Protokoll der Sitzung vom 14.10.2015

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen und SPD)

Nach Ansicht von uns Grünen ist es nicht weiter hinnehmbar, dass der Staat auf die Diskriminierung in solchen Fällen nicht wirksam reagieren kann. Für uns ist es wichtig, dass die Gesellschaft eines Einwanderungslandes zusammenwächst und wir alle aktiv gegen jegliche Diskriminierung vorgehen.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Dieser Antrag auf Änderung des Gaststättengesetzes ist ein geeignetes Instrument und ein wichtiger Baustein, gegen Alltagsrassismus vorzugehen, und ein Schritt zur Weiterentwicklung unserer inklusiven Stadtgesellschaft in Bremen und Bremerhaven. Wir wollen ein Zeichen gegen Diskriminierung und für eine multiethnische und religiös-tolerante Gesellschaft setzen.

Deshalb werbe ich bei Ihnen allen: Lassen Sie uns heute gemeinsam ein deutliches Zeichen aus der Bremischen Bürgerschaft setzen, und unterstützen Sie unseren Antrag! – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Senkal.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir von der SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen mit unserem Antrag einen Antidiskriminierungsparagrafen in das Gaststättengesetz einfügen. Wird Menschen wegen der ethnischen Herkunft, einer Behinderung, der sexuellen oder geschlechtlichen Identität, ihrer Religion oder Weltanschauung der Einlass in ein Gaststättengewerbe verwehrt, oder werden sie aus diesen Gründen in einem Gaststättengewerbe benachteiligt, dann soll es zukünftig deftige Bußgelder geben. Sie können bis zu 5 000 Euro betragen, oder es kann bei Mehrfachverstößen sogar in letzter Konsequenz die Gewerbeerlaubnis entzogen werden.

Nun kann man sagen, das sei nicht notwendig, denn eine entsprechende Regelung sei schon vorhanden, das alles sei mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz privatrechtlich bereits jetzt schon möglich. Ja, das stimmt! Man könnte auch sagen, es ist schön und gut, aber es ist schwer nachzuweisen. Das stimmt auch, da gebe ich Ihnen recht. Doch: Die Nachweispflicht ist mit der Problematik identisch. Wie auch bei dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wird es immer schwer, die Diskriminierung zu beweisen, wenn Aussage gegen Aussage steht. Es ist aber nicht unmöglich, und es gibt Betroffenen einen weiteren Ansatzpunkt.

Für einige Menschen wird dies zukünftig auch ordnungsrechtlich illegale Verhalten eine niedrige Hürde bedeuten, als direkt gerichtlich gegen eine erlittene Ungerechtigkeit vorgehen zu müssen. Durch diesen Antidiskriminierungsparagrafen im Gaststättengesetz haben wir ein weiteres Sanktionsinstrument, um gegen die Diskriminierung wegen der Herkunft, einer Behinderung, der Religion oder der Weltanschauung vorzugehen.

Beschwerden wegen einer Diskriminierung am Eingang von Diskotheken können auch bisher im Extremfall dazu führen, dass die Zuverlässigkeit des Betreibers infrage gestellt wird und es zum Entzug der Konzession kommen kann. Faktisch ist die Wahrscheinlichkeit aber sehr gering.

Ist rassistisches Verhalten an der Tür oder Ähnliches allerdings Geschäftsgrundsatz, dann werden sich auch die Anzeigen aufgrund dieser Ordnungswidrigkeit häufen. Dementsprechend wird die Zuverlässigkeit fraglich. Es wird wieder einmal genauer hingeschaut und dann gegebenenfalls auch die Entziehung der Konzession viel wahrscheinlicher. Für den Betreiber, der zwar die Auswahl seiner Angestellten durchführt und diesen gegenüber weisungsbefugt ist, kann es auch eine Chance sein, sofort zu reagieren und Prozesse umzustellen oder Personen anders anzuweisen, bevor gaststättenrechtliche Konsequenzen drohen.

Mit unserer Änderung im Gaststättengesetz steht ein weiteres Sanktionsinstrument zur Verfügung, dass deutlich niedrigschwelliger ist. Mit dieser Änderung besteht auch die Möglichkeit, dass die Behörde von

