langfristig und dauerhaft zu reduzieren. Ob wir ihn komplett beseitigen können, das ist, glaube ich, noch fraglich.
Ein letzter Punkt, der hier noch nicht in der Debatte besprochen wurde! Eine wichtige Schnittstelle ist auch die Zusammenarbeit mit den Kompetenzen aus den Zentren für unterstützende Pädagogik und mit den regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren. Hier wissen wir, dass es knapp ist und besonders die Arbeit im ReBUZ muss personell unterstützt werden. Die Anzahl an Standorten werden wir ebenfalls erhöhen müssen, vier ReBUZStandorte sind nicht ausreichend, und besonders im Bremer Osten, das haben wir im Schulstandortplan mit verankert, brauchen wir einen weiteren Standort.
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin! Die personelle Ausstattung wollen wir gemeinsam auch an den Fallzahlen orientieren. Das ist noch einmal ein wichtiger Aspekt, den wir auch gemeinsam im Konsens festgehalten haben. Das heißt, wir wollen hier mit einem ähnlichen Instrument wie mit der Zuweisungsrichtlinie arbeiten, das wäre ein wichtiger und großer Schritt für eine angemessene und gerechte Ausstattung, und darüber sind wir uns zumindest mit den Bildungspolitikern hier im Haus einig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich, einen Antrag mit dem Titel „Berufs- und Studienvorbereitung an Bremer Schulen verbessern“ zu schreiben, ohne mit einem einzigen Satz auch nur die beruflichen Gymnasien zu erwähnen. Meine Damen und Herren, neben den sechs beruflichen Gymnasien zählt unsere Stadtgemeinde auch 20 Oberstufen, und genau an diesen beruflichen Gymnasien wird nicht nur das Abitur angeboten, sondern die Profile orientieren sich an konkreten Berufsbildern.
Auch erstaunlich ist, dass Sie mit keinem Satz das Landeskonzept Bildung und Beruf erwähnen, das
uns im Juni 2017 vorgestellt wurde. Mit keinem Wort werden die Stichwörter Berufswahlpass oder Berufsorientierungsmaßnahmen für Oberschulen und Gymnasien erwähnt. Des Weiteren: Maßnahmen im Rahmen der Bundesinitiative, Abschluss und Anschluss, Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss. Maßnahmen, mit denen wir unter anderem in diesem Schuljahr zum Beispiel Werkstatttage für Schülerinnen und Schüler an Oberschulen und Gymnasien mit bis zu 1,1 Millionen Euro gefördert bekommen. Eine Million Euro für die Berufsorientierung leistungsstarker Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe.
Meine Damen und Herren, Ihr Antrag verbessert an vielen Punkten in keiner Weise die Berufs- und Studienvorbereitung, ist an einigen Punkten von der Unkenntnis des Konzeptes Bildungsketten geprägt und wiederholt bereits beschlossene Punkte aus unserem gemeinsamen Antrag Qualitätsoffensive für Bildung in Bremen. Stattdessen sprechen Sie dann vom Schnittstellenmanagement oder davon, bei Studienabbrechern die schulische Herkunft dokumentieren zu wollen. Das müssen Sie sich noch einmal genau anhören, meine Damen und Herren, bei Studienabbrechern die schulische Herkunft dokumentieren! Was wollen Sie denn mit der Erkenntnis anfangen, wenn Sie wissen, dass ein Abiturient meinetwegen vom Alten Gymnasium im Studium gescheitert ist? Diese Fragen würde ich gern einmal beantwortet bekommen, was wollen Sie mit dieser Erkenntnis und dieser Information anfangen?
Aber Ihr eigentliches Interesse zeigen Sie ja unter 4.b; die Oberschulen, so schreiben Sie es dort, sollen handlungspraktische und wirtschaftsrelevante Inhalte stärken und die Gymnasien allgemeine Kompetenzen, Fähigkeiten zur Selbstorganisation und des Lernens. Das bedeutet im Klartext, die Oberschulen sollen auf die berufliche Ausbildung vorbereiten und die Gymnasien auf das Studium. Das haben Sie schon vor der Schulreform versucht. Ich erinnere mich noch sehr genau, wie Herr Röwekamp die Enquetekommission vorgeschlagen und genau mit dieser Idee verbunden hat. Wir haben dann im Schulentwicklungsplan auch gesehen, dass nicht einmal konservative Bildungsforscher Ihr rückwärts gewandtes Weltbild teilen, meine Damen und Herren.
Das ist definitiv keine Antwort auf die Probleme, sondern ein Schritt zurück in die Vergangenheit.
Das ist mit uns nicht zu machen. Ihr Weltbild sortiert anscheinend wieder gern Menschen. Für ein solches Klassensystem, was Sie sich da vorstellen, mit Arbeitern und Akademikern, werden Sie keine Mehrheiten finden in diesem Land, meine Damen und Herren!
Hören Sie bitte auch auf, in Ihren Anträgen von Bildungschancen oder Gerechtigkeit zu sprechen. Davon sind Sie mit Ihrem Vorschlag nämlich gerade weit abgerückt. Sie versuchen damit, die Laufbahn einer Schülerin oder eines Schülers bereits ab der fünften Klasse mit der Wahl einer Oberschule oder einem Gymnasium festzulegen. Das ist einfach unglaublich!
Meine Damen und Herren, was ich auch nicht verstehe, um es vielleicht etwas ruhiger vorzutragen, ist, wir haben doch jüngst auch bei den Konsensverhandlungen – – Dort haben Sie diesen Vorschlag auch als Textpassage eingebracht, und es war eigentlich schnell klar, dass das ein System wäre, was eben nicht dem gemeinsam reformierten Schulsystem entspricht. Es ist absolut unverständlich, warum Sie einen solchen Kurswechsel vorschlagen, was in diesem Sinne auch eine klare Strukturfrage ist. Genau diese wollen wir eben gemeinsam nicht verändern, sondern uns auf die Qualitätsverbesserungen konzentrieren.
Meine Damen und Herren, im letzten Punkt fordern Sie die Rückkehr zu G9, schreiben das aber nicht einmal präzise aus. Wir haben bereits einheitlich, und deshalb unterscheiden wir uns da auch sehr von Niedersachsen, wir haben einheitlich bereits sowohl das Abitur nach 12 als auch nach 13 Jahren im System. Wir haben also nicht die Situation wie in anderen Bundesländern, sondern in Bremen ist seit der Schulreform 2009 das Abitur nach 12 oder 13 Jahren möglich. Nur sieben der acht durchgängigen Gymnasien bieten ausschließlich G8 an und das zurecht. Erinnern wir uns an die Gespräche im Schulkonsens 2008. Herr Röwekamp wird sich erinnern. Wir haben dem von der CDU gewünschten Leistungskriterium zum Zugang zum Gymnasium zugestimmt, weil der Weg zum Abitur kürzer ist und nur für Leistungsstärkere eröffnet werden sollte, natürlich mit der Begründung, dass auch der langsamere Weg allen offensteht, für alle, die sich in der Sekundarstufe II leistungsmäßig so
entwickeln, dass sie den Hochschulzugang erwerben können.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Tragen eines Kopftuches ist in der öffentlichen Debatte ja immer ein umstrittenes Thema. Uns ist klar, dass dieses Thema in allen Parteien kontrovers diskutiert wird, ziellos werden in diesem Zusammenhang aus unterschiedlichen politischen Strömungen verschiedene Formen eines Verbotes diskutiert oder auch gefordert. Ich will mit Ihnen gar nicht darüber debattieren, ob das Kopftuch ein religiöses Gebot ist oder nicht; denn darum geht es Ihnen nicht, Herr Tassis. Ihnen geht es darum, das Kopftuch als Vehikel für Ihre fremdenfeindliche Politik zu nutzen.
