Darüber kann man nachdenken, aber ich glaube eigentlich, dass die Lehrenden auch ganz gut selbst beurteilen können, ob das, was sie in der Lehre anbieten, nicht auch in einem digitalen Format sinnvoller ist. Ich kann dazu sagen, jede und jeder Lehrende versucht eigentlich immer, das Beste zu tun, und wenn sie dann feststellen, dass es besser wäre, diesen digitalen Einsatz jetzt auch anzustreben und ihn auch umzusetzen, dann, glaube ich, machen sich die meisten selbst auf den Weg und brauchen nicht von
uns das Anreizsystem, dass erst eine Änderung der Lehrverpflichtungsverordnung vorgenommen wird, um es erst dann zu machen. Da setze ich auf die intrinsische Motivation der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, in ihrer Lehre innovativ zu sein, und wenn sich dann zeigt, dass man dort Veränderungen vornehmen soll, ich glaube, dann sind wir die Letzten, die das nicht machen. Wir haben im Moment aber auch in der bundesweiten Abfrage noch nicht den Erkenntnisgewinn, dass wir das jetzt machen müssen.
Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Arbeitsplatzsicherheit nach der Exzellenzförderung. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Strunge, Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.
Erstens: Wie viele Stellen werden aktuell über die Mittel aus der Exzellenzinitiative an der Universität finanziert? Bitte aufschlüsseln nach Exzellenzcluster, Graduiertenschule und Zukunftskonzept, und in „Köpfen“ angeben.
Zweitens: Wie viele Stellen, die aktuell über die Exzellenzförderung „Graduiertenschule“ und „Zukunftskonzept“ finanziert werden, sollen nach Auslaufen der Anschlussfinanzierung verstetigt werden?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Im Exzellenzcluster, das gleichzeitig auch DFG-Forschungszentrum ist, werden 71 Stellen finanziert, davon weiblich 30, männlich 41. In der Graduiertenschule BIGSSS werden elf Stellen aus Mitteln der Exzellenzinitiative finanziert, davon vier weiblich, sieben männlich. Über das Zukunftskonzept werden derzeit 71 Stellen finanziert, davon weiblich 33, männlich 38.
Zu Frage zwei: Nach dem Auslaufen der Anschlussfinanzierung gilt es, folgende Bereiche zu sichern: Die Stellen an der Graduiertenschule BIGSSS sind bereits zu großen Teilen entfristet, acht von den aktuell elf im Rahmen der Graduiertenschule finanzierten Personen. Sie werden ab Ende 2019 aus dem Stellentableau der Universität finanziert. An der Jacobs University werden drei Stellen für BIGSSS geschaffen, eine Stelle ist entfristet, zwei Stellen sind befristet. Eine Entfristung dieser Stellen ist nicht vorgesehen, eine Verlängerung möglich, da sich die Universität Bremen und die Jacobs University für den Erhalt der Graduiertenschule auch über das Auslaufen der Exzellenzinitiative 2019 hinaus festgelegt haben.
Das Zukunftskonzept hatte entsprechend dem erfolgreichen Antrag von 2011/2012 zwei Typen von Maßnahmen: interne Projekte und neue Professuren. Die Projekte waren alle von Beginn an befristet angelegt, eine Verstetigung der einzelnen geförderten Projekte von Beginn an nicht beabsichtigt. Die meisten Projekte sind bereits jetzt beendet, die letzten dann vor Auslaufen der Förderung im Oktober 2019. Es wird also kein befristetes Beschäftigungsverhältnis vorzeitig beendet.
Im Rahmen des Zukunftskonzepts sind 21 Professuren besetzt worden, davon 15 weiblich, sechs männlich. Davon waren zehn - davon weiblich acht, männlich zwei - unbefristet und elf, davon weiblich sieben, männlich vier, befristet. Acht Professuren sind bereits in den Hochschulentwicklungsplan der Universität aufgenommen; für neun Professuren ist die langfristige Finanzierung noch nicht gesichert. In welchem Umfang diese Finanzierung durch die Universität für die einzelnen Professuren notwendig wird, ist unter anderem abhängig vom Ausgang der Evaluationsverfahren der einzelnen Professuren. Zwei weitere Professuren wurden bereits negativ evaluiert, und zwei Professoren haben die Universität bereits verlassen.
Zu Frage drei: Mit der Maßnahme M 9 im Zukunftskonzept wurden in vorzeitigen Berufungen explizit und ausschließlich Frauen für Professuren gewonnen. Diese Maßnahme hat sich bewährt.
Über die Fortsetzung des Programms über 2019 hinaus ist im Rahmen des Wissenschaftsplans 2025 zu entscheiden. - Soweit die Antwort des Senats!
Wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, dann haben Sie aufgeschlüsselt, wie die Situation an der Graduiertenschule ist - dass dort ein Großteil der Stellen entfristet werden kann -, und zum Zukunftskonzept, bei dem bei den Projekten keine Verstetigung beabsichtigt ist und bei neuen Professuren noch nicht klar ist, ob sie weiter gesichert werden. Die Frage zwei hat sich aber ja auch auf die Exzellenzförderung bezogen, in der gerade 71 Personen sind, wenn ich Ihre Antworten richtig verstehe. Können Sie zu diesen 71 Personen noch einmal etwas sagen?
