Wenn wir das sehen, dann müssen wir auch schlichtweg feststellen, dass es auch Regelungen geben muss, die wissenschaftlich fundiert besagen, ab wann Fahrverbote gerechtfertigt sind und ab
Wir hätten uns gewünscht, Bremen wäre weiter, Bremen hätte Modellprojekte, Bremen wäre hier Vorreiter gewesen und nicht ein Land, das einen Rückfall erlebt, wie wir ihn jetzt vermuten müssen, nachdem der Koalitionsausschuss so beraten hat, wie es in der Presse und in den sozialen Medien nachzulesen ist. Wir Freien Demokraten wollen die Entkriminalisierung von Cannabis, damit Drogenabhängigen endlich geholfen werden kann und Kranke gesund werden. - Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem Zitat beginnen: „Wir wollen einen Wechsel in der Drogenpolitik weg von der Kriminalisierung und hin zu mehr Prävention und Aufklärung. Unser Ziel ist es, dass der bloße Besitz von Cannabis zum Eigengebrauch nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird.“ Das, finde ich, ist ein sehr gutes Zitat, Seite 199 des Koalitionsvertrags. Schade, dass wir so weit davon entfernt sind!
Das ist aus unserer Sicht eine der wenigen innovativen Forderungen aus dem Koalitionsvertrag. Damals, als es im Koalitionsvertrag auftauchte, gab es ja auch deutschlandweit Reaktionen darauf. So hieß es in vielen Zeitungen, Bremen nehme damit eine Vorreiterrolle ein und betreibe einen Wandel hin zu einer modernen Drogenpolitik weg von einer alten Tabuisierungs- und Verbotspolitik. Ich glaube, die Chance, dies weiterzuverfolgen und damit eine positive Rolle in diesem Spektrum einzunehmen, wurde offensichtlich nicht wahrgenommen und vor Kurzem beseitigt. Zweieinhalb Jahre später wissen wir, dass dieser Ankündigung nun leider nichts folgen wird. Das ist äußerst ärgerlich und eine verpasste Chance für eine moderne Drogenpolitik.
Bremen hat zwar im Bundesrat versucht, Modellprojekte über eine Öffnungsklausel des Betäubungsmittelgesetzes zu ermöglichen, der Antrag, der auch von Thüringen unterstützt wurde, fand aber keine Mehrheit. Er ist unter anderem auch am grün regierten Baden-Württemberg gescheitert.
Theoretisch können Kommunen und Bundesländer heute auch in einem gewissen Rahmen Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe an Erwachsene ermöglichen. Das scheitert aber immer an dem zuständigen Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte, da jeder Antrag immer kategorisch abgelehnt wird.
Die Drogenbeauftragte, eine fachlich völlig inkompetente Fehlbesetzung, glänzt dazu mit folgenden Aussagen: „Alkohol gehört im Gegensatz zu Cannabis zu unserer Kultur.“ Auf die Frage, warum Cannabis eigentlich verboten ist, hat sie geantwortet: „Weil Cannabis eine illegale Droge ist!“ Meine Damen und Herren, wenn das unsere Drogenbeauftragte ist, dann brauchen wir von der Großen Koalition auch hier keine Änderung zu erwarten.
Wir haben zudem, weil man ja nicht immer darauf warten kann, dass die Bundespolitik sich in absehbarer Zeit bewegt, darauf gedrängt, dass man zumindest landesrechtliche Spielräume nutzen sollte. Wir haben dazu in der Vergangenheit eine Große Anfrage, 3 Kleine Anfragen und auch 2 Anträge eingereicht. In den Antworten hieß es aber eigentlich immer: Nur ruhig, es ist ja Teil des Koalitionsvertrags, da wird sich schon etwas tun!