Meine Erfahrung ist, dass für viele Kinder Religion ein wichtiger Teil ihrer Identität ist, seien es nun Kinder, die sonntags im evangelischen Kindergottesdienst mitmachen als Messdiener oder in muslimischen Gemeinden aktiv sind oder Kopftuch, Kippa oder Kreuz tragen. Aus der Forschung ist auch bekannt, dass viele Trägerinnen nach langem Prozess der Identitätsfindung und der Auseinandersetzung mit der Religion sich für das Tragen des Kopftuches entscheiden und es gibt auch durchaus nicht wenige Frauen, die sich nach so einem Prozess dagegen entscheiden. Juristisch ist es zudem unklar, ob ein solcher Verbotsvorstoß Erfolg haben würde, auch Nordrhein-Westfalen hat seine Haltung geändert, hat das Projekt wieder eingestellt. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich übrigens letztes Jahr mit diesem Thema beschäftigt und hier wird nicht ausgeschlossen, dass die Glaubensfreiheit im konkreten Einzelfall hinreichend plausibel zugeordnet werden kann.
Ich will mit einem Zitat fortfahren, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, warnte vor Verboten einzelner religiöser Symbole, ich zitiere: „Wer das muslimische Kopftuch an Schulen verbieten will, der löst damit keine Integrationsprobleme, sondern trägt dazu bei, dass sich Schülerinnen ausgegrenzt und diskriminiert fühlen. Schon jetzt seien muslimische Frauen und Mädchen mit Kopftuch in besonderem Maße von Diskriminierung und Ausgrenzung im Beruf und Alltag betroffen. Wichtiger sei es deshalb, Schülerinnen und Schülern die Bedeutung von Selbstbestimmung zu vermitteln. Zudem sei eine solche Spezialgesetzgebung auch verfassungsrechtlich problematisch, da Religionen damit ungleich behandelt würden“ – mahnte Lüders. Ich zitiere weiter: „Ein Kopftuchverbot an Schulen würde in letzter Konsequenz auch das Verbot für das Tragen anderer religiöser Symbole wie ein Kruzifix oder einer Kippa zur Folge haben.“
Meine Damen und Herren, übrigens halte ich das Thema hier im Land Bremen auch für eine Phantomdebatte –
die nur Vorurteile stärkt. Wir haben keinerlei Erkenntnisse darüber, dass in irgendeiner Form irgendwo der Schulfrieden dadurch gefährdet ist. Auf dem Schulhof geht es nicht in erster Linie um Religion, sondern um die neuesten Barbys oder um Spielkarten, und zwar gleichermaßen unter muslimischen, christlichen und Kindern anderer Religio
nen oder nicht religiöser Kinder. Für unsere Schulen muss gelten: Unsere Gemeinschaft gründet sich auf Respekt und dazu gehört auch Respekt vor Vielfalt, deswegen sind weder ein Kopftuchverbot noch ein Kopftuchzwang richtig. Und am Ende muss es doch auch in der Schule um etwas anderes gehen: Es zählt, was man im Kopf und nicht, was man auf dem Kopf hat.
Ich kann daher doch nur noch einmal betonen: Weder ein Verbot, noch der Zwang sind richtig. Ihren Antrag werden wir ablehnen. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Welche Bedeutung misst der Senat der Beteiligung von Schulen im Land Bremen an Schulwettbewerben sowie an Ausschreibungen für Schulpreise und Qualitätssiegel für die Schul- und Unterrichtsentwicklung bei?
Zweitens: An welchen Ausschreibungen und Schulwettbewerben haben Schulen im Land Bremen in den vergangenen Jahren teilgenommen und wie haben sie sich dabei platzieren können?
Sie haben in der Antwort jetzt doch sehr viele Zahlen, aber nur einen Standort genannt. Können Sie dazu vielleicht noch ein oder zwei konkrete Beispiele nennen?
Vielleicht macht es Sinn, weil es ja noch eine Reihe von weiteren Auszeichnungen gibt: Können wir vielleicht für die Deputation eine tabellarische Auflistung bekommen mit dem Datum und den Standorten, damit man wirklich einen guten Überblick darüber hat, was die bremischen Schulen eigentlich in den letzten Jahren geschafft haben?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Rohmeyer, mir fehlen so ein bisschen die Worte, weil Sie das ganze Thema hier völlig schräg und völlig realitätsfern dargestellt haben. Das war nicht in Ordnung, so wie Sie das hier dargestellt haben.
Hören Sie zu, es hat auch nichts mit kleinkariert zu tun.
Ich hätte zum Beispiel gern von Ihnen das Wort Anwahlverfahren gehört, das haben Sie mit keiner Silbe erwähnt, oder welche juristische Grundlage. Deshalb versuche ich, es vielleicht noch einmal anders darzustellen. Vielleicht hätten Sie sich auch die Mühe machen sollen, den Bericht der Deputation vernünftig zu lesen, dann würden Sie auch sehen, dass wir das gar nicht ablehnen.
Meine Damen und Herren, man darf an dieser Stelle trotzdem sagen, dass dieser Antrag und auch dieses Vorhaben zeitlich nicht unbedingt unter einem besonders guten Stern standen. Deshalb will ich mich auch noch einmal hier an dieser Stelle bei Herrn Dr. vom Bruch für die Geduld bedanken, dass wir, nachdem wir den Antrag hier in der Bürgerschaft in die Deputation überwiesen haben, einen intensiven Beratungsbedarf gehabt haben.
Genützt hat es schon etwas, das sehen Sie ja am Bericht. Wir haben in der Tat als Fraktion der SPD hier einen intensiven Beratungsbedarf gehabt. Das ist bei Diskussionen um das Anwahlverfahren, was wirklich ein schwieriges ist, auch immer so. Wenn wir uns einmal die Debatte um die Geschwisterkinderregelung anschauen, dann werden Sie auch sehen, dass hier viele Juristen am Tisch gesessen haben und wir immer noch nicht glücklich und zufrieden mit dem sind, was wir jetzt an Anwahlverfahren auf dem Tisch haben. Warum? Weil, lieber Herr Rohmeyer, ein Aufnahmeverfahren auf der anderen Seite eben auch rechtssicher sein muss. Es hat nichts mit Angst zu tun, sondern wir bewegen uns hier auf dem Boden der Verfassung, und das verfassungsrechtliche Gebot der Chancengleichheit muss hier gewährleistet sein.
Ich habe nur fünf Minuten, ich glaube, Sie tun gut daran, wenn Sie jetzt eben zuhören, Herr Rohmeyer. Auf der anderen Seite, vor Ihnen habe ich noch nie Angst gehabt, Herr Rohmeyer.