sich aus ermitteln kann. Ich möchte Ihnen hier ersparen, aus meiner Jugend zu erzählen und die vielfachen Abweisungen an Diskotheken und anderen Gaststätten hier in Bremen darzustellen, aber es ist passiert, und es passiert auch heute noch vielen jungen Menschen jedes Wochenende, jeden Tag. Ich möchte mich lieber bedanken und auf positive Gespräche mit Betreibern der Bremer Diskothekenszene verweisen. Zum Beispiel das La Viva oder auch die Interessengemeinschaft Meile haben diese Gesetzesinitiative begrüßt und sofort positiv kommentiert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, für einige ist dies ein Antrag mit einem hohen Symbolwert, der überflüssig ist, da der Nachweis schwer ist oder sie der Meinung sind, dass man das im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz schon geregelt hat. Doch für andere – dazu zähle ich mich – ist dies ein Symbol mit tatsächlichen Auswirkungen, welche ich mir sehr gern schon in meiner Jugend gewünscht hätte, denn dieses Symbol bedeutet, Bremen ist eine weltoffene Stadt, und diese Weltoffenheit endet nicht vor den Eingangstüren der Diskotheken und Gastronomiebetriebe dieser Stadt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Vogt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Senkal hat eben schon sehr viel gesagt, auch zu den Einwänden gegen dieses Gesetz, ob es denn überhaupt Wirkung entfaltet oder nicht. Ich finde es trotzdem richtig, diese Änderungen hier nicht nur zu diskutieren, sondern auch zu beschließen und zumindest zu ermöglichen, Diskriminierung an der Disko- oder Gaststättentür zukünftig als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Es ist schlicht so, dass Betreibern von Diskotheken und Gaststätten Bußgelder drohen würden, wenn Menschen aufgrund ihrer Herkunft, der Religion oder auch ihrer sexuellen Orientierung oder, wie es eben schon gesagt wurde, wegen ihrer Weltanschauung oder Behinderung der Einlass verwehrt würde. Mit dem Gesetzentwurf, der jetzt vorgelegt worden ist und die Diskriminierungstatbestände erweitert, sind wir deswegen auch völlig einverstanden.

Bisher mussten Betroffene, die beispielsweise mit rassistischen Einlasskontrollen konfrontiert waren, individuell gegen den Betreiber klagen. Über das AGG ist jetzt hier schon einiges gesagt worden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet solche Praktiken eigentlich seit 2006. Ich weiß allerdings auch aus der Erfahrung von Anwälten, dass es sehr, sehr schwierig ist, das umzusetzen. Ich habe einige Verfahren begleitet. Das bekannteste im Bremer Raum ist das von dem Anwalt Peter Fahlbusch gegen Diskothekenbetreiber in Oldenburg.

Es hat auch die Initiativen gegeben, die Problematik stärker in den Fokus zu rücken, auch das ist hier schon gesagt worden. In Oldenburg hat es eine Gruppe von Studierenden gegeben, die mit Menschen unterschiedlicher Herkunft und Hautfarbe einfach Stichproben gemacht haben, wie oft sie tatsächlich nur aufgrund ihrer Herkunft abgewiesen werden. Wenn man sich jetzt die Verfahren ansieht, die erfolgreich umgesetzt worden sind, seitdem das Gesetz Bestand hat, ist das natürlich äußerst wenig. Die Dunkelziffer ist nicht zuletzt deswegen sehr hoch, weil – auch ich habe es erlebt, das Antidiskriminierungsgesetz betrifft ja nicht nur solche Vorfälle wie bei den Gaststätten oder Diskotheken, sondern es erfasst natürlich auch Benachteiligung bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche – diese Praxis, die wir mit dem Gesetz haben, natürlich viele Betroffene daran hindert, überhaupt den Weg zum Anwalt zu gehen. Das kostet Geld, man muss dann auch die Nerven haben, so ein Verfahren durchzustehen. Man muss sich teilweise mit den abstrusesten Begründungen herumschlagen. Das ist einer der Gründe, warum sich Betroffene von rassistischen Kontrollen oder von rassistischer oder sexueller Diskriminierung häufig nicht dazu entscheiden, den Weg zur Justiz zu gehen.

Das, finde ich, ist auch das Positive an dem Gesetz, das ist nämlich die Neuerung. Mit der neuen Gesetzesgrundlage kann das Stadtamt nun Bußgelder verhängen, es kann also selbst aktiv werden, auch wenn die individuell Betroffenen nicht den Weg einschlagen, einen Anwalt aufzusuchen und ein gerichtliches Verfahren einschlagen zu verfolgen.