Nachdem Teile der SPD-Fraktion und des Rathauses nun den Koalitionsvertrag an dieser Stelle aufgekündigt und auch keine anderen Vorschläge gemacht haben, ist das Thema nun wohl für absehbare Zeit vom Tisch. Da es aber einen Antrag der Grünen-Fraktion gab, dachten wir, wir bereichern die parlamentarische Debatte dadurch, dass wir diesen Antrag wieder aufnehmen. Er enthält wichtige Forderungen, die ich nun im Folgenden noch einmal aufrufen möchte:
Zum einen heißt es, dass die geringfügige Menge nach Paragraf 31 des Betäubungsmittelgesetzes angehoben werden soll. Es liegt innerhalb des landespolitischen Rahmens, das zu entscheiden. Derzeit geht es um eine Menge von 6 Gramm Cannabis, bei der die Strafverfolgung im Regelfall eingestellt werden kann, es kann Ausnahmen geben.
Die Thüringer Landesregierung hat ihren Spielraum vor gut einem Jahr genutzt und diese Grenze auf 10 Gramm erhöht. Wir fordern, dass das Gleiche auch in Bremen passiert. Unabhängig von dieser Regelung sollen selbstverständlich die existierenden Regelungen auch in der Diversionsrichtlinie im Bereich der Jugendhilfe weiter bestehen bleiben, aber trotzdem ist diese Forderung wichtig, und es wird höchste Zeit!
Außerdem sieht der Antrag einen weiteren Bereich vor, und zwar den straffreien Anbau für den Eigenbedarf. Es geht hier nicht um den kommerziellen Anbau, sondern um den Anbau für den Eigenbedarf, um eine Entkopplung vom Schwarzmarkt zu ermöglichen. Wir orientieren uns dabei an dem Cannabis-Club-System, wie es beispielsweise in Spanien existiert. Dort werden in Genossenschaften im Eigenanbau kontrolliert und nicht gewinnorientiert Drogen angebaut, und damit kann aus unserer Sicht auch eine Gewinnerzielungsabsicht eingegrenzt und Verbraucherschutz gewährleistet werden. Ein straffreier Eigenanbau, wie er in diesem Antrag aufgeführt ist, wäre wichtig und wünschenswert.
Auf den letzten Punkt, den ich noch nennen möchte, ist auch die FDP gerade schon eingegangen: Die wissenschaftlich fundierten Schwellenwerte im Hinblick auf die Fahruntüchtigkeit sind dringend notwendig. Wir brauchen sie. Derzeit gibt es Ungerechtigkeiten dadurch, dass THC noch nach Wochen festgestellt und der Führerschein abgenommen werden kann. Das kann es nicht sein, dass kann auch nicht der Sinn einer modernen Drogenpolitik sein!
Lassen Sie mich abschließend noch an die sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen der SPD gerichtet sagen: Raed Saleh hat gestern als Fraktionsvorsitzender der Berliner SPD-Fraktion noch einmal öffentlich für die kontrollierte Abgabe von Cannabis geworben. Er sprach davon, dass es verrückt sei, wenn Polizisten kiffenden Touristen hinterherliefen, statt sich um Kriminalitätsbekämpfung zu kümmern. Ich glaube, damit hat er recht. Wir wären gut beraten, diesen Antrag anzunehmen. - Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Cannabisprodukte sind als Genussmittel in Deutschland verboten. Anbau, Besitz und Handel stehen unter Strafe, und das ist auch gut so!
Von keiner anderen illegalen Droge sind mehr Menschen hierzulande abhängig wie von Cannabis. Keine andere Droge in Deutschland füllt derart viele Suchteinrichtungen und Therapiemaßnahmen - -.
Illegale Droge! Keine andere illegale Droge! Wir reden hier über Cannabis, und keine andere Droge wird gleichzeitig derart verharmlost wie Cannabis, meine Damen und Herren!
Deswegen wehre ich mich entschieden gegen den gerade von Legalisierungsbefürwortern immer wieder erweckten Eindrucks, ein bisschen zu kiffen schade nicht! Meine Kollegin Frau Dertwinkel wird später zu den erheblichen gesundheitlichen Auswirkungen von Cannabiskonsum, gerade in der Pubertät, Stellung nehmen.
Wer bei diesen erschreckenden Befunden die Schuld des gesellschaftlichen und beruflichen Abdriftens von Cannabissüchtigen bei der Strafverfolgungsbehörde verortet und gleichzeitig die Legalisierung befürwortet, der verkehrt die Wirklichkeit ins Gegenteil, meine Damen und Herren! Wir haben hier eine andere Auffassung!