Es sei denn, ich würde Ihnen irgendwann im Dunkeln begegnen, dann vielleicht, aber politisch auf keinen Fall. Auf der anderen Seite muss es neben der Chancengleichheit, die verfassungsrechtlich wichtig ist, eben auch möglich sein, begründete Ausnahmen darzustellen. Wir haben wenige Schulen, die so eine Sonderregelung haben. Das ist, Sie haben es erwähnt, das Sportprofil mit der Oberschule Ronzelenstraße oder das Sprachprofil am Gymnasium Horn. Gegenstand der langen Diskussion war ja, ob wir diese musische Bildung auch an der Gesamtschule Bremen-Ost (GSO), die sich eben zu einem hervorragenden Kulturprofil entwickelt hat, berücksichtigen können. Die Gesamtschule Ost – und an dieser Stelle darf man der Schule noch einmal herzlich zum Deutschen Schulpreis gratulieren, besonders dem gesamten Kollegium –
hat sich mittlerweile wirklich zu einem Vorzeigemodell für gelingende Schule mit Kultur im Mittelpunkt entwickelt, und die regelmäßig stattfindenden Stadtteilopern sind bundesweit bekannt. Was noch fehlt, sind Schülerinnen und Schüler, die ein Streichinstrument beherrschen. Bislang kann die GSO nämlich nur mit ausgezeichneten Bläsern aufwarten, aber allen sollte eigentlich bekannt sein, dass das Vorzeigeorchester, im Übrigen eines der besten Kammerorchester der Welt, die Deutsche Kammerphilharmonie Bremen, kein Blasorchester ist, sondern im Mittelpunkt dieses Orchesters stehen die Streichinstrumente.
Konkret geht es darum, ob wir Schülerinnen und Schülern an zwei Grundschulen in Osterholz – es ist nicht nur die Andernacher Straße – die ein Streichinstrument erlernen möchten, eine bevorzugte Aufnahme realisieren können. Das muss aber eben juristische Hürden überwinden und entsprechend gerichtsfest sein. Der rechtliche Rahmen ist da nicht einfach, aber aus unserer Sicht auch nicht unmöglich. Profilentwicklung ist im Übrigen etwas, das wir auch politisch wollen und künftig weiter ausbauen und auch fördern möchten. Daher geht
es in der gesamten Diskussion dann auch nicht nur um eine einzelne Schule. Schulen sind alle herausgefordert, sich zu profilieren und mit interessanten, gut begründeten Ideen auf den Weg zu einer besseren Schule zu machen. Gerade eine profilorientierte Weiterentwicklung des Aufnahmeverfahrens könnte eine konstruktive Weichenstellung für eine bessere Schulentwicklung sein.
Meine Damen und Herren, das Allerwichtigste im Bericht der Deputation zu dem vorliegenden Antrag, der vorerst abgelehnt werden soll, ist im Fazit zu lesen. Bei einer künftigen Novellierung des Aufnahmeverfahrens wird geprüft werden, wie ausnahmsweise Veränderungen und Öffnungen des Aufnahmeverfahrens für Schulen der Sekundarstufe I zur verbesserten Talentförderung gestalten werden können.
Das wollen wir, dafür benötigen wir auch ein Regelwerk für die Bewertung. Bei einer sportbetonten Schule macht das der Landessportbund mit entsprechenden Fachgruppen. Ob das der Verein machen kann, der auch das Sponsoring für die Musikinstrumente macht, das ist im Augenblick noch fraglich. Insofern sind ein Musikprofil und ein solches Vorhaben vorstellbar, muss aber eben noch intensiv ausgearbeitet werden.
Und wenn es noch zwei Jahre dauert, Herr Dr. vom Bruch, das Vorhaben muss gerichtsfest sein, und Sie werden sich ja wohl kaum davon verabschieden, dass ein Aufnahmeverfahren juristisch sauber gestaltet werden muss und es natürlich auch Auswirkungen bis nach Bremerhaven oder bis nach Bremen-Nord und überall hin hat. Wir können das doch nicht einfach ausblenden und sagen, wir machen jetzt hier eine Lex Osterholz, und am Ende tun wir so, als hätte es keine Auswirkungen auf die gesamte Stadt. Das funktioniert so nicht, lieber Herr Dr. vom Bruch.
Im Übrigen geht das Ressort, ich bin kein Jurist und teile diese Auffassung auch nicht, aber das Ressort geht davon aus, dass hier eben eine grundlegende Umstrukturierung nötig ist, und das werden wir bei
einer umfangreichen Novellierung des Aufnahmeverfahrens dann auch entsprechend diskutieren. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sozialindikatoren und die sich daraus ableitenden Sozialstufen spielen in der Tat schon seit Jahren in Bremen eine sehr wichtige Rolle. Die Erfassung einzelner Parameter, orientiert an der Armutsforschung, betrifft Daten im Hinblick auf Einkommen, Arbeit, Gesundheit, Wohnen, Bildungsstand, politische Teilhabe, und Frau Vogt hat die Ergänzung im Jahr 2016 angesprochen, da kam dann der Sprachförderbedarf hinzu oder eben sogar die Nicht-Abiturquote. Der in Bremen angewendete Sozialindikator, so umstritten er an manchen Stellen auch sein kann, ist bundesweit einer der fortschrittlichsten und erfasst sehr weite Bereiche der jeweiligen Lebensverhältnisse in den Ortsteilen.
Meine Damen und Herren, der Sozialindikator entscheidet in der Tat wesentlich mit darüber, welche Ressourcen wo ankommen. Auch die Klassenfrequenzen werden anhand des Sozialindikators schulscharf angepasst. Daher ist es vielleicht an dieser Stelle auch noch einmal angebracht – es gibt ja immer wieder einmal Kritiker, die sagen, Bremen verteile eigentlich seine Mittel nach dem Gießkannenprinzip –, daran zu erinnern: Nein, das ist definitiv nicht der Fall! Allein, dass wir den Sozialindikator mit als Instrument nutzen, zeigt, dass wir hier
versuchen, besonders belastete Schulen auch gezielt zu fördern.
Ob der Sozialindikator, der übrigens – es wurde erwähnt – auch in den jeweiligen Zuweisungsrichtlinien seine Anwendung findet, immer ausreichend ist, ob er wirklich immer die Zusammensetzung der Schülerschaft, vor allem aber auch den Förderbedarf der einzelnen Schüler oder eben die Kumulation an der einzelnen Schule wirklich widerspiegelt, das ist in der Tat regelmäßig zu überprüfen. Vermutlich gibt es das ideale Instrument in diesem Zusammenhang nicht.
Bereits im Dezember hatten wir in der Haushaltsdebatte angekündigt, dass wir im Hinblick auf die Verstärkungsmittel und die zusätzlichen Stunden auch neue Instrumente nutzen möchten. Das haben wir gemacht und besonders die neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler dabei berücksichtigt. Das haben wir gemacht, und ich glaube, das war auch richtig; denn wir haben nicht nur ein Problem mit der Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler, sondern wir haben auch Schulen, an denen der eine Klassenverband vielleicht nicht so viel Unterstützung braucht wie der andere. Das heißt, wir müssen es eigentlich noch weiter herunterbrechen.