Das sind ja die Zahlen - -. Sie müssen das ja addieren! Wir haben in dem Exzellenz - -. Wir haben das - -. Warten Sie einmal! Graduiertenschule sind acht entfristet - -. Warten Sie, da muss ich noch einmal eben genau in meine Antwort schauen! Die Antwort - -. Im Exzellenzcluster haben wir einmal die - -. Werden 21 Stellen, davon 30 weiblich und 41 männlich, das haben wir formuliert. Jetzt habe ich Ihnen die Antworten gegeben zu den - -. Warten Sie einmal! Ehrlich gesagt bin - -.
Dass ich sprachlos bin, das schafft man bei mir fast nie, aber auf alle Fälle muss ich Ihnen jetzt gerade einmal sagen - -.
Ja, da haben Sie recht! Ich bin an der Stelle jetzt gerade wirklich wortkarg, weil ich auch dieses - -. Ich glaube, dass man das in der Addition, also dass man die 71 so sehen muss, dass sich darin die anderen wiederfinden, aber aus der Antwort - -. Die Antwort ist anders geschrieben. Ich gebe Ihnen dezidiert zu dieser Frage noch einmal die Rückantwort, denn ich stehe jetzt ehrlich gesagt gerade auf dem Schlauch. Es tut mir leid! Sie bekommen die Antwort, das ist gar keine Frage!
Dann bedanke ich mich an dieser Stelle für die ehrliche Antwort und würde mich aber noch einmal über eine Ergänzung freuen, damit klar ist, ob wir jetzt von insgesamt circa 150 Personen sprechen oder ob wir gerade von circa 80 Personen sprechen. Das ist gerade nicht so klar in der Frage, wie man das addiert und so weiter. Vielleicht kann das einfach noch einmal nachgereicht werden.
Genau, die Antwort gebe ich Ihnen! Auf alle Fälle kann man jeweils sagen, wir haben bei einem Großteil der Stellen, jetzt einmal unabhängig von denen, die ich Ihnen jetzt nicht richtig beantworten kann, eine klare Orientierung: Diejenigen, die man übernehmen kann, werden übernommen, wenn sie sozusagen in den Entwicklungspfad der Universität hineinpassen, und vor allen Dingen - und das ist so ein Punkt zu Frage drei -: Ich bin sehr daran interessiert, dass wir solch ein Programm zur weiteren Förderung auch von Frauen, zur Gewinnung von Frauen und auch zur Etablierung dieses Schwerpunkts, dass wir dem auf alle Fälle im Wissenschaftsplan 2025 wieder einen Platz geben. Das sind erst einmal die positiven Dinge, die ich aus dieser Auswertung für mich mitnehme. Die anderen Fragen bekommen Sie noch beantwortet.
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Übergangswohnheime im Bremer Westen für studentisches Wohnen umnutzen?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Müller, Frau Dr. Schaefer und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Prüft die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz gemeinsam mit dem Studentenwerk derzeit im Rahmen des Platzabbaus die Übernahme von bisherigen Übergangswohnheimen im Bremer Westen als Studierendenwohnheime?
Drittens: Wie beurteilen das Studentenwerk und die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz grundsätzlich studentisches Wohnen in den Stadtteilen Gröpelingen, Walle und Findorff?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Aktuell wird ein Standort im Bremer Westen intensiv geprüft. Ein weiterer Standort könnte perspektivisch in die Prüfung einbezogen werden. Dabei ist stets auch zu prüfen, ob die Standorte für studentisches Wohnen planungsrechtlich zugelassen sind beziehungsweise ob diesbezügliche Änderungen möglich sind.
Zu Frage zwei: Da die Prüfungen noch nicht abgeschlossen sind, kann derzeit nur auf die Antwort zu Frage eins verwiesen werden.
Zu Frage drei: Das Studentenwerk betreibt in Findorff das Studentenwohnheim Weidedamm mit 165 Plätzen. Soweit weitere Objekte in den genannten Stadtteilen für studentisches Wohnen angeboten werden, wird das Studentenwerk diese - auch unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte - prüfen. Selbstverständlich ist studentisches Wohnen in Gröpelingen, Walle und Findorff, wie auch in anderen Stadtteilen, sehr zu begrüßen. - Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, Sie wissen, dass sich der Beirat Gröpelingen schon dezidiert für die Prüfung der Übernahme eines Standorts eines Übergangswohnheims in der Gröpelinger Heerstraße als Studierendenwohnheim ausgesprochen hat. Glauben Sie, dass das realisierbar ist? Finden Sie es angemessen, oder gibt es mit dem Standort größere Probleme?
Zu einzelnen Standorten möchte ich an dieser Stelle nichts sagen. Es finden im Moment Gespräche mit dem Sozialressort statt. Ich kenne die Diskussion, die es im Beirat Walle gegeben hat. Es sind Absprachen und Abstimmungen mit dem Beirat Gröpelingen vorhanden.
Es ist auf alle Fälle das Interesse, dass wir alle Möglichkeiten, die sinnvollerweise in die Überlegungen zum studentischen Wohnen einzubeziehen sind, prüfen, sodass eine gelungene und vernünftige Verteilung der Studierendenwohnheime auf die gesamte Stadt und natürlich auch auf Bremerhaven möglich werden kann. Das ist schon unser Interesse.
Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung von Lehrkräften an Schulen in sozialen Brennpunkten in Bremen und Bremerhaven. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Güldner, Frau Dr. Schaefer und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.