(Beifall DIE LINKE)

Der Kollege Senkal hat eben Fragen aufgeworfen, die uns auch beschäftigt haben. Das betrifft natürlich die Frage nach der Umsetzung. Neben dem Problem, das Herr Senkal eben hier genannt hat, ist es aber auch so, dass das Stadtamt nach unserem Kenntnisstand im Moment nur zwei Personen hat, die für die Genehmigungen und Kontrollen von Gaststätten zuständig sind. Auch das ist in diesem Zusammenhang vielleicht ein Problem. Dennoch bin ich insgesamt – das hat mein Kollege eben recht eindrucksvoll geschildert – ganz zufrieden, dass wir diesen Weg der Gesetzesverschärfung gehen und damit auch dem Beispiel Niedersachsen folgen. Es geht hierbei auch um ein Symbol, und das Symbol ist relativ wichtig. Viele Menschen erfahren, dass sie zum Beispiel, weil sie schwarze Hautfarbe haben, nicht in Gaststätten kommen. Ich finde, mit diesem Symbol begegnen wir auch dieser Situation, die viele Menschen hier in Bremen erleben, indem wir als Gesetzgeber sagen: Wir wollen das nicht, und wir wollen das nicht mehr tolerieren!

Ich wäre allerdings – das möchte ich abschließend sagen – froh, wenn wir das Gesetz, zum Beispiel ein Jahr nach Inkrafttreten, einmal in der Innendeputation

beleuchten würden: Wie viele Vorfälle gab es, die gemeldet worden sind? Wann ist das Stadtamt aktiv geworden? Müssen wir nachbessern? Können wir zum Beispiel auch dafür sorgen, dass das Gesetz bekannter wird? Muss man aktiv Aufklärung betreiben? Reicht es, dass wir es verkünden? Ich würde mich jedenfalls darüber freuen.

Ich möchte genauso wie meine Vorredner Menschen, die offensichtlich aufgrund ihrer Herkunft, sexuellen Orientierung, ihrer Weltanschauung oder aufgrund von Behinderungen bei Gastronomiebetrieben abgewiesen werden, ermuntern, die neuen Möglichkeiten zu nutzen. Wir stimmen diesem Antrag und natürlich auch den Ergänzungen im Änderungsantrag zu.

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Dr. Yazici.

Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren! Vorweg, Sie haben uns voll an Ihrer Seite, wenn es darum geht, Benachteiligungen von Menschen in unserem Alltag entgegenzuwirken. Insofern begrüßen wir Ihr Bemühen zur Schaffung einer vielfältigen und religiös toleranteren Gesellschaft. Alltagsrassismus, Stereotypzuschreibungen, in unserem konkreten Fall verknüpft mit dem äußeren Erscheinungsbild und einer vermeintlichen Aggressivität oder Gewalt einer Person, das ist leider Alltag in ganz Deutschland. Nicht nur an der Diskotür, in Schulen, bei Behörden, auf der Straße, überall im gesellschaftlichen Leben haben wir es mit ähnlichen Phänomenen zu tun. Dem gilt es mit den richtigen Instrumenten entgegenzutreten.

Ob allerdings dieser Tatbestand das richtige Instrument ist, darüber kann man natürlich diskutieren. Das ist scheinbar nicht gewünscht. Deswegen möchte ich an dieser Stelle auch kein großes Fass aufmachen. Ich bezweifle allerdings, lassen Sie mich das bitte noch sagen, dass dieser neu geschaffene Tatbestand tatsächlich dazu führen wird, dass die Betreiber ihre entsprechende Praxis überdenken und die Personen, die bis heute nicht in Diskotheken reingekommen sind, morgen hineinkommen werden! Ich glaube, das wird dieser Tatbestand leider nicht erreichen.

(Beifall CDU)

Fakt ist, eine Diskothek hat eine bestimmte Zielgruppe, und eine Diskothek ist kein Stadtamt. Sülmez Dogan hat gerade darauf hingewiesen, ein bestimmter Filter ist zulässig, solange er sich nicht entlang ethnischer und religiöser Linien bewegt. Der Übergang vom Hausrecht zur Diskriminierung ist also fließend. Die Fälle sind schwierig. Wir haben nach wie vor das Problem der Beweisführung. Das Kernproblem haben wir also nach wie vor nicht gelöst.

Der neue Tatbestand wird dieses Problem auch leider nicht lösen können, denn wir haben hier zum Beispiel keine Beweislastumkehr, wie vielleicht einige meinen könnten. Es wäre daher vielleicht eine entsprechende Maßnahme oder ein Maßnahmenpaket, das lange vorher ansetzt, Erfolg versprechender gewesen, nämlich zum Beispiel eine Schulung der Türsteher beispielsweise durch die Hotel- und Gaststättenverbände zum Thema interkulturelle Kompetenzen, denn die Türsteher selbst haben ja per se kein geschlossenes rassistisches Weltbild. Ihr Verhalten ist vielmehr ein Spiegelbild unserer gesamten Gesellschaft, sie folgen einer Alltagslogik, selektieren Menschen an der Tür, und hier könnte man zum Beispiel mit entsprechenden Schulungen ansetzen, was aus unserer Sicht eventuell sogar Erfolg versprechender wäre als eine öffentlich-rechtliche Sanktionierung.