Es wurde auch noch das Thema Klassenfrequenzen beziehungsweise die Überschreitung der Regelfrequenzen angesprochen. Zur Einrichtung zusätzlicher Klassen, das haben wir auch im letzten Monat diskutiert: Wenn Schülerinnen und Schüler dazukommen, dann ist es ja nicht sinnvoll, neue Klassen einzurichten oder die Klasse aufzulösen, und es sind noch zusätzlich räumliche Grenzen gesetzt. Auch hier haben wir im Rahmen der Zuweisungsrichtlinie zusätzliche Lehrerwochenstunden für die überfrequentierten Klassenverbände. Ich glaube, das ist auch richtig, und auch an dieser Stelle darf noch einmal der Erfolg erwähnt werden, dass in dieser Zuweisungsrichtlinie eine Kopplung im Hinblick auf die Pro-Kopf-Schülerzahl ist. Das heißt, je mehr Schüler an der jeweiligen Schule sind, desto mehr Mittel bekommt sie auch. Das war in den vergangenen Jahrzehnten oder Jahren keine Selbstverständlichkeit und ist, glaube ich, für den Haushalt auch eine große Herausforderung gewesen, aber diese Zuweisungsrichtlinie ist in Kraft.
Frau Vogt, Sie hatten noch einmal die Inklusion angesprochen, ob man das als Merkmal mit hineinnehmen könnte.
Es ist in der Tat schwierig mit der Diagnostik. In Klasse 5 findet Inklusion natürlich schon über die Klassenfrequenz eine Berücksichtigung. Darüber müsste man noch einmal diskutieren. Zum Thema Migration hat der Kollege Dr. Güldner etwas gesagt. Migration an sich ist kein Fördermerkmal, weder dass man Migrationshintergrund hat – –.
Vielleicht versuche ich, es einmal umzudrehen, wenn mir das gelingt, es gibt natürlich auch – ich habe nur fünf Minuten, Frau Vogt – die Situation, dass Menschen mit Migrationshintergrund als Paar die deutsche Staatsbürgerschaft schon haben und die Kinder gar nicht mehr als Migrationskinder gelten würden. Sie haben aber trotzdem Sprachförderbedarf, insofern ist diese Erfassung auch in der Sozialwissenschaft völlig umstritten, und deshalb glaube ich, dass das hier ganz schwierig wäre.
Meistens sind das ja die Kinder, die wir im Vorkurs untergebracht haben, deshalb ist das Merkmal „Vorkurse“ gar nicht verkehrt und hat schon eine Anwendung gefunden.
Sie hatten noch einmal diese doppelte Anwendung des Sprachförderbedarfs angesprochen. Dazu muss man sagen, dass in dem Sozialindikator der CitoTest im Kindergarten Berücksichtigung findet. Bei den Verstärkungsmitteln haben wir als Parameter den Cito-Test nach der Einschulung genommen, das ist der kleine Unterschied.
Ich glaube, es wird noch einmal spannend, wenn das Institut für Qualitätsentwicklung seine Arbeit aufgenommen hat, wir dann noch mehr Daten erheben und genau sagen können, ob wir gezielt fördern. Es kling ja meistens sehr einfach, wenn man sagt, wir müssen gezielt fördern, wir müssen individuell fördern, gerade bei Schulen, die einen hohen Anteil an Kindern mit Sprachförderbedarf haben, oder an Schulen, die den Mindeststandard nicht erreichen. Das alles werden wir schulschärfer sagen können, wenn das Institut die Arbeit aufgenommen hat.
Gerechte Verteilung und gezielte Förderung bedürfen immer sorgfältig ausgewählter Instrumente
und deshalb auch immer einer regelmäßigen Überprüfung,
ob zusätzliche Parameter– ich komme zum Schluss, Herr Präsident –, zum Beispiel die Vorkursschüler, Berücksichtigung finden müssen.
Ich glaube im Übrigen – diese Bemerkung sei mir vielleicht noch erlaubt –, dass so eine intensive Fachdiskussion vielleicht in der Deputation deutlich besser aufgehoben ist als im Parlament, weil man gern in Details einsteigen würde, aber es eigentlich die Zeit nicht zulässt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist selten, dass alle wissenschaftlichen Studien zu einem Thema zu identischen Ergebnissen kommen. In diesem Punkt ist sich die Wissenschaft einig: Die Grundlagen für gute Bildung werden in den Kitas, in der frühkindlichen Pädagogik gelegt.
Es freut mich daher besonders, dass alle hier im Parlament vertretenen Parteien, vor allem auch die CDU, die sich dem Thema Kinderbetreuung früher durchaus kritischer genähert hat, mittlerweile diese Erkenntnis teilen.
Meine Damen und Herren, genau deshalb ist es richtig, dass es ab August 2019 keine Elternbeiträge für Kitas in Bremerhaven und Bremen mehr geben wird. Die beitragsfreie Kindergartenbetreuung wird damit für alle Kinder und Eltern in unseren beiden Städten Realität.
Gebührenfreie Bildung ist und bleibt fester Kern sozialdemokratischer Politik. Deshalb haben wir übrigens in Bremen immer gegen Studiengebühren gekämpft, und deshalb setzen wir uns jetzt für den Schritt zur beitragsfreien Kita ein.
Meine Damen und Herren, hier reden einige immer gern plakativ von der „kostenlosen Kita“. Es muss
klar gesagt werden: Beitragsfrei heißt nicht kostenlos! Im Gegenteil, Kinderbetreuung verursacht schon heute hohe Kosten. Die gezahlten Beiträge sind, bei welcher Beitragsordnung auch immer, nicht kostendeckend. Beitragsfreie Kita, das ist alles andere als ein Pappenstiel, insbesondere für unser Bundesland, das sich nach wie vor in einem Konsolidierungspfad befindet.
Am Ende geht es um weitaus mehr als um die 20 Millionen Euro, die bislang an Elternbeiträgen eingenommen werden und die durch öffentliches Geld ersetzt werden müssen. Es geht um das klare politische Ziel, möglichst viele weitere Eltern davon zu überzeugen, ihr Kind in eine Kita zu schicken, weil gerade dort die Grundlagen für gute Bildung gelegt werden. Dabei soll die Qualität der Betreuung übrigens keinesfalls sinken, sondern, im Gegenteil, steigen.
Das alles, sowohl die Schaffung zusätzlicher Plätze als auch die Investitionen in die Qualität der Betreuung, wird viele weitere Millionen kosten. Für die SPD-Fraktion bleibt es aber dabei: Jeder Euro, den wir hierfür investieren, ist gut angelegtes Geld.
Nun steht die Frage im Raum, warum wir diesen Schritt jetzt gehen und uns nicht schon früher auf den Weg in Richtung der beitragsfreien Kita begeben haben. Dabei spielt tatsächlich der Faktor Geld eine Rolle. Wohl niemandem hier im Saal ist entgangen, dass in Bremen Geld eine Ressource ist, die nicht im Überfluss zur Verfügung steht. Zudem dürfte niemandem entgangen sein, dass wir gerade das größte Kitaplatzausbauprogramm realisieren, das in Bremen bislang an den Start gebracht wurde. Allein in den vergangenen zwei Jahren wurden mehr als 2 000 neue Kitaplätze eingerichtet, für die übrigens auch das entsprechende Personal bezahlt wird.
Man kann zur großen Koalition in Berlin stehen, wie man will, aber etwas hat sich geändert: Die SPD hat in den Verhandlungen zu diesem Regierungsbündnis eine klare Unterstützung durch den Bund durchgesetzt!