Sie behaupten, mit einem legalen Cannabismarkt könnten wir auch den Schwarzmarkt kontrollieren und damit den Jugendschutz besser durchsetzen. Schauen Sie sich den Alkoholmarkt an! Wir haben es bis heute nicht geschafft, Kindern und Jugendlichen den Zugriff auf Alkohol zu untersagen, weil es immer wieder Menschen gibt, die Alkohol für andere kaufen werden. Glauben Sie, dass sich das ändert, wenn Sie Cannabis freigeben?
Glauben Sie, dass die Dealer dann beim Arbeitsamt anstehen werden? Sie werden sich neue Wege auf dem Schwarzmarkt suchen, um die Konsumenten
zu bedienen, und jede Legalisierung hat bis jetzt auch dazu geführt, dass der Preis für Cannabis ansteigt. In Colorado beispielsweise ist der Cannabispreis erheblich angestiegen. Der Cannabispreis für medizinische Zwecke liegt in Deutschland bei 25 Euro, mehr als doppelt so viel wie auf dem Schwarzmarkt. Was glauben Sie also, wo sich die Konsumenten in Zukunft bedienen werden, meine Damen und Herren?
Deswegen ist die Forderung nach einer Legalisierung für uns absolut unverständlich und daher zurückzuweisen.
Von Ihnen kommt dann immer wieder das Argument, erwachsene, besonnene, verantwortungsvolle Menschen möchten einfach einmal nach der Arbeit einen Joint anzünden, das müsse doch möglich sein!
(Abg. Dr. Buhlert [FDP]: Auf meine Rede gehen Sie gar nicht ein! - Abg. Röwekamp [CDU]: Das hätte auch keinen Wert!)
Ich verweise auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1994, das immer wieder von den Befürwortern falsch zitiert wird. Im Leitsatz steht nämlich, es bestehe kein Anspruch, kein Recht auf Rausch, und weiter führen die Verfassungsrichter aus, dass man Cannabis und Alkohol ungleich behandeln darf, das eine also verbieten und das andere legalisieren. Es ist nämlich rechtlich schon ein Unterschied, ob ich nach dem Essen einen Rotwein trinke oder einen Joint rauche, und ich sage ganz klar - -.
Das ist vielleicht für Sie Lifestyle, aber für mich ist der Schutz der Gesundheit von jungen Menschen wichtiger als der Lifestyle von Erwachsenen, meine Damen und Herren!
Mich überzeugt auch dieser Entkriminalisierungsbegriff nicht vollends, weil die Strafprozessordnung heute schon der Justiz einen breiten Spielraum einräumt, Strafverfahren gegen junge Menschen bei Eigengebrauch auch einzustellen, und davon wird auch regelmäßig Gebrauch gemacht beziehungsweise werden Suchttherapiemaßnahmen angeordnet.
Insgesamt hat sich doch unser generalpräventiver Ansatz europaweit bewährt, das ist unsere Position, und deswegen sind wir gegen einen Alleingang Bremens bundesweit, meine Damen und Herren!
Deshalb werden wir Ihre Forderung nach einer staatlich kontrollierten Vergabestelle, Ihre Forderung nach einer Anhebung der Bagatellgrenze und vor allem Ihre aus meiner Sicht wirklich abenteuerliche Forderung, in den eigenen vier Wänden Cannabispflanzen anzubauen, ablehnen. Das ist nicht nur ein Bürokratiemonster, Sie bleiben uns vor allem die Antwort schuldig, wie Sie das kontrollieren wollen. Wollen Sie in Zukunft weniger Staatsanwälte und Richter einstellen, um Gewächshäuser zu kontrollieren, oder wie soll das funktionieren?
Die Idee des Heimanbaus ist nicht nur ein verheerendes Signal, weil Sie die jungen Menschen quasi dazu auffordern, sich zu Hause in den eigenen vier Wänden auszuprobieren, es wäre auch ein unkontrollierter Markt, weil Sie keinen Zugriff hätten, und die Gefahren sind hier viel zu groß, als dass wir das mitmachen könnten.