(Beifall CDU – Abg. Frau Vogt [DIE LINKE] meldet sich zu einer Zwischenfrage. – Glocke)

Herr Dr. Yazici, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Vogt?

Ja, bitte!

Bitte, Frau Vogt!

Ich habe jetzt einfach einmal die Frage, ob Sie denn wirklich meinen, dass das immer nur individuell bestimmt oder durch individuelle Handlungen an der Tür oder in einer Gaststätte erfolgt, denn es gibt ja die Gruppen der Studierenden, aber auch Gruppen aus Selbsthilfeorganisationen mit Migrationshintergrund, die einmal ganz gezielt versucht haben herauszufinden, wie oft sie abgewiesen werden und welche Motivation dem zugrunde liegt. Das ist doch genau der springende Punkt! Es gibt teilweise direkt Anweisungen der Betreiber von Diskotheken, und diese partiell mit einer rassistischen Diskriminierung im doppelten Sinn. Also, mir hat es einer selbst einmal gesagt, ja klar, wir haben die Anweisungen, afrikanische oder – wie er es nannte – halb afrikanische Mädchen, sie lassen wir gern durch, aber die Jungen nicht, und das ist nicht etwas, das wir an der Tür entscheiden. Wir wollen ja mit dem Gesetz genau verhindern, dass – –.

Liebe Frau Kollegin, ist dies jetzt Ihr zweiter Debattenbeitrag?

In Ordnung! Ich wollte einfach nur wissen oder möchte Sie an der Stelle nur fragen, ob Ihnen dieser Unterschied bewusst ist, wenn jemand spontan an der Tür handelt oder irgendwie auf Anweisung und planmäßig, denn auf das Zweite zielt es ja ab.

Ja, ich meine, ich kenne den Unterschied. Wir sprechen hier aber über Schwierig

keiten in der Beweisführung. Was Sie sagen, ist alles richtig. Das Problem, das wir haben, ist allerdings, dass der Betroffene auch beweisen muss, dass derjenige, der ihn gerade abgewiesen hat, das aufgrund seiner Herkunft getan hat. Diese Schwierigkeiten haben wir nach wie vor. Ich wollte damit nur deutlich machen, dass wir noch so viele Gesetze erlassen können, die Schwierigkeit der Beweisführung bleibt bestehen, auch wenn das Stadtamt jetzt von sich aus handeln kann, aber dies wird es auch nicht ohne eine entsprechende Anzeige tun. Das heißt, für den Betroffenen bleibt es so wie bisher auch, er muss aktiv werden und eine Anzeige erstatten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir möchten aber dem Ganzen nicht im Wege stehen. Frau Vogt hat von einem Symbol gesprochen, und, ich denke, grundsätzlich können wir auch vor dem Hintergrund der eben genannten Schwierigkeiten, die wir damit haben, sehr gut damit leben, uns an dem Antrag zu beteiligen. – Danke für die Aufmerksamkeit!

(Beifall CDU)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Steiner.

Verehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sehen natürlich auch das riesige Problem des Rassismus. Ganz ehrlich, es ist eine wahnsinnige Sauerei, wenn jemand aufgrund von Herkunft, Religion oder aus sonstigen Gründen diskriminiert wird und wenn einem Menschen also die Möglichkeit an der Teilnahme einer Feier verweigert wird. Hierüber sind wir auch absolut Ihrer Meinung, da gibt es auch überhaupt nichts, worüber wir diskutieren müssen.

(Beifall FDP)

Uns bereitet vielmehr Sorge, dass hier gerade versucht wird, ein neues Gesetz zu schaffen, wo eigentlich bereits ein Gesetz, nämlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, vorhanden ist. Wir glauben, dass damit wirklich auch ein ausreichender Schutz sowie die Option zur Erhebung einer Klage bestehen. In diesem Zusammenhang hat es auch bereits in Bremen einen Fall gegeben, wo vor dem Amtsgericht geklagt wurde. Das heißt, der Schutz ist im Endeffekt gegeben.

(Beifall FDP)

Dieses Gesetz ist jetzt natürlich wieder irgendwie ein Symbol. Wir sind auch, wie gesagt, absolut Ihrer Meinung, dass hier etwas passieren muss, aber trotz allem werden durch dieses Gesetz eigentlich noch viel mehr Auflagen, Bürokratie und vor allem auch wieder Gängelungen für die Gewerbetreibenden stattfinden, und das kann nicht sein!

(Zurufe Bündnis 90/Die Grünen – Abg. Frau Dr. Schaefer [Bündnis 90/Die Grünen]: Das ist doch ab- surd!)