Das Ergebnis, das Bremen und Bürgermeister Dr. Sieling in den Verhandlungen über den BundLänder-Finanzausgleich für die Jahre ab 2020 erreichen konnten, gibt uns deutlich mehr finanziellen Spielraum. Es gibt uns die Möglichkeit, den
Schwenk zur Beitragsfreiheit zu schaffen. Diese Möglichkeit ergreifen wir. Wir nutzen diesen Rückenwind, um unser politisches Ziel einer beitragsfreien Kita schon ab 2019 zu erreichen.
Nun gibt es hier im Plenarsaal einige, denen selbst diese kurzfristige und damit ambitionierte Umstellung auf die Beitragsfreiheit noch viel zu lange dauert. Allein ein Blick auf den Kalender sollte reichen. Wir haben März. In fünf Monaten ist August. Es reicht eben nicht aus, eine plakative Forderung in den Raum zu stellen. Es reicht nicht aus, zu sagen: „Wo ist das Problem? Das kostet doch für das restliche Jahr nur 6 bis 7 Millionen Euro, die man bestimmt irgendwoher nehmen kann.“ Nein, es geht um weit mehr als um diesen Betrag. Es ist doch völlig klar und geradezu wünschenswert, dass sich durch die Beitragsfreiheit die Zahl der benötigten Kitaplätze noch einmal erhöht. Es ist ebenso klar, dass man sich darauf nicht sozusagen bis morgen vorbereiten kann, wenn man auch die Qualität der Betreuung sicherstellen will.
Genau das ist das feste Ziel, das wir mit der Beitragsfreiheit auch verbinden. Die Qualität der Betreuung muss sichergestellt werden. Für jedes Kind muss ein Kitaplatz zur Verfügung stehen. Jetzt auf die Schnelle etwas über das Knie zu brechen, wie die CDU es fordert, ist nicht nur unseriös, sondern auch unlauter. Ich werde mich hier nicht hinstellen und die frohe Botschaft einer Ad-hoc-Beitragsfreiheit verkünden, wenn ich im Nachsatz sagen muss: „Liebe Eltern, ihr müsst zwar nichts bezahlen, aber wir haben entweder keinen Platz für euer Kind oder nur einen Platz in einer völlig überfüllten Gruppe.“
Wir wollen Eltern durch die Beitragsfreiheit entlasten. Mit einer derartigen Ad-hoc-Nummer ist ihnen aber nicht geholfen. So macht man nämlich unser richtiges und, so hoffe ich, weiterhin gemeinsames Ziel zur Farce.
Meine Damen und Herren, ich will es nicht verhehlen: Dass Niedersachsen sich ebenfalls auf den Weg gemacht und sich für diesen Weg entschieden hat, hat uns in unserer Zielsetzung zusätzlich bestärkt. Für uns ist völlig klar, dass wir gleiche Lebensverhältnisse sicherstellen müssen, gerade auch im Vergleich zum Umland. Ja, auch aus der
Überlegung heraus, dass wir junge Familien in Bremen halten oder, noch besser, zum Herziehen bewegen möchten, ist es richtig, mit Niedersachsen gleichzuziehen und auch hier beitragsfreie Kitas anzubieten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In dieser Debatte ist schon mehrfach Niedersachsen genannt worden. Deshalb will ich hier nachlegen. Wir tun sogar mehr als Niedersachen, Herr Röwekamp. Schon heute ist die Betreuungssituation in Bremen, übrigens bundesweit anerkannt, besser als in vielen anderen Bundesländern.
Während in Bremen nämlich 20 Kindergartenkinder von zwei Betreuungskräften versorgt werden, müssen sich in Niedersachsen nach Landesvorgabe zwei Kräfte um 25 Kinder kümmern. Im U-3-Bereich, also in den Krippen, sieht es ähnlich aus. In Bremen kommen zwei Erzieherinnen auf acht oder, je nach baulicher Eignung, maximal zehn Kinder. In Niedersachsen liegt die Gruppengröße bei gleicher Betreuerinnenzahl bei 15 Kindern.
Frau Ahrens und Frau Dr. Schaefer, das geht alles von meiner Redezeit ab. Ich hätte mir eigentlich eine GO-Debatte gewünscht.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Röwekamp, wir tun im Übrigen auch in Sachen Beitragsfreiheit ab August 2019 mehr als Niedersachsen. Dort sollen die Kitas beitragsfrei werden. Die Elternbeiträge für Tagesmütter und -väter sind davon bislang ausgeklammert. In Bremen soll die Beitragsfreiheit hingegen auch für Tagesmütter und Tagesväter gelten. Denn für uns gibt es insoweit keinen Unterschied, wir wollen kein Kind von der Beitragsfreiheit ausschließen, ob es im Kindergarten oder von einer Tagesmutter beziehungsweise einem Tagesvater betreut wird. Alle Kinder ab dem Alter von drei Jahren sollen bis zur Schule beitragsfrei betreut werden.
Da auch dazu einige Fragen aufgekommen sind, füge ich hinzu: Es geht um eine tägliche Betreuungszeit von acht Stunden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir finden, acht Stunden sind das Mindeste, wenn es darum geht, wirklich einen Beitrag dazu zu leisten, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Wir sorgen also nicht nur finanziell für Entlastung, sondern tun auch etwas für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das ist ein richtiger und auch ein großer Schritt.
Nebenbei gesagt, Herr Röwekamp, dass die CDU jetzt versucht, sich mit diesem Antrag an die Spitze der Bewegung zu setzen, das mag verständlich sein. Vielleicht wollen Sie Ihren neuen, bisher unbekannten Kandidaten ins Gespräch bringen. So richtig glaubhaft ist das aber nicht, Herr Röwekamp, insbesondere angesichts der Tatsache, dass die SPD, übrigens auch DIE LINKE, für kostenfreie Bildung schon gestritten haben, als bei den Christdemokraten noch die Herdprämie angesagt war und als politischer Renner galt.
Herr Röwekamp, ich erinnere mich noch gut, dass ich Ende März vergangenen Jahres bei „buten un binnen“ im Studio stand und gegen reichlich Kritik die SPD-Idee der beitragsfreien Kita verteidigen musste. Damals hat Frau Ahrens die Idee noch als nicht umsetzbares, laues Wahlkampfgeschenk bezeichnet. Das ist die Wahrheit!
Jetzt zitiere ich Ihren Spitzenkandidaten, weil Sie gesagt haben, ich hätte die Idee vor 14 Tagen abgelehnt. Im Rahmen von „Pro & Contra“ mit Ihrem Spitzenkandidaten sagte dieser: „Realistisch ist der Schwenk zum Kitajahr 2019 zu schaffen.“
Das ist ein Zitat, Herr Röwekamp. Deshalb fordere ich Sie auf, noch einmal nach vorn zu kommen. Bei „buten un binnen“ habe ich gesagt – Sie können sich das auf Youtube noch einmal anschauen –, dass wir uns das sehr gut vorstellen können. Ich habe heute ausgeführt, dass nach Abschluss des Koalitionsvertrages jetzt die Bundesmittel zur Verfügung zu stehen.
Das ist ein realistisches Vorgehen und kein plakatives Wahlkampfgelaber, das Sie hier von sich geben.
DIE LINKE fordert wie immer mehr als die anderen. Es würde uns jetzt aber finanziell überfordern – das ist schon von Kollegin Dr. Schaefer gesagt worden –, auch die Krippenplätze in die Neuregelung aufzunehmen. Trotzdem möchte ich hier klar sagen, die Forderung ist richtig. Wir werden sie nicht aus den Augen verlieren. Wir wollen junge Familien weiter entlasten.
Es gibt aber auch Kritik. Schon heute, Sie haben es erwähnt, ist die beitragsfreie Kita für 56 Prozent der Menschen per Gerichtsbeschluss festgelegt. Da Sie das Thema Gerechtigkeit angesprochen haben: Warum sollen die übrigen 44 Prozent, die ja finanziell bessergestellt sind, eigentlich nicht weiterhin einen Beitrag leisten?
Da darauf schon eingegangen worden ist, will ich dazu nicht mehr im Detail ausführen. Es gibt sehr wohl zahlreiche Eltern– das haben wir auch in der Diskussion um die neue Beitragsordnung deutlich gesagt –, für die dieser Beitrag eine echte finanzielle Belastung darstellt. Sie haben mehrere Beispiele genannt. Nehmen wir eine Krankenpflegerin, die mit einem Postboten verheiratet ist. Auch diese Familie muss einen Beitrag zahlen.
Es geht aber auch um das Prinzip. Bildung muss staatliche Aufgabe sein! Dafür muss der Staat, also wir alle gemeinsam und nicht nur die Eltern, aufkommen.
Letztlich sind Kinder unser aller Zukunft. Dass wir aber nach wie vor der Überzeugung sind, dass starke Schultern mehr tragen müssen als schwache, ist kein Gegensatz dazu. Allerdings sind KitaBeiträge in meinen Augen kein Mittel, um in diesem Sinne für Gerechtigkeit zu sorgen. Das müssen wir über ein solidarisches Steuersystem schaffen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sodass Reiche mehr belastet werden zugunsten von Menschen, die mit weitaus weniger Geld zurechtkommen müssen.
Wir werden unsere Anstrengungen für den Ausbau der Kitaplätze und eine bessere Betreuungsqualität weiter erhöhen. Völlig klar ist, dass die Beitragsfreiheit nicht zulasten der Qualität gehen darf. Weiterentwicklung und Intensivierung von Sprachförderangeboten, Personalstandards, die an die sozialen Herausforderungen der Einrichtungen angepasst sind, Verstärkung der Elternarbeit, insbesondere in benachteiligten Quartieren, Vernetzung und flächendeckende Kooperation zwischen Kita und Schule – all das wollen und müssen wir sicherstellen.
Herr Präsident, ich komme sofort zum Schluss! – Zusammen mit der Beitragsfreiheit schaffen wir auf diese Weise gute Voraussetzungen für einen erfolgreichen Bildungsweg unserer Kinder. Wir stärken die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir entlasten die Eltern. Das alles zusammengenommen ist für uns ein mehr als gutes Signal, das heute von der Bürgerschaft ausgeht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mir den Titel der Aktuellen Stunde mehrfach angeschaut und frage mich immer noch, auch nach Ihren Ausführungen, Herr Dr. vom Bruch: Was genau wollen Sie eigentlich?
Sie haben von Stolz gesprochen. Stolz fordere man nicht ein, Menschen empfänden ihn, haben Sie gesagt. Sie empfinden, was Bremen angeht, anscheinend gar keinen oder wenig Stolz. Zu diesem Eindruck komme ich, wenn ich Ihren Ausführungen folge.
Sind Sie stolz darauf, alles, wirklich alles ohne jegliche sachliche Grundlage immer schlechtzureden? Ist das inzwischen die schärfste Waffe der Opposition?
Ist es Tatenlosigkeit, Herr Dr. vom Bruch? Werden Sie doch einmal konkret! Sind es die 2 000 Kitaplätze, die Senatorin für Kinder und Bildung geschaffen hat und die damit versucht, das größte Ausbauprogramm in der bremischen Geschichte zu bewältigen? Ist es das, was Sie Ihr vorwerfen? Oder sind es vielleicht die inzwischen 3 000 Kinder, die in Vorkursen in Bremen versuchen, die deutsche Sprache zu erlernen? Ist es das, was Sie der Senatorin vorwerfen? Oder, liebe Opposition, geht es Ihnen um Verantwortung?
Dass Ihre Anfrage ausgerechnet auf einer Mail basiert, in der die Senatorin klar fordert, Verantwortung zu übernehmen und Probleme zu lösen, statt diese nur aufzunehmen, Sie aber gleichzeitig mangelnde Verantwortung kritisieren, das verwirrt mich, ehrlich gesagt, dann doch.
Ist es das Rüffeln, das Sie heute anprangern wollen? Ich tappe auch hier, ehrlich gesagt, etwas im Dunkeln, wieso Sie das nun anprangern. Denn ansonsten fordern Sie immer - Sie haben diese Forderung soeben wiederholt - mehr Durchsetzungsfähigkeit vom Senat. In dieser Mail, die übrigens nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war,
sondern zur Verbesserung der Abläufe im Ressort geschrieben wurde, hat die Senatorin genau das getan. Sie hat angemahnt - -
Herr Rohmeyer, da Sie von Verwaltung wenig Ahnung haben, brauchen Sie jetzt nicht ständig dazwischenzurufen.
Die Hausspitze hat angemahnt, Probleme zu melden und nicht nur aufzunehmen. Der Fokus soll darauf liegen, Probleme zu bearbeiten und zu lösen. Ich halte das für einen relativ normalen Vorgang.
Jetzt noch einmal besonders für Sie, Herr Rohmeyer, ein kleiner Exkurs -
- ja, sehr gern - auf dem Feld der Politikwissenschaften: Die Behörde, die Verwaltung ist nicht nur mit dem Vollzug von Gesetzen und politischen Entscheidungen betraut. Die sogenannte politische Verwaltung, im engeren Sinne der Bereich der öffentlichen Verwaltung, dient der Entscheidungsvorbereitung und der Programmentwicklung.
Hören Sie ruhig zu! Dann können Sie noch etwas lernen.
Politische Planung und Beratung - -
Daran sieht man, wie ernst Sie die von Ihnen beantragte Aktuelle Stunde selbst nehmen.
Alles gut! - Politische Planung und Beratung in der Programmvorbereitung hat damit vielfachen Einfluss auf die Legislative. Hinzu kommt, dass die Verwaltung über Ermessensspielräume verfügt. Damit ist sie im Vollzug gestaltend, liebe CDU-Fraktion, das heißt politisch tätig. Sie bedarf daher einer Legitimation von oben, auch der Kontrolle durch demokratisch gewählte Organe. Auf dieser Grundlage arbeitet dieses Land. Das sollte auch Ihnen bewusst sein.
Die hatten Sie auch bitter nötig, Herr Dr. Buhlert.
Am Ende geht es Ihnen wohl insbesondere um die mittlerweile berühmte Passage in der Mail - ich zitiere-:
„Wenn wir nicht geschlossen agieren, wird der politische Gegner in den kommenden Monaten jede Gelegenheit nutzen, unsere Schwächen breitzutreten. Das ist nicht nur politisch problematisch, sondern …“
Hören Sie doch einfach zu, wenn ich zitiere! Langsam nervt es, wirklich!
Ich habe versucht, Ihnen aufmerksam zuzuhören. Das fiel mir nicht immer leicht.
Ich zitiere weiter:
„Das ist nicht nur politisch problematisch, sondern klaut uns faktisch die Zeit, die für die Bewältigung der echten Herausforderung dann fehlt.“
Genau das tun Sie jetzt. Das ist Ihr gutes Recht.
Ganz ehrlich, natürlich kann die Senatorin, die eben auch Politikerin ist, die persönliche Einschätzung haben, dass der politische Gegner - ich persönlich würde eher von „Mitbewerber“ sprechen - genau solche Fehler am Ende nutzt. Damit hat sie niemanden unbotmäßig unter Druck gesetzt, sondern sie hat lediglich darauf hingewiesen, dass es ihr lieber wäre, die Probleme zu lösen, als sich mit Anwürfen, wie Sie sie heute versuchen, zu beschäftigen.
Sie stören sich doch an der Formulierung „politischer Gegner“. Der Begriff ist vielleicht nicht
glücklich gewählt. Wir können aber festhalten, politische Freunde sind Sie auch nicht.
Übrigens, wenn es in Bremen um Probleme in einzelnen Stadtteilen geht - nehmen wir einmal die Beiräte -, dann spielen parteipolitische Fragen deutlich seltener eine Rolle. Dann sind zum Beispiel auch einmal die Grünen gegenüber einem grünen Senator in diesem Sinne politische Gegner. Das gilt auch für die SPD. Der politische Gegner muss also nicht immer auf der anderen Seite oder außerhalb der eigenen Partei gesucht werden. Wenn es darum geht, um das Richtige zu streiten, dann ist der Begriff des Gegners nicht so zu deuten, wie Sie es hier tun, liebe CDU-Fraktion.
Sie fordern die Senatorin auf, mit Mängeln offen umzugehen. Wenn inzwischen ein Politikfeld in diesem Land transparent aufgestellt ist, dann ist es sicherlich der Bildungsbereich.
Schauen Sie sich die Unterrichtsstatistik an! Wir haben dort eine Vollerhebung. Diese werden Sie in anderen Bundesländern nicht vorfinden. Schauen Sie sich die Stundenzuweisungen an! Wir können an jeder Schule bis auf die letzte Stunde nachvollziehen, wie viele Stunden sie zur Verfügung hat. Danach können Sie in anderen Bundesländern lange suchen.
Ich kann beim besten Willen nichts wirklich Ehrenrühriges an dieser durchgesteckten Mail, die Sie heute besprochen haben wollten, finden und erkenne auch keine Intransparenz. Selbstverständlich darf die Senatorin den Anspruch haben, dass ihr Probleme des eigenen Ressorts benannt werden, bevor sie davon aus der Zeitung erfährt. Selbstverständlich darf sie den Anspruch haben, dass Probleme lösungsorientiert angegangen werden, bevor Eltern, wie im Fall Fischerhuder Straße, mit vielen Fragen alleingelassen werden und ihnen schlicht die Einstellung des Ganztagsbetriebs verkündet wird. Selbstverständlich darf eine Senatorin ihre Mitarbeiter auch darauf hinweisen, was sie von ihnen erwartet, nämlich Unterstützung der Schulen vor Ort. Wenn die Senatorin in dieser Mail
die Schulaufsicht auffordert, die Unterrichts- und Ganztagsversorgung nicht nur auf dem Papier, sondern auch in echt, mit ausreichend Personal an den Schulen, sicherzustellen, dann kann ich das, ehrlich gesagt, nur unterstützen.
Ich verstehe das Problem, dass Sie, liebe CDUFraktion, damit haben, nur noch weniger. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat, wir haben hier zwei sehr umfangreiche Große Anfragen und, ich finde, auch eine gute Bestandsaufnahme über Vorkurse im allgemeinbildenden Bereich sowie einen Überblick über die Sprachförderklassen im berufsbildenden Bereich. Schwierig ist dabei in der Tat auch die Bewertung der jeweiligen Vorkursmodelle, die sich auch bundesweit unterscheiden.
Eine Besonderheit in Bremen ist ja - und das ist, glaube ich, erwähnenswert -, dass die Schulpflicht hier bei uns schon in der Erstaufnahmeeinrichtung und unabhängig von der Art der Unterkunft greift.
Das ist keine Selbstverständlichkeit und auch nicht einfach in der Realisierung, aber sinnvoll im Sinne der Kinder und Jugendlichen.
Ich glaube, ein paar Zahlen tun auch noch gut. Im Jahr 2014, also noch vor der großen Flüchtlingswelle 2015, haben wir in Bremen mit 1,79 Prozent bundesweit den höchsten Anteil an zugezogenen ausländischen Kindern und Jugendlichen gehabt. Auch für 2016 weist zum Beispiel der IQB-Bildungstrend für Bremen einen im Bundesvergleich besonders hohen Anteil an neu zugewanderten Kindern auf, wobei der Großteil der neu zugewanderten Schüler in der Studie selbst noch gar nicht berücksichtigt werden konnte, da die untersuchten Schüler mindestens ein Jahr zuvor in der Regelklasse unterrichtet worden sein mussten.
Die in der Antwort des Senats enthaltenen Zahlen illustrieren, welche Herausforderungen in den vergangenen Jahren auf die Schulen zugekommen und auch zu bewältigen sind. Das ist, wie ich finde, auch eine beeindruckende Leistung, stellt aber alle Beteiligten - die Behörde, die Schulen - vor zunehmende Herausforderungen, insbesondere was die Raumkapazitäten und die Personalkapazitäten angeht.
Meine Damen und Herren, auch die Mischung in den Klassen hat sich damit stark verändert. Grundlage für unsere Beschulung in diesem Zusammenhang ist ja der Entwicklungsplan Migration und Bildung. Der Entwicklungsplan ist aber auch zu einer Zeit ohne die genannte verstärkte Flüchtlingszuwanderung entstanden. Wir haben an vielen Schulstandorten eine hohe Anzahl von Kindern, die mangelhafte Sprachkenntnisse haben, und dazu kommen noch primäre Analphabeten, sowohl an allgemeinbildenden als auch an berufsbildenden Schulen.
Meine Damen und Herren, die Kollegin Frau Vogt hat es erwähnt, wir haben in Deutschland sehr unterschiedliche Modelle als Antwort auf diese Situation. Es gibt aber leider nicht genügend Erkenntnisse, welches Modell denn davon wirklich am sinnvollsten oder am wirksamsten ist. Die Stadtgemeinde Bremen setzt derzeit auf einen teilintegrativen Ansatz, der aber mittlerweile auch an seine Grenzen gerät, zum Beispiel weil eben der Anteil der Schüler, die gar kein Deutsch oder nicht ausreichend gut Deutsch sprechen können, sehr hoch ist. Gerade Sprachanfängern muss man aber ja auch Lernerfolge organisieren.
Bislang weichen insgesamt drei Schulen in der Stadtgemeinde Bremen vom üblichen Vorkursschema ab. Zwei Grundschulen haben die Unterrichtsstunden für die Sprachförderung halbiert und auf ein Jahr ausgedehnt. Eine Oberschule hat die Schüler von Anbeginn in der Regelklasse integriert und eine spezielle Sprachförderung in der sogenannten nullten und ersten Unterrichtsstunde angeboten. Dazu gibt es dann noch einmal eine individuelle Begleitung durch eine Mitschülerin oder einen Mitschüler. Das kann, es muss aber nicht funktionieren, da es für die begleitenden Mitschülerinnen und Mitschüler vielleicht eine Bereicherung ist, aber womöglich auch eine hohe Verantwortung und Belastung darstellen kann.
Meine Damen und Herren, wichtig ist uns auch, dass diese Herausforderungen so fair oder so gut wie möglich verteilt werden und besonders belastete Schulstandorte auch besonders unterstützt werden. Die gleichmäßige Verteilung von Vorkursen ist aber auch schwierig. Ein Drittel der Grundschulen hat keinen Vorkurs. Die Schulen mit dem Sozialindikator 1 sind weitgehend nicht mit einem Vorkurs ausgestattet, das halten wir für bedenklich.
Da haben wir aber auch einen Zielkonflikt, da dies auf die Wohnorte der neu zugewanderten Schüler zurückzuführen ist. Natürlich wollen wir, dass diese Schüler, gerade die Grundschüler, möglichst wohnortnah beschult werden. Wir haben insgesamt auch ein hohes Interesse daran, dass das gesamte System auch überschaubar bleibt, aber wir begrüßen angesichts der so unterschiedlichen Voraussetzungen innerhalb der Stadt Bremen - es ist also nicht nur ein Auseinanderdriften zwischen Bremen und Bremerhaven zu erkennen, sondern auch in den Stadtteilen innerhalb der Stadtgemeinde Bremen -, wenn unterschiedliche Voraussetzungen und Herausforderungen der einzelnen Schulstandorte auch künftig mit unterschiedlichen Modellen unterstützt werden können. Dies bedingt aber auch eine fachliche Bewertung, sie muss natürlich geschehen. - Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heute hier vorliegende Haushalt für 2018/19 setzt einen großen Schwerpunkt bei den Kindern und bei der Bildung. Für beide Bereiche gibt es deutlich mehr Geld als bisher.
Mehrere Maßnahmen werden dadurch gestärkt. Wir investieren in die Verstärkung der Sprachförderung, in mehr Unterstützung für die Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, in mehr Unterstützung von Schulen und Kindergärten mit besonderer Belastung und in die absolut notwendige Verstärkung bei der Gewinnung von Lehrkräften und Erzieherinnen und Erziehern. Diese Maßnahmen haben wir bereits im September in der Deputation diskutiert.
Die speziellen Maßnahmen im Rahmen des fachpolitischen Handlungskonzepts in der vorschulischen und schulischen Bildung belaufen sich auf 9,2 Millionen Euro. Insgesamt beträgt die geplante Steigerung des Bildungshaushalts für 2018 - das ist heute bereits gesagt worden - 122,1 Millionen Euro und für 2019 noch einmal knapp 30 Millionen Euro mehr, also 151,1 Millionen Euro. Im konsumtiven Haushalt steigen die Ausgaben jeweils um 69 Millionen Euro und 80 Millionen Euro, wobei rund 90 Prozent davon den Bereich der Kindertagesbetreuung betreffen.
Meine Damen und Herren, der Senat hat bereits beschlossen und sich damit das Ziel gesetzt, dass bis zum Kindergartenjahr 2019/2020 in allen Stadtteilen die Versorgungsquote im U3-Bereich auf 50 Prozent und bei den Drei- bis Sechsjährigen auf 98 Prozent gesteigert werden soll. Zurzeit liegen wir im U3-Bereich bei circa 44 Prozent und bei den Drei- bis Sechsjährigen bei 93 Prozent.
Die Schaffung von Kindergartenplätzen ist innerhalb eines kurzen Zeitraumes sehr schwierig.
Trotzdem ist für den kommenden Haushalt eine Erhöhung der Quote erkennbar, da wir kontinuierlich weiter ausbauen. Weiter unterstützt wird dieses Vorhaben durch den Einsatz von Schwerpunktmitteln und, um den Ausbau zu beschleunigen, auch durch Planungsmittel für den kommenden Haushalt.
Hinzu kommen die vom Bund beabsichtigten Mittel zum Ausbau von Plätzen in der Kindertagesbetreuung. Die angedachten 1,1 Milliarden Euro würden bei dem bremischen Anteil eine Kofinanzierung von rund 9 Millionen Euro bedeuten. Das ist im Haushalt mit veranschlagt.
Auch im Haushalt abgebildet sind weitere Mittel für Sprachexpertinnen und Sprachexperten in Kitas, Fachkräfte, die durch den Ausbau zusätzlich nötig sind, und Mittel für Einrichtungen mit besonderem Förderbedarf. In Summe sind hierfür 1,6 Millionen Euro für 2018 und 3,9 Millionen Euro für 2019 vorgesehen.
Meine Damen und Herren, die Erhöhung der Bildungsausgaben für den Schulbereich konzentriert sich auf mehr Mittel für Personal und konsumtive Ausgaben, den Mehrbedarf an Personal durch steigende Schülerzahlen, Mehrkosten durch Tariferhöhungen und weitere Schwerpunkte und Mehrbedarfe. Dazu zählen zum Beispiel auch die Bewirtschaftungskosten und die Mittel für Assistenzen an Schulen.
Der Schulbereich ist bis auf das LIS und die Senatorische Behörde von der PEP-Quote ausgenommen. Konkret: Dieser Bereich braucht nicht zu sparen, es stehen mehr Mittel zur Verfügung.
Die Wirksamkeit der Zuweisungsrichtlinie, auf die ich noch perspektivisch eingehen möchte, führt unter allen Aspekten zu einer Erhöhung der Beschäftigtenzielzahl um mindestens 384 Vollzeitstellen gegenüber 2017. Aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz II ergibt sich noch einmal Spielraum für die Sanierung, Erweiterung und, wenn wirtschaftlich sinnvoll, auch für den Ersatzbau von Schulgebäuden. Hier werden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Maßnahmen ab 2020 durch den Bund finanziert. Das sind 42 Millionen Euro, die den Haushalt unterstützen. Bremen und Bremerhaven profitieren davon. Die dafür nötige Komplementärfinanzierung in Höhe von 4,7 Millionen Euro ist ebenfalls in der Finanzplanung und Haushaltsaufstellung 2018/2019 berücksichtigt.
Viele weitere konkrete Baumaßnahmen sind dem Produktplan 97 zu entnehmen, der unter anderem, um nur eine Schule zur erwähnen, den Neubau der Oberschule Ohlenhof finanziell unterlegt.
Meine Damen und Herren, wir haben in den vergangenen Debatten bereits darauf hingewiesen, dass Hamburg pro Kopf deutlich höhere Investitionen hat, besonders an Grundschulen. Wir müssen an die Pro-Kopf-Schüler-Bildungsausgaben der übrigen Stadtstaaten anschließen.
Die jetzt vorgenommene deutliche Erhöhung ist dabei ein guter Anfang. Wir gehen nach ersten Berechnungen davon aus, dass sich die Pro-Kopf-Ausgaben mit diesem anstehenden Doppelhaushalt um circa 500 Euro erhöhen.